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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 04.04.2003

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.03.2003 - I-1 U 149/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8290
OLG Düsseldorf, 24.03.2003 - I-1 U 149/02 (https://dejure.org/2003,8290)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.03.2003 - I-1 U 149/02 (https://dejure.org/2003,8290)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. März 2003 - I-1 U 149/02 (https://dejure.org/2003,8290)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    VVG § 61; ; AGBG § 5; ; AGBG § 9; ; BGB §§ 305 ff. n.F.; ; BGB § 812; ; BGB § 814; ; EGBGB § 5

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 305 ff. (n.F.); BGB § 812; BGB § 814
    Zum Garantieschutz durch ein Garantie-Versicherung von einem Garantieanbieter beim Verbrauchsgüterkauf (gebrauchtes KFZ)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gebrauchtwagenkauf - Ansprüche aus Gebrauchtwagen-Garantie bei "Kolbenfresser"

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.06.1996 - VIII ZR 117/95

    Auslegung der AGB für fabrikneue Kraftfahrzeuge hinsichtlich der Gewährleistung; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2003 - 1 U 149/02
    Beweisbelastet für das Vorliegen der den Haftungsausschluss rechtfertigenden Tatbestandsvoraussetzungen sind die Beklagten (vgl. BGH NJW 1996, 2504 zur Beweislastverteilung bei schuldhaftem Verhalten).

    Hierbei handelt es sich um solche Risiken, die entweder im Verantwortungsbereich des Garantienehmers im Sinne eines Verschuldens liegen, zumindest aber - ohne Rücksicht auf ein schuldhaftes Verhalten - seinem Einwirkungsbereich im Sinne eines bestimmten Umgangs mit der versicherten Sache unterfallen (vgl. BGH NJW 1996, 2504 ff.) und damit für den Garantiegeber weder beherrschbar noch überschaubar sind.

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2003 - 1 U 149/02
    Dabei kann es für die Repräsentantenstellung eines Dritten sprechen, wenn er es unabhängig von einer etwaigen Übergabe der versicherten Sache aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses übernommen hat, die Verwaltung des Versicherungsvertrages eigenverantwortlich auszuüben (vgl. BGH NJW 1993, 1862).
  • BGH, 24.04.1991 - VIII ZR 180/90

    Formularmäßige Begrenzung von Garantieleistungen beim Kauf von …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2003 - 1 U 149/02
    Bei der Klausel in § 4 Nr. 3 g der Garantiebedingungen handelt es sich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne des AGBG, die der Inhaltskontrolle zugänglich ist (BGH BB 1991, 2252).
  • OLG Oldenburg, 21.06.1995 - 2 U 105/95

    Kfz-Haftpflichtversicherung; Leistungsfreiheit; Unfallflucht; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2003 - 1 U 149/02
    In der Übergabe eines Fahrzeugs an einen berechtigten Fahrer liegt indessen regelmäßig ebenso wenig eine Übertragung der Verwaltung wie in dem - möglicherweise auch überwiegenden - Gebrauch des Fahrzeugs durch den Ehegatten, solange er nicht unter Ausschluss des versicherungsnehmenden Ehegatten der allein Nutzende ist (vgl. OLG Hamm VersR 1988, 204, 241; VersR 1990, 261, 262, OLG Oldenburg, VersR 1996, 746;… vgl. Prölss/Martin-Prölss, VVG, 26. Aufl. 1998, § 6 Rdz. 76, 72).
  • OLG Hamm, 25.11.1988 - 20 U 289/87

    Geltendmachung eines Unfallschadens; Versicherungsnehmer; Diebstahl des Wagens; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2003 - 1 U 149/02
    In der Übergabe eines Fahrzeugs an einen berechtigten Fahrer liegt indessen regelmäßig ebenso wenig eine Übertragung der Verwaltung wie in dem - möglicherweise auch überwiegenden - Gebrauch des Fahrzeugs durch den Ehegatten, solange er nicht unter Ausschluss des versicherungsnehmenden Ehegatten der allein Nutzende ist (vgl. OLG Hamm VersR 1988, 204, 241; VersR 1990, 261, 262, OLG Oldenburg, VersR 1996, 746;… vgl. Prölss/Martin-Prölss, VVG, 26. Aufl. 1998, § 6 Rdz. 76, 72).
  • OLG Celle, 04.01.2007 - 8 U 156/06

    Garantieausschluss in der Reparaturkostenversicherung bei Ansprüchen gegen den …

    Beweisbelastet für das Vorliegen dieses Ausschlusstatbestandes in der Reparaturkostenversicherung ist die Beklagte (vgl. OLG Düsseldorf vom 24. März 2003 - I - 1 U 149/02, zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 11.10.2012 - 1 U 2/12

    Voraussetzungen einer Beweisvereitelung im Streit um die Rückabwicklung eines …

    Dies kommt nur dann in Betracht, wenn sich aus der Garantieerklärung ergibt, dass auch der jeweilige Händler für Ansprüche aus der Garantie (mit)haften soll (dazu: BGH MDR 2003, 625; OLG Düsseldorf Urteil vom 24.3.2003 - 1 U 149/02 - hier: zitiert nach juris;… Reinking/ Eggert Der Autokauf, 11. Aufl., Rn. 1590).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 04.04.2003 - 1 U 149/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,19661
OLG Hamburg, 04.04.2003 - 1 U 149/02 (https://dejure.org/2003,19661)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.04.2003 - 1 U 149/02 (https://dejure.org/2003,19661)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. April 2003 - 1 U 149/02 (https://dejure.org/2003,19661)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 2; StGB § 266a
    Nichtabführen von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung bei Auszahlung darlehensweise zur Verfügung gestellter Mittel als Nettolohn an die Arbeitnehmer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 303 O 115/02
  • OLG Hamburg, 04.04.2003 - 1 U 149/02

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 1418
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.12.2001 - VI ZR 350/00

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich fehlender Zahlungsfähigkeit bei …

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.04.2003 - 1 U 149/02
    Zwar trägt die Klägerin die Darlegungs- und Beweislast für die behauptete Zahlungsfähigkeit der GmbH (BGH NJW 2002/1123, 1124).
  • BGH, 11.12.2001 - VI ZR 123/00

    Verantwortlichkeit des GmbH-Geschäftsführers für die Abführung von …

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.04.2003 - 1 U 149/02
    Diese mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 97/1238 und NJW 2002/1122) in Einklang stehende Ansicht des Landgerichts war angesichts des erstinstanzlichen Vortrags der Beklagten gerechtfertigt.
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