Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 13.12.2016 - 1 W 13/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 45 Abs. 3
Erhöhung des Streitwerts aufgrund Hilfsaufrechnung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Hilfsweise erklärte Aufrechnung erhöht den Streitwert!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Hilfsaufrechnung - und der Streitwert
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erhöhung des Streitwerts aufgrund Hilfsaufrechnung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Hilfsweise erklärte Aufrechnung erhöht den Streitwert! (IBR 2017, 115)
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 29.09.2016 - 6 O 198/15
- OLG Schleswig, 13.12.2016 - 1 W 13/16
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- OLG Stuttgart, 25.11.2010 - 10 W 54/10
Streitwertfestsetzung: Streitwerterhöhung bei Aufrechnung gegen eine …
Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2016 - 1 W 13/16
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sich der Beklagte gegen eine Vergütungsforderung aus einem Werkvertrag in erster Linie mit fehlender Abnahme wegen Mängeln verteidigt und hilfsweise mit dem Mängelanspruch wegen derselben Mängel aufrechnet oder in erster Linie Minderung und hilfsweise Schadensersatz wegen derselben Mängel geltend macht (OLG Stuttgart NJW 2011, 540, 541). - KG, 15.08.2014 - 21 W 23/14
Identität von Primärverteidigung und Hilfsaufrechnung: Keine Streitwertaddition!
Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2016 - 1 W 13/16
Diese wirtschaftliche Identität von Hauptverteidigung und Hilfsaufrechnung, die überwiegend in werkvertraglichen Rechtsverhältnissen diskutiert wird, bei denen mit denselben Mängeln unterschiedliche Einwände gegen eine Werklohnforderung erhoben werden (so z.B. KG NJW-RR 2015, 319) ist vorliegend nicht gegeben.
- OLG Hamm, 20.02.2019 - 30 W 5/19
Nutzungsentschädigung; Klage auf künftige Leistung; Gebührenstreitwert; …
Rn. 16 Zum Teil wird § 9 ZPO für anwendbar gehalten (OLG Hamm, Beschluss vom 13.02.2008 -33 W 18/07, FamRZ 2008, 1208; LG Berlin, Beschluss vom 08.11.2016 - 67 S 285/16, AGS 2017, 126). - OLG Düsseldorf, 09.12.2021 - 16 W 43/21
Hilfsaufrechnung; Hilfswiderklage; Wertaddition; wirtschaftliche Identität; …
Es entspricht vielmehr gefestigter oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung, dass eine Wertaddition unterbleibt, wenn die primäre Verteidigung und die Hilfsaufrechnung als einheitliche Verteidigung gegen den Klageanspruch gewertet werden können (KG…, Beschluss vom 15. August 2014 - 21 W 23/14, juris, Rn. 3; OLG Schleswig, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 1 W 13/16, juris, Rn. 7; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 25. November 2010 - 10 W 54/10, juris, Rn. 23). - OLG München, 07.07.2022 - 36 W 814/22
Streitwert bei Widerklage und Hilfsaufrechnung
Rn. 18 c) Zwar unterbleibt nach h.M. eine Wertaddition im Falle der Hilfsaufrechnung - auch wenn die Regelung des § 45 Abs. 1 S.3 GKG unmittelbar nur im Verhältnis Klage und Widerklage sowie im Verhältnis Klageanspruch und Hilfsanspruch gilt - soweit die primäre Verteidigung und die Hilfsaufrechnung als einheitliche Verteidigung gegen den Klageanspruch gewertet werden können (KG…, Beschluss vom 15.08.2014 - 21 W 23/14, juris, Rn. 3; OLG Schleswig, Beschluss vom 13.12.2016 - 1 W 13/16, juris, Rn. 7; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 25.11.2010 - 10 W 54/10, juris, Rn. 23).
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Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 13.05.2016 - 1 W 13/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 568 ZPO, § 888 ZPO
Beschwerdeverfahren gegen eine Zwangsgeldfestsetzung: Aufhebung des Beschlusses bei Besetzungsfehler; Übertragung der Sache auf den Einzelrichter nach Erlass des Beschlusses - rechtsportal.de
ZPO § 568; GG Art. 101
Rechtsfolgen des Erlasses der Beschwerdeentscheidung durch den Einzelrichter anstatt durch die Kammer in voller Besetzung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtsfolgen des Erlasses der Beschwerdeentscheidung durch den Einzelrichter anstatt durch die Kammer in voller Besetzung
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 30.12.2015 - 1 O 483/05
- LG Saarbrücken, 20.01.2016 - 1 O 483/05
- OLG Saarbrücken, 13.05.2016 - 1 W 13/16
Papierfundstellen
- NJW-RR 2016, 1205
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.06.2005 - IX ZB 287/03
Entscheidung des Beschwerdegerichts bei erstinstanzlicher Entscheidung durch den …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.05.2016 - 1 W 13/16
Rn. 19 Die in der Literatur kontrovers diskutierte Frage, ob und inwieweit der Rechtsgedanke des § 538 ZPO trotz Fehlens einer entsprechenden Bestimmung im Beschwerdeverfahren auf § 572 ZPO anwendbar ist (vom BGH offen gelassen; BGH NJW-RR 2005, 1299), bedarf vorliegend keiner Vertiefung, da eine falsche Gerichtsbesetzung ein die Aufhebung und Zurückverweisung nach § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO rechtfertigender wesentlicher Verfahrensfehler ist (…Zöller-Greger, a.a.O.). - OLG München, 31.01.2007 - 19 W 729/07
Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.05.2016 - 1 W 13/16
Spiegelbildlich ändert eine Übertragung der Sache auf die Kammer nach Erlass einer angefochtenen Entscheidung durch den Einzelrichter nichts an dessen Zuständigkeit (OLG München OLGR 2007, 186;… Zöller-Heßler a.a.O. Rn. 2 zu § 568). - OLG München, 11.03.1983 - 25 W 770/83
Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.05.2016 - 1 W 13/16
Rn. 24 Hiervon ausgehend ist bereits mehr als zweifelhaft, ob, wenn im Erkenntnisverfahren die Kammer entschieden hat, das Verfahren und die Durchführung der Vollstreckung überhaupt erstmalig auf den Einzelrichter übertragen werden kann (verneinend z.B. Prütting/Gehrlein/Olzen, ZPO, 7. Aufl. Rn. 36 zu § 887 unter Hinweis auf OLG München MDR 83, 499).
- OLG Frankfurt, 30.06.2026 - 9 W 10/26
Einstweilige Verfügung des Gasversorgers auf Zutritt zur Kundenwohnung zwecks …
Die sofortige Beschwerde, über die der originäre Einzelrichter zu entscheiden hatte (dazu 1.), ist zulässig und hat auch in der Sache - jedenfalls vorläufig - Erfolg, da das Landgericht bei seiner Entscheidung nicht ordnungsgemäß besetzt war (dazu 2.), was gemäß § 572 Abs. 3 ZPO zwingend die Zurückverweisung an das erstinstanzliche Gericht erforderlich macht (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13.5.2016 - 1 W 13/16, juris Rn. 16 ff.; OLG Koblenz, Beschluss vom 25.11.2016 - 1 W 597/16, juris 16 m.w.N.).§ 568 S. 1 ZPO stellt allein darauf ab, wer die zur Beschwerde angefallene Entscheidung erlassen hat und nicht darauf, wer sie hätte erlassen müssen (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13.5.2016 - 1 W 13/16, juris Rn. 13).
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