Rechtsprechung
| BVerwG, 05.09.2013 - 10 B 16.13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- rechtsinformationen.bund.de
Widerruf der Asylanerkennung; Zustellung des Widerrufsbescheids; Umfang einer Vollmacht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 173 S 1 VwGO, §§ 80 ff ZPO, § 80 ZPO, § 133 BGB, § 73 AsylVfG 1992
Widerruf der Asylanerkennung; Zustellung des Widerrufsbescheids; Umfang einer Vollmacht - Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
VwZG § 7 Abs. 1 S. 1, BGB § 133, VwZG § 7 Abs. 1 S. 2
Vollmacht, Asylverfahren, Asylanerkennungsverfahren, Widerrufsverfahren, Prozessbevollmächtigte, Prozessvollmacht - ra.de
- datenbank.nwb.de
Widerruf der Asylanerkennung; Zustellung des Widerrufsbescheids; Umfang einer Vollmacht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 18.10.2010 - M 25 K 10.30647
- VGH Bayern, 16.05.2013 - 9 B 11.30057
- BVerwG, 05.09.2013 - 10 B 16.13
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 1.94
Bevollmächtigter eines Wehrpflichtigen - Entgegennahme von Zustellungen - …
Auszug aus BVerwG, 05.09.2013 - 10 B 16.13
Denn der Umfang einer Vollmacht als Willenserklärung bestimmt sich - vorbehaltlich der für Prozessvollmachten geltenden Sonderregelungen in § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. §§ 80 ff. ZPO - entsprechend der auch im öffentlichen Recht anzuwendenden Auslegungsregel des § 133 BGB danach, wie sie die Behörde als Vollmachtsempfänger bei objektiver Würdigung verstehen durfte (Urteil vom 22. April 1994 - BVerwG 8 C 1.94 - Buchholz 448.0 § 44 WPflG Nr. 10 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 17.09.2024 - 3 S 865/23
Aufhebung der Ausübung eines allgemeinen Vorkaufsrechts für zwei in einem …
Zwar sind Zustellungen nach § 7 Abs. 1 Satz 2 LVwZG (nur) an einen allgemein oder für bestimmte Angelegenheiten bestellten Bevollmächtigten zu richten, wenn dieser - wie hier - schriftliche Vollmacht vorgelegt hat (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.9.2022 - 8 C 12.21 -, BVerwGE 176, 290, juris Rn. 13; BVerwG, Beschl. v. 5.9.2013 - 10 B 16.13 -, juris Rn. 4;… BFH, Urt. v. 11.4.2017 - IX R 50/15 -, juris Rn. 34); diese erstreckte sich nach § 8 Abs. 3 des notariellen Kaufvertrags vom 7. Oktober 2020 jedoch ausdrücklich nicht auf die Entgegennahme anfechtbarer Bescheide. - VG Cottbus, 12.08.2026 - 6 L 380/26
Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes erfolglos, Antrag wegen …
- OVG Hamburg, 11.12.2024 - 6 Bs 147/24
Zum Umfang einer Vollmacht; fehlerhafte Zustellung eines Bescheides; Verbot …
Rn. 24 Der Umfang einer Vollmacht bestimmt sich entsprechend der auch im öffentlichen Recht anzuwendenden Auslegungsregel des § 133 BGB danach, wie die Behörde sie als Vollmachtsempfängerin bei objektiver Würdigung verstehen durfte (BVerwG, Beschl. v. 5.9.2013, 10 B 16.13, Buchholz 340 § 7 VwZG Nr. 3, juris Rn. 3).
- BVerwG, 08.10.2014 - 8 B 61.14
Erlösauskehr aus dem Verkauf eines Mietwohngrundstücks
- VG Berlin, 02.02.2021 - 3 L 348.20
- VG Berlin, 02.02.2021 - 3 K 349.20
1. Empfangsbestätigung im Sinne des § 33 Abs. 4 AsylG kann auch eine …
- BPatG, 24.08.2017 - 26 W (pat) 20/15
(Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Goldkehlchen"
Rn. 26 bbb) Der Umfang einer Vollmacht als Willenserklärung bestimmt sich - vorbehaltlich der für Prozessvollmachten geltenden Sonderregelungen in § 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenG i. V. m. §§ 81 ff. ZPO - entsprechend der Auslegungsregel des § 133 BGB danach, wie sie die Behörde als Vollmachtsempfänger bei objektiver Würdigung verstehen durfte (BVerwG, Beschl. v. 5. September 2013 - 10 B 16/13, juris Tz. 3). - VG Osnabrück, 13.01.2026 - 7 A 34/24
Zustellung an Bevollmächtigten; Zustellung; Zustellung an Adressaten trotz …
Abgesehen davon bestimmt sich die Frage, wie weit die in einem Verwaltungsverfahren vorgelegte Vollmacht inhaltlich reicht, - vorbehaltlich der für Prozessvollmachten geltenden Sonderregelungen in § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. §§ 80 ff. ZPO - entsprechend der auch im öffentlichen Recht anzuwendenden Auslegungsregel des § 133 BGB danach, wie sie die Behörde als Vollmachtempfänger bei objektiver Würdigung verstehen durfte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.09.2013 - 10 B 16.13 -, juris Rn. 3).
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