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Rechtsprechung
   BGH, 13.02.2007 - 1 StR 574/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6077
BGH, 13.02.2007 - 1 StR 574/06 (https://dejure.org/2007,6077)
BGH, Entscheidung vom 13.02.2007 - 1 StR 574/06 (https://dejure.org/2007,6077)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 1 StR 574/06 (https://dejure.org/2007,6077)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 177 StGB; § 46 StGB; § 46a StGB; § 52 StGB; § 25 Abs. 2 StGB
    Besonders schwere Vergewaltigung (Tateinheit und mittäterschaftliche Zurechnung einer schweren Folge bei Ausscheiden eines Täters; schwere körperliche Misshandlung); Strafrahmenverschiebung wegen Täter-Opfer-Ausgleichs (Einbeziehung des Opfers)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StGB § 46a; ; StGB § 46a Nr. 1; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 177 Abs. 4; ; StGB § 177 Abs. 4 Nr. 2a; ; StPO § 265

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an einen erfolgreichen Täter-Opfer-Ausgleich; Erforderlichkeit eines Wiedergutmachungserfolges; Erbringen finanzieller Leistungen durch den Täter ohne Zustimmung des Opfers; Voraussetzungen einer gemeinschaftlich begangenen Vergewaltigung im besonders ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46a Nr. 1
    Täter-Opfer-Ausgleich und erforderliche Mitwirkung des Opfers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.12.2002 - 1 StR 405/02

    Täter-Opfer-Ausgleich (sexuelle Selbstbestimmung; Gewaltdelikte; Strafmilderung; …

    Auszug aus BGH, 13.02.2007 - 1 StR 574/06
    Ein erfolgreicher Täter-Opfer-Ausgleich im Sinne des § 46a Nr. 1 StGB setzt grundsätzlich voraus, dass das Opfer die Leistungen des Täters als friedensstiftenden Ausgleich akzeptiert (BGHSt 48, 134, 142; NStZ 2002, 646).

    Auch unter Berücksichtigung der vor der Hauptverhandlung gegenüber dem Angeklagten verhängten Kontaktsperre hätte die Möglichkeit zu einer Kommunikation zwischen dem Angeklagten B. und dem Opfer, jedenfalls im Rahmen der Hauptverhandlung, bestanden - auch zur Frage ihres Einverständnisses (BGHSt 48, 134, 147).

  • BGH, 07.12.2005 - 1 StR 287/05

    Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs (erforderlicher kommunikativer …

    Auszug aus BGH, 13.02.2007 - 1 StR 574/06
    Das einseitige Wiedergutmachungsbestreben ohne den Versuch der Einbeziehung des Opfers genügt dazu nicht (BGH NStZ 1995, 492, 493; NStZ 2002, 29; BGH…, Urt. vom 27. August 2002 - 1 StR 204/02; NStZ 2006, 275).

    Rn. 23 c) Nicht ausreichend sind zudem die tatrichterlichen Feststellungen dazu, wie sich das Opfer zu den bisherigen Bemühungen des Täters gestellt hat und wie sicher die Erfüllung einer weiteren Schmerzensgeldzahlung ist (vgl. BGH NStZ 2002, 29; BGH, Beschl. vom 22. Januar 2002 - 1 StR 500/01; NStZ 2006, 275).

  • BGH, 22.08.2001 - 1 StR 333/01

    Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen (Strafverfolgungsverjährung, getrennte …

    Auszug aus BGH, 13.02.2007 - 1 StR 574/06
    Das einseitige Wiedergutmachungsbestreben ohne den Versuch der Einbeziehung des Opfers genügt dazu nicht (BGH NStZ 1995, 492, 493; NStZ 2002, 29; BGH…, Urt. vom 27. August 2002 - 1 StR 204/02; NStZ 2006, 275).

    Rn. 23 c) Nicht ausreichend sind zudem die tatrichterlichen Feststellungen dazu, wie sich das Opfer zu den bisherigen Bemühungen des Täters gestellt hat und wie sicher die Erfüllung einer weiteren Schmerzensgeldzahlung ist (vgl. BGH NStZ 2002, 29; BGH, Beschl. vom 22. Januar 2002 - 1 StR 500/01; NStZ 2006, 275).

  • BGH, 31.05.2002 - 2 StR 73/02

    Vergewaltigung; Schuldunfähigkeit (BAK-Berechnung; Reduktionsfaktor; …

    Auszug aus BGH, 13.02.2007 - 1 StR 574/06
    Ein erfolgreicher Täter-Opfer-Ausgleich im Sinne des § 46a Nr. 1 StGB setzt grundsätzlich voraus, dass das Opfer die Leistungen des Täters als friedensstiftenden Ausgleich akzeptiert (BGHSt 48, 134, 142; NStZ 2002, 646).
  • BGH, 25.10.2001 - 4 StR 262/01

    Sexuelle Nötigung (unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung …

    Auszug aus BGH, 13.02.2007 - 1 StR 574/06
    Bei einheitlicher Gewaltanwendung liegt ebenso wie bei fortgesetzter oder fortwirkender Drohung trotz mehrfacher dadurch erzwungener Beischlafhandlungen nur eine Tat im Rechtssinne vor (BGH NStZ 2002, 199, 200).
  • BGH, 09.03.2000 - 4 StR 513/99

