Rechtsprechung
| BVerwG, 03.05.1984 - 1 WB 10.83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Privatärztliche Nebentätigkeit - Ärztliche Tätigkeit - Medizinisches Institut der Bundeswehr - Einschränkung der Versagungsmöglichkeit - Hauptamt - Nebenamt - Notfallbehandlung - Ziviles Gesundheitswesen - Notfallversorgung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DVBl 1984, 950
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (24)
- BVerwG, 12.07.1978 - 1 WB 283.77
Unterhalt einer funktionstüchtigen Bundeswehr - Sanitätsoffizier - …
Auszug aus BVerwG, 03.05.1984 - 1 WB 10.83
BVerwGE 63, 99 stehe dem Begehren nicht entgegen, da es nach übereinstimmender Auffassung sämtlicher Beteiligter einer Zulassung zur kassenärztlichen Tätigkeit gemäß der Reichsversicherungsordnung hier nicht bedürfe, weil das Institut direkt mit den jeweils betroffenen Krankenkassen abzurechnen habe.Eine generelle Beeinträchtigung dienstlicher Belange, etwa durch die nicht nur abstrakte Gefahr einer Pflichtenkollision infolge der Begründung von Statuspflichten gegenüber einer anderen Körperschaft, hier der KV (vgl. BVerwGE 63, 99, 104 ff.), ist nicht geltend gemacht und schon deshalb nicht zu befürchten, weil die ganz überwiegend in Notfallversorgung bestehende Tätigkeit als solche im vollen Einverständnis mit den Vorgesetzten des Antragstellers ausgeübt wird, ganz abgesehen davon, daß sie hier einer Zulassung zur kassenärztlichen Tätigke gemäß der Reichsversicherungsordnung nach dem unwidersprochenen Vortrag des Antragstellers ausnahmsweise nicht bedarf, weil das SchiffMedInstM unmittelbar mit den Krankenkassen abrechnet, und daß die Abhaltung regelmäßiger Sprechstunden nicht in Betracht kommt.
- BVerwG, 28.10.1980 - 1 WB 139.79
Anforderungen an die Zustellung von Schriftstücken an einen Soldaten der …
Auszug aus BVerwG, 03.05.1984 - 1 WB 10.83
Zwar hat der Senat in seiner Entscheidung vom 28. Oktober 1980 - 1 WB 139/79 - (BVerwGE 73, 87) das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Feststellung , daß eine auf Weisung ausgeübte, in jedem Falle dienstliche Tätigkeit (nämlich im Prüfungsausschuß MKL-Rad) eine vom Dienstherrn zu vergütende Nebentätigkeit im Sinne des § 20 SG sei, unter anderem mit der Begründung verneint, die Frage, ob die betreffende Tätigkeit zulässigerweise abverlangt werde, sei nicht streitig, für die vom Verwaltungsgericht (in einem damals bereits anhängigen Verwaltungsstreitverfahren) zu entscheidende Frage des Bestehens eines Vergütungsanspruchs gegen den Dienstherrn aber sei das Vorliegen einer Nebentätigkeit lediglich Tatbestandsmerkmal, das vom betreffenden Verwaltungsgericht in eigener Zuständigkeit festgestellt werden könne.Insoweit hätte der Antragsteller im Falle seines Obsiegens mit seinem Verpflichtungsbegehren im übrigen von vornherein kein Rechtsschutzbedürfnis an einer gerichtlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verhaltens des BMVg, weil er für die Vergangenheit allenfalls eine Nachforderung des BMVg zu gewärtigen hätte, über die im Rechtsweg des § 59 Abs. 1 und 2 SG zu entscheiden wäre und welcher er dort, dann nach den Grundsätzen von BVerwGE 73, 87, alle tatsächlichen und rechtlichen Einwendungen entgegenhalten könnte.
- BVerwG, 25.10.1979 - 2 C 7.78
Gewährung von Freizeitausgleich für Rufbereitschaft - Ausgleichspflichtigkeit …
Auszug aus BVerwG, 03.05.1984 - 1 WB 10.83
Nimmt ein Soldat eine Tätigkeit aber als solche wahr, so kann er zwar, wenn er sich überlastet fühlt, unter Berufung auf die Fürsorgepflicht des § 10 Abs. 3 bzw. des § 31 Satz 1 SG eine Entlastung in seiner dienstlichen Tätigkeit bzw. eventuell die Gewährung einer Vergütung nach § 6 BNV begehren (vgl. BVerwGE 29, 191, 197 [BVerwG 14.03.1968 - VI C 45/64]; BVerwG Buchholz 237.2 § 36 LBG Berlin 60 Nr. 1 S. 3 f.; BVerwGE 40, 104, 109 f. [BVerwG 04.05.1972 - II C 13/71]; 49, 184, 191 f. [BVerwG 23.09.1975 - II C 19/71]; 59, 45, 47 f. [BVerwG 25.10.1979 - 2 C 7/78]; BVerwG DÖD 1982, 87 f.; Fürst, GKÖD I K § 64 RdNr. 5), wobei hinsichtlich der Soldaten das Fehlen einer dem § 72 Abs. 1 bis 3 BBG entsprechenden Arbeitszeitbegrenzung und ZDv 10/5 Nr. 309 zu beachten sind (vgl. auch BVerwG Beschlüsse vom 10. April 1973 - 1 WB 78, 138/71 - und vom 20. August 1981 - 1 WB 194/79).
