Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 25.10.2017 - 1 Ws 163/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Vermögensarrest, Neuregelung
- Justiz Baden-Württemberg
§ 111b Abs 3 StPO vom 17.07.2015, § 111d Abs 2 StPO vom 17.07.2015, § 111e Abs 1 StPO vom 13.04.2017, § 111e Abs 6 StPO vom 13.04.2017, § 73 Abs 1 StGB
Steuerstrafsache: Voraussetzungen der Anordnung des Vermögensarrestes nach neuem Recht - landesrecht-bw.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der Anordnung eines Vermögensarrestes nach der seit dem 01.07.2017 geltenden Rechtslage
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Anordnung eines Vermögensarrestes nach der seit dem 01.07.2017 geltenden Rechtslage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Vermögensarrest: Neuregelung angekommen
Verfahrensgang
- AG Schwäbisch Gmünd, 21.03.2017 - 2 Gs 3/17
- LG Ellwangen/Jagst, 17.08.2017 - 2 Qs 21/17
- OLG Stuttgart, 25.10.2017 - 1 Ws 163/17
Papierfundstellen
- NJW 2017, 3731
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (8)
- OLG Celle, 20.05.2008 - 2 Ws 155/08
Statthaftes Rechtsmittel gegen die Anordnung des dinglichen Arrests oder eine …
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.2017 - 1 Ws 163/17
Rn. 9 2. Auch unter Berücksichtigung der neuen Gesetzeslage kommt vorliegend gemäß §§ 111e StPO, 73, 73c StGB n. F. angesichts des bestehenden Tatverdachts die Anordnung des Vermögensarrestes (vormals dinglicher Arrest) zur Sicherung der Steueransprüche in Betracht (vgl. hierzu auch OLG Celle, Beschluss vom 20. Mai 2008, 2 Ws 155/08, juris Rn. 10;… OLG Nürnberg, NStZ 2011, 173, juris Rn. 3).Rn. 18 Zwar gelten die Fristen des § 111b Abs. 3 StPO a. F. durch dessen ersatzlose Streichung nun nicht mehr, dennoch ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen, bei der das Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit gegen das Grundrecht des Betroffenen aus Art. 14 Abs. 1 GG abzuwägen ist (siehe OLG Celle, Beschluss vom 20. Mai 2008, 2 Ws 155/08, juris Rn. 11;… OLG Rostock, a.a.O, juris Rn. 43).
- OLG Nürnberg, 22.09.2010 - 1 Ws 504/10
Strafprozessualer Arrest: Zurückgewinnungshilfe in Bezug auf Steueransprüche des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.2017 - 1 Ws 163/17
Rn. 9 2. Auch unter Berücksichtigung der neuen Gesetzeslage kommt vorliegend gemäß §§ 111e StPO, 73, 73c StGB n. F. angesichts des bestehenden Tatverdachts die Anordnung des Vermögensarrestes (vormals dinglicher Arrest) zur Sicherung der Steueransprüche in Betracht (vgl. hierzu auch OLG Celle…, Beschluss vom 20. Mai 2008, 2 Ws 155/08, juris Rn. 10; OLG Nürnberg, NStZ 2011, 173, juris Rn. 3).Da bei Auffinden der Vermögenswerte und der Unterlagen im Rahmen der Durchsuchung des Wohnhauses der Beschuldigten die Tatsachenlage noch unklar war, aufgrund der Umstände eine zeitnahe Arrestanordnung aber unerlässlich erschien (vgl. hierzu OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. September 2010, 1 Ws 504/10, juris Rn. 5), war das Sicherstellungsbedürfnis für den Erlass eines strafprozessualen Arrests durch die Finanzbehörde gegeben.
- OLG Hamburg, 19.12.2011 - 2 Ws 123/11
Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Straftatbestände im Zusammenhang mit der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.2017 - 1 Ws 163/17
Zum anderen, wenn der Täter seine Vermögensverhältnisse verschleiert oder Vermögenswerte versteckt (…OLG Rostock, a.a.O., juris Rn. 28; HansOLG, Beschluss vom 19. Dezember 2011, 2 Ws 123/11, juris Rn. 69).
- BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00
Verfall; Steuerhinterziehungen; Bestehende Steuerforderungen; Aus einer Tat …
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.2017 - 1 Ws 163/17
Es war schon vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung am 1. Juli 2017 grundsätzlich anerkannt, dass § 73 Abs. 1 StGB auch Steueransprüche erfasst und der Fiskus insoweit Verletzter ist (vgl. hierzu grundlegend BGH, NStZ 2001, 155, zitiert nach juris). - BVerfG, 07.07.2006 - 2 BvR 583/06
Dinglicher Arrest (keine Fristen bei dringenden Gründen für eine …
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.2017 - 1 Ws 163/17
Dabei wachsen mit der den Eigentumseingriff intensivierenden Fortdauer der Maßnahme von Verfassungs wegen die Anforderungen an die Rechtfertigung der Anspruchssicherung (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006, 2 BvR 583/06, juris Rn. 5; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 14. September 2010, 2 Ws 81/10, juris Rn. 23). - OLG Rostock, 19.12.2013 - Ws 320/13
Abrechnungsbetrug zum Nachteil von Krankenkassen bei nicht vertragsgemäß …
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.2017 - 1 Ws 163/17
Die Erforderlichkeit (und Notwendigkeit) ist nach der Rechtsprechung zum einen in der Regel dann gegeben, wenn - wie hier durch die Einkommensteuerhinterziehung - der Tatbestand eines vermögensbezogenen Strafgesetzes erfüllt sein könnte (OLG Rostock, Beschluss vom 19. Dezember 2013, Ws 320/13, juris Rn. 28). - OLG Oldenburg, 26.11.2007 - 1 Ws 554/07
Ausreichende konkrete Verdachtsumstände und Abwägung des Eigentumsrechts des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.2017 - 1 Ws 163/17
Zwar kann ein fehlendes oder jedenfalls stark eingeschränktes Sicherungsbedürfnis des Geschädigten einer strafprozessualen Arrestanordnung entgegenstehen (OLG Oldenburg, StV 2008, 241, juris Rn. 8). - OLG Frankfurt, 14.09.2010 - 2 Ws 81/10
Dinglicher Arrest zur Sicherung des staatlichen Anspruchs auf Verfall des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.2017 - 1 Ws 163/17
Dabei wachsen mit der den Eigentumseingriff intensivierenden Fortdauer der Maßnahme von Verfassungs wegen die Anforderungen an die Rechtfertigung der Anspruchssicherung (BVerfG…, Beschluss vom 7. Juli 2006, 2 BvR 583/06, juris Rn. 5; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. September 2010, 2 Ws 81/10, juris Rn. 23).
- OLG Celle, 02.03.2018 - 1 Ws 19/18
Voraussetzungen der Einziehung von Taterträgen bei einem Drittbegünstigen nach …
Rn. 20 Auch nach neuer Gesetzesfassung setzt der Vermögensarrest zunächst voraus, dass zumindest der (einfache) Verdacht einer Straftat besteht und Gründe für die Annahme vorhanden sind, dass in dem Urteil die Einziehung von Wertersatz angeordnet werden wird (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 1 Ws 163/17 -, Rn. 12, juris). - LG Frankfurt/Main, 29.07.2020 - 14 Qs 9/20 Die Staatsanwaltschaft hebt damit in der Sache offenbar auf die vereinzelt gebliebene Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart ab, nach dessen Ansicht sich aus dem Wortlaut des § 111e Abs. 1 StPO "nur ein finales Element zur Sicherung der Vollstreckung" ergebe und eine Notwendigkeit des Arrest zur Sicherung der Vollstreckung, dass also die Vollstreckung ohne den Arrest gefährdet sein müsse, durch den Wortlaut nicht mehr vorgegeben werde (so OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.10.2017, Az.: 1 Ws 163/17, das im Anschluss indes u.a. anführt, dass der Beschuldigte seine Vermögensverhältnisse verschleiert oder Vermögenswerte versteckt habe).
Die bloße Annahme eines solch "finalen Elements" ist indes - wie das Oberlandesgericht Schleswig (Beschluss vom 09.07.2019, Az.: 2 Ws 68/19), dessen Ausführungen sich die Kammer anschließt, deutlich gemacht hat - nicht mit der vom Gesetzgeber bewusst gewählten Formulierung "zur Sicherung der Vollstreckung" und dem dahinterstehenden gesetzgeberischen Willen sowie den verfassungsrechtlichen Anforderungen an vorläufige Sicherungsmaßnahmen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vereinbar (in diesem Sinne auch die kritische Anmerkung von Gubitz/Molkentin in NJW 2017, 3732 zum Beschluss des OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.10.2017, Az.: 1 Ws 163/17).
