Rechtsprechung
| BayObLG, 30.04.1985 - BReg. 1 Z 16/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Wohnsitzbegründung; Gesetzliche Vertretung; Gebrechlichkeitspfleger; Aufenthaltsbestimmung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1910
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zuständigkeit des Nachlassgerichts; Begründung eines Wohnsitzes; Aufhebung des Wohnsitzes; Aufenthaltsbestimmung, Heilbehandlung und Regelung der Vermögensangelegenheiten; Anordnung der Gebrechlichkeitspflegschaft
Verfahrensgang
- AG Bad Neustadt/Saale, 15.02.1984 - VI 310/82
- LG Schweinfurt, 04.02.1985 - 1 T 33/84
- BayObLG, 30.04.1985 - BReg. 1 Z 16/85
Papierfundstellen
- FamRZ 1985, 743
- Rpfleger 1985, 300
- BayObLGZ 1985, 158
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (12)
- BGH, 14.07.1952 - IV ZB 21/52
Kind aus geschiedener Ehe. Wohnsitz
Auszug aus BayObLG, 30.04.1985 - BReg. 1 Z 16/85
Daraus folgt, daß Wohnsitzaufhebung und -begründung geschäftsähnliche Handlungen sind, die einen entsprechenden Willen (Domizilwillen; vgl. auch § 7 Abs. 3 BGB ) voraussetzen (BGHZ 7, 104/109; BayObLGZ 1984, 209/290; OLG Karlsruhe Rpfleger 1970, 202;… Palandt BGB 44. Aufl. § 7 Anm. 2 b und § 8 Anm. 1; offengelassen in BayObLGZ 1984, 95/96).Maßgeblich für die gewillkürte Wohnsitzbegründung (§§ 7, 8 BGB ) ist vielmehr die tatsächliche Niederlassung verbunden mit dem Willen, den freigewählten Ort zu einem dauernden räumlichen Mittelpunkt der gesamten Lebensbeziehungen (BGHZ 7, 104/107), zum bleibenden (ständigen) Mittelpunkt (Schwerpunkt) der Lebensverhältnisse zu machen (BayObLGZ 1964, 109/111; 1979, 142/149).
Jedenfalls ist aber nicht ersichtlich, daß die Erblasserin zu Beginn oder während ihres tatsächlichen Aufenthalts im Altenheim in ... jemals in einem Zustand der Geschäftsfähigkeit ausdrücklich oder durch schlüssige Handlungen (vgl. BGHZ 7, 104/109 F.; BayObLGZ 1984, 95/97) den Willen kundgegeben hat, diesen Ort zu einem dauernden räumlichen Mittelpunkt ihrer gesamten Lebensbeziehungen zu machen.
Bei der Bestimmung der Wohnsitzes, der nach Begriff und Bedeutung wesentlich dem rechtlichen Gebiet zugehört, handelt es sich jedoch um eine Befugnis anderer Art. als bei der Bestimmung des Aufenthalts als einer rein tatsächlichen Gegebenheit (BGHZ 7, 104/109;… vgl. auch MünchKomm RdNr. 24, Palandt Anm. 4, Soergel BGB 11. Aufl. RdNr. 17, je zu § 1631 BGB).
- BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82
Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit
Auszug aus BayObLG, 30.04.1985 - BReg. 1 Z 16/85
Entsprechend dem Grundsatz, daß die Störung der Geistestätigkeit die Ausnahme bildet, ist ein Erblasser solange als testierfähig anzusehen, als nicht die Testierunfähigkeit mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewißheit zur Überzeugung des Gerichts feststeht (BayObLGZ 1982, 309/312 m.Nachw.; vgl. auch Senatsbeschluß vom 22.10.1981 - BReg. 1 Z 64/81 S. 23; BGHZ 53, 245/256).Maßgebend für die Frage der Testierfähigkeit eines Erblassers bleibt auch bei Anordnung einer Gebrechlichkeitspflegschaft nach § 1910 Abs. 2, 3 BGB , ob die Voraussetzungen der Testierunfähigkeit nach § 2229 Abs. 4 BGB im Zeitpunkt der Errichtung des Testaments gegeben waren (BayObLGZ 1982, 309/313).