- BVerwG, 04.05.1972 - II C 13.71
Anspruch auf Vergütung nach den Richtlinien über die Vergütung von …
Auszug aus BVerwG, 03.05.1984 - 1 WB 10.83
Nimmt ein Soldat eine Tätigkeit aber als solche wahr, so kann er zwar, wenn er sich überlastet fühlt, unter Berufung auf die Fürsorgepflicht des § 10 Abs. 3 bzw. des § 31 Satz 1 SG eine Entlastung in seiner dienstlichen Tätigkeit bzw. eventuell die Gewährung einer Vergütung nach § 6 BNV begehren (vgl. BVerwGE 29, 191, 197 [BVerwG 14.03.1968 - VI C 45/64]; BVerwG Buchholz 237.2 § 36 LBG Berlin 60 Nr. 1 S. 3 f.; BVerwGE 40, 104, 109 f. [BVerwG 04.05.1972 - II C 13/71]; 49, 184, 191 f. [BVerwG 23.09.1975 - II C 19/71]; 59, 45, 47 f. [BVerwG 25.10.1979 - 2 C 7/78]; BVerwG DÖD 1982, 87 f.; Fürst, GKÖD I K § 64 RdNr. 5), wobei hinsichtlich der Soldaten das Fehlen einer dem § 72 Abs. 1 bis 3 BBG entsprechenden Arbeitszeitbegrenzung und ZDv 10/5 Nr. 309 zu beachten sind (vgl. auch BVerwG Beschlüsse vom 10. April 1973 - 1 WB 78, 138/71 - und vom 20. August 1981 - 1 WB 194/79). - BVerwG, 17.12.1981 - 2 C 3.81
Beamtenrecht; Hauptamt; Nebentätigkeit
Auszug aus BVerwG, 03.05.1984 - 1 WB 10.83
Nimmt ein Soldat eine Tätigkeit aber als solche wahr, so kann er zwar, wenn er sich überlastet fühlt, unter Berufung auf die Fürsorgepflicht des § 10 Abs. 3 bzw. des § 31 Satz 1 SG eine Entlastung in seiner dienstlichen Tätigkeit bzw. eventuell die Gewährung einer Vergütung nach § 6 BNV begehren (vgl. BVerwGE 29, 191, 197 [BVerwG 14.03.1968 - VI C 45/64]; BVerwG Buchholz 237.2 § 36 LBG Berlin 60 Nr. 1 S. 3 f.; BVerwGE 40, 104, 109 f. [BVerwG 04.05.1972 - II C 13/71]; 49, 184, 191 f. [BVerwG 23.09.1975 - II C 19/71]; 59, 45, 47 f. [BVerwG 25.10.1979 - 2 C 7/78]; BVerwG DÖD 1982, 87 f.; Fürst, GKÖD I K § 64 RdNr. 5), wobei hinsichtlich der Soldaten das Fehlen einer dem § 72 Abs. 1 bis 3 BBG entsprechenden Arbeitszeitbegrenzung und ZDv 10/5 Nr. 309 zu beachten sind (vgl. auch BVerwG Beschlüsse vom 10. April 1973 - 1 WB 78, 138/71 - und vom 20. August 1981 - 1 WB 194/79). - BVerwG, 23.09.1975 - II C 19.71
Gleichzeitige Tätigkeit bei einer Berufsschule und bei der Bundespost - …
Auszug aus BVerwG, 03.05.1984 - 1 WB 10.83
Nimmt ein Soldat eine Tätigkeit aber als solche wahr, so kann er zwar, wenn er sich überlastet fühlt, unter Berufung auf die Fürsorgepflicht des § 10 Abs. 3 bzw. des § 31 Satz 1 SG eine Entlastung in seiner dienstlichen Tätigkeit bzw. eventuell die Gewährung einer Vergütung nach § 6 BNV begehren (vgl. BVerwGE 29, 191, 197 [BVerwG 14.03.1968 - VI C 45/64]; BVerwG Buchholz 237.2 § 36 LBG Berlin 60 Nr. 1 S. 3 f.; BVerwGE 40, 104, 109 f. [BVerwG 04.05.1972 - II C 13/71]; 49, 184, 191 f. [BVerwG 23.09.1975 - II C 19/71]; 59, 45, 47 f. [BVerwG 25.10.1979 - 2 C 7/78]; BVerwG DÖD 1982, 87 f.; Fürst, GKÖD I K § 64 RdNr. 5), wobei hinsichtlich der Soldaten das Fehlen einer dem § 72 Abs. 1 bis 3 BBG entsprechenden Arbeitszeitbegrenzung und ZDv 10/5 Nr. 309 zu beachten sind (vgl. auch BVerwG Beschlüsse vom 10. April 1973 - 1 WB 78, 138/71 - und vom 20. August 1981 - 1 WB 194/79). - BVerwG, 14.03.1968 - VI C 45.64
Auszug aus BVerwG, 03.05.1984 - 1 WB 10.83
Nimmt ein Soldat eine Tätigkeit aber als solche wahr, so kann er zwar, wenn er sich überlastet fühlt, unter Berufung auf die Fürsorgepflicht des § 10 Abs. 3 bzw. des § 31 Satz 1 SG eine Entlastung in seiner dienstlichen Tätigkeit bzw. eventuell die Gewährung einer Vergütung nach § 6 BNV begehren (vgl. BVerwGE 29, 191, 197 [BVerwG 14.03.1968 - VI C 45/64]; BVerwG Buchholz 237.2 § 36 LBG Berlin 60 Nr. 1 S. 3 f.; BVerwGE 40, 104, 109 f. [BVerwG 04.05.1972 - II C 13/71]; 49, 184, 191 f. [BVerwG 23.09.1975 - II C 19/71]; 59, 45, 47 f. [BVerwG 25.10.1979 - 2 C 7/78]; BVerwG DÖD 1982, 87 f.; Fürst, GKÖD I K § 64 RdNr. 5), wobei hinsichtlich der Soldaten das Fehlen einer dem § 72 Abs. 1 bis 3 BBG entsprechenden Arbeitszeitbegrenzung und ZDv 10/5 Nr. 309 zu beachten sind (vgl. auch BVerwG Beschlüsse vom 10. April 1973 - 1 WB 78, 138/71 - und vom 20. August 1981 - 1 WB 194/79). - BVerwG, 10.11.1972 - VII C 53.71
Ersatz der Aufwendungen für einen Einsatz der Bundeswehr bei einer …
Auszug aus BVerwG, 03.05.1984 - 1 WB 10.83
Der Erlaß trifft lediglich Regelungen für den Fall, daß eben auf Ersuchen von (ihrerseits zuständigen) Behörden oder unmittelbar gegenüber in Not befindlichen Personen Nothilfe zu leisten ist, also im Wege der Amtshilfe nach Art. 35 Abs. 1 GG (vgl. Klückmann, DVBl 1977, 952, 956; ders. NZWehrr 1977, 164, 175; Winterhoff, Bundeswehrverwaltung 1979, 113 f.) oder auf Grund des Bund und Länder verbindenden Treueverhältnisses (vgl. BVerwG DÖV 1973, 490 f.) oder infolge einer sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 20 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 GG, § 330 c StGB ergebenden allgemeinen Nothilfeverpflichtung der Streitkräfte und der einzelnen Soldaten. - BVerwG, 17.12.1975 - I WB 116.74
Auszug aus BVerwG, 03.05.1984 - 1 WB 10.83
Wenn sich also auch nach der in BVerwGE 53, 115 veröffentlichten Entscheidung des Senats die Laufbahn eines Berufssoldaten mit der Laufbahn eines Beamten nicht vergleichen läßt und das Soldatenrecht keinen abstrakten Aufgabenbereich z.B. einer Hauptmannsstelle kennt (im gleichen Sinne Fürst GKÖD III K § 16 RdNr. 2), so ist damit nicht ausgeschlossen, sondern wird von dem Begriff "entsprechende Anwendung" geradezu gefordert, daß die entsprechend anzuwendenden Bestimmungen des Bundesbeamtengesetzes und der Bundesnebentätigkeitsverordnung unter Beachtung der Ähnlichkeiten wie der Unterschiede im Dienstverhältnis der Soldaten und der Beamten zur Entscheidung des Falles herangezogen werden. - BVerwG, 20.08.1981 - 1 WB 194.79
Schichtdienstregelung in Radarflugmeldeabteilungen - Kampfführungsanlagen
Auszug aus BVerwG, 03.05.1984 - 1 WB 10.83
Nimmt ein Soldat eine Tätigkeit aber als solche wahr, so kann er zwar, wenn er sich überlastet fühlt, unter Berufung auf die Fürsorgepflicht des § 10 Abs. 3 bzw. des § 31 Satz 1 SG eine Entlastung in seiner dienstlichen Tätigkeit bzw. eventuell die Gewährung einer Vergütung nach § 6 BNV begehren (vgl. BVerwGE 29, 191, 197 [BVerwG 14.03.1968 - VI C 45/64]; BVerwG Buchholz 237.2 § 36 LBG Berlin 60 Nr. 1 S. 3 f.; BVerwGE 40, 104, 109 f. [BVerwG 04.05.1972 - II C 13/71]; 49, 184, 191 f. [BVerwG 23.09.1975 - II C 19/71]; 59, 45, 47 f. [BVerwG 25.10.1979 - 2 C 7/78]; BVerwG DÖD 1982, 87 f.; Fürst, GKÖD I K § 64 RdNr. 5), wobei hinsichtlich der Soldaten das Fehlen einer dem § 72 Abs. 1 bis 3 BBG entsprechenden Arbeitszeitbegrenzung und ZDv 10/5 Nr. 309 zu beachten sind (vgl. auch BVerwG Beschlüsse vom 10. April 1973 - 1 WB 78, 138/71 - und vom 20. August 1981 - 1 WB 194/79). - OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.1981 - 2 A 142/80
