Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 27.04.2009 - I-1 U 95/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 843 Abs. 1 1. Alt.; ; BGB § 843 Abs. 1 2. Alt.; ; BGB § 1353; ; BGB § 1356; ; BGB § 1360
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Höhe des Haushaltsführungsschadens bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Höhe des Haushaltsführungsschadens bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BGH, 03.02.2009 - VI ZR 183/08
Schätzung des Haushaltsführungsschadens
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2009 - 1 U 95/08
Soweit die Klägerin als zeitlichen Gesamtaufwand für den Zweipersonenhaushalt täglich 3 Stunden benennt, ist dies ein Wert der nach Tabelle 8 (…Schulz-Borck/Hofmann, 6. Aufl.; zur Anwendung der Tabellenwerte: BGH U. v. 03.02.2009, VI ZR 183/08) ohne weiteres auch auf einen Einzelhaushalt entfallen kann (21,7 Wochenstunden = täglich 3, 1 Stunden; nach Tabelle 1 im "reduzierten Zweipersonenhaushalt" bei Anspruchstufe 2: 22, 7 Wochenstunden = täglich 3, 24 Stunden).Im Übrigen bieten sich die Tabellen von Schulz-Borck/Hofmann als geeignete Schätzungsgrundlage der abstrakten Berechnung an (BGH U. v. 03.02.2009, VI ZR 183/08; VersR 1979, 670; 1984, 79; NZV 1988, 61).
- OLG Düsseldorf, 12.06.2006 - 1 U 241/05
Unfallbedingte Beeinträchtigung der Haushaltsführungstätigkeit im Rahmen einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2009 - 1 U 95/08
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (NZV 2007, 40) besteht im Rahmen einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft der Anspruch des Verletzten grundsätzlich nur, soweit der Eigenbedarf gemäß § 843 Abs. 1 2. Alt. BGB (§ 11 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. StVG) betroffen ist (vgl. dazu auch Schirmer, DAR 2007, 8).Denn die Haushaltsführungspflicht entsteht in dem gesetzlichen Rahmen der §§ 1353, 1356, 1360 BGB (Unterhaltspflicht im Umfang der Abrede der Ehegatten), den es für die nicht eheliche Lebensgemeinschaft gerade nicht gibt (wegen der ausführlichen Begründung vgl. Senat NZV 2007, 40).
- BGH, 11.10.1983 - VI ZR 251/81
Ersatz von Mehrkosten des Versicherers bei Behinderung der Schadensfeststellung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2009 - 1 U 95/08
Im Übrigen bieten sich die Tabellen von Schulz-Borck/Hofmann als geeignete Schätzungsgrundlage der abstrakten Berechnung an (BGH U. v. 03.02.2009, VI ZR 183/08; VersR 1979, 670; 1984, 79; NZV 1988, 61).
- OLG Nürnberg, 10.06.2005 - 5 U 195/05
Verlust der Fähigkeit, Hausarbeiten zu verrichten, als Erwerbsschaden im Sinne …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2009 - 1 U 95/08
Hingegen ist der auf Wegfall des Fremdbedarfs gestützte Anspruch gemäß § 843 Abs. 1 1. Alt. BGB ( § 11 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. StVG) grundsätzlich zu verneinen (so auch die wohl überwiegende Rspr., etwa OLG Nürnberg NZV 2006, 209; OLG Köln ZfS 1984, 132; aA: LG Zweibrücken NJW 1993, 3207; OLG Karlsruhe DAR 1993, 391; ausführlich zum Meinungsstand: Huber, NZV 2007, 1). - OLG Karlsruhe, 06.03.1992 - 9 U 189/91
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2009 - 1 U 95/08
Hingegen ist der auf Wegfall des Fremdbedarfs gestützte Anspruch gemäß § 843 Abs. 1 1. Alt. BGB ( § 11 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. StVG) grundsätzlich zu verneinen (so auch die wohl überwiegende Rspr., etwa OLG Nürnberg NZV 2006, 209; OLG Köln ZfS 1984, 132; aA: LG Zweibrücken NJW 1993, 3207; OLG Karlsruhe DAR 1993, 391; ausführlich zum Meinungsstand: Huber, NZV 2007, 1). - LG Zweibrücken, 29.06.1993 - 3 S 94/93
Erwerbsschaden der in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebenden Hausfrau
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2009 - 1 U 95/08
Hingegen ist der auf Wegfall des Fremdbedarfs gestützte Anspruch gemäß § 843 Abs. 1 1. Alt. BGB ( § 11 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. StVG) grundsätzlich zu verneinen (so auch die wohl überwiegende Rspr., etwa OLG Nürnberg NZV 2006, 209; OLG Köln ZfS 1984, 132; aA: LG Zweibrücken NJW 1993, 3207; OLG Karlsruhe DAR 1993, 391; ausführlich zum Meinungsstand: Huber, NZV 2007, 1). - OLG Köln, 11.03.1982 - 3 W 18/82
Hausfrauenrente; Geldrente; Kapitalabfindung; Geldrente durch unerlaubte …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2009 - 1 U 95/08
Hingegen ist der auf Wegfall des Fremdbedarfs gestützte Anspruch gemäß § 843 Abs. 1 1. Alt. BGB ( § 11 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. StVG) grundsätzlich zu verneinen (so auch die wohl überwiegende Rspr., etwa OLG Nürnberg NZV 2006, 209; OLG Köln ZfS 1984, 132; aA: LG Zweibrücken NJW 1993, 3207; OLG Karlsruhe DAR 1993, 391; ausführlich zum Meinungsstand: Huber, NZV 2007, 1).
- LG Amberg, 01.10.2021 - 24 O 1019/15
"bei Betrieb eines Kraftfahrzeugs", "berührungsloser Unfall", Tierhüter, …
Denn die Haushaltsführungspflicht entsteht in dem gesetzlichen Rahmen der §§ 1353, 1356, 1360 BGB (Unterhaltspflicht im Umfang der Abrede der Ehegatten), den es für die nicht eheliche Lebensgemeinschaft gerade nicht gibt (zum Ganzen: OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2009, 1 U 95/08, BeckRS 2009, 24688).Bei der Bemessung ist dabei allerdings ein "fiktiver Einpersonenhaushalt", zugrunde zu legen d.h. es ist so zu rechnen, als hätte die verletzte Klägerin als Alleinstehende einen Haushalt geführt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2009, 1 U 95/08, BeckRS 2009, 24688;… Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 12. Aufl., 2016, Rn. 183 m.w.N.).
Rn. 777 Bei der Schätzung des Haushaltsführungsschadens nach § 287 ZPO darf sich der Tatrichter grundsätzlich an dem Tabellenwerk von Schulz-Borck/Hofmann orientieren (BGH, Urteil vom 03.02.2009, VI ZR 183/08, r+s 2009, 262; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2009, 1 U 95/08).
- OLG Düsseldorf, 15.05.2009 - 17 U 107/08
Rückabwicklung einer "glaubenskonformen" Kapitalanlage
Darlegungs- und beweispflichtig dafür ist der Kläger, der aus dem behaupteten Verstoß gegen §§ 2, 8 AuslinvestmG a.F. einen Schadensersatzanspruch herleitet (OLG Bamberg, Urteil vom 07.08.2008 - 1 U 208/07 -); es ist nicht Sache der Beklagten darzulegen, dass sie ihre Beteiligungen nicht zum Zweck der Risikomischung hält, sondern tatsächlich Einfluss auf das Management nimmt (davon gehen das OLG Frankfurt, WM 2008, 2208, Tz. 25, 27, und das OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.11.2008 - 1 U 95/08 -, aus).Rn. 88 Der Senat lässt gem. § 543 Abs. 1 Nr. 2 ZPO die Revision zu, weil er bei der entscheidungserheblichen Auslegung eines Tatbestandsmerkmals des § 1 Abs. 1 AuslInvestmG a.F. von der Rechtsauffassung der Oberlandesgerichte Frankfurt und Karlsruhe abweicht, eine Anlage nach dem Grundsatz der Risikomischung liege bereits vor, wenn Beteiligungen an mehreren Unternehmen vorhanden sind und die in Anspruch genommene Gesellschaft nicht darlegt, durch Stellung von Personen für Leitungs- und Aufsichtsfunktionen sowie eine sonstige aktive oder beratende Tätigkeit auf der Managementebene der Zielgesellschaften einen tatsächlichen Einfluss auf das Management auszuüben (OLG Frankfurt, WM 2008, 2208, Tz. 25, 27; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.11.2008 - 1 U 95/08 -, Abschnitt II.2 der Gründe).
