Rechtsprechung
| OVG Saarland, 20.03.1992 - 1 W 5/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Satzungsbeseitigung; Wohnungseigentümergemeinschaft; Gesamtschuldnerische Haftung; Abwasserbeseitigung; Kanalanschluß
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wer muß Kanalbenutzungsgebühren bei Wohnungseigentum zahlen? (IBR 1993, 33)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 08.01.1992 - 11 F 90/91
- OVG Saarland, 20.03.1992 - 1 W 5/92
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 1491
- DÖV 1993, 165
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 11.05.2010 - IX ZR 127/09
Zwangsversteigerungsverfahren für Wohnungseigentum: Rangordnung für …
Die hiermit unter anderem in Bezug genommene Regelung im Saarland wird von der Rechtsprechung des für dieses Bundesland zuständigen Oberverwaltungsgerichts dahin ausgelegt, dass ein Wohnungseigentümer als Gesamtschuldner für die gesamte Abgabe haftet, wenn im Kommunalabgabenrecht die Schuldnerstellung an das Eigentum an einem Grundstück geknüpft ist und Sonderbestimmungen für Wohnungs- bzw. Teileigentum fehlen (OVG Saarland DÖV 1993, 165). - OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2009 - 4 M 448/08
Zur gesamtschuldnerischen Haftung der einzelnen Wohnungseigentümer für …
Der Antragsgegner ist daher entsprechend § 6 Abs. 1 Satz 4 GS grundsätzlich berechtigt, nach seiner Wahl einen Wohnungseigentümer in einer Wohnungseigentumsanlage als Gesamtschuldner für die grundstücksbezogenen Abwassergebührenschulden sämtlicher Wohnungseigentümer heranzuziehen (vgl. OVG Saarland, Beschl. v. 20.03.1992 - 1 W 5/92 - VGH Bayern, Urt. v. 28.10.1996 - 23 B 93.00006 - VGH BW, Urt. v. 04.10.2005, a.a.O.; alle zitiert nach juris). - VG Karlsruhe, 07.04.2005 - 6 K 3862/03
Heranziehung zur Abwassergebühr als Gesamtschuldner nur bezüglich des im …
Auch wenn man sich dieser sehr weiten Auslegung des Begriffs des Benutzers anschließt, kann dies bei unter das Wohnungseigentumsgesetz fallenden Anlagen nicht dazu führen, dass auch das ausschließlich im Sondereigentum eines Wohnungseigentümers bzw. Teileigentümers anfallende Schmutzwasser gebührenrechtlich allen Miteigentümern als Gesamtschuldnern zugeordnet wird (…so aber VGH München, Urt. v. 28.10.1996, NVwZ 1997, 820; OVG Saarlouis, Beschl. v. 20.03.1992, DÖV 1993, 165).
- VG Stuttgart, 20.06.2007 - 2 K 3733/07
Haftung für Müllgebühr bei Wohnungseigentümergemeinschaft
Dies hat zur Folge, dass der Wohnungs- bzw. Teileigentümer Schuldner der gesamten Gebühr ist, für die er mit den übrigen Miteigentümern gesamtschuldnerisch haftet (Gössl/Reif, KAG für Bad.-Württ., Stand Okt. 2006, § 13 Anm. 1.6 S. 9;… Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2005, § 8 Rn. 66 und § 6 Rn. 617; SaarlOVG, Beschl. v. 20.3.1992 - 1 W 5/92 - DÖV 1993, 165). - OVG Saarland, 03.09.2025 - 1 A 97/24
Zu den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer …
Knüpfe das Satzungsrecht des Beklagten für die Gebührenschuldnerschaft demnach an das Grundeigentum an, schuldeten, wie das Verwaltungsgericht unter Verweis auf die in Bezug auf Abwassergebühren ergangene Entscheidung des erkennenden Senats vom 20. März 1992 - 1 W 5/92 - ausführt, alle Wohnungs- bzw. Teileigentümer, die nach § 1 Abs. 5 WEG zugleich stets Miteigentümer des betroffenen Grundstücks seien, gesamtschuldnerisch die vollen auf ihr gemeinschaftliches Grundstück entfallenden Benutzungsgebühren. - VG Saarlouis, 16.12.2010 - 5 L 2345/10
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Jagdsteuer von einer Jagdgenossenschaft, die die …
(Nummer 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit und vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.11.1997 - 9 W 13/97 -, 19.04.1995 - 2 W 8/95 -, 18.05.1992 - 8 W 15/92 - und 20.03.1992 - 1 W 5/92 -). - OVG Saarland, 13.11.1997 - 9 W 13/97
Widerspruchskostenbescheid; Widerspruchsbescheid; Klage; Öffentliche Abgaben und …
Der Senat bewertet den Streit um die nur vorläufige Aussetzung der Kostenforderung mit einem Viertel der jeweils streitbefangenen Kostensumme (vgl OVG Saarland, Beschlüsse vom 20. März 1992 - 1 W 5/92 - und vom 18. Mai 1992 - 8 W 15/92; Ziffer 1., 7. Streitwertkatalog, DVBl 1996, 606). - VG Saarlouis, 11.07.2008 - 5 L 559/08