Hintergrund dieses Verweises auf eine gegen "fremdes Vermögen gerichtete Straftat" bzw. "ein vermögensbezogenes Strafgesetz" (so OLG Hamburg, Beschluss vom 19.12.2011, Az.: 2 Ws 123/11, OLG Rostock, Beschluss vom 19.12.2013, Az.: Ws 320/1 sowie OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.10.2017, Az.: 1 Ws 163/17) ist aus Sicht der Kammer, dass in diesem Fall bereits aus dem Tatvorwurfsverhalten regelmäßig darauf geschlossen werden kann, dass der Tatverdächtige - was für die Bejahung des Sicherungsbedürfnisses erforderlich ist - auch die Vollstreckung erschweren werden wird.
- OLG Hamburg, 26.10.2018 - 2 Ws 183/18
Strafverfahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung: Voraussetzungen für die Anordnung …
Das erfordert den einfachen Tatverdacht, dass die Voraussetzungen für die spätere gerichtliche Anordnung von Wertersatzeinziehung vorliegen (vgl. OLG Stuttgart NJW 2017, 3731; OLG Hamm StraFo 2018, 63;… Meyer-Goßner/Köhler, § 111e Rn. 4), mithin dass ein einfacher Tatverdacht der Begehung einer Straftat besteht und Gründe für die Annahme vorhanden sind, dass in dem Urteil die Einziehung von Wertersatz angeordnet werden wird (Arrestanspruch).
- LG Nürnberg-Fürth, 19.12.2022 - 12 Qs 65/22
Strafbarkeit eines Apothekers wegen Belieferung von Kunden über Dritte
Die Anordnung eines Arrestes setzt gem. § 111e Abs. 1 Satz 1 StPO lediglich den Anfangsverdacht i.S.d. § 152 Abs. 2 StPO einer rechtswidrigen Straftat voraus, mit der Folge, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz bejaht werden können (OLG Nürnberg…, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - 2 Ws 627/18, juris Rn. 14; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 1 Ws 163/17, juris Rn. 10; OLG Hamburg…, Beschluss vom 26. Oktober 2018 - 2 Ws 183/18, juris Rn. 29 m.w.N.). - OLG Hamm, 22.04.2020 - 5 Ws 59/20
Beschlagnahme; Grundstück; Verschiebungsfall; Einziehung von Taterträgen bei …
Im Hinblick darauf, dass es sich dabei lediglich um eine vorläufige Maßnahme handelt, die der Sicherung der späteren Einziehungsentscheidung dient, steigen die Anforderungen an ihre Verhältnismäßigkeit mit der Dauer der durch sie bewirkten Einschränkungen (OLG Frankfurt StV 2008, 624 Beschluss vom 11.02.2014 - 3 Ws 1086/13; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.10.2017 - 1 Ws 163/17- juris Rn. 18; BVerfG, Beschlüsse vom 07.07.2006 - 2 BvR 583/06 und vom 07.06.2005 - 2 BvR 1822/04).. - OLG Rostock, 07.06.2018 - 20 Ws 42/18
Verteidigerkosten: Gegenstandswert anwaltlicher Tätigkeit im Beschwerdeverfahren …
Eine Notwendigkeit des Arrestes für die Sicherung der Vollstreckung, dass also die Vollstreckung ohne den Arrest gefährdet sein muss, gibt der Wortlaut indes nicht (mehr) vor (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 1 Ws 163/17 -, Rdz. 15 f. in juris). - BGH, 19.01.2021 - StB 46/20
Anordnung des Vermögensarrests in Strafsachen: Zulässigkeit der Beschwerde
Die Regelung beinhaltet nach dem Wortlaut und den gesetzgeberischen Motiven, dass der allgemeine Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, das Übermaßverbot und die bisherige Rechtsprechung zum "Arrestgrund" zu beachten sind (vgl. BT-Drucks. 18/9525 S. 49, 76 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 163/17, NJW 2017, 3731 Rn. 15; KG…, Beschluss vom 2. Juni 2020 - 4 Ws 21/20, juris Rn. 25;… KK-StPO/Spillecke, 8. Aufl., § 111e Rn. 4;… LR/Johann, StPO, 27. Aufl., § 111e Rn. 11 ff., 38). - LG Hamburg, 16.05.2018 - 618 Qs 14/18
Verdacht der Steuerhinterziehung: Anordnung eines strafprozessualen Arrests
Rn. 13 Das Gericht geht in Übereinstimmung hiermit davon aus, dass - anders als bei der bisherigen Regelung des § 111d StPO a.F. - die Voraussetzungen des § 917 ZPO nicht mehr vorliegen müssen, sondern nunmehr eine bloß finale Verknüpfung des Vermögensarrests zur Sicherung der Vollstreckung ausreicht (so auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.10.2017, 1 Ws 163/17 offen lassend: OLG Schleswig, Beschluss vom 19.07.2017, 1 Ws 301/17), wobei stets der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu wahren ist.Für die Frage der Erforderlichkeit kann an die Rechtsprechung zu § 111d a.F. angeknüpft werden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.10.2017, 1 Ws 163/17).
- OLG Köln, 23.01.2018 - 1 RVs 274/17
Zulässigkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels auf die unterbliebene …
Hat danach auch die in ihren Zielen unveränderte Neuregelung der Einziehung des (Wertes des) Tatertrags keinen pönalen Charakter, ist auch das Rückwirkungsverbot des Art. 103 Abs. 2 GG nicht einschlägig (so im Ergebnis auch KG - B. v. 01.2.2017 - 161 Ss 146/17;… Köhler a.a.O. S. 498; s. noch OLG Celle NJW 2017, 3731; AG Kehl B. v. 28.11.2017 - 3 Cs 308 Js 10338/17 - bei Juris). - LG Nürnberg-Fürth, 29.11.2024 - 18 Qs 30/24
Erlangen durch eine rechtswidrige Tag im Sinne des § 73 Abs. 1 1. Alt. StGB; …
Rn. 14 Die Anordnung eines Arrestes setzt gemäß § 111e Abs. 1 Satz 1 StPO lediglich den Anfangsverdacht im Sinn des § 152 Abs. 2 StPO einer rechtswidrigen Straftat voraus, mit der Folge, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz bejaht werden können (OLG Nürnberg, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - 2 Ws 627/18; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 1 Ws 163/17; OLG Hamburg, Beschluss vom 26. Oktober 2018 - 2 Ws 183/18 m.w.N.; Bittmann, NStZ 2021, 149, 150). - OLG Stuttgart, 26.06.2024 - 4 Ws 203/24
Verdacht der handelsgestützten Marktmanipulation; Anordnung vorläufiger Maßnahmen …
- KG, 02.06.2020 - 4 Ws 21/20
Beschwerdeverfahren: Erfordernis der Begründung einer Nichtabhilfeentscheidung; …
- OLG Bamberg, 19.03.2018 - 1 Ws 111/18
Verhältnismäßigkeit eines Arrestes in das gesamte Vermögen eines Beschuldigten
- LG Amberg, 06.05.2024 - 11 Qs 25/24
Voraussetzungen der Anordnung des Vermögensarrestes
- LG Hamburg, 03.08.2018 - 632 Qs 28/18
Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung: Vermögensarrest neben eigener …
- OLG Nürnberg, 20.12.2018 - 2 Ws 627/18
Scheinselbständigkeit und Einzug von Beiträgen für die Sozialversicherung
- OLG Köln, 13.06.2019 - 2 Ws 244/19
Vermögensarrest bei voraussichtlichen Kosten des Strafverfahrens
- OLG Schleswig, 25.10.2018 - 2 Ws 271/18
- LG Amberg, 06.05.2024 - 12 Qs 25/24
Arrest, Arrestgrund, Verhältnismäßigkeit
- LG Nürnberg-Fürth, 09.07.2021 - 12 Qs 26/21
Prüfungsgrundlage für den begründeten Verdacht bei beschränkter Beschwerde gegen …
- LG Nürnberg-Fürth, 30.04.2024 - 12 Qs 11/24
Strafrechtliche Anordnung eines Arrestes bei mehreren Tatbeteiligten eines …
- OLG Brandenburg, 18.11.2024 - 1 Ws 141/24
Anordnung des Vermögensarrests in das bewegliche und unbewegliche Vermögen eines …
- LG Erfurt, 27.07.2022 - 10 KLs 350 Js 5277/19
- LG Offenburg, 08.01.2018 - 3 Qs 118/17
Abtrennung der Entscheidung über die Einziehung
- OLG Schleswig, 19.07.2019 - 2 Ws 68/19
- LG München I, 23.03.2021 - 12 Qs 7/21
Beschwerde, Verteidiger, Vollziehung, Rechtsmittel, Anordnung, Ausland, Pkw, …
- OLG Schleswig, 13.09.2018 - 1 Ws 248/18
Zur Verhältnismäßigkeit eines Vermögensarrestes
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