Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 05.11.2004 - 1 U 47/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie kann auch konkludent erfolgen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 443; ZPO § 264 § 533
Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Zulässigkeit der Änderung der Anträge des erstinstanzlich obsiegenden Klägers in der Berufungsinstanz
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 13.02.2004 - 332 O 553/02
- OLG Hamburg, 05.11.2004 - 1 U 47/04
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03
Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen; …
Auszug aus OLG Hamburg, 05.11.2004 - 1 U 47/04
Auch unterliegen die nach § 264 Nr. 2 und 3 ZPO privilegierten Änderungen des Klagantrages nicht den für die Klageänderung im Berufungsverfahren in § 533 ZPO aufgestellten besonderen Erfordernissen (vgl. BGH vom 19.03.2004 - V ZR 104/03, BGH Report 2004, 1110 mit Anmerkung Kramer).
- OLG München, 23.12.2015 - 15 U 2063/14
Steuerberaterhaftung bei unzureichender Beratung eines italienischen …
Rn. 145 Die Auslegung als Anschlussberufung ist vorliegend nach dem Grundsatz der wirkungsfreundlichen Auslegung geboten, denn der Kläger kann nur im Weg der Anschlussberufung erreichen, dass sein behaupteter Anspruch nicht in der erstinstanzlich zuerkannten Gestalt der Freistellung, sondern wie jetzt begehrt - darüber hinausgehend - als Zahlungsanspruch rechtskräftig wird (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 05.11.2004, Az. 1 U 47/04, OLGR 2005, 226;… BGH, Urt. v. 24.11.1977, Az. VII ZR 160/76, MDR 1978, 398, Rn. 16 bei Juris;… Heßler in Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 524 Rn. 2). - OLG Hamm, 13.03.2020 - 7 U 82/19
Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit Motor EA 189
Da es sich gem. § 264 Nr. 2 ZPO um keinen Fall der Klageänderung i.S.d. § 263 ZPO handelt, unterliegt die im Berufungsrechtszug vorgenommene Klageerweiterung auch nicht den Beschränkungen des § 533 Nr. 1 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 19.03.2004, V ZR 104/03 - juris; OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.06.2005, 1 U 567/04, MDR 2006, 227; OLG Hamburg, Urteil vom 05.11.2004, 1 U 47/04, OLGR 2005, 226). - OLG Hamm, 28.08.2018 - 24 U 127/16
Unfall während der Fahrt eines Museumszuges
Vielmehr ist eine stillschweigende Anschlussberufung bereits dadurch möglich, dass der Berufungsbeklagte seinerseits einen Antrag auf Abänderung des angefochtenen Urteils stellt, etwa wie im Streitfall durch einen Übergang vom Feststellungsantrag zum Zahlungsantrag, und dadurch klar und eindeutig der Wille zum Ausdruck kommt, eine Änderung des vorinstanzlichen Urteils zugunsten des Rechtsmittelbeklagten zu erreichen (vgl. OLGR Hamburg 2005, 226, 227;… Zöller/Heßler, a. a. O., Rn 6).
- KG, 25.06.2024 - 21 U 98/23
Vertragsstrafe wegen verzögerter Fertigstellung eines Bauvorhabens
Stellt der erstinstanzlich obsiegende Kläger seinen Feststellungsantrag im Berufungsrechtszug teilweise auf Zahlung um, so ist darin eine Anschlussberufung zu sehen, die nicht den für die Klageänderung im Berufungsverfahren in § 533 ZPO aufgestellten besonderen Erfordernissen unterliegt (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 05.11.2004 - 1 U 47/2004 - Rn. 60, zitiert nach juris). - OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 89/06
Ansprüche auf Unterlassung und Rechnungslegung wegen Verletzung eines …
Infolgedessen liegt eine Klageerweiterung im Sinne des § 264 Nr. 2 ZPO vor, die im Berufungsverfahren nicht an die in § 533 ZPO normierten Zulässigkeitsvoraussetzungen der Sachdienlichkeit oder Einwilligung gebunden ist (vgl. OLG Saarbrücken, MDR 2006, 227; OLG Hamburg, OLGR 2005, 226;… Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl., § 533 Rdnr. 3). - OLG Frankfurt, 24.04.2015 - 13 U 193/12
Baurecht: Schadenersatz für Feuchtigkeitsschäden im Keller einer Doppelhaushälfte
Dieses Rechtsschutzziel des Klägers - Übergang vom Feststellungsantrag in einen Leistungsantrag - ist nur im Rahmen einer Anschlussberufung zu erreichen (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 05.11.2004, 1 U 47/04, juris Rn. 60;… OLG Hamm, Urt. v. 19.09.2003, 19 U 56/02 juris Rn. 29;… Zöller/Heßler, ZPO, 30. A. 2014, § 524 Rn. 33).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 14.12.2004 - 1 U 47/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 308; ; ZPO § 343 ZPO; ; ZPO § 256; ; BGB § 852 Abs. 1; ; BGB § 852 Abs. 2; ; HPflG § 1 Abs. 1; ; EGZPO § 26 Nr. 7; ; EGZPO § 26 Nr. 8
- rechtsportal.de
Zur Entstehung eines Vermögensschadens des Mandanten infolge einer Pflichtverletzung des Rechtsanwalts - hier: Verjährung sämtlicher deliktischer Schadensersatzansprüche
- ibr-online
Haftung wegen Verjährung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Feststellung des Vermögensschadens des Mandanten bei Verjährung seiner Ansprüche durch eine Pflichtverletzung des Rechtsanwalts; Schlechterfüllung anwaltlicher Vertragspflichten aus einem Mandat; Unterlassen verjährungsunterbrechender oder verjährungshemmender Maßnahmen ...
Verfahrensgang
- LG Dessau - 6 O 1628/02
- OLG Naumburg, 14.12.2004 - 1 U 47/04
Papierfundstellen
- MDR 2005, 960
- VersR 2005, 1242
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.09.2001 - II ZR 69/00
Übergang von der Zahlungs- auf eine Feststellungsklage
Auszug aus OLG Naumburg, 14.12.2004 - 1 U 47/04
Das Landgericht hat in den Entscheidungsgründen seines Urteils zu Recht darauf verwiesen, dass eine derzeit unbegründete Leistungsklage auf Schadenersatz auch ohne ausdrückliche Antragstellung in einen Antrag auf Feststellung der Schadenersatzverpflichtung umgedeutet werden kann (vgl. BGH MDR 1993, 1340; BGH DStR 2002, 228). - OLG Stuttgart, 07.09.2004 - 1 U 17/04
Prospekthaftung: Hinweispflicht auf Abschluss eines Verlustübernahmevertrages und …
Auszug aus OLG Naumburg, 14.12.2004 - 1 U 47/04
Auslöser hierfür waren vor allem die Geschehnisse, die dem Regressprozess der Klägerin gegen die Beklagten unter 6 O 1629/02 Landgericht Dessau = 1 U 17/04 Oberlandesgericht Naumburg zugrunde liegen.
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Rechtsprechung
| KG, 24.02.2005 - 1 U 47/04 |
Verfahrensgang
- LG Berlin, 15.07.2004 - 31 O 39/04
- KG, 24.02.2005 - 1 U 47/04
- BGH, 28.10.2005 - V ZR 92/05
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