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Gebührenbescheid für die Erteilung einer …
Rn. 14 Die Streitwertfestsetzung folgt aus den §§ 63 Abs. 2, 53 Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. 52 Abs. 1 GKG und ist für das vorliegenden Verfahren um die nur vorläufige Aussetzung der Gebührenforderung im Hinblick auf den allein relevanten Zinsschaden mit einem Viertel des streitigen Betrages zu bemessen (vgl. Ziffer 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung der am 07./08. Juli 2004 beschlossenen Änderungen, NVwZ 2004, 1327; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.11.1997 - 9 W 13/97 -, vom 19.04.1995 - 2 W 8/95 -, vom 18.05.1992 - 8 W 15/92 - und vom 20.03.1992 - 1 W 5/92 -). - VG Frankfurt/Main, 15.11.2001 - 15 E 1296/99
Haftung für rückständige Abfallgebühren; Gesamtschuldnerstellung eines …
In diesem Kontext ist auch eine Entscheidung des OVG des Saarlandes heranzuziehen (OVG Saarland, Beschluss v. 20.03.1992, DÖV 1993, 165), in der entschieden wurde, dass eine Satzungsbestimmung, wonach bei Wohnungs- und Teileigentum nach dem WEG jeder Eigentümer die Gebühren für die Beseitigung des gesamten auf dem Grundstück anfallenden Abwassers schuldet, jedenfalls dann wirksam ist, wenn das Grundstück lediglich über einen einzigen Kanalanschluss verfügt. - VG Hamburg, 06.08.1996 - 10 VG 4295/95 Die Ermessensbetätigung bei der Auswahl des Gebührenpflichtigen im Rahmen von § 6 Abs. 1 der Gebührenordnung für die Abfallentsorgung mit Umleer- und Einwegbehältern vom 22.03.1994 (GVBl. S. 81 m. sp. Änd. vom 05.12.1995, GVBl. S. 401, 438) unterliegt nicht der gerichtlichen Kontrolle (a.A. OVG Saarland, Beschluß vom 20.03.1992, DÖV 1993, S. 165).Aus Gründen der umfassenden Sachherrschaft eines Grundstückseigentümers und der Verwaltungspraktikabilität ist es nicht ermessensfehlerhaft, den Eigentümer eines Mehrfamilienhauses - und nicht die einzelnen Mieter - zur Zahlung der Abfallgebühren heranzuziehen.
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 23.06.1992 - 1 W 5/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1954
Frist für Anfechtung der Erbschaftsausschlagung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Naumburg, 23.06.1992 - 1 W 5/92
- OLG Naumburg, 08.02.1993 - 1 W 5/92
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 08.02.1993 - 1 W 5/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Auswertung des HLA-Systems; Blutuntersuchung; Übertragung der Durchführung; Wohnsitz des nichtehelichen Vaters; Amtsgericht; Rechtshilfe; Augenscheinseinnahme; Sachverständiger
Verfahrensgang
- OLG Naumburg, 23.06.1992 - 1 W 5/92
- OLG Naumburg, 08.02.1993 - 1 W 5/92
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 1551
- FamRZ 1993, 1099
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Saarbrücken, 20.03.2019 - 1 U 71/18
Aufhebung eines fehlerhaft begründeten Zivilurteils durch das Berufungsgericht: …
Rn. 30 cc) Durch die Entscheidungsgründe sollen die Parteien und die übrigen Verfahrensbeteiligten über die den Spruch des Richters tragenden Gründe in einer Weise unterrichtet werden, die es ihnen ermöglicht, die maßgebenden Erwägungen zu verstehen und nachvollziehen zu können (vgl. OLG Saarbrücken, FamRZ 1993, 1099 - bei Juris Rn. 9).Unbeschadet des aus § 313 Abs. 3 ZPO abzuleitenden Gebots der "bündigen Kürze" müssen die Entscheidungsgründe zumindest so präzise und ausführlich sein, dass den am Verfahren Beteiligten und auch dem Rechtsmittelgericht auf ihrer Grundlage eine Überprüfung des Richterspruchs möglich ist (OLG Saarbrücken, FamRZ 1993, 1099 - bei Juris Rn. 9).
- OLG Düsseldorf, 19.05.2011 - 14 U 20/11
Anforderungen an Tatbestand und Urteilsgründe des Urteils
Mindestinhalt ist aber eine ausreichende Angabe der angewandten Rechtsnormen, der für erfüllt oder nicht erfüllt gehaltenen Tatbestandsmerkmale und der dafür ausschlaggebenden tatsächlichen oder rechtlichen Gründe (vgl. BVerfG NJW 1985, 1149; 1982, 1453; BGH NJW-RR 1997, 689; BGHZ 39, 333; OLG Saarbrücken FamRZ 1993, 1099).
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