- BayObLG, 30.03.1984 - BReg. 1 Z 9/84
Rechtsbeschwerde; Zuständigkeit; Örtliche; Nachlaßgericht
Auszug aus BayObLG, 30.04.1985 - BReg. 1 Z 16/85
Daraus folgt, daß Wohnsitzaufhebung und -begründung geschäftsähnliche Handlungen sind, die einen entsprechenden Willen (Domizilwillen; vgl. auch § 7 Abs. 3 BGB ) voraussetzen (BGHZ 7, 104/109; BayObLGZ 1984, 209/290; OLG Karlsruhe Rpfleger 1970, 202;… Palandt BGB 44. Aufl. § 7 Anm. 2 b und § 8 Anm. 1; offengelassen in BayObLGZ 1984, 95/96).Jedenfalls ist aber nicht ersichtlich, daß die Erblasserin zu Beginn oder während ihres tatsächlichen Aufenthalts im Altenheim in ... jemals in einem Zustand der Geschäftsfähigkeit ausdrücklich oder durch schlüssige Handlungen (vgl. BGHZ 7, 104/109 F.; BayObLGZ 1984, 95/97) den Willen kundgegeben hat, diesen Ort zu einem dauernden räumlichen Mittelpunkt ihrer gesamten Lebensbeziehungen zu machen.
- BayObLG, 13.03.1964 - Allg. Reg. 7/64
Auszug aus BayObLG, 30.04.1985 - BReg. 1 Z 16/85
Maßgeblich für die gewillkürte Wohnsitzbegründung (§§ 7, 8 BGB ) ist vielmehr die tatsächliche Niederlassung verbunden mit dem Willen, den freigewählten Ort zu einem dauernden räumlichen Mittelpunkt der gesamten Lebensbeziehungen (BGHZ 7, 104/107), zum bleibenden (ständigen) Mittelpunkt (Schwerpunkt) der Lebensverhältnisse zu machen (BayObLGZ 1964, 109/111; 1979, 142/149).Zur Aufhebung des Wohnsitzes bedarf es der Aufgabe der tatsächlichen Niederlassung mit dem Willen, den Wohnsitz nicht mehr am bisherigen Ort zu haben (BayObLGZ 1964, 109/111).
- BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus BayObLG, 30.04.1985 - BReg. 1 Z 16/85
Entsprechend dem Grundsatz, daß die Störung der Geistestätigkeit die Ausnahme bildet, ist ein Erblasser solange als testierfähig anzusehen, als nicht die Testierunfähigkeit mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewißheit zur Überzeugung des Gerichts feststeht (BayObLGZ 1982, 309/312 m.Nachw.; vgl. auch Senatsbeschluß vom 22.10.1981 - BReg. 1 Z 64/81 S. 23; BGHZ 53, 245/256). - BGH, 30.01.1957 - V ZR 186/55
Zurücknahme eines Testaments
Auszug aus BayObLG, 30.04.1985 - BReg. 1 Z 16/85
Außerdem bestehen gegen die Benutzung der Krankengeschichten anstelle von Zeugenvernehmungen über die ärztlichen Behandlungen der Erblasserin rechtliche Bedenken, da der Beteiligte zu 1 dagegen sachliche Einwendungen vorgebracht hatte und der beantragten ordnungsgemäßen Vernehmung der behandelnden Ärzte kein Hindernis entgegenstand (vgl. BGHZ 23, 207/213 F.;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 44. Aufl. Übers. § 402 Anm. 4). - BGH, 28.04.1967 - IV ZB 448/66
Einstweilige Unterbringung eines Pfleglings
Auszug aus BayObLG, 30.04.1985 - BReg. 1 Z 16/85
Dieser Grundsatz ist aber nur anwendbar, soweit es sich um geschäftsunfähige Pflegebefohlene handelt, nicht jedoch, soweit diese geschäftsfähig sind (BGHZ 48, 147/159 ff.; BayObLG Rpfleger 1979, 422; Palandt § 1910 BGB Anm. 4 m.w.Nachw.). - BayObLG, 01.08.1979 - BReg. 1 Z 16/79
