Rechtsprechung
| BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 7.02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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SÜG § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 17 Abs. 2; VwVfG § 51 Abs. 1, 2; InsO §§ 200, 291, 295 ff., 300, 303
Sicherheitsüberprüfung; Wiederaufgreifen eines Sicherheitsüberprüfungsverfahrens; Insolvenzverfahren; Ankündigung der Restschuldbefreiung; Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Laufzeit der Abtretungserklärung; Wohlverhaltensphase. - Wolters Kluwer
Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - Voraussetzungen für die Durchführung eines Sicherheitsüberprüfungsverfahrens - Anforderungen an die Feststellung eines Sicherheitsrisikos
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 30.01.2001 - 1 WB 119.00
Durchführung einer Sicherungsüberprüfung - Feststellung des Bestehens eines …
Auszug aus BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 7.02
Den dagegen gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat der Senat mit Beschluss vom 30. Januar 2001 - BVerwG 1 WB 119.00 - zurückgewiesen.Der vom Antragsteller ursprünglich gestellte Antrag auf Neuerteilung eines Sicherheitsbescheides ist deshalb als Antrag auf Wiederaufgreifen des mit Beschluss vom 30. Januar 2001 - BVerwG 1 WB 119.00 - (Buchholz 402.8 § 5 Nr. 10 = NVwZ-RR 2001, 520 = DVBl 2001, 1072) rechtskräftig abgeschlossenen Sicherheitsüberprüfungsverfahrens zu werten (vgl. Beschluss vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 64.99 -).
Soweit der Antragsteller vorträgt, dass die Maßstäbe des GB/BMVg für die Feststellung eines Sicherheitsrisikos nach Beendigung des "Kalten Krieges" nicht mehr den Gegebenheiten entsprächen, sind dies keine Gesichtspunkte, die er nicht bereits in dem mit Beschluss vom 30. Januar 2001 - BVerwG 1 WB 119.00 - rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren hätte geltend machen können, mit der Folge, dass er damit im vorliegenden Verfahren nicht mehr gehört werden kann (vgl. § 51 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 VwVfG).
- BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 64.99
Mitgliedschaft eines Berufssoldaten in der Partei "Die Republikaner" - Antrag auf …
Auszug aus BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 7.02
Der Antrag des Antragstellers, das rechtskräftig abgeschlossene Sicherheitsüberprüfungsverfahren wiederaufzugreifen, ist zulässig (Beschluss vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 64.99 -), kann aber in der Sache keinen Erfolg haben.Der vom Antragsteller ursprünglich gestellte Antrag auf Neuerteilung eines Sicherheitsbescheides ist deshalb als Antrag auf Wiederaufgreifen des mit Beschluss vom 30. Januar 2001 - BVerwG 1 WB 119.00 - (Buchholz 402.8 § 5 Nr. 10 = NVwZ-RR 2001, 520 = DVBl 2001, 1072) rechtskräftig abgeschlossenen Sicherheitsüberprüfungsverfahrens zu werten (vgl. Beschluss vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 64.99 -).
Dem Soldaten steht insoweit nur ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung zu (Beschlüsse vom 11. April 1975 - BVerwG 1 WB 3.74 - und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 64.99 -).
- BVerwG, 11.04.1975 - I WB 3.74
Zweitbescheid - Bewertung bei Stabsoffizierlehrgang - Fürsorgepflichtverletzung - …
Auszug aus BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 7.02
Ein Wiederaufgreifensantrag zu Gunsten des Betroffenen ohne eine Änderung der Sach- und Rechtslage kommt in eng begrenzten Ausnahmefällen nur dann in Betracht, wenn besondere Umstände dem Vorgesetzten Anlass geben, die bestandskräftig gewordene Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen zu ändern oder aufzuheben (Beschlüsse vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 66.73 - und vom 11. April 1975 - BVerwG 1 WB 3.74 -).Dem Soldaten steht insoweit nur ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung zu (Beschlüsse vom 11. April 1975 - BVerwG 1 WB 3.74 - und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 64.99 -).
