Rechtsprechung
| BGH, 26.06.1980 - 1 StR 785/79 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtswidriger Geschäftsverteilungsplan - Bewusste Manipulation der Zuständigkeit einer Kammer durch die Staatsanwaltschaft - Vereidigungsverbot einer Zeugin wegen Verdachts der Tatbeteiligung - Verletzung der Hinweispflicht des Gerichts - Untreue durch zweckentfremdete ...
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (18)
- BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58
Anklage beim Landgericht
Auszug aus BGH, 26.06.1980 - 1 StR 785/79
Eine bewegliche Zuständigkeitsregelung ist zulässig, "soweit sie unter justizgemäßen Gesichtspunkten generalisiert und sachfremden Einflüssen auf das Verfahren vorbeugt" (BVerfGE 9, 223).Jedenfalls stehen die von diesem Zivilsenat entwickelten Rechtsgrundsätze in Einklang mit den Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts und der Strafsenate des Bundesgerichtshofs, die ihren Niederschlag in den Entscheidungen gefunden haben, auf die das Urteil des VIII. Zivilsenats ausdrücklich Bezug nimmt (BVerfGE 3, 359; 9, 223; BGHSt 9, 367; 11, 106; 15, 116) [BGH 17.08.1960 - 2 StR 237/60].
Die abstrakte Möglichkeit eines Mibrauchs macht eine Geschäftsverteilung weder verfassungswidrig noch gesetzeswidrig im Sinne des § 338 Nr. 1 StPO (BVerfGE 9, 223, 230; BGHZ 40, 91, 98).
Das Bundesverfassungsgericht hat unter diesen Gesichtspunkten in mehreren Entscheidungen die Wahlmöglichkeit der Staatsanwaltschaft nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 und § 25 Nr. 3 GVG gebilligt (BVerfGE 9, 223; 18, 423; 22, 254).
- BGH, 17.08.1960 - 2 StR 237/60
Unzulässigkeit einer Verteilung der Geschäfte unter die Strafkammern nach …
Auszug aus BGH, 26.06.1980 - 1 StR 785/79
Zu ihnen gehört, daß die Zuteilung der einzelnen Sachen sich nach allgemeinen Merkmalen richtet, die gewährleisten, daß die einzelne Sache frei von Manipulationsmöglichkeiten "blindlings" an den zuständigen Spruchkörper gelangt (BGHSt 7, 24 [BGH 28.09.1954 - 5 StR 275/53]; 15, 116, 117) [BGH 17.08.1960 - 2 StR 237/60]BGHZ 40, 91, 94).Jedenfalls stehen die von diesem Zivilsenat entwickelten Rechtsgrundsätze in Einklang mit den Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts und der Strafsenate des Bundesgerichtshofs, die ihren Niederschlag in den Entscheidungen gefunden haben, auf die das Urteil des VIII. Zivilsenats ausdrücklich Bezug nimmt (BVerfGE 3, 359; 9, 223; BGHSt 9, 367; 11, 106; 15, 116) [BGH 17.08.1960 - 2 StR 237/60].
Eine Regelung, die schlechthin alle Einflußmöglichkeiten ausschließt und dennoch praktikabel ist, erscheint kaum vorstellbar (BGHSt 15, 116, 117) [BGH 17.08.1960 - 2 StR 237/60].
"Es dürfen aber keine Merkmale gewählt werden, die unter bestimmten Voraussetzungen eine bewußte Zuteilung nach irgendwelchen Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten sogar nahelegen" (BGHSt 15, 116, 117) [BGH 17.08.1960 - 2 StR 237/60].
- BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61
Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei …
Auszug aus BGH, 26.06.1980 - 1 StR 785/79
Zu ihnen gehört, daß die Zuteilung der einzelnen Sachen sich nach allgemeinen Merkmalen richtet, die gewährleisten, daß die einzelne Sache frei von Manipulationsmöglichkeiten "blindlings" an den zuständigen Spruchkörper gelangt (BGHSt 7, 24 [BGH 28.09.1954 - 5 StR 275/53]; 15, 116, 117) [BGH 17.08.1960 - 2 StR 237/60]BGHZ 40, 91, 94).Ob das Präsidium sich, wie die Revision meint, bei der Auswahl seines Verteilungsmaßstabs von der Entscheidung des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs hat leiten lassen (BGHZ 40, 91), kann dahingestellt bleiben.
Die abstrakte Möglichkeit eines Mibrauchs macht eine Geschäftsverteilung weder verfassungswidrig noch gesetzeswidrig im Sinne des § 338 Nr. 1 StPO (BVerfGE 9, 223, 230; BGHZ 40, 91, 98).
- BVerfG, 30.03.1965 - 2 BvR 341/60
Gerichtlicher Geschäftsverteilungsplan und Anspruch auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus BGH, 26.06.1980 - 1 StR 785/79
Insofern genügt es, daß sachfremde Eingriffe der Staatsanwaltschaft nach dem Verteilungsmodus nicht ernsthaft zu befürchten sind (BVerfGE 18, 423, 425).Das Bundesverfassungsgericht hat unter diesen Gesichtspunkten in mehreren Entscheidungen die Wahlmöglichkeit der Staatsanwaltschaft nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 und § 25 Nr. 3 GVG gebilligt (BVerfGE 9, 223; 18, 423; 22, 254).
- BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.06.1980 - 1 StR 785/79
Darauf, daß einem vernommenen Zeugen (hier Kriminalhauptkommissar De.) weitere Vorhalte hätten gemacht werden sollen, kann die Revision nicht gestützt werden (BGHSt 4, 126 [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52]; BGH, Urteil vom 7. Februar 1961 - 1 StR 529/60). - BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66
Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG
Auszug aus BGH, 26.06.1980 - 1 StR 785/79
Das Bundesverfassungsgericht hat unter diesen Gesichtspunkten in mehreren Entscheidungen die Wahlmöglichkeit der Staatsanwaltschaft nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 und § 25 Nr. 3 GVG gebilligt (BVerfGE 9, 223; 18, 423; 22, 254). - BGH, 29.04.1968 - VII ZR 9/66
Bereicherungsanspruch bei unerlaubter Rechtsberatung
Auszug aus BGH, 26.06.1980 - 1 StR 785/79
Einem solchen Anspruch stand jedoch entgegen, daß die Leistung Dr. K. gegen ein gesetzliches Verbot verstieß und sich der Angeklagte dessen auch bewußt war ... Damit war § 817 Satz 2 BGB anzuwenden (BGHZ 50, 90, 92): Ein durchsetzbarer Anspruch auf Ersatz des Wertes der geleisteten Dienste stand ihm nicht zu" (UA S. 175, 176). - BGH, 07.03.1962 - V ZR 132/60
Sittenwidrige Schenkung einer Gemeinde im Nationalsozialismus
- BGH, 05.07.1968 - 5 StR 262/68
Weiterverkaufserlös - § 266 StGB, Treubruchstatbestand, vertragliche Nebenpflicht
Auszug aus BGH, 26.06.1980 - 1 StR 785/79
Die bloße Nichterfüllung schuldrechtlicher Verpflichtungen fällt nicht unter den Tatbestand der Untreue (BGHSt 22, 190). - BGH, 19.05.1965 - Ib ZR 36/63
Bezeichnung als "Waren ausländischer Herkunft"
Auszug aus BGH, 26.06.1980 - 1 StR 785/79
Auch wenn § 817 Satz 2 BGB den staatlichen Rechtsschutz für den so gearteten Bereicherungsanspruch versagt, bleibt doch der Anspruch selbst bestehen und kann vom Schuldner erfüllt werden (BGHZ 36, 395, 399; 44, 16). - BGH, 07.02.1961 - 1 StR 529/60
Falsche uneidliche Aussage in einem Privatklageverfahren - Vorliegen eines …
- RG, 11.03.1937 - 2 D 572/36
Untreue durch Verwendung staatlicher Haushaltmittel zur Bildung von Sonderkassen.
- BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53
Tatsachenfeststellung
- BGH, 22.11.1957 - 4 StR 497/57
- BGH, 04.10.1956 - 4 StR 294/56
- BGH, 13.05.1975 - 1 StR 138/75
Entscheidung über interne Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung des …
- BGH, 28.09.1954 - 5 StR 275/53
- BGH, 07.01.1975 - 1 StR 594/74
Unterbrechung der Verjährung der Verfolgung von Steuerordnungswidrigkeiten - …
- BGH, 27.01.1988 - 3 StR 61/87
Missbrauchsalternative oder Treuebruchalternative der Untreue - Fehlende Befugnis …
Gegen seine spezifischen Treupflichten hat der Angeklagte verstoßen, indem er die Fremdgelder als Sicherheit für eigene Kredite verwendete und dadurch dem betreuten Vermögen einen vermögensgefährdenden Nachteil (vgl. BGHSt 20, 304, 305 [BGH 07.12.1965 - 5 StR 312/65]; BGH, Urteil vom 26. Juni 1980 - 1 StR 785/79 - S. 16 f.) zufügte, der schließlich durch die Verrechnung sich in einem tatsächlich eintretenden endgültigen Schaden verwirklichte. - BGH, 02.11.1989 - 1 StR 354/89
Regelung der Zuständigkeit - Missbrauch - Geschäftsverteilung
Die Rechtsprechung hat eine bewegliche Zuständigkeitsregelung für zulässig gehalten, soweit sie unter justizgemäßen Gesichtspunkten generalisiert und sachfremden Einflüssen auf das Verfahren vorbeugt (BVerfGE 9, 223; 18, 423; BGHSt 9, 367; 15, 116; BGH, Urt. vom 26. Juni 1980 - 1 StR 785/79).Der Senat hat in bezug auf die wechselnde Zuständigkeit von Wirtschaftsstrafkammern bereits in seinem Urteil vom 26. Juni 1980 (1 StR 785/79) darauf hingewiesen, daß sachfremde Einflüsse der Staatsanwaltschaft im allgemeinen schon deswegen nicht zu befürchten sind, weil diese kraft Gesetzes zur Mitwirkung im Strafverfahren berufen ist.
- BGH, 29.09.1987 - VI ZR 300/86
GmbH - Geschäftsführer - Partner - Unerlaubte Handlung - § 266 StGB
Jedenfalls ist er in den Kreis der die Gesellschaft treffenden Treuhandspflichten als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH der KG nach Maßgabe des § 14 I StGB einbezogen, so daß er jedenfalls aus diesem Grund den Tatbestand einer Untreue durch die abredewidrige Verwendung der Gelder erfüllen kann (…Dreher-Tröndle, StGB, 41. Aufl., § 14 Rdnr. 3; BGH, Urt. v. 26.6. 1980 - 1 StR 785/79 - und v. 18.1. 1983 - 1 StR 820/81). - BGH, 21.12.1983 - 2 StR 495/83
Zweckentfremdung von gezahlten Prämien zum Ankauf von Warenterminkontrakten - …
Die Besorgnis der Revision, die Staatsanwaltschaft erhalte dadurch Gelegenheit zu Manipulationen, ist nicht begründet (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1980 - 1 StR 785/79).
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