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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 14.03.1996 - 1 Ws 8/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4005
OLG Oldenburg, 14.03.1996 - 1 Ws 8/96 (https://dejure.org/1996,4005)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14.03.1996 - 1 Ws 8/96 (https://dejure.org/1996,4005)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14. März 1996 - 1 Ws 8/96 (https://dejure.org/1996,4005)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltung des Verschlechterungsverbotes für Entscheidungen des Berufungsgericht im Berufungsverfahren

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 9
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.02.1982 - 5 StR 1/82

    Auferlegung einer zunächst nicht vorgesehenen Geldzahlung durch das Gericht bei …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.03.1996 - 1 Ws 8/96
    Diese Vorschrift betrifft nämlich ihrem Wortlaut nach nur Urteile und ist deshalb auf Beschlüsse nach § 268 a StPO nicht unmittelbar anwendbar (vgl. BGH NJW 1982, 1544 = JR 1982, 338 mit zustimmender Anmerkung von Meyer, zu § 358 Abs. 2 StPO m.w.N.; OLG Hamburg NJW 1981, 470 = NStZ 1981, 490 sowie OLG Düsseldorf NStZ 1994, 198 f).

    Das Verbot, einen Angeklagten auf sein eigenes Rechtsmittel hin schlechter zu stellen, ist nämlich nicht Ausdruck eines allgemein gültigen Prozeßgrundsatzes oder dem Wesen des Rechtsstaats immanent, sondern eine "Rechtswohltat" (Meyer, Anmerkung zu BGH JR 1982, 338 f) und gilt demgemäß nur, wenn der Gesetzgeber dies ausdrücklich anordnet (Bayrischer Verfassungsgerichtshof NJW 1959, 285; BGHSt 9, 324, 332; Gollwitzer Anmerkung zur Entscheidung des OLG Koblenz JR 1977, 346 f).

  • OLG Hamburg, 04.03.1980 - 1 Ws 51/80
    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.03.1996 - 1 Ws 8/96
    Diese Vorschrift betrifft nämlich ihrem Wortlaut nach nur Urteile und ist deshalb auf Beschlüsse nach § 268 a StPO nicht unmittelbar anwendbar (vgl. BGH NJW 1982, 1544 = JR 1982, 338 mit zustimmender Anmerkung von Meyer, zu § 358 Abs. 2 StPO m.w.N.; OLG Hamburg NJW 1981, 470 = NStZ 1981, 490 sowie OLG Düsseldorf NStZ 1994, 198 f).

    Eine entsprechende Anwendung des Rechtsgedankens des § 331 StPO scheidet auch deshalb aus, weil der angefochtene Beschluß das Verfahren nicht wie ein Urteil abschließt, sondern neben dem Urteil erlassen ist und auch keine endgültige Anordnung enthält (…Meyer, a.a.O.; anderer Ansicht: Loos, Anmerkung zur Entscheidung des OLG Hamburg, NStZ 1981, 363 f).

  • BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 598/93

    Verfassungswidrigkeit einer Bewährungsauflage

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.03.1996 - 1 Ws 8/96
    Diese Auflage findet in § 56 b StGB, der nach allgemeiner Ansicht eine abschließende Aufzählung der vom Gesetzgeber zugelassenen Auflagen enthält, keine Stütze (vgl. BVerfG NJW 1995, 2279 f).
  • BGH, 18.07.1956 - 6 StR 28/56
    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.03.1996 - 1 Ws 8/96
    Das Verbot, einen Angeklagten auf sein eigenes Rechtsmittel hin schlechter zu stellen, ist nämlich nicht Ausdruck eines allgemein gültigen Prozeßgrundsatzes oder dem Wesen des Rechtsstaats immanent, sondern eine "Rechtswohltat" (Meyer, Anmerkung zu BGH JR 1982, 338 f) und gilt demgemäß nur, wenn der Gesetzgeber dies ausdrücklich anordnet (Bayrischer Verfassungsgerichtshof NJW 1959, 285; BGHSt 9, 324, 332; Gollwitzer Anmerkung zur Entscheidung des OLG Koblenz JR 1977, 346 f).
  • OLG Düsseldorf, 02.11.1993 - 3 Ws 596/93

