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   OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 10 A 33.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,53911
OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 10 A 33.15 (https://dejure.org/2018,53911)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.12.2018 - 10 A 33.15 (https://dejure.org/2018,53911)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2018 - 10 A 33.15 (https://dejure.org/2018,53911)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 5 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 9 Abs 1 Nr 7 BauGB, § 14 Abs 1 BauGB
    Sicherungsbedürfnis bei einer Veränderungssperre bei einer im Wege des Berliner Modells erfolgenden kooperativen Baulandentwicklung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 5 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 9 Abs 1 Nr 7 BauGB, § 14 Abs 1 BauGB, § 17 Abs 1 BauGB, § 34 BauGB, § 35 BauGB
    Sport- und Erholungszentrum (SEZ); Veränderungssperre, Planaufstellung, Sicherungsbedürfnis; Mindestmaß an konkreter Planung, positives Planungskonzept; unerreichbares Planungsziel, unbehebbarer Planungsmangel, reine Negativplanung; Planerfordernis; Abwägungsgebot; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (19)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2018 - 10 S 41.16

    Vorläufige Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 10 A 33.15
    Rn. 51 Eine Veränderungssperre nach § 14 Abs. 1 BauGB darf nur erlassen werden, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (st. Rspr., BVerwG…, Beschluss vom 8. September 2016 - 4 BN 22.16 -, juris Rn. 5; Beschluss des Senats vom 29. März 2018 - OVG 10 S 41.16 -, juris Rn. 28 f., jeweils m.w.N.).

    Daher ist es grundsätzlich erforderlich, reicht aber auch aus, wenn die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung hat, sei es, dass sie einen bestimmten Baugebietstyp, sei es, dass sie nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1 bis 2a BauGB festsetzbare Nutzungen ins Auge gefasst hat (BVerwG…, Urteil vom 9. August 2016 - 4 C 5.15 -, juris Rn. 19; Beschluss des Senats vom 29. März 2018, a.a.O., Rn. 29, jeweils m.w.N.).

    Ein solcher Mangel liegt etwa vor, wenn der Bebauungsplan offensichtlich nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB erforderlich ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 4 BN 6.14 -, juris Rn. 3; Beschluss des Senats vom 29. März 2018 - OVG 10 S 41.16 -, juris Rn. 28 m.w.N.).

    Es ist gegeben, wenn der Bebauungsplan nach der planerischen Konzeption der Gemeinde erforderlich ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 4 BN 2.17 - juris Rn. 3; Beschluss des Senats vom 29. März 2018 - OVG 10 S 41.16 -, juris Rn. 32, jeweils m.w.N.).

    Denn die Frage, ob der Bebauungsplan abgewogen ist, lässt sich abschließend erst nach dem endgültigen Beschluss über den Bebauungsplan und aufgrund dieses Beschlusses beurteilen (Beschluss des Senats vom 29. März 2018 - OVG 10 S 41.16 -, juris Rn. 28 und 33).

    Eine reine Negativ- oder Verhinderungsplanung liegt aber nicht schon deshalb vor, weil die Gemeinde die Planung aus Anlass eines konkreten, bisher zulässigen Vorhabens betreibt, das sie verhindern will, selbst wenn dies den Hauptzweck einer konkreten Planung darstellt (BVerwG…, Beschluss vom 8. September 2016 - 4 BN 22.16 -, juris Rn. 5; vgl. grundlegend bereits BVerwG…, Beschluss vom 18. Dezember 1990 - 4 NB 8.90 -, juris Rn. 12 und 14-16; ebenso Beschluss des Senats vom 29. März 2018 - OVG 10 S 41.16 -, juris Rn. 29; OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 21. Februar 2017 - 2 K 87/16 -, juris Rn. 115).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 2 K 87/16

    Bekanntmachungsfehler bei Erlass einer Veränderungssperre; Erreichbarkeit des …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 10 A 33.15
    Sie kann sich vielmehr das planerische Ziel setzen, einen vorhandenen Ortsteil "zu entwickeln" im Sinne von § 1 Abs. 5 Satz 2 BauGB, was nur dann möglich ist, wenn ihre Planungsbefugnis das Recht umfasst, sich gegebenenfalls über die tatsächlichen Verhältnisse hinwegzusetzen (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. Februar 2017 - 2 K 87/16 -, juris Rn. 51).

