Rechtsprechung
| OLG Hamm, 18.11.1980 - 1 Ws 215/80 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1981, 423
- NStZ 1981, 112 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Stuttgart, 20.04.1988 - 1 Ws 49/88
Strafprozeßrecht: Sicherungsgeber bzw. Verfahrensbeteiligter bei Verfall einer …
Auch der Senat hat in seinem Beschluß vom 11. September 1980 - 1 Ws 215/80 - zum Ausdruck gebracht, daß, wie es § 116 a Abs. 2 StPO vorsieht, allein das Gericht, das mit der Entscheidung über die Aussetzung des Haftbefehls befaßt ist, die Form der Sicherheit bestimmt.Diese Erwägung hat deshalb auch zu der einhelligen Meinung geführt, daß derjenige, der auf eigenes Risiko dem Beschuldigten oder dem sonst als Sicherungsgeber Akzeptierten Vermögenswerte zur Verfügung stellt, die der erklärte Sicherungsgeber dann hinterlegt, die Rechte des § 123 Abs. 3 StPO nicht beanspruchen kann (Beschluß des Senats vom 11. September 1980 - 1 Ws 215/80 - KK, StPO . 2. Aufl. 1987, RNr. 8 zu § 123 mit weiteren Nachweisen).
- LG Aurich, 11.11.2010 - 12 Qs 167/10
Ableistung der Offenbarungsversicherung als der Erzwingungshaft entgegenstehender …
Der Betroffene hatte erst mit der Beschwerde die deren Erfolg begründenden Tatsachen detailliert vorgetragen (…vgl. OLG Hamburg, NStZ-RR 1997, S. 31 [OLG Hamburg 27.06.1996 - 1 Ws 155/96]; OLG Hamm, MDR 1981, S. 423). - OLG Brandenburg, 27.04.2009 - 1 Ws 28/09
Notwendige Auslagen des freigesprochenen Angeklagten bei Unterlassung einer …
Die daraus resultierenden und in der Sache auch durchaus nachvollziehbaren Versuche der Rechtsprechung, die Grenzen des § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 StPO im Wege der analogen Anwendung dieser Vorschrift zu sprengen (vgl. hierzu OLG Koblenz, 1. Strafsenat, MDR 1980, 162; OLG Hamm, MDR 1981, 423; OLG München in NStZ 1984, 185; OLG Stuttgart, Beschluss vom 02. Dezember 1986 - 1 Ws 314/86 - bei juris; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16. November 1989 - 2 Ws 607/89 - bei juris; OLG Düsseldorf, MDR 1996, 319 ) mögen verfassungsrechtlich unbedenklich sein (vgl. hierzu BVerfG, NJW 1982, 275 , die Auslagenerstattung im Bußgeldverfahren betreffend). - LG Essen, 28.12.2022 - 51 Qs 21/22
Wiedereinsetzung, Einspruchsfrist
Insoweit ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass in Fällen, in denen eine sofortige Beschwerde eines um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nachsuchenden Antragstellers nur deshalb Erfolg hat, weil er die Beweismittel zur Glaubhaftmachung erst in der Beschwerdeinstanz vorbringt, kein Anlass besteht, die dem Antragsteller erwachsenen notwendigen Auslagen der Beschwerdeinstanz der Staatskasse aufzuerlegen (vgl. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 18.11.1980 - 1 Ws 215/80; LG Mainz, Entscheidung vom 06.11.1980 - 3 Qs 75/80). - OLG Hamm, 16.08.1994 - 4 Ws 312/94
Kostenentscheidung bei Zwischenverfahren oder Nebenverfahren
Nach anderer Auffassung ist eine Kostenentscheidung grundsätzlich immer zu treffen, wobei zum Teil noch wieder unterschieden wird zwischen der Notwendigkeit einer Entscheidung über die Kosten des Verfahrens einererseits und einer Entscheidung über die notwendigen Auslagen andererseits sowie danach, ob und wieweit es sich um "selbständige" Zwischen- oder Nebenverfahren handelt (OLG Hamm, MDR 81, 423; NJW 75, 2112; OLG Celle, MDR 1970, 349; OLG Stuttgart, Justiz 1979, 236;… JurBüro 1980, 97, KK-Schikorra-Schimansky, StPO, 3. Aufl. § 464 Rdn. 3;… LR-Hilger, StPO, 24. Aufl. § 473 Rn. 14; Wasserburg NStZ 1988, 195; Huber, NStZ 1985, 18 ff.).
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