    Sperrwirkung; Sofortige Beschwerde; Änderung von Anordnungen; Einfache …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.03.1996 - 1 Ws 8/96
    Diese Vorschrift betrifft nämlich ihrem Wortlaut nach nur Urteile und ist deshalb auf Beschlüsse nach § 268 a StPO nicht unmittelbar anwendbar (vgl. BGH NJW 1982, 1544 = JR 1982, 338 mit zustimmender Anmerkung von Meyer, zu § 358 Abs. 2 StPO m.w.N.; OLG Hamburg NJW 1981, 470 = NStZ 1981, 490 sowie OLG Düsseldorf NStZ 1994, 198 f).
  • VerfGH Bayern, 28.11.1958 - 100-VI-57
    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.03.1996 - 1 Ws 8/96
    Das Verbot, einen Angeklagten auf sein eigenes Rechtsmittel hin schlechter zu stellen, ist nämlich nicht Ausdruck eines allgemein gültigen Prozeßgrundsatzes oder dem Wesen des Rechtsstaats immanent, sondern eine "Rechtswohltat" (Meyer, Anmerkung zu BGH JR 1982, 338 f) und gilt demgemäß nur, wenn der Gesetzgeber dies ausdrücklich anordnet (Bayrischer Verfassungsgerichtshof NJW 1959, 285; BGHSt 9, 324, 332; Gollwitzer Anmerkung zur Entscheidung des OLG Koblenz JR 1977, 346 f).
  • BGH, 30.03.2022 - 2 StR 64/21

    Revisionsbegründungsfrist (Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle: …

    a) Die Beteiligung der die Erklärung aufnehmenden Gerichtsperson darf sich nicht in einer formellen Beurkundung des von einem Angeklagten Vorgebrachten erschöpfen; diese muss sich vielmehr an der Anfertigung der Revisionsbegründung gestaltend beteiligen und die Verantwortung für deren Inhalt übernehmen, damit die von ihr beurkundete Erklärung Eingang in das Revisionsverfahren finden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 1996 - 3 StR 88/96, NStZ-RR 1997, 9).
  • KG, 02.06.2010 - 4 Ws 64/10

    Bewährungsbeschluss: Verschlechterungsverbot bei Erteilung einer ergänzenden …

    Die näheren Bestimmungen zur Strafaussetzung zur Bewährung ergehen indessen gemäß § 268a StPO durch besonderen Beschluss, der zwar mit dem Urteil eng zusammenhängt, aber nicht Teil desselben ist und insbesondere hinsichtlich Verkündung und Anfechtung völlig selbständig neben dem Urteil steht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 4. März 1980, NJW 1981, 470 m.w.Nachw; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14. März 1996, NStZ-RR 1997, 9 ).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2016 - 2 (10) Ss 138/16

    Revision im Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Ausnahme der …

    Rn. 11 "Nach überwiegender Ansicht scheidet sowohl eine unmittelbare als auch eine entsprechende Anwendung des Verschlechterungsverbots insoweit aus (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.11.1993 - 3 Ws 596 - 597/93, 3 Ws 597/93, zitiert nach juris, OLG Koblenz, Beschluss vom 25.11.1980 - 1 Ws 728/80, zitiert nach juris, OLG Hamburg, Beschluss vom 04.03.1980 - 1 Ws 51/80, NJW 1981, 470; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.01.1954 - Ss 395/53, NJW 1954, 611, OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.03.1996 - 1 Ws 8/96, zitiert nach juris, KG Berlin…, Beschluss vom 02.06.2010, a.a.O. [StraFo 2010, 426], Fischer, StGB, 63. Aufl., § 56b, Rn. 10, Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, StGB, § 56b Rn. 32, Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 331 Rn. 83).
  • OLG Köln, 19.09.2023 - 1 ORs 109/23

    Richterlicher Hinweis zur Wiedereinsetzung in die Frist

    Die Beteiligung der die Erklärung aufnehmenden Gerichtsperson darf sich dabei nicht in einer formellen Beurkundung des von einem Angeklagten Vorgebrachten erschöpfen; diese muss sich vielmehr an der Anfertigung der Revisionsbegründung gestaltend beteiligen und die Verantwortung für deren Inhalt übernehmen, damit die von ihr beurkundete Erklärung Eingang in das Revisionsverfahren finden kann (vgl. BGH, Beschluss v. 21.06.1996 - 3 StR 88/96, NStZ-RR 1997, 9; BGH, Beschluss v. 30.03.2022 - 2 StR 64/21, juris).
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