Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 10.07.2024 - 1 Ws 149/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 209 Abs 1 StPO, § 34 Abs 3 S 2 Nr 4 KCanG, § 29a BtMG, § 24 Abs 1 Nr 2 GVG, § 25 GVG
Eröffnung eines Hauptverfahrens vor dem Landgericht bei mehreren angeklagten Taten nach dem Konsumcannabisgesetz - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begründen der Zuständigkeit der großen Strafkammer des Landgerichts; Straferwartung von über vier Jahren auf Grundlage der Anklageschrift
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 08.05.2024 - 2 KLs 5227 Js 29416/23
- OLG Zweibrücken, 10.07.2024 - 1 Ws 149/24
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- OLG Koblenz, 06.11.2017 - 2 Ws 686/17
Sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Verweisung der Sache unter …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.07.2024 - 1 Ws 149/24
Dies betrifft lediglich Fälle, in denen der Sachverhalt, der der Anklage zugrunde liegt, von dem über die Eröffnung entscheidenden Gericht in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht abweichend von der Anklageschrift beurteilt worden ist, sofern diese abweichende Einschätzung für die Bewertung der Eröffnungszuständigkeit von Bedeutung ist (KG NStZ-RR 2005, 26; KG NStZ-RR 2018, 91; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. November 2017 - 2 Ws 686/17 - [juris];… Wenske in MüKo-StPO, § 210 Rn. 41).Die in der Rechtsprechung teilweise vertretene Auffassung (OLG Dresden , Beschluss vom 16.12.2022 - 2 Ws 270/22), wonach die nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GVG als gesetzliche Ausnahme konzipierte sachliche Zuständigkeit des Landgerichts nicht eröffnet sei, wenn bei überschlägiger Prognose der Straferwartung offen bleibe, ob der Strafbann des Amtsgerichts möglicherweise überschritten werden wird, teilt der Senat deshalb nicht (…so auch KG Berlin Beschluss vom 18.10.2021 - 4 Ws 87/21 -, juris Rn. 22; KG…, Beschluss vom 03.03.2000 - 4 Ws 46/00 -, juris Rn. 4 mwN; OLG Koblenz, Beschluss vom 06.11.2017 - 2 Ws 686/17 ; OLG Dresden , Beschluss vom 28.09.2021 - 1 Ws 264/21 -).
Rn. 13 Die gem. § 76 Abs. 2 Satz 1 GVG bei Eröffnung des Hauptverfahrens zu treffende Bestimmung der Besetzung der großen Strafkammer bleibt dieser vorbehalten ( OLG Koblenz, Beschluss vom 06.11.2017, 2 Ws 686/17 ).
- KG, 18.10.2021 - 4 Ws 87/21
Anfechtung der Eröffnung vor einem Gericht niedrigerer Ordnung: Umfang der …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.07.2024 - 1 Ws 149/24
Überdies könnte es zu sich widersprechenden Gerichtsentscheidungen, nämlich der (an sich unanfechtbaren) Eröffnung des Hauptverfahrens einerseits und einer die Eröffnungsvoraussetzungen verneinenden Entscheidung des Beschwerdegerichts kommen, obgleich sich dieses nach dem eindeutigen Anfechtungswillen der Staatsanwaltschaft gemäß § 210 Abs. 2 StPO nur mit der Frage der Verweisung an ein Gericht niederer Ordnung befassen sollte (zu allem: KG, Beschluss vom 18.10.2021 - 4 Ws 87/21 - 121 AR 209/21).Die in der Rechtsprechung teilweise vertretene Auffassung (OLG Dresden , Beschluss vom 16.12.2022 - 2 Ws 270/22), wonach die nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GVG als gesetzliche Ausnahme konzipierte sachliche Zuständigkeit des Landgerichts nicht eröffnet sei, wenn bei überschlägiger Prognose der Straferwartung offen bleibe, ob der Strafbann des Amtsgerichts möglicherweise überschritten werden wird, teilt der Senat deshalb nicht (so auch KG Berlin Beschluss vom 18.10.2021 - 4 Ws 87/21 -, juris Rn. 22; KG…, Beschluss vom 03.03.2000 - 4 Ws 46/00 -, juris Rn. 4 mwN; OLG Koblenz, Beschluss vom 06.11.2017 - 2 Ws 686/17 ; OLG Dresden , Beschluss vom 28.09.2021 - 1 Ws 264/21 -).
