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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.05.2020 - 1 WB 17.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,21560
BVerwG, 27.05.2020 - 1 WB 17.19 (https://dejure.org/2020,21560)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.2020 - 1 WB 17.19 (https://dejure.org/2020,21560)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 2020 - 1 WB 17.19 (https://dejure.org/2020,21560)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Erfolglose Bewerbung eines "Absteigers" um einen Dienstposten

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Einbeziehung in ein Auswahlverfahren in truppendienstlichen Angelegenheiten; Erklärung der Zustimmung zu einer Rückstufung; Dokumentierungspflichten bei Versetzungsentscheidungen betreffend höherwertige Dienstposten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage auf Einbeziehung in ein Auswahlverfahren in truppendienstlichen Angelegenheiten; Erklärung der Zustimmung zu einer Rückstufung; Dokumentierungspflichten bei Versetzungsentscheidungen betreffend höherwertige Dienstposten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 01.03.2018 - 1 WB 40.17

    Anforderungsprofil; Begründungspflicht; Dokumentationsmängel; Ergänzung von …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2020 - 1 WB 17.19
    Bei dotierungsgleichen Versetzungsentscheidungen gelten grundsätzlich nicht dieselben Dokumentierungspflichten wie bei Konkurrentenstreitigkeiten um höherwertige Dienstposten; hier müssen nur die allgemeinen Begründungsanforderungen nach § 39 Abs. 1 VwVfG erfüllt werden (BVerwG, Beschluss vom 1. März 2018 - 1 WB 40.17 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 90 Rn. 39).

    Er gilt aber regelmäßig nicht für den Fall, dass ein Dienstposten dotierungsgleich im Wege der Querversetzung besetzt werden soll (vgl. - auch zu hier nicht einschlägigen möglichen Ausnahmefällen - BVerwG, Beschlüsse vom 1. März 2018 - 1 WB 40.17 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 90 Rn. 22 ff. …und vom 26. April 2018 - 1 WB 1.18 - juris Rn. 26).

    Darauf gestützt hat er sich freiwillig dazu verpflichtet, die Querversetzung nach dem Prinzip der Bestenauslese durchzuführen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. März 2018 - 1 WB 40.17 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 90 Rn. 22 ff. …und vom 27. September 2011 - 2 VR 3.11 - Buchholz 232.1 § 48 BLV Nr. 1 Rn. 21).

  • BVerwG, 26.04.2018 - 1 WB 1.18

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Konkurrentenstreit; Querversetzung

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2020 - 1 WB 17.19
    Er gilt aber regelmäßig nicht für den Fall, dass ein Dienstposten dotierungsgleich im Wege der Querversetzung besetzt werden soll (…vgl. - auch zu hier nicht einschlägigen möglichen Ausnahmefällen - BVerwG, Beschlüsse vom 1. März 2018 - 1 WB 40.17 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 90 Rn. 22 ff. und vom 26. April 2018 - 1 WB 1.18 - juris Rn. 26).

    Aus Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 Abs. 1 SG folgt auch kein Anspruch eines Soldaten auf eine seine Mitbetrachtung in einem Eignungs- und Leistungsvergleich ermöglichende Organisationsgrundentscheidung (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2013 - 1 WB 5.13 - juris Rn. 25…, vom 23. Februar 2017 - 1 WB 15.16 - juris Rn. 24 und vom 26. April 2018 - 1 WB 1.18 - juris Rn. 27).

    Welches Modell das Bundesministerium der Verteidigung oder die in seinem Auftrag handelnde personalbearbeitende Stelle der Entscheidung über die Besetzung eines freien Dienstpostens zugrunde legt, ist in einer Organisationsgrundentscheidung spätestens vor der Auswahlentscheidung festzulegen (…stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Februar 2017 - 1 WB 15.16 - juris Rn. 22 und vom 26. April 2018 - 1 WB 1.18 - juris Rn. 22).

  • BVerwG, 08.12.1994 - 2 B 101.94

    Falschberechnung von Wohngeld - Beamtenhaftung, Drittschadensliquidation, …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2020 - 1 WB 17.19
    Die Zustimmung muss zwar nicht schriftlich oder ausdrücklich erklärt werden; jedoch sind dahingehende Erklärungen zum Schutz des Soldaten eng auszulegen (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 23. August 1994 - 1 TG 1749/94 - ZBR 1995, 107 zur Rückernennung von Beamten).

