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   BGH, 23.02.2010 - 1 StR 652/09   

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https://dejure.org/2010,6250
BGH, 23.02.2010 - 1 StR 652/09 (https://dejure.org/2010,6250)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2010 - 1 StR 652/09 (https://dejure.org/2010,6250)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 1 StR 652/09 (https://dejure.org/2010,6250)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 StGB; § 240 StGB; § 52 StGB; § 46 StGB
    Sexuelle Nötigung; gefährliche Körperverletzung (Verabreichung von K.O.-Tropfen); Nötigung; Aufhebung der ursprünglichen Einsatzstrafe bei verkannter Handlungseinheit (Berücksichtigung später eingetretener belastender Folgen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen schwerer sexueller Nötigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung durch die Beibringung von KO-Tropfen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verurteilung wegen schwerer sexueller Nötigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung durch die Beibringung von KO -Tropfen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 33
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.01.2010 - 4 StR 562/09

    Klammerwirkung; Geiselnahme; fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs;

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - 1 StR 652/09
    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass die für II 3. der Urteilsgründe neu zu bemessende Freiheitsstrafe die Summe der beiden aufgehobenen Einzelstrafen nicht überschreiten darf (vgl. BGH, Beschl. vom 13. Januar 2010 - 4 StR 562/09).
  • BGH, 21.04.2009 - 4 StR 531/08

    Gefährliche Körperverletzung und besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - 1 StR 652/09
    Das Landgericht hat den Vorfall in der Diskothek (II 3.1 der Urteilsgründe) rechtsfehlerfrei als schwere sexuelle Nötigung (§ 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB) in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB; in Betracht gekommen wäre weiter § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB - vgl. hierzu BGH, Beschl. vom 21. April 2009 - 4 StR 531/08) gewertet.
  • BGH, 14.06.2017 - 3 StR 135/17

    Erzwingen verschiedener Handlungen durch eine Nötigungshandlung als eine Tat

    Werden durch dieselbe Nötigungshandlung verschiedene Verhaltensweisen des Tatopfers erzwungen, so liegt nur eine Tat vor (BGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 1 StR 652/09, juris Rdn. 8; Fischer, StGB 64. Aufl., § 240 Rdn. 63 m.w.N.).
  • BGH, 24.05.2016 - 5 StR 163/16

    Verwerfung der Revision als unbegründet bei gleichzeitiger Änderung des

    Ferner hat er tateinheitlich eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 1, 3 StGB begangen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 1 StR 652/09, juris Rn. 5 mwN).
  • LG Saarbrücken, 31.03.2023 - 3 KLs 35/22

    K.O.-Tropfen: Heimliche Betäubung - Schwere Straftat!

    (1) Das heimliche Beimischen der K.O.-Tropfen verwirklicht zunächst die Qualifikationstatbestände des § 224 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 StGB (vgl. dazu BGH, Beschlüsse v. 24.5.2016 - 5 StR 163/16, BeckRS 2016, 10820; v. 23.2.2010 - 1 StR 652/09, BeckRS 2010, 6778; v. 27.1.2009 - 4 StR 473/08, BeckRS 2009, 10191, Fischer, StGB, 70. Aufl. 2023, § 224 Rn. 5 u. 22).
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