Auszug aus BayObLG, 30.04.1985 - BReg. 1 Z 16/85
Da jedoch die Feststellungslast immer erst dann bedeutsam wird, wenn nach dem Ermittlungsergebnis Zweifel verbleiben, müssen zunächst die Aufklärungsmöglichkeiten in gebotenem Umfang ausgeschöpft werden (BayObLGZ 1979, 256/261 m.Nachw.). - BGH, 16.06.1970 - VI ZR 98/69
Voraussetzungen für das Vorliegen der Prozessfähigkeit - Anforderungen an die …
Auszug aus BayObLG, 30.04.1985 - BReg. 1 Z 16/85
Da es sich hierbei um eine Frage des Verfahrensrechts handelt, kann das Rechtsbeschwerdegericht die von den Instanzgerichten hierzu getroffenen Feststellungen selbständig nachprüfen sowie neue Tatsachen und Beweismittel berücksichtigen (BayObLGZ 1962, 11/13; 1904, 95/96; vgl. BGH NJW 1970, 1683 Für die Prozeßfähigkeit). - BayObLG, 07.05.1979 - BReg. 1 Z 18/79
Auszug aus BayObLG, 30.04.1985 - BReg. 1 Z 16/85
Maßgeblich für die gewillkürte Wohnsitzbegründung (§§ 7, 8 BGB ) ist vielmehr die tatsächliche Niederlassung verbunden mit dem Willen, den freigewählten Ort zu einem dauernden räumlichen Mittelpunkt der gesamten Lebensbeziehungen (BGHZ 7, 104/107), zum bleibenden (ständigen) Mittelpunkt (Schwerpunkt) der Lebensverhältnisse zu machen (BayObLGZ 1964, 109/111; 1979, 142/149). - BayObLG, 17.04.1975 - BReg. 1 Z 118/74
Internationale Zuständigkeit; Von Amts wegen; Prüfung; Verfahren
- BayObLG, 09.01.1962 - BReg. 1 Z 243/61
- OLG München, 11.04.2016 - 34 AR 41/16
Örtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Beratungshilfe
Durch die weiteren Angaben des Rechtsuchenden dürfte nun feststehen, dass sich am damaligen Studienort (München) zugleich der regelmäßige Mittelpunkt seiner Lebensverhältnisse (dazu BayObLGZ 1985, 158/161) befand. - BayObLG, 12.05.1992 - 1Z AR 22/92
Bestimmung der Zuständigkeit eines Gerichts für Testamentseröffnungen und …
aa) Der Senat hat zwar zu § 1910 BGB a.F. wiederholt ausgesprochen, dass ein Pfleger, dessen Wirkungskreis nur die Aufenthaltsbestimmung, nicht aber die Verlegung des Wohnsitzes umfasst, an der Aufhebung und an der Begründung des Wohnsitzes nicht, wie nach § 8 Abs. 1 BGB erforderlich, wirksam mitwirken kann (BayObLGZ 1985, 158/163; BayObLG FamRZ 1990, 647/648). - BGH, 29.04.2005 - BLw 21/04
Höhe des Anteils eines Mitglieds am Fondsvermögen einer LPG Typ I
Die dem Senat nach § 12 FGG obliegenden (vgl. Senat, BGHZ 130, 304, 307; BayObLGZ 1984, 95, 96; 1985, 158, 161;… Bassenge, in: Bassenge/Herbst/Roth, FGG, 9. Aufl., § 27 Rdn. 24;… Jansen, FGG, 2. Aufl., § 27 Rdn. 40;… Keidel/Kuntze/Winkler/Schmidt, aaO, § 12 Rdn. 76;… Keidel/Kuntze/Winkler/Meyer-Holz, aaO, § 27 Rdn. 46) und von ihm durchgeführten Ermittlungen haben indes den von der Rechtsbeschwerde behaupteten Verfahrensfehler nicht ergeben.