    Kommt es auf die Planstelleneinweisung für eine Auswahlentscheidung an, muss eine erforderliche Zustimmung zur Herabstufung bereits bei der Bewerbung, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der eigentlichen Auswahlentscheidung vorliegen und kann später nicht mehr nachgeholt werden (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 23. August 1994 - 1 TG 1749/94 - ZBR 1995, 107 zur Rückernennung von Beamten).

  • VGH Hessen, 23.08.1994 - 1 TG 1749/94

    Zur Vorauswahl von Bewerbern für die Besetzung eines Dienstpostens; zur Frage, ob …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2020 - 1 WB 17.19
    Die Zustimmung muss zwar nicht schriftlich oder ausdrücklich erklärt werden; jedoch sind dahingehende Erklärungen zum Schutz des Soldaten eng auszulegen (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 23. August 1994 - 1 TG 1749/94 - ZBR 1995, 107 zur Rückernennung von Beamten).

    Kommt es auf die Planstelleneinweisung für eine Auswahlentscheidung an, muss eine erforderliche Zustimmung zur Herabstufung bereits bei der Bewerbung, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der eigentlichen Auswahlentscheidung vorliegen und kann später nicht mehr nachgeholt werden (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 23. August 1994 - 1 TG 1749/94 - ZBR 1995, 107 zur Rückernennung von Beamten).

  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 A 6.13

    Beamter; BND; Auslandsresidentur; Behörde; Dienstposten; ämtergleiche Umsetzung; …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2020 - 1 WB 17.19
    Der Antragsteller ist insbesondere jedenfalls im Hinblick auf Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG, § 31 SG antragsbefugt (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. November 2015 - 2 A 6.13 - BVerwGE 153, 246 Rn. 19 ff. …und vom 20. Oktober 2016 - 2 A 2.14 - BVerwGE 156, 193 Rn. 22).

    Dagegen unterfällt eine Auswahlentscheidung unter Bewerbern um eine ämtergleiche Besetzung eines Dienstpostens grundsätzlich nicht dem Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG, da bei ihr nicht die Vergabe eines höherwertigen Statusamtes oder eine dies vorwegnehmende Entscheidung in Rede steht (BVerwG, Urteil vom 19. November 2015 - 2 A 6.13 - BVerwGE 153, 246 Rn. 20).

  • BVerwG, 14.12.2017 - 1 WB 42.16

    Zuordnung zum Zukunftspersonal; Querversetzung

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2020 - 1 WB 17.19
    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle hierüber nach pflichtgemäßem Ermessen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 S. 24 und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 32).

    Rn. 26 Zwar gilt für Entscheidungen über höherwertige, die Beförderung in den höheren Dienstgrad oder die Einweisung in die Planstelle einer höheren Besoldungsgruppe vorprägenden Verwendungen der Grundsatz der Bestenauslese (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2014 - 1 WB 1.13 - Buchholz 449.2 § 6 SLV 2002 Nr. 6 Rn. 32 und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 31).

  • BVerwG, 23.02.2017 - 1 WB 15.16

    Konkurrentenstreit; Querversetzung

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2020 - 1 WB 17.19
    Aus Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 Abs. 1 SG folgt auch kein Anspruch eines Soldaten auf eine seine Mitbetrachtung in einem Eignungs- und Leistungsvergleich ermöglichende Organisationsgrundentscheidung (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2013 - 1 WB 5.13 - juris Rn. 25, vom 23. Februar 2017 - 1 WB 15.16 - juris Rn. 24 …und vom 26. April 2018 - 1 WB 1.18 - juris Rn. 27).

    Welches Modell das Bundesministerium der Verteidigung oder die in seinem Auftrag handelnde personalbearbeitende Stelle der Entscheidung über die Besetzung eines freien Dienstpostens zugrunde legt, ist in einer Organisationsgrundentscheidung spätestens vor der Auswahlentscheidung festzulegen (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Februar 2017 - 1 WB 15.16 - juris Rn. 22 …und vom 26. April 2018 - 1 WB 1.18 - juris Rn. 22).

  • BVerwG, 26.02.2020 - 1 WB 70.19

    Konkurrentenstreit; Querversetzung

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2020 - 1 WB 17.19
    Ein wegen der Organisationsgrundentscheidung nicht in die Auswahl einbezogener Bewerber muss der Dokumentation die Gründe entnehmen können, die ihn von einer weiteren Betrachtung im Eignungs- und Leistungsvergleich ausschließen, so dass ihm eine sachgerechte Kontrolle der Organisationsgrundentscheidung möglich ist (…BVerwG, Beschlüsse vom 23. Februar 2017 - 1 WB 16.16 - juris Rn. 33 und vom 26. Februar 2020 - 1 WB 70.19 - juris Rn. 18).

