Rechtsprechung
| BGH, 20.08.2024 - 1 StR 50/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 73 Abs. 1 StGB; des § 74 Abs. 1 Var. 2 StGB
Einziehung (Einziehung von Geldmittel zur Durchführung der Tat nur als Tatmittel, nicht als Tatlohn) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Einziehung von zur Tatdurchführung überlassenen Geldbeträgen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 73 Abs 1 Alt 2 StGB, § 73c S 1 StGB, § 74 Abs 1 Alt 2 StGB, § 74c Abs 1 StGB
Einziehung von zur Tatdurchführung überlassenen Geldbeträgen - IWW
§§ 460, ... 462 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 55 StPO, § 55 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO, § 73 Abs. 1 Alternative 2, § 73c Satz 1 StGB, § 74 Abs. 1 Alternative 2 StGB, § 73c StGB, § 74c Abs. 1 StGB, § 473 Abs. 4 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Revision des Angeklagten in einem strafrechtlichen Verfahren gegen die Verurteilung wegen Beihilfe zum banden- und gewerbsmäßigen Betrug; Fehlerhafter Ausspruch der Einziehung des Wertes von Taterträgen beim Erhalt von Geld nicht für die Tat sondern für deren ...
- datenbank.nwb.de
Einziehung von zur Tatdurchführung überlassenen Geldbeträgen
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Einziehung von Spesen
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 23.10.2023 - 7 KLs 630 Js 16244/23
- BGH, 20.08.2024 - 1 StR 50/24
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2024, 372
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.07.2022 - 3 StR 193/22
Amphetamin als Betäubungsmittel von mittlerer Gefährlichkeit; Einziehung
Auszug aus BGH, 20.08.2024 - 1 StR 50/24
Derartige Spesen unterliegen als Tatmittel (§ 74 Abs. 1 Alternative 2 StGB) der Wertersatzeinziehung nur unter den - gegenüber § 73c StGB engeren - Voraussetzungen des § 74c Abs. 1 StGB (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2023 - 6 StR 260/23 Rn. 4 f. und vom 26. Juli 2022 - 3 StR 193/22 Rn. 9;… Urteil vom 25. Februar 1993 - 1 StR 808/92 Rn. 10, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 4; jeweils mwN).Die bestimmungsgemäße Verwendung erlangter Tatmittel stellt indes keine Vereitelungshandlung im Sinne des § 74c Abs. 1 StGB dar (BGH…, Urteil vom 18. November 2021 - 3 StR 131/21 Rn. 17; Beschluss vom 26. Juli 2022 aaO; jeweils mwN).
- BGH, 18.11.2021 - 3 StR 131/21
Besitz im Sinne des Betäubungsmittelrechts; Einziehung von Wertersatz für im …
- BGH, 27.06.2023 - 6 StR 260/23
Einziehung des Wertes von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten (Tatmittel: …
Auszug aus BGH, 20.08.2024 - 1 StR 50/24
Derartige Spesen unterliegen als Tatmittel (§ 74 Abs. 1 Alternative 2 StGB) der Wertersatzeinziehung nur unter den - gegenüber § 73c StGB engeren - Voraussetzungen des § 74c Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2023 - 6 StR 260/23 Rn. 4 f. …und vom 26. Juli 2022 - 3 StR 193/22 Rn. 9;… Urteil vom 25. Februar 1993 - 1 StR 808/92 Rn. 10, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 4; jeweils mwN). - BGH, 25.02.1993 - 1 StR 808/92
Teilnahme an unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln - Einziehung von …
Auszug aus BGH, 20.08.2024 - 1 StR 50/24
Derartige Spesen unterliegen als Tatmittel (§ 74 Abs. 1 Alternative 2 StGB) der Wertersatzeinziehung nur unter den - gegenüber § 73c StGB engeren - Voraussetzungen des § 74c Abs. 1 StGB (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2023 - 6 StR 260/23 Rn. 4 f. …und vom 26. Juli 2022 - 3 StR 193/22 Rn. 9; Urteil vom 25. Februar 1993 - 1 StR 808/92 Rn. 10, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 4; jeweils mwN). - BGH, 23.08.2023 - 2 StR 405/22
Unterlassene Bildung einer Gesamtstrafe
Auszug aus BGH, 20.08.2024 - 1 StR 50/24
Die auf § 473 Abs. 4 StPO gestützte Kostenentscheidung muss nicht dem Nachverfahren vorbehalten werden, weil sicher feststeht, dass das unbeschränkt eingelegte Rechtsmittel des Angeklagten insgesamt nur einen geringen Teilerfolg haben kann (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2023 - 2 StR 405/22 Rn. 7 mwN).
- BGH, 16.12.2025 - 5 StR 482/25
Rechtsfehlerhaft angeordnete Einziehung von Wertersatz; Handeltreiben mit und …
Rn. 7 Hinzu kommt, worauf der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zu Recht hingewiesen hat, dass die bestimmungsgemäße Verwendung von Tatmitteln zur Tatbegehung schon keine Vereitelungshandlung im Sinne des § 74c Abs. 1 StGB ist (…vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2024 - 3 StR 96/24 Rn. 19; vom 20. August 2024 - 1 StR 50/24 Rn. 3, wistra 2024, 504).
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