Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 25.10.1993 - 1 Ws 232/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,21488
OLG Stuttgart, 25.10.1993 - 1 Ws 232/93 (https://dejure.org/1993,21488)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.10.1993 - 1 Ws 232/93 (https://dejure.org/1993,21488)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Oktober 1993 - 1 Ws 232/93 (https://dejure.org/1993,21488)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,21488) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachverständigenentschädigung für die ehrenamtlichen Mitglieder des Gutachterausschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1994, 183
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 97.83

    Vermerk "Einverstanden" - §§ 402, 359 Nr. 2 ZPO, Grenzen der Heranziehung von …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.1993 - 1 Ws 232/93
    Außerdem kann der Vorsitzende des Gutachterausschusses im Unterschied zum persönlich beauftragten Sachverständigen, der sein Gutachten grundsätzlich persönlich zu erläutern hat (Bundesverwaltungsgericht NJW 1984, 2645/46 [BVerwG 09.03.1984 - BVerwG 8 C 97.83] ;… Bleutge a.a.O. S. 1189), nach § 7 Nr. 6 Gutachterausschußverordnung BW auch einen sachkundigen Mitarbeiter der Geschäftsstelle als seinen Vertreter zur Erläuterung der Gutachten vor Behörden und Gerichten bestimmen.
  • BGH, 23.01.1974 - IV ZR 92/72

    Beauftragung des Gutachterausschusses mit der Ermittlung des Grundstückswerts; …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.1993 - 1 Ws 232/93
    Die auf den Einzelsachverständigen zugeschnittenen Vorschriften des ZSEG sind allerdings in Anbetracht dessen, daß eine kollegiale Behörde und nicht eine Einzelperson tätig geworden ist, in einer Weise anzuwenden, die den sich daraus ergebenden Besonderheiten Rechnung trägt (OLG München Rechtspfleger 1976, 264 im Anschluß an BGHZ 62, 93, 95 ).
  • OLG Stuttgart, 17.05.1989 - 8 W 465/88
    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.1993 - 1 Ws 232/93
    Die Abrufung der so gespeicherten Daten kann nicht als zusätzlich zu vergütende Benutzung technischer Vorrichtungen im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 2 ZSEG qualifiziert werden, sie ist vielmehr durch die nach den übrigen Kriterien bemessenen Gebühren mit abgegolten ( OLG Stuttgart, Beschluß vom 17. Mai 1989 - 8 W 465/88 - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 23.06.2006 - V ZR 17/06

    Beschränkung des Vorkaufsrechts auf eines von mehreren Grundstücken

    Unabhängig davon, ob der Beweisbeschluss, in dem der Gutachtenauftrag an den nicht namentlich benannten Vorsitzenden des Gutachterausschusses erteilt wurde, nicht ohnehin dahin auszulegen ist, dass nicht die Person, sondern der Ausschuss als Behörde gem. § 193 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt wurde (dazu OLG Stuttgart, RPfleger 1994, 183), ist das von dem Ausschuss durch den Stellvertreter des Vorsitzenden und zwei ehrenamtliche Mitglieder erstattete Gutachten verwertbar.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2015 - 4 O 177/14

    Zur Entschädigung nach dem JVEG von als Sachverständigen bestellten …

    Die auf die unmittelbare Bestellung eines Einzelsachverständigen ausgerichteten Regelungen der §§ 8 Abs. 1 Nr. 1, 9 Abs. 1 JVEG sind im Falle des § 1 Abs. 2 Satz 1 JVEG entsprechend anzupassen (…vgl. auch BGH, Urt. v. 23. Januar 1974 - IV ZR 92/72 - BFH, Beschl. v. 13. August 1996 - IX B 71/96 -, jeweils zit. nach JURIS zur Anwendung der §§ 402 ff. ZPO auf Gutachterausschüsse; vgl. weiter OLG Stuttgart, Beschl. v. 25. Oktober 1993 - 1 Ws 232/93 -, zit. nach JURIS zum ZSEG).

    Der Zeitaufwand der Geschäftsstelle nach § 192 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 4 VO Gut LSA, der nach § 7 VO Gut LSA allein unterstützende Aufgaben oblagen, ist daher nicht einheitlich nach den Grundsätzen des § 9 Abs. 1 JVEG als Sachverständigenleistung zu entschädigen (…a.M.: Meyer/Höver/Bach/Oberlack, a.a.O. § 1 Rdnr. 47, vgl. aber auch § 8a Rdnr. 8, m.w.N.;… Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2014, § 1 JVEG Rdnr. 16; OLG Stuttgart, Beschl. v. 25. Oktober 1993 - 1 Ws 232/93 -, zit. nach JURIS zum ZSEG; LG Hildesheim, Beschl. v. 9. Mai 1996 - 2 O 534/94 -, LS zit. nach JURIS zum ZSEG).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Stuttgart
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht