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Rechtsprechung
   VerfGH Baden-Württemberg, 21.03.2016 - 1 VB 92/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,6420
VerfGH Baden-Württemberg, 21.03.2016 - 1 VB 92/15 (https://dejure.org/2016,6420)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.03.2016 - 1 VB 92/15 (https://dejure.org/2016,6420)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. März 2016 - 1 VB 92/15 (https://dejure.org/2016,6420)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • baden-wuerttemberg.de PDF (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwendung der Abkürzung "Prof." als Titel im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke des anwaltlichen Wettbewerbs in Verbindung mit dem Namen ohne Angabe der den Titel verleihenden Hochschule

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2016, 1198
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 21.03.2016 - 1 VB 92/15
    Nur bei Vorliegen einer nachvollziehbaren Begründung sind die Beteiligten und der Verfassungsgerichtshof in der Lage zu überprüfen, ob das Gericht das von der Rechtsordnung nicht nur grundsätzlich eröffnete, sondern im konkreten Fall auch nahe liegende Rechtsmittel ineffektiv gemacht und damit den Rechtsuchenden den gesetzlichen Richter entzogen hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23.4.2014 - 1 BvR 2851/13 - Juris Rn. 23).

    Liegt die Zulassung des Rechtsmittels allerdings nahe, weil vieles dafür spricht, dass die Voraussetzungen der Revisionszulassung vorliegen, so verlangt eine die Zulassung dennoch ablehnende Entscheidung eine nachvollziehbare Begründung, die erkennen lässt, dass die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts auf sachgerechten Erwägungen beruht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23.4.2014 - 1 BvR 2851/13 - Juris Rn. 24).

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 21.03.2016 - 1 VB 92/15
    Ihm obliegt es lediglich, die Beachtung der in das Zivilrecht einwirkenden grundrechtlichen Normen und Maßstäbe durch die ordentlichen Gerichte sicherzustellen (vgl. BVerfGE 42, 143 - Juris Rn. 12).

    Die Schwelle eines Verstoßes gegen objektives Verfassungsrecht, den der Verfassungsgerichtshof zu korrigieren hat, ist erst dann erreicht, wenn die Entscheidung der Zivilgerichte Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. StGH, Urteil vom 2.11.2015 - 1 VB 28/15 ; BVerfGE 42, 143 - Juris Rn. 13).

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 21.03.2016 - 1 VB 92/15
    Ein solcher Anlass besteht für die Entwicklung höchstrichterlicher Leitsätze nur dann, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 27.3.2003 - V ZR 291/02 -, Juris Rn. 9).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 21.03.2016 - 1 VB 92/15
    Eine zulassungsrelevante Divergenz wäre überdies nur dann gegeben, wenn in der angefochtenen Entscheidung ein tragender abstrakter Rechtssatz aufgestellt würde, der von einem tragenden Rechtssatz in der Entscheidung eines höherrangigen oder gleichrangigen anderen Gerichts oder eines anderen Spruchkörpers desselben Gerichts abwiche (vgl. BGH, Beschluss vom 1.10.2002 - XI ZR 71/02 -, Juris Rn. 12).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 21.03.2016 - 1 VB 92/15
    Rn. 55 (a) Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn sie entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfragen aufwirft, die sich über den Einzelfall hinaus in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen können und deshalb für die Allgemeinheit von besonderer Bedeutung sind (vgl. BGHZ 151, 221 - Juris Rn. 4; stRspr.).
  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 381/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie im …

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 21.03.2016 - 1 VB 92/15
    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn zu ihr unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und noch keine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8.12.2010 - 1 BvR 381/10 -, Juris Rn. 12).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 21.03.2016 - 1 VB 92/15
    Rn. 52 Allerdings bedürfen letztinstanzliche gerichtliche Entscheidungen, eingeschlossen solche über die Nichtzulassung der Revision, grundsätzlich auch von Verfassungs wegen keiner Begründung (vgl. BVerfGE 50, 287 - Juris Rn. 11; stRspr.).
  • BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93

    Südumfahrung Stendal

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 21.03.2016 - 1 VB 92/15
    Die Beurteilung, ein Antrag sei offensichtlich unbegründet, setzt dabei nicht voraus, dass seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis einer vorgängigen gründlichen Prüfung unter allen rechtlichen Gesichtspunkten sein (vgl. StGH, Beschluss vom 4.12.2014 - 1 VB 40/14;… BVerfGE 82, 316 - Juris Rn. 8; BVerfGE 95, 1 - Juris Rn. 41).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 21.03.2016 - 1 VB 92/15
    Dabei steht es der Annahme einer willkürlichen Entscheidung entgegen, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 96, 189 - Juris Rn. 49; stRspr. zu Art. 3 Abs. 1 GG).
  • BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87

