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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.12.2014 - 1 Ws 521/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,42899
OLG Hamm, 16.12.2014 - 1 Ws 521/14 (https://dejure.org/2014,42899)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.12.2014 - 1 Ws 521/14 (https://dejure.org/2014,42899)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Dezember 2014 - 1 Ws 521/14 (https://dejure.org/2014,42899)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Klageerzwingungsverfahren, Form, Kopien in Antragsschrift, Personalienfeststellung, körperliche Durchsuchung, Belehrung, unmittelbarer Zwang

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StPO § 172, StPO §§ 163a, 163b, OWiG § 46
    Klageerzwingungsverfahren, Form, Kopien in Antragsschrift, Personalienfeststellung, körperliche Durchsuchung, Belehrung, unmittelbarer Zwang

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 172 ; StPO § 163a; StPO § 163b; OWiG § 46
    Anwendung von unmittelbarem Zwang zu Identitätsfeststellung des einer Ordnungswidrigkeit verdächtigen Fahrzeugführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann wegen hineinkopierter Aktenbestandteile formunwirksam sein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendung von unmittelbarem Zwang zu Identitätsfeststellung des einer Ordnungswidrigkeit verdächtigen Fahrzeugführers

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 81
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 10.05.2012 - 3 RVs 33/12

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Rechtsmäßigkeit der …

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2014 - 1 Ws 521/14
    Ist aber der Grund der Identitätsfeststellung offensichtlich, so macht eine fehlende Belehrung die Maßnahme nicht rechtswidrig (OLG Hamm NStZ 2013, 62).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2010 - 3 RBs 8/10

    Verwertbarkeit von verdachtslos gefertigten Videoabstandsmessungen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2014 - 1 Ws 521/14
    Rn. 30 Selbst wenn man das (nicht ganz kurzfristige) Festhalten des Verdächtigen auf der Grundlage des § 163b StPO aus Verhältnismäßigkeitsgründen im Ordnungswidrigkeitenrecht nur bei erheblichen Ordnungswidrigkeiten für anwendbar erachtet (…Erb in: Löwe/Rosenberg, § 163b Rdn. 8; Patzak in: Graf, StPO, § 163b Rdn. 3, vgl. auch OLG Düsseldorf NJW 2010, 1216) und die Gurtverstöße nicht zu diesen rechnet, so war das Ergreifen des Armes des Betroffenen und das Führen aus dem Fahrzeug noch von dieser Vorschrift gedeckt, denn es war - wenn überhaupt - zunächst nur ein ganz kurzfristiges Festhalten.
  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1486/04

    Darlegungsanforderungen für einen Klageerzwingungsantrag nach § 172 Abs. 3 Satz 1 …

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2014 - 1 Ws 521/14
    Dies wird vom Bundesverfassungsgericht bei einem Zeitraum jedenfalls von 5 Postbeförderungstagen angenommen (BVerfG NStZ-RR 2005, 176).
  • VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 128/03

    Kammergerichtliche Auslegung von StPO § 172 Abs 3 S 1, wonach zur Zulässigkeit …

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2014 - 1 Ws 521/14
    Zwar kann nach obergerichtlicherer Rechtsprechung eine unzulässige Bezugnahme auf Aktenbestandteile auch dann vorliegen, wenn die in Bezug genommenen Bestandteile nicht lediglich der Antragsschrift als Anlage beigefügt, sondern in die Antragsschrift selbst hineinkopiert wurden, weil es nicht Aufgabe des Oberlandesgerichts ist, sich im Rahmen des Klageerzwingungsverfahrens relevante kopierte Unterlagen, die der Begründung des Antrags dienen könnten, selbst zusammenzustellen (OLG Celle NStZ 1997, 406; BerlinVerfGH NJW 2004, 2728).
  • OLG Celle, 16.04.1997 - 3 Ws 95/97

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Maßgeblichkeit der Angabe von Tatsachen und …

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2014 - 1 Ws 521/14
    Zwar kann nach obergerichtlicherer Rechtsprechung eine unzulässige Bezugnahme auf Aktenbestandteile auch dann vorliegen, wenn die in Bezug genommenen Bestandteile nicht lediglich der Antragsschrift als Anlage beigefügt, sondern in die Antragsschrift selbst hineinkopiert wurden, weil es nicht Aufgabe des Oberlandesgerichts ist, sich im Rahmen des Klageerzwingungsverfahrens relevante kopierte Unterlagen, die der Begründung des Antrags dienen könnten, selbst zusammenzustellen (OLG Celle NStZ 1997, 406; BerlinVerfGH NJW 2004, 2728).
  • OLG Bamberg, 25.10.1990 - Ws 223/84
    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2014 - 1 Ws 521/14
    Rn. 22 b) Geht man aber - unter mittelbarer Anwendung des Zweifelssatzes, weil sich bei dieser Sachlage aufdrängt, dass ein späterer Tatrichter die belastenden Umstände nicht feststellen würde (vgl. OLG Bamberg NStZ 1991, 252) - von der Schilderung der Beschuldigten aus, so liegt ein hinreichender Tatverdacht für Straftaten nach den §§ 239, 240, 340 StGB nicht vor.
  • BVerfG, 02.07.2018 - 2 BvR 1550/17

    Klageerzwingungsverfahren (Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen eines …

