Rechtsprechung
| VGH Bayern, 29.07.2025 - 10 B 25.538 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 3 S. 2, § 26 Abs. 3, § 82 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1; BayVwVfG Art. 40
Niederlassungserlaubnis, zumutbare Mitwirkungshandlungen zur Identitätsklärung für einen als Flüchtling anerkannten eritreischen Staatsangehörigen, Zumutbarkeit der Abgabe einer Reueerklärung bei der eritreischen Auslandsvertretung (verneint), Zumutbarkeit der Vorsprache ... - Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 5 Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 3 Satz 2, § 26 Abs. 3 AufenthG
Ausländerrecht: Zur Klärung der Identität nach § 5 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG (hier: eritreischer Staatsangehöriger) | Identitätsklärung; Niederlassungserlaubnis; Anerkannter Flüchtling; Eritrea; Zumutbare Mitwirkungshandlungen; Reueerklärung
Besprechungen u.ä.
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 5 Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 3 Satz 2, § 26 Abs. 3 AufenthG
Ausländerrecht: Zur Klärung der Identität nach § 5 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG (hier: eritreischer Staatsangehöriger) | Identitätsklärung; Niederlassungserlaubnis; Anerkannter Flüchtling; Eritrea; Zumutbare Mitwirkungshandlungen; Reueerklärung
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 11.10.2022 - 1 C 9.21
Unzumutbarkeit der Passbeschaffung bei Erfordernis einer "Reueerklärung"
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2025 - 10 B 25.538
Zwar sei nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Oktober 2022 - 1 C 9.21 davon auszugehen, dass die Beschaffung eines Nationalpasses für den Kläger unzumutbar sei.Rn. 25 Zwar ist der Kläger als Flüchtling anerkannt und besitzt im Gegensatz zu einem subsidiär Schutzberechtigten einen Reiseausweis für Flüchtlinge nach Art. 25 Abs. 1 der RL 2011/95/EU (Qualifikationsrichtlinie); er ist daher nicht in seinem Recht auf Ausreisefreiheit nach Art. 2 Nr. 2 Zusatzprotokoll Nr. 4 zur EMRK beeinträchtigt, wenn ihm die Erteilung eines Passersatzes unter Verweis auf eine vorrangige Passbeschaffung versagt wird (vgl. dazu BVerwG, U.v. 11.10.2022 - 1 C 9/21 - juris Rn. 21;… B.v. 23.8.2023 - 1 B 18/23 - juris Rn. 6); er wäre jedoch durch einen faktischen Zwang zur Selbstbezichtigung zur Erlangung einer staatlichen Leistung in seinem durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrecht betroffen.
Da der betreffende Ausländer mit Abgabe der Reueerklärung zu erkennen geben würde, dass er den eritreischen Staat akzeptiert und somit auch ein Loyalitätsbekenntnis zu seinem Heimatstaat abgefordert würde, ist ihm dies gegen seinen ausdrücklichen Willen nicht zuzumuten (BVerwG, U.v. 11.10.2022 - a.a.O. - juris Rn. 27).
In dem vom Kläger zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Oktober 2022 - 1 C 9.21 - juris Rn. 17, das sich insoweit auf die Beantragung eines Nationalpasses durch einen subsidiär Schutzberechtigten für die Ausstellung eines Reiseausweises bezog, wurde die tatrichterliche Feststellung ohne eigene Überprüfung als bindend (§ 137 Abs. 2 VwGO) zugrunde gelegt (vgl. OVG Nds, U.v.18.3.2021 - 8 LB 97/20 - juris).