- KG, 27.09.2004 - 5 Ws 255/04
Strafverfahren wegen progressiver Kundenwerbung: Vorliegen tatbestandlicher …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.07.2024 - 1 Ws 149/24
Dies betrifft lediglich Fälle, in denen der Sachverhalt, der der Anklage zugrunde liegt, von dem über die Eröffnung entscheidenden Gericht in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht abweichend von der Anklageschrift beurteilt worden ist, sofern diese abweichende Einschätzung für die Bewertung der Eröffnungszuständigkeit von Bedeutung ist (KG NStZ-RR 2005, 26; KG NStZ-RR 2018, 91; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. November 2017 - 2 Ws 686/17 - [juris];… Wenske in MüKo-StPO, § 210 Rn. 41).Die generelle Eröffnung einer umfassenden Überprüfung der gesamten Eröffnungsentscheidung wird der eng auszulegenden Ausnahmevorschrift des § 210 Abs. 2 StPO nicht gerecht (vgl. dazu näher KG NStZ-RR 2005, 26 (27); OLG Hamburg wistra 2003, 38).
- OLG Dresden, 16.12.2022 - 2 Ws 270/22
Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit des Landgerichts in Strafsachen von der …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.07.2024 - 1 Ws 149/24
Die in der Rechtsprechung teilweise vertretene Auffassung (OLG Dresden , Beschluss vom 16.12.2022 - 2 Ws 270/22), wonach die nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GVG als gesetzliche Ausnahme konzipierte sachliche Zuständigkeit des Landgerichts nicht eröffnet sei, wenn bei überschlägiger Prognose der Straferwartung offen bleibe, ob der Strafbann des Amtsgerichts möglicherweise überschritten werden wird, teilt der Senat deshalb nicht (…so auch KG Berlin Beschluss vom 18.10.2021 - 4 Ws 87/21 -, juris Rn. 22; KG…, Beschluss vom 03.03.2000 - 4 Ws 46/00 -, juris Rn. 4 mwN; OLG Koblenz, Beschluss vom 06.11.2017 - 2 Ws 686/17 ; OLG Dresden , Beschluss vom 28.09.2021 - 1 Ws 264/21 -). - KG, 10.11.2017 - 4 Ws 131/17
Verbindung von Verfahren gegen Jugendliche/Heranwachsende und Erwachsene
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.07.2024 - 1 Ws 149/24
Dies betrifft lediglich Fälle, in denen der Sachverhalt, der der Anklage zugrunde liegt, von dem über die Eröffnung entscheidenden Gericht in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht abweichend von der Anklageschrift beurteilt worden ist, sofern diese abweichende Einschätzung für die Bewertung der Eröffnungszuständigkeit von Bedeutung ist (KG NStZ-RR 2005, 26; KG NStZ-RR 2018, 91; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. November 2017 - 2 Ws 686/17 - [juris];… Wenske in MüKo-StPO, § 210 Rn. 41). - BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62
Verfassungsmäßigkeit des § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Entscheidung über …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.07.2024 - 1 Ws 149/24
Kosten, die durch die Einlegung eines Rechtsmittels entstehen, mit dem lediglich der gesetzmäßige Zustand hergestellt werden soll, hat die Landeskasse zu tragen (vgl. BGHSt 18, 268; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 223). - OLG Hamburg, 23.09.2002 - 2 Ws 184/02
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde der Staatsanwaltschaft bei …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.07.2024 - 1 Ws 149/24
Die generelle Eröffnung einer umfassenden Überprüfung der gesamten Eröffnungsentscheidung wird der eng auszulegenden Ausnahmevorschrift des § 210 Abs. 2 StPO nicht gerecht (vgl. dazu näher KG NStZ-RR 2005, 26 (27); OLG Hamburg wistra 2003, 38). - OLG Dresden, 28.09.2021 - 1 Ws 264/21
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.07.2024 - 1 Ws 149/24
Die in der Rechtsprechung teilweise vertretene Auffassung (OLG Dresden , Beschluss vom 16.12.2022 - 2 Ws 270/22), wonach die nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GVG als gesetzliche Ausnahme konzipierte sachliche Zuständigkeit des Landgerichts nicht eröffnet sei, wenn bei überschlägiger Prognose der Straferwartung offen bleibe, ob der Strafbann des Amtsgerichts möglicherweise überschritten werden wird, teilt der Senat deshalb nicht (…so auch KG Berlin Beschluss vom 18.10.2021 - 4 Ws 87/21 -, juris Rn. 22; KG…, Beschluss vom 03.03.2000 - 4 Ws 46/00 -, juris Rn. 4 mwN; OLG Koblenz, Beschluss vom 06.11.2017 - 2 Ws 686/17 ; OLG Dresden , Beschluss vom 28.09.2021 - 1 Ws 264/21 -). - KG, 03.03.2000 - 4 Ws 46/00
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.07.2024 - 1 Ws 149/24
Die in der Rechtsprechung teilweise vertretene Auffassung (OLG Dresden , Beschluss vom 16.12.2022 - 2 Ws 270/22), wonach die nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GVG als gesetzliche Ausnahme konzipierte sachliche Zuständigkeit des Landgerichts nicht eröffnet sei, wenn bei überschlägiger Prognose der Straferwartung offen bleibe, ob der Strafbann des Amtsgerichts möglicherweise überschritten werden wird, teilt der Senat deshalb nicht (…so auch KG Berlin Beschluss vom 18.10.2021 - 4 Ws 87/21 -, juris Rn. 22; KG, Beschluss vom 03.03.2000 - 4 Ws 46/00 -, juris Rn. 4 mwN; OLG Koblenz, Beschluss vom 06.11.2017 - 2 Ws 686/17 ; OLG Dresden , Beschluss vom 28.09.2021 - 1 Ws 264/21 -).