    Denn Flächenfestsetzungen tragen in aller Regel schon deshalb eine Vollzugswahrscheinlichkeit in sich, weil die Zulässigkeit neuer Vorhaben (§ 29 Abs. 1 BauGB) an ihnen zu messen ist (§ 30 BauGB) und sich so zumindest langfristig ein Gebietswandel einstellen wird, selbst wenn andere als die festgesetzten Nutzungen unter Umständen auch auf längere Dauer hingenommen werden müssen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. Februar 2017 - 2 K 87/16 -, juris Rn. 53).

    Eine reine Negativ- oder Verhinderungsplanung liegt aber nicht schon deshalb vor, weil die Gemeinde die Planung aus Anlass eines konkreten, bisher zulässigen Vorhabens betreibt, das sie verhindern will, selbst wenn dies den Hauptzweck einer konkreten Planung darstellt (BVerwG…, Beschluss vom 8. September 2016 - 4 BN 22.16 -, juris Rn. 5; vgl. grundlegend bereits BVerwG…, Beschluss vom 18. Dezember 1990 - 4 NB 8.90 -, juris Rn. 12 und 14-16;… ebenso Beschluss des Senats vom 29. März 2018 - OVG 10 S 41.16 -, juris Rn. 29; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. Februar 2017 - 2 K 87/16 -, juris Rn. 115).

  • BVerwG, 08.01.1993 - 4 B 258.92

    Verlängerung einer baurechtichen Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 10 A 33.15
    Sie ist nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB ohne weitere Voraussetzungen zulässig, wenn die Voraussetzungen für den Erlass der Veränderungssperre selbst weiterhin gegeben sind (…Mitschang, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 13. Auflage 2016, § 17 Rn. 3;… Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Oktober 2018, § 17 Rn. 29; BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 1993 - 4 B 258.92 -, juris Rn. 4).

    Eine Vorhersage, dass die Bauleitplanung im Verlängerungszeitraum abgeschlossen werden kann, erfordert die Verlängerung nicht (BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 1993, a.a.O., Rn. 8).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2013 - 2 A 9.10

    Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags bei außer Kraft treten der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 10 A 33.15
    Rn. 62 Um eine Negativplanung, die - mangels eines Sicherungsbedürfnisses im Sinne von § 14 Abs. 1 BauGB - den Erlass einer Veränderungssperre nicht rechtfertigt, handelt es sich auch, wenn positive Planungsvorstellungen nur vorgeschoben sind und in Wahrheit eine reine Verhinderungsplanung gewollt ist, um ein konkretes Vorhaben zu verhindern oder mindestens zu verzögern, und die Gemeinde nicht die Absicht hatte, das durch den Aufstellungsbeschluss eingeleitete Bebauungsplanverfahren tatsächlich zu betreiben (BVerwG…, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 4 BN 7.13 -, juris Rn. 3;… OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 15. Februar 2007 - 2 A 4.06 -, juris Rn. 18, und vom 31. Mai 2013 - OVG 2 A 9.10 -, juris Rn. 24, jeweils m.w.N.).

    Das ist etwa der Fall, wenn die Gemeinde nach dem Aufstellungsbeschluss das Aufstellungsverfahren in keiner Weise betrieben hat, etwa nicht einmal die ersten nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vorgesehenen Verfahrensschritte (frühzeitige Unterrichtung bzw. Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) und auch keine sonstigen Schritte zur näheren Ausarbeitung der Planung oder zur Ermittlung des Abwägungsmaterials und der umweltbezogenen Belange (vgl. § 2 Abs. 3 und Abs. 4 BauGB) unternommen hat (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2013, a.a.O., Rn. 26).

  • BVerwG, 08.09.2016 - 4 BN 22.16

    Zum Begriff der Negativplanung (hier: Verhinderung einer Stätte der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 10 A 33.15
    Rn. 51 Eine Veränderungssperre nach § 14 Abs. 1 BauGB darf nur erlassen werden, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (st. Rspr., BVerwG, Beschluss vom 8. September 2016 - 4 BN 22.16 -, juris Rn. 5;… Beschluss des Senats vom 29. März 2018 - OVG 10 S 41.16 -, juris Rn. 28 f., jeweils m.w.N.).

