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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.09.2013 - 10 B 16.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,46255
BVerwG, 05.09.2013 - 10 B 16.13 (https://dejure.org/2013,46255)
BVerwG, Entscheidung vom 05.09.2013 - 10 B 16.13 (https://dejure.org/2013,46255)
BVerwG, Entscheidung vom 05. September 2013 - 10 B 16.13 (https://dejure.org/2013,46255)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • rechtsinformationen.bund.de

    Widerruf der Asylanerkennung; Zustellung des Widerrufsbescheids; Umfang einer Vollmacht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 173 S 1 VwGO, §§ 80 ff ZPO, § 80 ZPO, § 133 BGB, § 73 AsylVfG 1992
    Widerruf der Asylanerkennung; Zustellung des Widerrufsbescheids; Umfang einer Vollmacht

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VwZG § 7 Abs. 1 S. 1, BGB § 133, VwZG § 7 Abs. 1 S. 2
    Vollmacht, Asylverfahren, Asylanerkennungsverfahren, Widerrufsverfahren, Prozessbevollmächtigte, Prozessvollmacht

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Widerruf der Asylanerkennung; Zustellung des Widerrufsbescheids; Umfang einer Vollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 1.94

    Bevollmächtigter eines Wehrpflichtigen - Entgegennahme von Zustellungen - …

    Auszug aus BVerwG, 05.09.2013 - 10 B 16.13
    Denn der Umfang einer Vollmacht als Willenserklärung bestimmt sich - vorbehaltlich der für Prozessvollmachten geltenden Sonderregelungen in § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. §§ 80 ff. ZPO - entsprechend der auch im öffentlichen Recht anzuwendenden Auslegungsregel des § 133 BGB danach, wie sie die Behörde als Vollmachtsempfänger bei objektiver Würdigung verstehen durfte (Urteil vom 22. April 1994 - BVerwG 8 C 1.94 - Buchholz 448.0 § 44 WPflG Nr. 10 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2024 - 3 S 865/23

    Aufhebung der Ausübung eines allgemeinen Vorkaufsrechts für zwei in einem …

    Zwar sind Zustellungen nach § 7 Abs. 1 Satz 2 LVwZG (nur) an einen allgemein oder für bestimmte Angelegenheiten bestellten Bevollmächtigten zu richten, wenn dieser - wie hier - schriftliche Vollmacht vorgelegt hat (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.9.2022 - 8 C 12.21 -, BVerwGE 176, 290, juris Rn. 13; BVerwG, Beschl. v. 5.9.2013 - 10 B 16.13 -, juris Rn. 4;… BFH, Urt. v. 11.4.2017 - IX R 50/15 -, juris Rn. 34); diese erstreckte sich nach § 8 Abs. 3 des notariellen Kaufvertrags vom 7. Oktober 2020 jedoch ausdrücklich nicht auf die Entgegennahme anfechtbarer Bescheide.
  • VG Cottbus, 12.08.2026 - 6 L 380/26

    Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes erfolglos, Antrag wegen …

    Die in Anwendung der allgemeinen Auslegungsgrundsätze erfolgende Auslegung einer Willenserklärung hängt mithin von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. September 2013 - 10 B 16/13 -, BeckRS 2013, 199921;… Schladtmann, a.a.O., § 7 VwZG Rn. 2 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 11.12.2024 - 6 Bs 147/24

    Zum Umfang einer Vollmacht; fehlerhafte Zustellung eines Bescheides; Verbot …

    Rn. 24 Der Umfang einer Vollmacht bestimmt sich entsprechend der auch im öffentlichen Recht anzuwendenden Auslegungsregel des § 133 BGB danach, wie die Behörde sie als Vollmachtsempfängerin bei objektiver Würdigung verstehen durfte (BVerwG, Beschl. v. 5.9.2013, 10 B 16.13, Buchholz 340 § 7 VwZG Nr. 3, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 08.10.2014 - 8 B 61.14

    Erlösauskehr aus dem Verkauf eines Mietwohngrundstücks

    Es fehlt damit schon an einer über den Einzelfall hinausreichenden Bedeutung der aufgeworfenen Rechtsfrage (vgl. Beschlüsse vom 9. Oktober 1995 - BVerwG 6 B 51.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 7 und vom 5. September 2013 - BVerwG 10 B 16.13 - Buchholz 340 § 7 VwZG Nr. 3).
  • VG Berlin, 02.02.2021 - 3 L 348.20
    Voraussetzung hierfür ist, dass sich die entsprechende Vollmacht auf das konkrete Verwaltungsverfahren bezieht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05. September 2013 - 10 B 16/13 -, juris Rn. 3;… Engelhardt/App/Schlatmann, 11. Auflage, § 7 VwZG Rn. 3).
  • VG Berlin, 02.02.2021 - 3 K 349.20

    1. Empfangsbestätigung im Sinne des § 33 Abs. 4 AsylG kann auch eine …

    Voraussetzung hierfür ist, dass sich die entsprechende Vollmacht auf das konkrete Verwaltungsverfahren bezieht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05. September 2013 - 10 B 16/13 -, juris Rn. 3;… Engelhardt/App/Schlatmann, 11. Auflage, § 7 VwZG Rn. 3).
  • BPatG, 24.08.2017 - 26 W (pat) 20/15

    (Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Goldkehlchen"

    Rn. 26 bbb) Der Umfang einer Vollmacht als Willenserklärung bestimmt sich - vorbehaltlich der für Prozessvollmachten geltenden Sonderregelungen in § 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenG i. V. m. §§ 81 ff. ZPO - entsprechend der Auslegungsregel des § 133 BGB danach, wie sie die Behörde als Vollmachtsempfänger bei objektiver Würdigung verstehen durfte (BVerwG, Beschl. v. 5. September 2013 - 10 B 16/13, juris Tz. 3).
  • VG Osnabrück, 13.01.2026 - 7 A 34/24

    Zustellung an Bevollmächtigten; Zustellung; Zustellung an Adressaten trotz …

    Abgesehen davon bestimmt sich die Frage, wie weit die in einem Verwaltungsverfahren vorgelegte Vollmacht inhaltlich reicht, - vorbehaltlich der für Prozessvollmachten geltenden Sonderregelungen in § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. §§ 80 ff. ZPO - entsprechend der auch im öffentlichen Recht anzuwendenden Auslegungsregel des § 133 BGB danach, wie sie die Behörde als Vollmachtempfänger bei objektiver Würdigung verstehen durfte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.09.2013 - 10 B 16.13 -, juris Rn. 3).
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