- BayObLG, 18.04.1997 - 1Z AR 31/97
Bestimmung des örtlich zuständigen Vormundschaftsgerichts im Sorgerechtsverfahren …
Insbesondere kann der schriftlichen Erklärung der Mutter vom 11.2.1997 kein dahingehender Aufhebungswille (vgl. BayObLGZ 1985, 158/161 f.; BayObLG NJW-RR 1989, 262/263) entnommen werden.Der handschriftlichen Erklärung vom 11.2.1997, worin die Mutter für den Fall ihres Todes bestimmt, Daniel solle bei ihrer im Bezirk des Amtsgerichts Ansbach wohnhaften Schwester aufwachsen, entnimmt der Senat den rechtsgeschäftlichen Willen, für das Kind einen auf Dauer angelegten neuen örtlichen Lebensmittelpunkt zu begründen (vgl. BayObLGZ 1985, 158/161 f.).
- BayObLG, 24.08.1989 - AR 1 Z 90/89
Bestimmung der Zuständigkeit des Nachlassgerichts bei nicht eindeutigem Wohnsitz; …
Der Gebrechlichkeitspfleger des Erblassers war nicht sein gesetzlicher Vertreter bei der Aufhebung und Begründung eines Wohnsitzes im Sinn des § 8 Abs. 1 BGB , denn die Bestimmung des Wohnsitzes, der nach Begriff und Bedeutung wesentlich dem rechtlichen Gebiet zugehört, stellt eine Befugnis anderer Art. dar als die Bestimmung des Aufenthalts als einer rein tatsächlichen Gegebenheit (BayObLGZ 1985, 158/163 m.w.Nachw.;… Staudinger/Coing/Habermann BGB 12. Aufl. Rn. 3, Palandt/Heinrichs Anm. 1, jeweils zu § 8).Wohnsitzaufhebung und -begründung sind geschäftsähnliche Handlungen, die das Vorhandensein eines entsprechenden Willens (Domizilwillen) voraussetzen (BGHZ 7, 104/109; BayObLGZ 1985, 158/161 m.w.Nachw.).
- LG Nürnberg-Fürth, 26.10.2021 - 12 Qs 75/21
Fluchtgefahr
Der Wohnsitz wird begründet durch die tatsächliche Niederlassung verbunden mit dem Willen, den Ort zum ständigen Schwerpunkt der Lebensverhältnisse zu machen (BayObLG, Beschluss vom 30. April 1985 - BReg 1 Z 16/85, juris Rn. 18). - OLG Brandenburg, 05.06.2008 - 5 U 61/07
Begünstigter Waldflächenerwerb nach dem Ausgleichsleistungsgesetz: Rücktritt …
Die Begründung des Wohnsitzes erfolgt durch die tatsächliche Niederlassung an einem Ort, verbunden mit dem Willen, diesen Ort zum ständigen Schwerpunkt der Lebensverhältnisse zu machen (…s. BVerfG NJW 1990, S. 2193, 2194; BayObLGZ 1985, S. 158, 161;… Palandt/Heinrichs/Ellenberger, aaO., § 7 Rdn. 6;… Münch.Komm.-Schmitt, aaO., § 7 Rdn. 19 ff., 23 ff.). - AG Sinsheim, 26.02.2024 - 3 M 256/23
Internationale Zuständigkeit für eine aus dem Ausland betriebene …
Maßgeblich für die gewillkürte Wohnsitzbegründung ist vielmehr die tatsächliche Niederlassung verbunden mit dem Willen, den frei gewählten Ort zu einem dauernden räumlichen Mittelpunkt der gesamten Lebensverhältnisse zu machen (BayObLG, Beschlüsse vom 30. April 1985 - BReg 1 Z 16/85, juris Rn. 18 …und vom 7. August 1997 - 2Z BR 61/97, juris Rn. 10; (BVerwG…, Urteil vom 6. April 1960 - VIII C 135.59, juris Rn. 13 f.). - BayObLG, 19.02.1999 - 2Z BR 180/98
Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts
- BayObLG, 27.06.1996 - 1Z AR 35/96
Zulässigkeit mehrerer Wohnsitze für ein Kind; Bestimmung der örtlichen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 04.11.1994 - 1Z AR 61/94
- BayObLG, 13.10.1987 - BReg. 1 Z 45/87
Beschwerde gegen die Erteilung eines Teilerbscheins zugunsten eines anderen …
- AG Paderborn, 10.08.2005 - 8 F 810/05
- BayObLG, 08.12.1989 - AR 1 Z 134/89
Zuständigkeitsbestimmung im Rahmen einer Nachlaßsache; Unterstellung der …
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