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Rechtsprechung
   BGH, 01.08.2018 - 1 StR 643/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,33778
BGH, 01.08.2018 - 1 StR 643/17 (https://dejure.org/2018,33778)
BGH, Entscheidung vom 01.08.2018 - 1 StR 643/17 (https://dejure.org/2018,33778)
BGH, Entscheidung vom 01. August 2018 - 1 StR 643/17 (https://dejure.org/2018,33778)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 393 Abs. 1 Satz 2 AO, Abs. 3 AO
    Steuerrechtliches Zwangsmittelverbot (suspendierte Strafbewehrtheit der Steuererklärungspflicht)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Steuerhinterziehung aufgrund unterlassener Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 149 Abs 2 AO, § 370 Abs 1 Nr 1 AO, § 370 Abs 1 Nr 2 AO, § 393 Abs 1 S 2 AO, § 393 Abs 1 S 3 AO
    Steuerhinterziehung aufgrund unterlassener Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, § 149 Abs. 2 AO, § 18 Abs. 3 UStG, § 393 Abs. 1 Satz 2 und 3 AO, § 10 Abs. 1 S. 1 UStG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG, § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG, § 10 Abs. 1 S. 2 UStG, § 14c Abs. 2 UStG, § 25a Abs. 3 S. 1 UStG, § 25a Abs. 3 S. 3 UStG

  • Wolters Kluwer

    Steuerhinterziehung aufgrund unterlassener Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung 2013, 2014

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerhinterziehung aufgrund unterlassener Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung 2013, 2014

  • datenbank.nwb.de

    Umsatzsteuerhinterziehung wegen Nichtabgabe einer Umsatzsteuererklärung nur soweit die Erklärungspflicht nicht wegen Steuerstrafverfahrens suspendiert war

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerhinterziehung durch nicht abgegebene Steuererklärungen - und das bereits bekannt gegebene Steuerstrafverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 379
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.03.2023 - 1 StR 440/22

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung: …

    a) Bislang hat der Senat die Suspendierung der Strafbewehrung unter dem Gesichtspunkt der Selbstbelastungsfreiheit in folgenden Ausnahmekonstellationen angenommen: bezüglich der Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung, wenn dem Betroffenen vor Ablauf der Abgabefrist bekanntgegeben worden war, dass gegen ihn ein Steuerstrafverfahren betreffend die Voranmeldungszeiträume desselben Jahres eingeleitet war (zuletzt BGH, Beschluss vom 1. August 2018 - 1 StR 643/17 Rn. 6 mwN; grundlegend BGH, Beschluss vom 26. April 2001 - 5 StR 587/00, BGHSt 47, 8, 12 ff.), bezüglich der Pflicht zur Abgabe einer Ertragsteuererklärung, wenn der Betroffene durch die Nichtabgabe bereits das Versuchsstadium erreicht hatte, die Tat aber noch nicht vollendet war (…zuletzt BGH, Beschlüsse vom 4. November 2021 - 1 StR 236/21 Rn. 16 …und vom 1. Juni 2021 - 1 StR 127/21 Rn. 8 mwN), sowie im Verhältnis der Steuerhehlerei (§ 374 AO) zur Steuerhinterziehung (BGH…, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 1 StR 127/19, BGHR AO § 374 Konkurrenzen 6, Rn. 9-17).
  • BGH, 05.09.2023 - 1 StR 207/23

    Steuerhinterziehung (erforderliche Urteilsfeststellungen zur Gewinnermittlungsart …

    Sie hat zur Folge, dass die Umsatzsteuer auf die erhaltene Gegenleistung (die Umsatzentgelte) nicht aufzuschlagen, sondern herauszurechnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2018 - 1 StR 643/17 Rn. 11 ff..; BFH…, Urteil vom 12. Mai 2022 - V R 19/20, BFHE 277, 496 Rn. 10 ff. mwN; EuGH…, Urteil vom 1. Juli 2021 - C-521/19 Tribunal EconoÌ�mico Administrativo Regional de Galicia Rn. 34).
  • BGH, 03.03.2026 - 1 StR 543/25

    Aufhebung der Gesamtstrafe auf Revision des Angeklagten; Datum der letzten …

    Nichts anderes gilt, wenn die Vollendung der Steuerhinterziehung deswegen nicht mehr eintreten kann, weil die steuerliche Erklärungspflicht im Hinblick auf den Nemo-tenetur-Grundsatz wegen der Bekanntgabe der Verfahrenseinleitung strafrechtlich suspendiert ist (…vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2021 - 1 StR 127/21 Rn. 8 und vom 1. August 2018 - 1 StR 643/17 Rn. 6, jeweils mwN;… Klein/Jäger, AO, 19. Aufl., § 370 Rn. 73 und § 393 Rn. 26 ff.).
  • LG Bielefeld, 30.07.2019 - 9 KLs 11/18
    Rn. 507 In Hinblick auf die vorliegend jeweils angeklagte Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung besteht diese nach dem nemo-tenetur-Grundsatz dann nicht mehr, wenn wegen eines Voranmeldungszeitraums des betreffenden Kalenderjahres wegen einer nicht abgegebenen oder einer unrichtigen oder unvollständigen Umsatzsteuervoranmeldung bereits ein Strafverfahren eingeleitet wurde (vgl. die Beschlüsse des BGH vom 26.4.20xx, Az. 5 StR 587/00, juris Rn.28 sowie vom 1.8.20xx8, Az. 1 StR 643/17, juris Rn.6 f.): In diesem Fall kann der zur Abgabe einer Jahreserklärung Verpflichtete hierzu nicht mehr gemäß § 393 Abs. 1 S.2 u.3 AO mit Zwangsmitteln angehalten werden und ihm ist die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige über § 371 Abs. 2 S.1 Nr. 1 b) AO verwehrt.
  • BGH, 03.03.2026 - 1 StR 428/25

    Freispruch vom Tatvorwurf der Nichtabgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung 2021 …

    Andernfalls würde man vom Angeklagten verlangen, mit der Jahreserklärung 2021 seine Ausgangsumsätze für die ersten beiden Quartale 2021 im Nachhinein vollständig und wahrheitsgemäß zu erklären und auf diese Weise zur Aufklärung der beiden ihm bereits zur Last gelegten Steuerstraftaten beitragen zu müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. August 2018 - 1 StR 643/17 Rn. 6 …und vom 10. August 2017 - 1 StR 573/16 Rn. 18; jeweils mwN; grundlegend BGH, Beschluss vom 26. April 2001 - 5 StR 587/00, BGHSt 47, 8, 12 ff.).
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