Rechtsprechung
| KG, 19.07.2016 - 1 W 280/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 18 GBO, § 47 GBO, § 328 BGB, § 335 BGB, § 428 BGB
Grundbuchverfahren: Bewilligung einer zusätzlichen Vormerkung zur Absicherung eines Gehrechts in Ansehung eines Vertrags zugunsten Dritter - Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 883, 1018, 328, 428
Eintragung von zwei Grunddienstbarkeitsvormerkungen erforderlich, wenn Anspruch für Versprechensempfänger und Dritten gesichert werden soll
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
GBO §§ 18, 47; BGB §§ 328, 335, 428
Eintragung von Vormerkungen zu Gunsten des Eigentümers und des Versprechensempfängers bei Vertrag zugunsten Dritter - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 335, 428, 883, 1018, 1090
Vormerkung bei Vertrag zugunsten Dritter, keine Gesamtgläubigerschaft - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts; Bewilligung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Bewilligung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zugunsten eines Dritten
- rechtsportal.de
BGB § 338 Abs. 1 ; GBO § 18 Abs. 1 S. 1
Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts; Bewilligung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Bewilligung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zugunsten eines Dritten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vertrag zu Gunsten Dritter: Zwei Vormerkungen erforderlich!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2016, 1492
- MDR 2016, 1327
- FGPrax 2016, 196
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.05.2012 - V ZB 112/11
Vormerkung für Rückauflassungsanspruch von Ehegatten als Gesamtgläubigern: …
Auszug aus KG, 19.07.2016 - 1 W 280/16
Allerdings können solche Ansprüche von Gesamtgläubigern durch Eintragung nur einer Vormerkung gesichert werden, unabhängig davon, dass jedem von ihnen ein eigener Anspruch zusteht (BGH, Beschluss vom 03. Mai 2012 - V ZB 112/11 - juris). - BGH, 26.09.2013 - V ZB 152/12
Wohnungsgrundbuchsache: Zwischenverfügung auf Abschluss eines Rechtsgeschäfts; …
Auszug aus KG, 19.07.2016 - 1 W 280/16
Ansonsten erhielte die beantragte Eintragung einen ihr nicht gebührenden Rang (BGH, FGPrax 2014, 2;… Demharter, GBO, 30. Aufl., § 18, Rdn. 8). - BGH, 10.10.2008 - V ZR 137/07
Sicherung des Anspruchs des Versprechensempfängers auf Leistung an einen Dritten …
Auszug aus KG, 19.07.2016 - 1 W 280/16
Insbesondere kann bei einem Vertrag zu Gunsten Dritter eine Vormerkung für den Versprechensempfänger zur Sicherung seines Anspruchs auf Leistung an den begünstigten Dritten, vgl. § 335 BGB, im Grundbuch eingetragen werden (BGH, NJW 2009, 356, 357; Senat, Beschluss vom 7. Januar 1932 - 1 X 872/31 - JFG 9, 207, 209;… Gursky, a.a.O., Rdn. 75;… Böhringer, in: Meikel, GBO, 11. Aufl., § 47, Rdn. 322). - BayObLG, 17.10.2001 - 2Z BR 75/01
Vormerkung zur Sicherung gleichförmiger Ansprüche
Auszug aus KG, 19.07.2016 - 1 W 280/16
Mehrere verschiedene Ansprüche erfordern ebenso viele Vormerkungen (BayObLG, DNotZ 2002, 293). - BGH, 16.11.1951 - V ZR 17/51
Vertrag zugunsten Dritter. Rechtskraft
Auszug aus KG, 19.07.2016 - 1 W 280/16
Der Schuldner ist beim Vertrag zugunsten eines Dritten nur zur Leistung an diesen verpflichtet, §§ 328 Abs. 1, 335 BGB, eine Ausgleichungspflicht zwischen Versprechensempfänger und dem Dritten besteht nicht (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 1951 - V ZR 17/51 - juris) und der Anspruch des Dritten bleibt bei Vereinigung des Versprechensempfängers und des Versprechenden in einer Person bestehen (…Jagmann, in: Staudinger, BGB, 2015, § 335, Rdn. 21).
- OLG Naumburg, 29.05.2024 - 12 Wx 27/24
Grundbuchsache: Zwischenverfügung über die Abänderung oder Ersetzung eines …
Darüber hinaus kann - erweiternd - bei einem Vertrag zu Gunsten Dritter eine Vormerkung für den Versprechensempfänger zur Sicherung seines Anspruchs auf Leistung an den begünstigten Dritten, vgl. § 335 BGB, im Grundbuch eingetragen werden (BGH…, Urteil vom 10. Oktober 2008 - V ZR 137/07 -, Rn. 8; OLG Hamm…, Beschluss vom 5. April 2012 - I-15 W 98/11 -, Rn. 3; OLG München…, Beschluss vom 5. August 2010 - 27 Wx 45/10 -, Rn. 5; KG Berlin, Beschluss vom 19. Juli 2016 - 1 W 280/16 -, Rn. 10, alle juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".