    3 St 127/83|OLG Düsseldorf; 18.05.1983; 1 Ws 335/83">StV 1983, 498; OLG Celle, NStZ 1997, 406; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - III-1 Ws 521/14, 1 Ws 521/14 -, juris, Rn. 11; Graalmann-Scheerer, in: Löwe-Rosenberg, Strafprozessordnung, 26. Aufl. 2007, § 172, Rn. 156; Kölbel, in: Münchener Kommentar zur StPO, 1. Aufl. 2016, § 172 Rn. 70; Moldenhauer, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013; § 172 Rn. 37).
  • OLG Hamm, 14.03.2024 - 4 Ws 9/24

    Unzulässiger Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Bescheid der …

    Rn. 6 Auch auf Anlagen zu dem Klageerzwingungsantrag darf nicht Bezug genommen werden, wenn erst durch die Kenntnisnahme vom Inhalt dieser Anlagen die erforderliche geschlossene Sachverhaltsdarstellung erreicht wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17.10.2023, Az. III - 4 Ws 142/23, und vom 08.08.2023, Az. III - 4 Ws 93/23; OLG Hamm, Beschluss vom 16.12.2014, Az. III - 1 Ws 521/14, juris; OLG Celle, Beschluss vom 27.04.2010, Az. 2 Ws 102/10, juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Auflage, § 172 StPO Rn 30 m. w. N.).

    Die Übertragbarkeit der für den zulässigen Umfang von Anlagen des Antrags maßgeblichen Grundsätze auf fotokopierte oder eingescannte Schriftstücke und Aktenbestandteile, die in die Antragschrift eingefügt sind, ist jedenfalls dann gegeben, wenn auch die technische Einbeziehung von Schriftstücken oder Aktenbestandteilen lediglich dazu führt, dass sich das Oberlandesgericht aus der dann formal einheitlichen Antragsschrift diejenigen Passagen heraussuchen muss, aus denen sich der zur Beurteilung des genügenden Anlasses zur Klageerhebung maßgebliche Sachverhalt ergibt (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15.01.2016, Az. 1 Ws 181/15, juris, m. w. N.; OLG Hamm, Beschluss vom 16.12.2014, Az. III - 1 Ws 521/14, juris; OLG Celle, Beschluss vom 27.04.2010, Az. 2 Ws 102/10, juris).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn die Antragsschrift - wie hier - überwiegend aus eingefügten oder eingescannten Schriftstücken, auf deren vollständigen oder genauen Wortlaut es für die strafrechtliche Bewertung nicht ankommt, sowie darüber hinaus überwiegend aus für die strafrechtliche Beurteilung unerheblichem Sachvortrag besteht (…vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, a. a. O.; OLG Hamm, Beschluss vom 16.12.2014, Az. III - 1 Ws 521/14, juris).

    Rn. 25 In der Gesamtbetrachtung haben demnach die in den vorliegenden Klageerzwingungsantrag eingefügten oder eingescannten überflüssigen Schriftstücke und der darüber hinaus in der Antragsschrift enthaltene unerhebliche Sachvortrag im Verhältnis zum Gesamtumfang des Klageerzwingungsantrags einen Umfang erreicht, der die Prüfung durch den Senat in relevanter Weise behindert und erschwert und den Antrag danach unzulässig macht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 16.12.2014, Az. III - 1 Ws 521/14, juris).

  • BVerfG, 23.02.2021 - 2 BvR 1304/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichteinleitung eines strafrechtlichen …

    3 St 127/83">StV 1983, S. 498; OLG Celle, NStZ 1997, S. 406; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 1 Ws 521/14 -, Rn. 15).
  • OLG Celle, 05.06.2025 - 1 Ws 84/25

    Anforderungen an einen Klageerzwingungsantrag

    Die Übertragung dieser Grundsätze auf eingefügte fotokopierte oder eingescannte Dokumente ist jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn durch deren technische Einbindung lediglich erreicht wird, dass das Oberlandesgericht den für die Prüfung eines hinreichenden Tatverdachts relevanten Sachverhalt aus der formal einheitlichen Antragsschrift entnehmen muss (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 15.01.2016 - 1 Ws 181/15; OLG Hamm, Beschluss vom 16.12.2014 - III-1 Ws 521/14; OLG Celle, Beschluss vom 27.04.2010 - 2 Ws 102/10, jeweils juris; BVerfG Nichtannahmebeschluss v. 23.2.2021 - 2 BvR 1304/17, BeckRS 2021, 4125; OLG Hamm…, Beschluss vom 14. März 2024 - 4 Ws 9/24 -, Rn. 7, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15.01.2016 - 1 Ws 181/15, juris), die tatsächlich aber keine eigenständige zusammenhängende Darstellung des Sachverhalts enthält, sondern lediglich Akteninhalte durch Einkopieren aneinanderreiht.

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch das Einkopieren von vollständigen Zeugenaussagen - teilweise wiederholt mit ergänzenden schriftlichen Korrekturen (Zeuge Akkermann, S. 785 ff. der Antragsschrift) - oder durch Beschwerdeschriften die Sachdarstellung verunklart wird (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 31. Juli 2024 - 2 BvR 846/24 -, Rn. 6, juris, BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23. Februar 2021 - 2 BvR 1304/17 -, Rn. 12, juris;… Brandenburgisches OLG, a. a. O.; OLG Hamm, Beschluss vom 16.12.2014, Az. III-1 Ws 521/14, juris).

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