    Eine Querversetzung liegt nach ständiger Rechtsprechung bereits dann vor, wenn sie auf einen Dienstposten erfolgt, dessen Besoldungshöhe, der dem vom Versetzten zuvor innegehabten Dienstposten entspricht (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2012 - 1 WB 32.11, 1 WB 33.11 - juris Rn. 26 m.w.N. und vom 26. Februar 2020 - 1 WB 70.19 - juris Rn. 26).

  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens; …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2020 - 1 WB 17.19
    Darauf gestützt hat er sich freiwillig dazu verpflichtet, die Querversetzung nach dem Prinzip der Bestenauslese durchzuführen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. März 2018 - 1 WB 40.17 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 90 Rn. 22 ff. und vom 27. September 2011 - 2 VR 3.11 - Buchholz 232.1 § 48 BLV Nr. 1 Rn. 21).
  • BVerwG, 27.11.1979 - 1 WB 119.78

    Anspruch eines Soldaten auf funktionsgerechte Verwendung bei der …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2020 - 1 WB 17.19
    Der Dienstherr hat ein personalwirtschaftliches und haushalterisches Interesse, Soldaten auf Dienstposten einzusetzen, die nicht unterhalb der Planstelle, in die sie eingewiesen sind, dotiert werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. November 1979 - 1 WB 119.78 - BVerwGE 63, 310 ).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …

  • BVerwG, 20.10.2016 - 2 A 2.14

    Klage eines Beamten auf höhere Bewertung des Dienstpostens unzulässig

  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09

    Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger; …

  • BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 1.13

    Laufbahnwechsel; Auswahlverfahren; Vorbehalt des Gesetzes; Laufbahn der Offiziere …

  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02

    Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung; …

  • BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 41.16

    Auswahlentscheidung; Bedarfslage; Bedarfsträgerforderungen; …

  • BVerwG, 01.03.2018 - 1 WB 1.17

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Anforderungsprofil

  • BVerwG, 23.02.2017 - 1 WB 16.16

    Konkurrentenstreit; Querversetzung

  • BVerwG, 26.11.2013 - 1 WB 5.13

    Antrag eines Fregattenkapitäns auf Versetzung auf den nach Besoldungsgruppe A 15 …

  • BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 32.11

    Erforderliche Konkretisierung eines bestimmten Dienstpostens durch den Soldaten …

  • BAG, 29.02.2024 - 8 AZR 187/23

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Bestenauslese - Befristung - öffentlicher …

    Ein wegen der Organisationsentscheidung nicht in die Auswahl einbezogener Bewerber muss der Dokumentation die Gründe entnehmen können, die ihn von einer weiteren Betrachtung im Eignungs- und Leistungsvergleich ausschließen, sodass ihm eine sachgerechte Kontrolle der Organisationsentscheidung möglich ist (BVerwG 27. Mai 2020 - 1 WB 17.19 - Rn. 21;… 23. Februar 2017 - 1 WB 16.16 - Rn. 33).
  • VG Hannover, 03.05.2023 - 2 B 2381/23

    Auswahlentscheidung; Bewerbungsverfahrensanspruch; einstweiliger Ruhestand; …

    Auch wenn die Besoldung mit R 8 unter der B 9-Besoldung liegt und damit die Voraussetzungen des § 30 Abs. 3 Satz 3 BeamtStG nicht vorliegen, steht es dem Beamten frei, eine geringere Besoldung durch Abgabe einer Bewerbung auf eine solche Stelle und Erklärung seines Einverständnisses zur "Herabstufung" hinzunehmen (BVerwG, Beschl. v. 27.5.2020 - 1 WB 17.19 -, juris Rn. 37).
  • BVerwG, 29.04.2021 - 1 WB 34.20

    Antrag betreffend den Wechsel von der Laufbahn der Offiziere des …

    Ein entsprechender Wille zur Rückführung war dem Antrag nicht mit der erforderlichen Eindeutigkeit zu entnehmen (vgl. zur Rückstufung BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2020 - 1 WB 17.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 102 Rn. 37 f.) und daher weder durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr noch durch das für die Beschwerde zuständige Bundesministerium der Verteidigung bei der Prüfung zu berücksichtigen.
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