    Erpresserischer Menschenraub; Vergewaltigung; Ablehnungsrüge; Zulässigkeit des …

    Auszug aus BGH, 13.02.2007 - 1 StR 574/06
    Vielmehr kommt es bei mehrfach hintereinander begangenen Vergewaltigungen allein darauf an, ob diesen, jedenfalls soweit es die als Tatmittel angewendete Gewalt betrifft, ein einheitliches Tun eines Angeklagten zugrunde liegt (BGH NStZ 2000, 419, 420).
  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 205/95

    Immaterielle Folgen der Straftat - Materielle Folgen der Straftat - …

    Auszug aus BGH, 13.02.2007 - 1 StR 574/06
    Das einseitige Wiedergutmachungsbestreben ohne den Versuch der Einbeziehung des Opfers genügt dazu nicht (BGH NStZ 1995, 492, 493; NStZ 2002, 29; BGH…, Urt. vom 27. August 2002 - 1 StR 204/02; NStZ 2006, 275).
  • BGH, 27.08.2002 - 1 StR 204/02

    Täter-Opfer-Ausgleich (Wiedergutmachungserfolg; Vorbehalt des Opfers; …

    Auszug aus BGH, 13.02.2007 - 1 StR 574/06
    Das einseitige Wiedergutmachungsbestreben ohne den Versuch der Einbeziehung des Opfers genügt dazu nicht (BGH NStZ 1995, 492, 493; NStZ 2002, 29; BGH, Urt. vom 27. August 2002 - 1 StR 204/02; NStZ 2006, 275).
  • BGH, 27.05.1998 - 5 StR 216/98

    Auslegung des Qualifikationsmerkmals "Waffe" - Auslegung des Merkmals …

    Auszug aus BGH, 13.02.2007 - 1 StR 574/06
    Durch das vorliegende Vorgehen des Angeklagten wurde die körperliche Integrität des Opfers in einer Weise beeinträchtigt, die mit erheblichen Schmerzen verbunden ist (vgl. BGH NStZ 1998, 461; Beschl. vom 26. April 2006 - 1 StR 151/06).
  • BGH, 26.04.2006 - 1 StR 151/06

    Schwerer Raub (schwere körperliche Misshandlung; Tatmehrheit: richterlicher …

    Auszug aus BGH, 13.02.2007 - 1 StR 574/06
    Durch das vorliegende Vorgehen des Angeklagten wurde die körperliche Integrität des Opfers in einer Weise beeinträchtigt, die mit erheblichen Schmerzen verbunden ist (vgl. BGH NStZ 1998, 461; Beschl. vom 26. April 2006 - 1 StR 151/06).
  • BGH, 22.01.2002 - 1 StR 500/01

    Strafzumessung (Täter-Opfer-Ausgleich; fehlende Erörterung)

  • BGH, 28.03.2007 - 2 StR 62/07

    Aufhebung von Feststellungen durch das Revisionsgericht (Tenorierung); Bindung an …

    Entsprechend wird die Aufhebung von Feststellungen nach überwiegender Praxis des Bundesgerichtshofs bei Aufhebung des Schuldspruchs mit der Formulierung "mit den Feststellungen aufgehoben" oder bei Teilaufhebungen mit den Worten "mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben" ausgesprochen, und nur wenn aus einem Bereich aufgehobener Feststellungen einzelne bestehen bleiben können, wird diese Teilaufrechterhaltung von Feststellungen ausdrücklich ausgesprochen (anders aber beispielsweise Urteil des 1. Strafsenats vom 13. Februar 2007 - 1 StR 574/06; vgl. im Übrigen auch BGHSt 41, 305 zur Verfahrensweise bei der Einstellung von Verfahren).
  • BGH, 19.04.2007 - 4 StR 572/06

    Konkurrenzverhältnisse bei der Vergewaltigung (Tatmehrheit bei neuem …

    Rn. 7 b) Die Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei mehrfach nacheinander mittels Gewaltanwendung begangenen Vergewaltigungstaten hängt entscheidend davon ab, ob diesen Taten eine einheitliche Gewalteinwirkung zu Grunde liegt (vgl. BGH NStZ 2000, 419, 420; Urteil vom 13. Februar 2007 - 1 StR 574/06).
  • BGH, 19.11.2008 - 2 StR 394/08

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Gesamtwürdigung der für und gegen die …

    Nach der Darstellung im angefochtenen Urteil liegt vielmehr eine einheitliche fortdauernde Gewaltanwendung nahe (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 235; Urt. vom 19. April 2007 - 1 StR 574/06).
  • BGH, 13.02.2007 - 1 StR 627/06

    Tateinheit bei Vergewaltigung (fortwirkende Gewalt)

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt daher nur eine Tat im Rechtssinne vor (BGH NStZ 2000, 419, 420; BGH StraFo 2003, 281; Urteil vom 13. Februar 2007 - 1 StR 574/06).
  • LG Essen, 07.02.2020 - 52 KLs 12/19

    Vergewaltigung

    Rn. 476 Die Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei mehrfach nacheinander mittels Gewaltanwendung begangenen Vergewaltigungstaten hängt entscheidend davon ab, ob diesen Taten eine einheitliche Gewalteinwirkung zu Grunde liegt (vgl. BGH, NStZ 2007, 235; BGH, Urt. v. 13.2.2007 - 1 StR 574/06 - Juris).
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