- BVerwG, 31.01.1974 - II C 36.70
Rechtsstellung des Direktors medizinischer Universitätskliniken; Stationäre …
- BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvL 1/61
Leitende Krankenhausärzte
- BVerwG, 14.02.1978 - 1 WB 109.77
Studiengangwechsel - Hochschulen der Bundeswehr - Beginn des Trimesters - …
- BVerwG, 25.04.1974 - I WB 47.73
Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen eine Prüfungsentscheidung des …
- BVerwG, 20.06.1978 - 1 WB 10.77
Untätigkeitsantrag im Wehrbeschwerdeverfahren - Begründung zur Sache - …
- BVerwG, 11.04.1975 - I WB 3.74
Zweitbescheid - Bewertung bei Stabsoffizierlehrgang - Fürsorgepflichtverletzung - …
- BVerwG, 04.12.1974 - I WB 77.73
Rechtsmittel
- BVerwG, 18.12.1973 - I WB 186.72
Rechtsmittel
- BVerwG, 18.04.1972 - I WB 4.71
Rechtsmittel
- BVerwG, 06.05.1975 - I WB 101.73
Rechtsmittel
- BVerwG, 19.08.1971 - I WB 100.70
Rechtsmittel
- BVerwG, 09.04.1975 - I WB 105.73
Rechtsmittel
- BVerwG, 11.09.1970 - I WB 27.70
Rechtsmittel
- OLG Koblenz, 09.04.2010 - 5 U 154/10
Persönliche Haftung von Sanitätsoffizieren der Bundeswehr bei Behandlung von …
Die Beklagten waren verpflichtet, im Nebenamt Behandlungen und Operationen - ohne zusätzliche Vergütung durch den Dienstherrn - durchzuführen (vgl. zum Ganzen instruktiv BVerwG 1. Wehrdienstsenat 1 WB 10/83 in DVBl 1984, 950 - 952 m. w. N.). - BVerwG, 28.04.2015 - 1 WB 35.14
Nebentätigkeit; Ausübung während der Dienstzeit; Inanspruchnahme von …
Rn. 16 Für Rechtsstreitigkeiten von Soldaten um die Erteilung einer Nebentätigkeitsgenehmigung ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet, weil der Antragsteller die Verletzung eines Rechts, das im Zweiten Unterabschnitt des Ersten Abschnittes des Soldatengesetzes mit Ausnahme der §§ 24, 25, 30 und 31 - nämlich in § 20 SG - geregelt ist, geltend machen kann (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 26. Oktober 2012 - 1 WDS-VR 6.12 und 7.12 - BVerwGE 145, 24 Rn. 27; ebenso zuvor z.B. Beschlüsse vom 28. Oktober 1980 - 1 WB 139.79 - BVerwGE 73, 87 und vom 3. Mai 1984 - 1 WB 10.83 - NZWehrr 1985, 25 ). - BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 16.95
Recht der Soldaten - Pool-Abgabe eines Chefarztes im Nebenamt
- BVerwG, 13.11.1984 - 1 WB 32.82
Rechtsmittel
Sowohl die Erteilung, die Versagung oder die Einschränkung der Anerkennung als aaS (vgl. dazu BVerwG Beschluß vom 22. November 1983 - 1 WB 20/82) als auch die Gewährung, die Versagung oder die Beschränkung einer Nebentätigkeit als solche (§ 20 SG; vgl. auch BVerwG Beschluß vom 3. Mai 1984 - 1 WB 10/83) sind dem truppendienstlichen Bereich zuzuordnen.
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