- OLG Düsseldorf, 13.02.2009 - 17 U 182/07
Haftung einer in der Türkei ansässigen Aktiengesellschaft wegen der Veräußerung …
Darlegungs- und beweispflichtig dafür ist der Kläger, der aus dem behaupteten Verstoß gegen §§ 2, 8 AuslinvestmG a.F. einen Schadensersatzanspruch herleitet (OLG Bamberg, Urteil vom 07.08.2008 - 1 U 208/07 -); es ist nicht Sache der Beklagten darzulegen, dass sie ihre Beteiligungen nicht zum Zweck der Risikomischung hält, sondern tatsächlich Einfluss auf das Management nimmt (davon gehen das OLG Frankfurt, WM 2008, 2208, Tz. 25, 27, und das OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.11.2008 - 1 U 95/08 -, aus).Rn. 83 Der Senat lässt gem. § 543 Abs. 1 Nr. 2 ZPO die Revision zu, weil er bei der entscheidungserheblichen Auslegung eines Tatbestandsmerkmals des § 1 Abs. 1 AuslInvestmG a.F. von der Rechtsauffassung der Oberlandesgerichte Frankfurt und Karlsruhe abweicht, eine Anlage nach dem Grundsatz der Risikomischung liege bereits vor, wenn Beteiligungen an mehreren Unternehmen vorhanden sind und die in Anspruch genommene Gesellschaft nicht darlegt, durch Stellung von Personen für Leitungs- und Aufsichtsfunktionen sowie eine sonstige aktive oder beratende Tätigkeit auf der Managementebene der Zielgesellschaften einen tatsächlichen Einfluss auf das Management auszuüben (OLG Frankfurt, WM 2008, 2208, Tz. 25, 27; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.11.2008 - 1 U 95/08 -, Abschnitt II.2 der Gründe).
- OLG Düsseldorf, 13.02.2009 - 17 U 183/07
Haftung einer in der Türkei ansässigen Aktiengesellschaft wegen der Veräußerung …
Darlegungs- und beweispflichtig dafür ist der Kläger, der aus dem behaupteten Verstoß gegen §§ 2, 8 AuslinvestmG a.F. einen Schadensersatzanspruch herleitet (OLG Bamberg, Urteil vom 07.08.2008 - 1 U 208/07 -); es ist nicht Sache der Beklagten darzulegen, dass sie ihre Beteiligungen nicht zum Zweck der Risikomischung hält, sondern tatsächlich Einfluss auf das Management nimmt (davon gehen das OLG Frankfurt, WM 2008, 2208, Tz. 25, 27, und das OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.11.2008 - 1 U 95/08 -, aus).Rn. 70 Der Senat lässt gem. § 543 Abs. 1 Nr. 2 ZPO die Revision zu, weil er bei der entscheidungserheblichen Auslegung eines Tatbestandsmerkmals des § 1 Abs. 1 AuslInvestmG a.F. von der Rechtsauffassung der Oberlandesgerichte Frankfurt und Karlsruhe abweicht, eine Anlage nach dem Grundsatz der Risikomischung liege bereits vor, wenn Beteiligungen an mehreren Unternehmen vorhanden sind und die in Anspruch genommene Gesellschaft nicht darlegt, durch Stellung von Personen für Leitungs- und Aufsichtsfunktionen sowie eine sonstige aktive oder beratende Tätigkeit auf der Managementebene der Zielgesellschaften einen tatsächlichen Einfluss auf das Management auszuüben (OLG Frankfurt, WM 2008, 2208, Tz. 25, 27; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.11.2008 - 1 U 95/08 -, Abschnitt II.2 der Gründe).
- OLG Köln, 23.07.2009 - 7 U 207/08
Explizite Auflistung der üblicherweise vorgenommenen Tätigkeiten im Haushalt ist …
Rn. 26 Dabei pflichtet der Senat dem Ansatz des Landgerichtes bei, wonach eine diesbezügliche Ersatzpflicht für den hier vorliegenden Fall der nichtehelichen Lebensgemeinschaft nur unter dem Gesichtspunkt der unfallbedingten vermehrten Bedürfnisse mit Rücksicht auf die eigene Bedarfsdeckung bestehen kann (vgl. OLG Düsseldorf 12.06.2006, 1 U 141/05 m.w.N. zitiert nach juris sowie Urteil vom 27.04.2009 I-U 1 U 95/08 bisher unveröffentlicht).
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