- BVerwG, 25.04.1974 - I WB 66.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 7.02
Ein Antrag auf Wiederaufgreifen eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens setzt allerdings - entsprechend dem Rechtsgedanken des § 51 Abs. 1 VwVfG - voraus, dass sich die der unanfechtbaren Entscheidung zu Grunde liegende Sach- oder Rechtslage nachträglich zu Gunsten des Betroffenen geändert hat oder neue Beweismittel vorliegen, die eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würden (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 66.73 -, vom 27. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 97.92 -, vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 35.94 -, vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 2.95 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 84.95 -).Ein Wiederaufgreifensantrag zu Gunsten des Betroffenen ohne eine Änderung der Sach- und Rechtslage kommt in eng begrenzten Ausnahmefällen nur dann in Betracht, wenn besondere Umstände dem Vorgesetzten Anlass geben, die bestandskräftig gewordene Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen zu ändern oder aufzuheben (Beschlüsse vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 66.73 - und vom 11. April 1975 - BVerwG 1 WB 3.74 -).
- BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96
Krankenversicherung der Rentner
Auszug aus BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 7.02
Ungeachtet dessen, dass der Antragsteller aus einer rechtswidrigen Handhabung des Ermessens des GB/BMVg keine Rechte für sich herleiten könnte (Urteil vom 10. Dezember 1969 - BVerwG 8 C 104.69 - BVerfG, Beschluss vom 15. März 2000 - 1 BvL 16/96 u. a. - m. w. N; stRspr), liegt hierin schon deshalb kein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, weil Art. 3 Abs. 1 GG lediglich gebietet, wesentlich Gleiches nicht ungleich und wesentlich Ungleiches nicht gleich zu behandeln. - BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69
Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …
Auszug aus BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 7.02
Ungeachtet dessen, dass der Antragsteller aus einer rechtswidrigen Handhabung des Ermessens des GB/BMVg keine Rechte für sich herleiten könnte (Urteil vom 10. Dezember 1969 - BVerwG 8 C 104.69 - BVerfG, Beschluss vom 15. März 2000 - 1 BvL 16/96 u. a. - m. w. N; stRspr), liegt hierin schon deshalb kein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, weil Art. 3 Abs. 1 GG lediglich gebietet, wesentlich Gleiches nicht ungleich und wesentlich Ungleiches nicht gleich zu behandeln. - BVerwG, 14.01.1975 - I WB 62.74
Anzugsregelung - Bundeswehr-Hochschule - Studierende Soldaten - …
Auszug aus BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 7.02
Seine Gestaltungsfreiheit endet erst dort, wo die Ungleichbehandlung der Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist (vgl. Beschlüsse vom 14. Januar 1975 - BVerwG 1 WB 62.74 -, vom 24. Juni 1986 - BVerwG 1 WB 76.85, 80.86 - und vom 14. März 1989 - BVerwG 1 WB 169.88 -), also willkürlich wäre. - BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 84.95
Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Beurteilung eines Berufssoldaten - …
Auszug aus BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 7.02
Ein Antrag auf Wiederaufgreifen eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens setzt allerdings - entsprechend dem Rechtsgedanken des § 51 Abs. 1 VwVfG - voraus, dass sich die der unanfechtbaren Entscheidung zu Grunde liegende Sach- oder Rechtslage nachträglich zu Gunsten des Betroffenen geändert hat oder neue Beweismittel vorliegen, die eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würden (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 66.73 -, vom 27. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 97.92 -, vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 35.94 -, vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 2.95 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 84.95 -). - BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 2.95
Verwendung eines Berufssoldaten - Erstellung einer Sonderbeurteilung
Auszug aus BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 7.02
