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   OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2009 - 10 S 36.08   

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https://dejure.org/2009,10402
OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2009 - 10 S 36.08 (https://dejure.org/2009,10402)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31.07.2009 - 10 S 36.08 (https://dejure.org/2009,10402)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31. Juli 2009 - 10 S 36.08 (https://dejure.org/2009,10402)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Offensichtlicher Eingriff in die Rechte des Antragstellers als Voraussetzung hinsichtlich der erforderlichen ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Festsetzung nach § 154 Abs. 4 S. 2 BauGB

  • Judicialis

    BauGB § 154 Abs. 1; ; BauGB § ... 154 Abs. 4 Satz 2; ; BauGB § 212 a Abs. 2; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; VwZG § 2 Abs. 2 Satz 1; ; VwZG § 4 Abs. 1; ; VwVfGBln § 1 Abs. 1; ; VwVfGBln § 5; ; VwVfG § 28; ; VwVfG § 35; ; VwVfG § 41 Abs. 2 Satz 1; ; VwVfG § 41 Abs. 2 Satz 2; ; VwVfG § 41 Abs. 5; ; VwVfG § 44 Abs. 1; ; VwVfG § 45 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 130

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offensichtlicher Eingriff in die Rechte des Antragstellers als Voraussetzung hinsichtlich der erforderlichen ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Festsetzung nach § 154 Abs. 4 S. 2 BauGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zugang eines Anhörungsschreiben nach § 154 Abs. 4 BauGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81

    Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2009 - 10 S 36.08
    Denn dies ist regelmäßig bei der Durchführung eines Widerspruchsverfahrens der Fall, wenn Ausgangsbehörde und Widerspruchsbehörde - wie hier - denselben Prüfungsmaßstab haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 1982, BVerwGE 66, 111 m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2009 - 10 S 5.09

    Vorverlagerung des maßgebenden Zeitpunktes für die Verwirkung des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2009 - 10 S 36.08
    Soll der Antrag dennoch Erfolg haben, setzt dies hinsichtlich der erforderlichen ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts (vgl. § 80 Abs. 4 Satz 3 i. V. m. § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO) einen offensichtlich gegebenen Eingriff in die Rechte des Antragstellers voraus (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 3. April 2009 - OVG 10 S 5.09 - zu den Fällen des § 80 a Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 VwGO, § 212 a Abs. 1 BauGB).
  • OVG Berlin, 04.12.2001 - 2 SN 8.01

    Voraussetzungen des Zulassungstatbestandes der "ernstlichen Zweifel" an der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2009 - 10 S 36.08
    Der Abgabenpflichtige muss mithin in der Regel vorleisten und sich im Fall seines Obsiegens im Verfahren der Hauptsache auf einen Rückerstattungsanspruch verweisen lassen, dessen Realisierung prinzipiell gesichert ist (vgl. OVG Bln, Beschluss vom 4. Dezember 2001, NVwZ-RR 2002, 306 m. w. N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.05.2009 - 2 M 68/09

    Darlegungserfordernis; einstweiliger Rechtsschutz; Vorbringen zum

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2009 - 10 S 36.08
    Dies erfüllt weder die Darlegungsanforderungen noch stellt es die gebotene Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung im Sinne des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO dar (vgl. OVG M-V, Beschluss vom 1. Mai 2009 - 2 M 68/09 - zitiert nach Juris, m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2014 - 10 N 27.12

    Kostenbescheid; Vermessungsingenieur; Zugangsfiktion; Zweifel am Zugang;

    Das Verwaltungsgericht hat, ohne dass die Klägerin dem entgegengetreten ist, ausgeführt, dass der RPV nach § 5 Abs. 1 PostG unter der Nr. P 9... eine Lizenz erteilt worden sei und sie damit Erbringer von Postdienstleistungen, also Post im Sinne von § 41 Abs. 2 Satz 1 VwVfG sei (vgl. dazu auch OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 31. Juli 2009 - OVG 10 S 36.08 -, juris Rn. 7).
  • VG Berlin, 01.11.2018 - 10 K 220.16

    Teilweise Rücknahme der Zuteilung von Emissionsberechtigungen

    Die gesetzliche Einordnung der nachgeholten Anhörung in § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG lässt den Schluss zu, dass dieser Fall in der Regel nicht so schwerwiegend ist, dass er eine Nichtigkeit im Sinne des §§ 44 Abs. 1 VwVfG zur Folge haben könnte (vgl. dazu Kopp/ Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, 16. Aufl., § 44 Rz. 9; siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31.07.2009 - OVG 10 S 36.08 - Rz. 10, zitiert nach juris).
  • VG München, 22.11.2011 - M 15 S 11.5403

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs; Zustimmung zur

    Nach allgemeinen Regeln trägt vielmehr entsprechend § 130 BGB das Integrationsamt die Beweislast dafür, dass das Schreiben der Antragstellerin auch tatsächlich zugegangen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg v. 31.07.2009 Az. OVG 10 S 36.08).
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