    Jugendgefährdende Schriften III

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 21.03.2016 - 1 VB 92/15
    Unabhängig davon, ob der Beschwerdeführer als Ehrendoktor und in Blockseminaren unterrichtende Lehrkraft der Yeditepe-Universität dem persönlichen Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 5 Abs. 3 GG unterfällt, ist jedenfalls nicht ersichtlich, inwieweit die Verpflichtung zur präzisen Angabe der Herkunft seiner Titel ihn in seinem wissenschaftlichen Wirken, seiner "Suche nach Erkenntnissen, ihrer Deutung und Weitergabe" (vgl. BVerfGE 90, 1-21, Juris Rn. 46), beeinträchtigen könnte.
  • BGH, 27.01.2005 - I ZR 202/02

    Optimale Interessenvertretung

  • BVerfG, 03.09.2014 - 1 BvR 3353/13

    Entzug des Doktorgrades wegen "Unwürdigkeit" nur bei wissenschaftsbezogenen …

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

  • BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90

    Beitrittsbedingte Grundgesetzänderungen

  • OLG Stuttgart, 18.03.2014 - 12 U 193/13

    akademischer Ehrengrad - Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit des Führens der Titel …

  • StGH Baden-Württemberg, 02.11.2015 - 1 VB 28/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen betr ein …

  • OLG Dresden, 09.06.1998 - 14 U 3245/97

    Wettbewerbswidrige Werbung von in einer Sozietät zusammengeschlossenen …

  • StGH Baden-Württemberg, 04.12.2014 - 1 VB 40/14

    Würdigung einer Zeugenaussage bei unerlaubter Handybenutzung

  • VG Mainz, 16.11.2016 - 3 K 1538/15

    Kein Doktortitel nach Abschluss Medizinstudium in Belgien

    Die Beschränkung dient mit dem Schutz des Rechtsverkehrs vor einer Irreführung und Täuschung durch ausländische Grade gewichtigen Interessen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 18.2.1999 - 2 BvR 335/98 -, DVBl 1999, 703 und juris Rn. 25 f.; VG Arnsberg…, Urteil vom 27.7.2011 - 9 K 259/09 -, juris Rn. 200; VerfGH BW, Beschluss vom 21.3.2016 - 1 VB 92/15 -, NVwZ-RR 2016, 561 und juris Rn. 37 ff.).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 1 VB 94/16
    Davon kann ohnehin nur ausgegangen werden, wenn die Auslegung und Anwendung der zugrundeliegenden Prozessnorm - hier des § 574 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 ZPO - sachlich nicht zu rechtfertigen und damit objektiv willkürlich ist (…vgl. BVerfGE 87, 282 - Juris, Rn. 9;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. Januar 2004 - 1 BvR 31/01, Juris Rn. 11; VerfGH…, Beschluss vom 30.8.2016 - 1 VB 59/16 -, Juris Rn. 38 ; Beschluss vom 21.3.2016 - 1 VB 92/15 -, Juris Rn. 47 ).

    Eine Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens aus Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 23 Abs. 1 LV (hierzu VerfGH, Beschluss vom 21.3.2016 - 1 VB 92/15 -, Juris Rn. 43 ; StGH…, Beschluss vom 19.11.2015 - 1 VB 2/15 -, Juris Rn. 18 ) ist hierin schon deswegen nicht zu sehen, weil der Beschwerdeführer sich weder ausdrücklich noch der Sache nach die frühere Begründung zu eigen gemacht hat, indem er die "Darlegung der Begründetheit, auch im Hinblick auf das bereits abgeschlossene Verfahren 23 SchH 3/14 EntV" ankündigte.

  • VerfGH Baden-Württemberg, 22.01.2018 - 1 VB 61/17
    Erforderlich ist aber, dass die entsprechende Auslegung und Anwendung der einschlägigen prozessualen Vorschriften - hier des § 78 Abs. 2 GBO - sachlich nicht zu rechtfertigen sind und sich damit als objektiv willkürlich erweisen (…vgl. BVerfGE 87, 282 - Juris, Rn. 9;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. Januar 2004 - 1 BvR 31/01, Juris Rn. 11; VerfGH…, Beschluss vom 30.8.2016 - 1 VB 59/16 -, Juris Rn. 38 ; Beschluss vom 21.3.2016 - 1 VB 92/15 -, Juris Rn. 47 ).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 08.12.2017 - 1 VB 33/17
    Davon kann ohnehin nur ausgegangen werden, wenn die Auslegung und Anwendung der zugrundeliegenden Prozessnorm - hier des § 574 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 ZPO - sachlich nicht zu rechtfertigen und damit objektiv willkürlich ist (vgl. VerfGH…, Beschluss vom 25.4.2017 - 1 VB 94/16 -, Juris Rn. 3…, Beschluss vom 30.8.2016 - 1 VB 59/16 -, Juris Rn. 38; Beschluss vom 21.3.2016 - 1 VB 92/15 -, Juris Rn. 47).
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