- BVerwG, 23.09.2020 - 1 C 36.19
Klärung der Identität im Einbürgerungsrecht in Ausnahmefällen auch ohne amtliche …
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2025 - 10 B 25.538
Dokumenten mit biometrischen Merkmalen kommt insoweit ein höherer Beweiswert zu als solchen ohne diese Merkmale (zum Staatsangehörigkeitsrecht BVerwG, U.v. 23.9.2020 - 1 C 36.19 - juris Rn. 18;… BayVGH, B.v. 9.10.2020 - 10 CE 20.2100 - juris Rn. 11;… B.v. 2.6.2020 - 10 CE 20.931 - juris Rn. 14;… OVG LSA, U.v. 8.3.2023 - 2 L102/20 - juris Rn. 59;… Beiderbeck in Decker/Bader/Kothe, BeckOK MigR, Stand 1.5.2025, § 5 AufenthG Rn. 5;… Samel in Bergmann/Dienelt, AuslR, 15. Aufl. 2025, § 5 AufenthG Rn. 48; vgl. Nr. 5.1.1a AVwV-AufenthG).Rn. 20 c) Ob das sogenannte Stufenmodell, das das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 23.9.2020 - 1 C 36.19 - juris Rn. 19 ff.) zur Klärung der Identität im Einbürgerungsverfahren entwickelt hat, auf die Identitätsfeststellung im Ausländerrecht zu übertragen ist (…offen gelassen OVG LSA, U.v. 8.3.2023 - 2 L 102/20 - juris Rn. 55 ff.;… für die Anwendbarkeit VG Saarlouis, U.v. 2710.2023 - 6 K 647/21 - juris Rn. 27;… Samel in Bergmann/Dienelt, AuslR, 15. Aufl. 2025, § 5 AufenthG Rn. 50, 51, Maor in Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, Stand 1.4.2025, AufenthG, § 5 Rn. 5a), ist im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden, da auch nach diesen Maßstäben die Identität des Klägers nicht geklärt wäre.
Er ist gehalten, eigenständig die Initiative zu ergreifen, um seine Identität nachzuweisen, und alles ihm Mögliche und Zumutbare zu unternehmen, um die hierfür erforderlichen Beweismittel beizubringen (BVerwG, U.v. 23.9.2020 - 1 C 36/19 - juris Rn. 21).
Rn. 35 (4) Auch käme eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft grundsätzlich dann nicht in Betracht, wenn eine auch nur gleichsam technische Kontaktaufnahme mit Behörden des Herkunftslandes dort zu Repressalien von Angehörigen oder Dritten des Klägers führen könnte (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.2020 - 1 C 36/19 - juris Rn. 15).
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2023 - 2 L 102/20
Aufenthalterlaubnis für gut integrierte Jugendliche
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2025 - 10 B 25.538
Rn. 20 c) Ob das sogenannte Stufenmodell, das das Bundesverwaltungsgericht (…U.v. 23.9.2020 - 1 C 36.19 - juris Rn. 19 ff.) zur Klärung der Identität im Einbürgerungsverfahren entwickelt hat, auf die Identitätsfeststellung im Ausländerrecht zu übertragen ist (offen gelassen OVG LSA, U.v. 8.3.2023 - 2 L 102/20 - juris Rn. 55 ff.;… für die Anwendbarkeit VG Saarlouis, U.v. 2710.2023 - 6 K 647/21 - juris Rn. 27;… Samel in Bergmann/Dienelt, AuslR, 15. Aufl. 2025, § 5 AufenthG Rn. 50, 51, Maor in Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, Stand 1.4.2025, AufenthG, § 5 Rn. 5a), ist im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden, da auch nach diesen Maßstäben die Identität des Klägers nicht geklärt wäre.Atypische Umstände können z.B. hinsichtlich der Erfüllung der Passpflicht angenommen werden, wenn ein Rechtsanspruch auf den Aufenthaltstitel besteht, die Beschaffung von Passpapieren aber erhebliche Schwierigkeiten und einen ungewöhnlichen Zeitaufwand verursacht (OVG LSA, U.v. 8.3.2023 - 2 L 102/20 - juris Rn. 73;… für die Annahme eines Ausnahmefalles VG Saarlouis, U.v. 27.10.2023 - 6 K 647/21 - juris Rn. 73 ff.;… Samel in Bergmann/Dienelt, AuslR, 15. Aufl. 2025, § 5 AufenthG Rn. 9 ff.).
Dabei hat sie insbesondere die Gründe, auf denen das Nichtvorliegen der allgemeinen Erteilungsvoraussetzung beruht, sowie das private Interesse des Ausländers und die öffentlichen Sicherheitsinteressen zu gewichten und gegeneinander abzuwägen (vgl. zur Aufenthaltslegalisierung OVG LSA, U.v 8.3.2023 - 2 L 102/20 - juris Rn. 69).
- BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16
Abschiebung; Abwägung; Asylberechtigter; Ausweisung; Ausweisungsinteresse; …
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2025 - 10 B 25.538
Rn. 31 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 27.7.2017 - 1 C 28/16 - juris Rn. 35 m.w.N.) ist die Annahme oder Verlängerung des Nationalpasses nicht ohne Weiteres als eine Unterschutzstellung zu werten; ihr kommt insoweit lediglich eine Indizwirkung dahin zu, dass sich der Betreffende wieder unter den Schutz seines Heimatstaates stellen will.So kann die bloße Inanspruchnahme einer Dienstleistung der Auslandsvertretung des Heimatstaates zur Überwindung bürokratischer Hindernisse für Amtshandlungen von Behörden der Bundesrepublik Deutschland nicht ausreichend sein, um den Rechtsverlust herbeizuführen (zu § 72 Abs. 1 Nr. 1 AsylG a.F. BVerwG, U.v. 27.7.2017 - 1 C 28/16 - juris Rn. 35).
- VGH Bayern, 28.12.2020 - 10 ZB 20.2157
Zumutbarkeit der Beantragung eines Nationalpasses
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2025 - 10 B 25.538
Dieses Erfordernis im Einzelfall mit der Botschaft abzuklären, erscheint daher nicht von vornherein aussichtslos und damit eine zumutbare Mitwirkungshandlung (BayVGH, B.v. 28.12.2020 - 10 ZB 20.2157 - juris Rn. 9).Demnach ist nach Auffassung des Senats bei einer bloßen Vorsprache des Klägers zur Abklärung weiterer Voraussetzungen konsularischer Leistungen erst recht nicht mit Repressalien von Angehörigen in E. zu rechnen (vgl. dazu ausführlich BayVGH, B.v. 28.12.2020 - 10 ZB 20.2157 - juris Rn. 8).
- VG Saarlouis, 27.10.2023 - 6 K 647/21
Anforderungen an die Identitätsklärung eines anerkannten Flüchtlings für eine …
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2025 - 10 B 25.538
Rn. 20 c) Ob das sogenannte Stufenmodell, das das Bundesverwaltungsgericht (…U.v. 23.9.2020 - 1 C 36.19 - juris Rn. 19 ff.) zur Klärung der Identität im Einbürgerungsverfahren entwickelt hat, auf die Identitätsfeststellung im Ausländerrecht zu übertragen ist (…offen gelassen OVG LSA, U.v. 8.3.2023 - 2 L 102/20 - juris Rn. 55 ff.; für die Anwendbarkeit VG Saarlouis, U.v. 2710.2023 - 6 K 647/21 - juris Rn. 27;… Samel in Bergmann/Dienelt, AuslR, 15. Aufl. 2025, § 5 AufenthG Rn. 50, 51, Maor in Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, Stand 1.4.2025, AufenthG, § 5 Rn. 5a), ist im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden, da auch nach diesen Maßstäben die Identität des Klägers nicht geklärt wäre.Atypische Umstände können z.B. hinsichtlich der Erfüllung der Passpflicht angenommen werden, wenn ein Rechtsanspruch auf den Aufenthaltstitel besteht, die Beschaffung von Passpapieren aber erhebliche Schwierigkeiten und einen ungewöhnlichen Zeitaufwand verursacht (…OVG LSA, U.v. 8.3.2023 - 2 L 102/20 - juris Rn. 73; für die Annahme eines Ausnahmefalles VG Saarlouis, U.v. 27.10.2023 - 6 K 647/21 - juris Rn. 73 ff.;… Samel in Bergmann/Dienelt, AuslR, 15. Aufl. 2025, § 5 AufenthG Rn. 9 ff.).
- VGH Bayern, 09.10.2020 - 10 CE 20.2100
Kein Anspruch auf die Erteilung einer Ausbildungsduldung bei ungeklärter …
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2025 - 10 B 25.538
Dokumenten mit biometrischen Merkmalen kommt insoweit ein höherer Beweiswert zu als solchen ohne diese Merkmale (…zum Staatsangehörigkeitsrecht BVerwG, U.v. 23.9.2020 - 1 C 36.19 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 9.10.2020 - 10 CE 20.2100 - juris Rn. 11;… B.v. 2.6.2020 - 10 CE 20.931 - juris Rn. 14;… OVG LSA, U.v. 8.3.2023 - 2 L102/20 - juris Rn. 59;… Beiderbeck in Decker/Bader/Kothe, BeckOK MigR, Stand 1.5.2025, § 5 AufenthG Rn. 5;… Samel in Bergmann/Dienelt, AuslR, 15. Aufl. 2025, § 5 AufenthG Rn. 48; vgl. Nr. 5.1.1a AVwV-AufenthG).Rn. 17 Ein Foto oder die Kopie eines Dokuments ist zum Nachweis der Identität schon deshalb in der Regel ungeeignet, weil diese keine Echtheitsprüfung hinsichtlich des abgelichteten Originaldokuments - etwa durch physikalisch-technische Untersuchungen - zulassen (vgl. zu einem Geburtenregisterauszug BayVGH, B.v. 9.10.2020 - 10 CE 20.2100 - juris Rn. 12).
- OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 8 LB 97/20
Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Aufbausteuer; Diaspora; Diaspora-Status; …
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2025 - 10 B 25.538
In dem vom Kläger zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Oktober 2022 - 1 C 9.21 - juris Rn. 17, das sich insoweit auf die Beantragung eines Nationalpasses durch einen subsidiär Schutzberechtigten für die Ausstellung eines Reiseausweises bezog, wurde die tatrichterliche Feststellung ohne eigene Überprüfung als bindend (§ 137 Abs. 2 VwGO) zugrunde gelegt (vgl. OVG Nds, U.v.18.3.2021 - 8 LB 97/20 - juris). - VG Hamburg, 17.01.2024 - 19 K 1924/23
Zur Einbürgerungsvoraussetzung der Identitätsklärung (erfolglose Klage eines …
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2025 - 10 B 25.538
Rn. 37 Unabhängig davon wurde nicht vorgetragen und ist auch sonst nicht erkennbar, dass sich der Kläger mithilfe von Angehörigen, Freunden oder eines Vertrauensrechtsanwalts um sonstige Bescheinigungen bemüht hätte (…VG Gießen, U.v. 16.2.2024 - 4 K 2056/23.Gl - juris Rn. 45; VG Hamburg, U.v. 17.1.2024 - 19 K 1924/23 - juris Rn. 25). - VGH Bayern, 02.06.2020 - 10 CE 20.931
Klärung der Identität Voraussetzung für Ausbildungsduldung bzw. …
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2025 - 10 B 25.538
Dokumenten mit biometrischen Merkmalen kommt insoweit ein höherer Beweiswert zu als solchen ohne diese Merkmale (…zum Staatsangehörigkeitsrecht BVerwG, U.v. 23.9.2020 - 1 C 36.19 - juris Rn. 18;… BayVGH, B.v. 9.10.2020 - 10 CE 20.2100 - juris Rn. 11; B.v. 2.6.2020 - 10 CE 20.931 - juris Rn. 14;… OVG LSA, U.v. 8.3.2023 - 2 L102/20 - juris Rn. 59;… Beiderbeck in Decker/Bader/Kothe, BeckOK MigR, Stand 1.5.2025, § 5 AufenthG Rn. 5;… Samel in Bergmann/Dienelt, AuslR, 15. Aufl. 2025, § 5 AufenthG Rn. 48; vgl. Nr. 5.1.1a AVwV-AufenthG). - VGH Bayern, 21.03.2023 - 10 ZB 22.2351
Aufenthaltsrecht, Reiseausweis für Ausländer, Bemühungen um einen Nationalpass, …
- BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 27.10
Anspruchseinbürgerung; Amtsermittlungsgrundsatz; Asylberechtigte; …
- BVerwG, 26.05.2020 - 1 C 12.19
Zweckvaterschaftsanerkennung hindert nicht Familiennachzug der ausländischen …
- BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14
Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; Abschluss; bestandskräftiger; des …
- VGH Baden-Württemberg, 30.07.2014 - 11 S 2450/13
Nachweis der Identität durch irakischen Proxy-Pass
- BVerwG, 23.08.2023 - 1 B 18.23
Begründung einer flüchtlingsrechtlich relevanten Gefahrenlage (in Eritrea); …
- VG Freiburg, 10.03.2026 - 2 K 97/24
Einbürgerung eines eritreischen Flüchtlings wegen ungeklärter Identität abgelehnt
Durch den entsprechenden Vermerk hat die Ausstellungsbehörde jede Gewähr für die Richtigkeit der Personalien abgelehnt, so dass auch keine andere Behörde auf die Richtigkeit dieser Angaben im Sinne eines auch nur widerlegbaren Nachweises vertrauen kann (so zum Reiseausweis für Flüchtlinge bereits BVerwG…, Urteil vom 01.09.2011 - 5 C 27.10 - juris Rn. 21 m.w.N.; ebenso Bayerischer VGH, Urteil vom 29.07.2025 - 10 B 25.538 - juris Rn. 16).Diese Annahme steht zudem mit der Erkenntnismittellage in Einklang (…vgl. Auswärtiges Amt, Hinweise zur Beschaffung und Überprüfung von eritreischen Dokumenten, 29.11.2021, S. 1 [abrufbar unter der auf der Seite des VGH Baden-Württemberg veröffentlichten Erkenntnismittelliste "Eritrea", Stand: 1. Quartal 2026]) und davon geht im Übrigen auch die bisherige obergerichtliche Rechtsprechung aus (vgl. OVG Lüneburg…, Urteil vom 18.03.2021 - 8 LB 97/20 - juris Rn. 14 und im Anschluss daran BVerwG…, Urteil vom 11.10.2022 - 1 C 9.21 - juris Rn. 17; implizit zuletzt auch Bayerischer VGH, Urteil vom 29.07.2025 - 10 B 25.538 - juris Rn. 27, 32, 34).