    Eine reine Negativ- oder Verhinderungsplanung liegt aber nicht schon deshalb vor, weil die Gemeinde die Planung aus Anlass eines konkreten, bisher zulässigen Vorhabens betreibt, das sie verhindern will, selbst wenn dies den Hauptzweck einer konkreten Planung darstellt (BVerwG, Beschluss vom 8. September 2016 - 4 BN 22.16 -, juris Rn. 5; vgl. grundlegend bereits BVerwG…, Beschluss vom 18. Dezember 1990 - 4 NB 8.90 -, juris Rn. 12 und 14-16;… ebenso Beschluss des Senats vom 29. März 2018 - OVG 10 S 41.16 -, juris Rn. 29; OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 21. Februar 2017 - 2 K 87/16 -, juris Rn. 115).

  • BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15

    Bauvorbescheid; Verlängerung; Veränderungssperre; Wirksamkeit einer …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 10 A 33.15
    Daher ist es grundsätzlich erforderlich, reicht aber auch aus, wenn die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung hat, sei es, dass sie einen bestimmten Baugebietstyp, sei es, dass sie nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1 bis 2a BauGB festsetzbare Nutzungen ins Auge gefasst hat (BVerwG, Urteil vom 9. August 2016 - 4 C 5.15 -, juris Rn. 19;… Beschluss des Senats vom 29. März 2018, a.a.O., Rn. 29, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 10 A 33.15
    Eine reine Negativ- oder Verhinderungsplanung liegt aber nicht schon deshalb vor, weil die Gemeinde die Planung aus Anlass eines konkreten, bisher zulässigen Vorhabens betreibt, das sie verhindern will, selbst wenn dies den Hauptzweck einer konkreten Planung darstellt (BVerwG…, Beschluss vom 8. September 2016 - 4 BN 22.16 -, juris Rn. 5; vgl. grundlegend bereits BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1990 - 4 NB 8.90 -, juris Rn. 12 und 14-16;… ebenso Beschluss des Senats vom 29. März 2018 - OVG 10 S 41.16 -, juris Rn. 29; OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 21. Februar 2017 - 2 K 87/16 -, juris Rn. 115).
  • BVerwG, 10.10.2007 - 4 BN 36.07

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 10 A 33.15
    Ein bereits detailliertes und abgewogenes Planungskonzept kann jedoch nicht gefordert werden (BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2007 - 4 BN 36.07 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 22.01.2013 - 4 BN 7.13

    Anforderungen an den Erlass einer Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 10 A 33.15
    Rn. 62 Um eine Negativplanung, die - mangels eines Sicherungsbedürfnisses im Sinne von § 14 Abs. 1 BauGB - den Erlass einer Veränderungssperre nicht rechtfertigt, handelt es sich auch, wenn positive Planungsvorstellungen nur vorgeschoben sind und in Wahrheit eine reine Verhinderungsplanung gewollt ist, um ein konkretes Vorhaben zu verhindern oder mindestens zu verzögern, und die Gemeinde nicht die Absicht hatte, das durch den Aufstellungsbeschluss eingeleitete Bebauungsplanverfahren tatsächlich zu betreiben (BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 4 BN 7.13 -, juris Rn. 3;… OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 15. Februar 2007 - 2 A 4.06 -, juris Rn. 18, …und vom 31. Mai 2013 - OVG 2 A 9.10 -, juris Rn. 24, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 30.10.1992 - 4 NB 44.92

    Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für den Erlassß einer erneuten …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 10 A 33.15
    Solche Umstände liegen vor, wenn sich das Planverfahren wegen seines Umfanges, der planerischen Schwierigkeit oder gewichtiger Probleme im Verfahrensablauf als insoweit atypisch erweist (BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1992 - 4 NB 44.92 -, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 16.12.2013 - 4 BN 18.13

    Inhaltliches Planungsmindestmaß für den Erlass einer Veränderungssperre

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2016 - 1 KN 150/14

    Besondere Umstände; Veränderungssperre; Verlängerung

  • OVG Niedersachsen, 12.05.2015 - 1 LB 131/14

    Veränderungssperre

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2007 - 2 A 4.06

    Normenkontrollverfahren: Veränderungssperre bei Windenergieanlagen

  • BVerwG, 25.07.2017 - 4 BN 2.17

    Begriff der Erforderlichkeit in § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB; Umfang der mit der …

  • BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer …

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2013 - 1 LB 7/12

    Veränderungssperre für Bürgerwindpark steht Errichtung von Windenergieanlagen …

  • BVerwG, 19.02.2014 - 4 BN 6.14

    Veränderungssperre als Sicherungsmittel

  • VGH Bayern, 03.11.2015 - 2 N 14.2790

    Veränderungssperre, Verhinderungsplanung, Bebauungsplan, …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2019 - 10 S 43.19

    Ablehnungsgesuch; Beschwerdeverfahren; vorläufigen Rechtsschutzes; begründete …

    Ein solcher Grund kann jeder tatsächliche Umstand sein, aus dem ein besonnener Verfahrensbeteiligter den Eindruck gewinnen kann, der Richter besitze möglicherweise nicht die notwendige Neutralität und Distanz zu den Verfahrensbeteiligten oder zu dem Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 -, juris Rn. 13; BVerwG…, Beschluss vom 20. November 2017 - BVerwG 6 B 47.17 -, juris Rn. 7;… Beschluss vom 10. Oktober 2017 - BVerwG 9 A 16.16 -, juris Rn. 2;… Beschluss vom 11. September 2018 - BVerwG 9 A 2.18 -, juris Rn. 5; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - OVG 10 A 33.15 - EA S. 7; Beschluss vom 21. Januar 2008 - OVG 4 N 100.07 - EA S. 3).

    Richterliche Hinweise müssen aber hinreichend neutral abgefasst sein (BVerwG…, Beschluss vom 8. September 2010 - BVerwG 8 B 54.10 -, juris Rn. 4; vgl. auch OVG Bln-Bbg, Beschluss des Senats vom 10. Oktober 2018 - OVG 10 A 33.15 -, EA S. 12) und dürfen bei vernünftiger Betrachtung nicht die Befürchtung wecken, der Richter habe sich in der Sache bereits unverrückbar bzw. abschließend festgelegt (…vgl. BeckOK VwGO, Posser/Wolff, Stand: 1. Juli 2019, § 54 Rn. 29a;… Schenke, VwGO, 25. Auf. 2019, § 54 Rn. 10 m.w.N.) und stehe der Sache nicht mehr unvoreingenommen und unparteiisch gegenüber (…vgl. Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl. 2017, § 42 Rn. 12 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.08.2019 - 10 A 6.13

    Normenkontrolle; Überplanung eines seit Ende der 60-iger Jahre bestehenden …

    Ein Planerfordernis nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist gegeben, wenn der Bebauungsplan nach der planerischen Konzeption der Gemeinde erforderlich ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25. Juli 2017 - BVerwG 4 BN 2.17 -, juris Rn. 3;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des Senats vom 29. März 2018 - OVG 10 S 41.16 -, juris Rn. 32; Urteil des Senats vom 13. Dezember 2018 - OVG 10 A 33.15 -, juris Rn. 56).
  • VG Düsseldorf, 15.06.2026 - 28 K 6420/25
    Rn. 53 Vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. November 2020 - 2 K 68/18 -, juris Rn. 161; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Dezember 2018 - OVG 10 A 33.15 -, juris Rn. 59.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.07.2025 - 10 S 24.25

    Normenkontrollantrag - einstweiliger Rechtsschutz - Veränderungssperre - …

    Es muss also erkennbar sein, dass die Gemeinde sich bemüht hat, innerhalb der Frist mit der Planung fertig zu werden, diese erkennbar vorangetrieben hat und sie nicht aufgrund eigener "Entscheidungsschwäche" vor sich hergeschoben hat (…zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom. 10. September 1976 - IV C 39.74 -, juris Rn. 41 f.;… Beschluss vom 30. Oktober 1992 - 4 NB 44.92 -, juris Rn. 13; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil des Senats vom 13. Dezember 2018 - OVG 10 A 33.15 -, juris Rn. 68; Nds. OVG…, Urteil vom 24. August 2016 - 1 KN 150/14 -, juris Rn. 78).
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