Ein Antrag auf Wiederaufgreifen eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens setzt allerdings - entsprechend dem Rechtsgedanken des § 51 Abs. 1 VwVfG - voraus, dass sich die der unanfechtbaren Entscheidung zu Grunde liegende Sach- oder Rechtslage nachträglich zu Gunsten des Betroffenen geändert hat oder neue Beweismittel vorliegen, die eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würden (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 66.73 -, vom 27. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 97.92 -, vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 35.94 -, vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 2.95 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 84.95 -). - BVerwG, 27.07.1993 - 1 WB 97.92
Rechtswidrigkeit einer Beförderung eines Soldaten - Nichtbeachtung einer …
Auszug aus BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 7.02
Ein Antrag auf Wiederaufgreifen eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens setzt allerdings - entsprechend dem Rechtsgedanken des § 51 Abs. 1 VwVfG - voraus, dass sich die der unanfechtbaren Entscheidung zu Grunde liegende Sach- oder Rechtslage nachträglich zu Gunsten des Betroffenen geändert hat oder neue Beweismittel vorliegen, die eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würden (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 66.73 -, vom 27. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 97.92 -, vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 35.94 -, vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 2.95 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 84.95 -). - BVerwG, 14.03.1989 - 1 WB 169.88
Eingeschränkte Trageordnung bei der Marine - Besondere Regelungen für das Tragen …
- BVerwG, 24.06.1986 - 1 WB 76.85
Uniformtragen bei Bundeswehr - Dauerordnungen - Zweckmäßigkeitsentscheidungen des …
- BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 35.94
Beurteilung eines Soldaten - Ablehnung des Antrags auf Beförderung zum …
- BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 47.13
Feststellung eines Sicherheitsrisikos bzgl. eines Soldaten bei Eröffnung eines …
Ein mit einem Verpflichtungsantrag durchsetzbarer Anspruch im Sinne eines subjektiven Rechts auf Durchführung oder Wiederholung einer Sicherheitsüberprüfung besteht infolge dessen nicht (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 7.02 - Buchholz 402.8 § 2 SÜG Nr. 2 S. 1 f. und vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 12.04 - Buchholz 402.8 § 17 SÜG Nr. 2 S. 3). - BVerwG, 23.06.2004 - 1 WB 12.04
Sicherheitsüberprüfung; Wiederaufgreifen; neues Beweismittel.
Ein Anspruch des Soldaten auf Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen Verfahrens durch den Vorgesetzten setzt - entsprechend dem Rechtsgedanken des § 51 Abs. 1 VwVfG - voraus, dass sich die der unanfechtbaren Entscheidung zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage nachträglich zugunsten des Betroffenen geändert hat oder neue Beweismittel vorliegen, die eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würden, oder Wiederaufnahmegründe entsprechend § 580 ZPO vorliegen (Beschluss vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 7.02 m. w. N.).Dieses pflichtgemäße Ermessen verdichtet sich nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zugunsten des betroffenen Soldaten (vgl. Beschluss vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 7.02 -), dem grundsätzlich insoweit nur ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung zusteht, zu einer Pflicht zum Wiederaufgreifen.
- VG Berlin, 10.01.2017 - 4 K 214.14
Streit um eine Sicherheitsüberprüfung
Ein mit einem Verpflichtungsantrag durchsetzbarer Anspruch auf Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung besteht nicht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 2.87 -, juris Rn. 25; BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 7/02 -, juris Rn. 5).Zwar ist eine Klage auf Wiederaufgreifen des Verfahrens mit Rücksicht auf die fehlende Durchsetzbarkeit einer Sicherheitsüberprüfung im Wege der Verpflichtungsklage grundsätzlich zulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 7.02 -, juris Rn. 5).
- BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 53.13
Sonderurlaub unter Belassung der Geldbezüge und Sachbezüge bei bestandskräftigem …
Ein Anspruch des Soldaten auf Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen Verfahrens setzt jedoch - entsprechend dem Rechtsgedanken des § 51 Abs. 1 VwVfG - voraus, dass sich die der unanfechtbaren Entscheidung zugrundeliegende Sach- oder Rechtslage nachträglich zugunsten des Betroffenen geändert hat oder neue Beweismittel vorliegen, die eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würden, oder Wiederaufnahmegründe entsprechend § 580 ZPO vorliegen (vgl. Beschlüsse vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 7.02 - juris Rn. 7 = Buchholz 402.8 § 2 SÜG Nr. 2 S. 2 …und vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 12.04 - juris Rn. 3 = Buchholz 402.8 § 17 SÜG Nr. 2 S. 3). - BVerwG, 28.02.2012 - 1 WB 22.11
Antrag auf Aufhebung einer bestandskräftigen Beurteilung; Wiederaufgreifen des …
Hierauf bezogen hat der Antragsteller in engen Grenzen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung (vgl. Urteile vom 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 12.92 - BVerwGE 95, 86 …und vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 15.08 - BVerwGE 135, 121 Rn. 26 sowie Beschlüsse vom 11. April 1975 - BVerwG 1 WB 3.74 - BVerwGE 53, 12 , vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 7.02 - Buchholz 402.8 § 2 SÜG Nr. 2 S. 2 …und vom 23. Juni 2004 a.a.O.). - BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 11.08
Anspruch eines Berufssoldaten auf Änderung der Bewertung seiner …
Rn. 22 Zwar ist die Vorschrift über das Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen Verfahrens in § 51 VwVfG im Wehrbeschwerdeverfahren grundsätzlich entsprechend anwendbar (Beschlüsse vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 7.02 - Buchholz 402.8 § 2 SÜG Nr. 2, vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 12.04 - Buchholz 402.8 § 17 SÜG Nr. 2 = NZWehrr 2005, 78 und vom 18. Oktober 2007 - BVerwG 1 WB 65.06 -). - BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 65.06
Personalratsmitglied; Vergleichsgruppe; Versetzung; fiktive Verwendung
Ob hier die Voraussetzungen für ein Verfahren nach § 51 VwVfG vorgelegen hätten (zur entsprechenden Anwendung dieser Vorschrift im Wehrbeschwerdeverfahren: Beschlüsse vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 7.02 - Buchholz 402.8 § 2 SÜG Nr. 2 und vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 12.04 - Buchholz 402.8 § 17 SÜG Nr. 2 = NZWehrr 2005, 78) bedarf keiner Entscheidung, weil der Antragsteller jedenfalls innerhalb der Frist des § 51 Abs. 3 VwVfG keinen entsprechenden Antrag gestellt hat. - BVerwG, 06.09.2007 - 1 WB 61.06
Schuldenlast; Schuldenstand; Sicherheitsrisiko; Sicherheitsüberprüfung; …
Rn. 32 Eine andere Beurteilung ergibt sich schließlich auch nicht aus der im Januar 2006 erfolgten Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens über das Vermögen des Antragstellers (vgl. zum Folgenden Beschluss vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 7.02 - Buchholz 402.8 § 2 SÜG Nr. 2). - VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 30.09.2011 - 4/11 Ein Wiederaufgreifens-Antrag zu Gunsten des Betroffenen ohne Änderung der Sach- und Rechtslage kann dabei nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zum Erfolg führen (Vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.05.2002 - 1 WB 7.02 -, juris).
- BVerwG, 25.06.2008 - 1 WB 28.08 Zwar ist die Vorschrift des § 51 VwVfG über das Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen Verfahrens im Wehrbeschwerdeverfahren grundsätzlich entsprechend anwendbar (vgl. Beschlüsse vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 7.02 - Buchholz 402.8 § 2 SÜG Nr. 2, vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 12.04 - Buchholz 402.8 § 17 SÜG Nr. 2 = NZWehrr 2005, 78 und zuletzt vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 11.08 -); die Voraussetzungen dieser Vorschrift liegen hier jedoch nicht vor.
- BVerwG, 26.06.2007 - 1 WDS-VR 4.07
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