- OLG München, 26.03.2025 - 1 Ws 92/25
Tatmehrheit, Staatsanwaltschaft, Strafzumessungsgesichtspunkte, …
Eine Zuständigkeit des Landgerichts in Zweifelsfällen bejahen insbesondere KG Berlin, z.B. Beschluss vom 18. Oktober 2021 - 4 Ws 87/21 -, OLG Koblenz, Beschluss vom 06. November 2017 - 2 Ws 686/17 - und OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. Juli 2024 - 1 Ws 149/24 -, OLG Celle, Beschluss vom 14. Mai 2024 - 1 Ws 130/24 - (im Einzelfall), KK-StPO/Barthe, 9. Aufl. 2023, GVG § 24 Rn. 4, MüKoStPO/Schuster, 2. Aufl. 2025, GVG § 24 Rn. 5. Nach dieser Ansicht soll eine "Runtereröffnung" vom Landgericht zum Amtsgericht nur zulässig sein, wenn die Strafgewalt des Schöffengerichts mit Sicherheit ausreichend erscheine. - OLG Zweibrücken, 12.12.2024 - 1 Ws 141/24
Beweisverwertungsverbot für "Anom"- Chat Protokolle
So ist es beispielsweise fraglich, ob im Hinblick darauf, dass der Bundesgerichtshof den Grenzwert zur nicht geringen Menge im Sinne von § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG weiterhin - wie auch bereits bei § 29a BtMG - auf 7, 5 Gramm Tetrahydrocannabinol festgelegt hat und damit nicht der gesetzgeberischen Erwartung entsprach (…BT-Drs. 20/8704, S. 132), der Strafrahmen des § 34 Abs. 3 KCanG bei einer vielfachen Überschreitung des Grenzwerts nicht zumindest annähernd ausgeschöpft werden kann (vgl. Senat, Beschluss v. 10.7.2024 - 1 Ws 149/24 in BeckRS 2024, 19762).Diese Entscheidung ist bei der Anberaumung des Termins zur Hauptverhandlung zu treffen (§ 76 Abs. 2 Satz 2 GVG; Senat, Beschluss v. 10.7.2024 - 1 Ws 149/24 , BeckRS 2024, 19762 Rn. 13).
- OLG Hamm, 28.10.2025 - 1 Ws 259/25
Containerbrände werden vor dem LG Essen verhandelt
Überdies könnte es zu sich widersprechenden Gerichtsentscheidungen, nämlich der (an sich unanfechtbaren) Eröffnung des Hauptverfahrens einerseits und einer die Eröffnungsvoraussetzungen verneinenden Entscheidung des Beschwerdegerichts kommen, obgleich sich dieses nach dem eindeutigen Anfechtungswillen der Staatsanwaltschaft gemäß § 210 Abs. 2 StPO nur mit der Frage der Verweisung an ein Gericht niederer Ordnung befassen sollte (vgl. dazu: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.07.2024 - 1 Ws 149/24 m.w.N.).Dies betrifft lediglich Fälle, in denen der Sachverhalt, der der Anklage zugrunde liegt, von dem über die Eröffnung entscheidenden Gericht in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht anders als in der Anklageschrift beurteilt wird, sofern diese Einschätzung für die Bewertung der Eröffnungszuständigkeit von Bedeutung ist (vgl OLG Zweibrücken, Beschuss vom 10.07.2024 - 1 Ws 149/24; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.04.2024 - 1 Ws 80/24).
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