Konkrete Erkenntnisse, dass es im Fall einer bereits vor längerer Zeit erfolgten Ausreise im Zusammenhang mit der Botschaftsvorsprache des Ausgereisten (erneut) zu Sanktionen und Repressalien gegenüber Angehörigen in Eritrea kommt, bestehen damit nicht (i.E. ebenso Bayerischer VGH…, Beschluss vom 28.12.2020 - 10 ZB 20.2157 - juris Rn. 8; Beschluss vom 29.07.2025 - 10 B 25.538 - juris Rn. 35; OVG Lüneburg…, Urteil vom 18.03.2021 - 8 LB 97/20 - juris Rn. 36).
In der oberverwaltungsgerichtlichen Judikatur ist eine Übertragbarkeit dieser Bundesverwaltungsgerichtsrechtsprechung auf Zumutbarkeitsprüfungen in anderen Rechtsbereichen umstritten (für eine Übertragbarkeit auf das Asylrecht mit der Folge der Unzumutbarkeit der Abgabe einer Reueerklärung im asylrechtlichen Kontext zuletzt OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 31.10.2025 - 19 A 4096/18.A - juris Ls. 4, Rn. 143 ff., m.w.N. zur a.A.; für eine Übertragbarkeit auf das Merkmal der Identitätsklärung im Niederlassungsrecht zuletzt Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.07.2025 - 10 B 25.538 - juris Rn. 24 f.: "die Unterzeichnung einer Reueerklärung […] bei der eritreischen Auslandsvertretung [ist] keine dem Kläger zumutbare Mitwirkungshandlung").
Daraus ergibt sich im Umkehrschluss, dass nicht zwingend immer eine Reueerklärung verlangt wird (ebenso Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.07.2025 - 10 B 25.538 - juris Rn. 34).
Rn. 54 Vor diesem Hintergrund ist es einem eritreischen Einbürgerungsbewerber im Rahmen seiner Initiativ- und Mitwirkungsobliegenheit aus § 34 Satz 2 StAG i.V.m. § 82 Abs. 1 Satz 1 AufenthG grundsätzlich zumutbar, dass er bei der eritreischen Botschaft persönlich vorspricht, um die Voraussetzungen der Passerteilung abzuklären und dabei insbesondere in Erfahrung zu bringen, ob in seinem konkreten Einzelfall die Unterzeichnung einer Reueerklärung verlangt wird (dafür in der Tendenz auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.07.2025 - 10 B 25.538 - juris Rn. 32, das die Frage mangels Entscheidungserheblichkeit aber offengelassen hat).
Über diese von der Kammer bejahte Rechtsfrage wurde ober- und höchstgerichtlich noch nicht abschließend entschieden (nur tendenziell für eine Zumutbarkeit der Botschaftsvorsprache in diesen Fällen: Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.07.2025 - 10 B 25.538 - juris Rn. 32).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.2026 - 2 M 568/26 Im Übrigen ist ein Ausländer im Hinblick auf den mit der Ausstellung eines Reiseausweises verbundenen Eingriff in die Personalhoheit eines anderen Staates und die zu berücksichtigenden zwischenstaatlichen Belange grundsätzlich gehalten, sich bei den Behörden seines Herkunftsstaates um die Ausstellung eines Nationalpasses zu bemühen (VGH München, B. v. 21.03.2023 - 10 ZB 22.2351 -, juris Rn. 7, und U. v. 29.07.2025 - 10 B 25.538 -, juris Rn. 27).
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