Rechtsprechung
| BVerwG, 05.11.2004 - 10 B 6.04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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DRiG § 45 Abs. 2; VwGO § 138 Nr. 1
Vereidigung; ehrenamtlicher Richter; Besetzungsmangel; vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; Heilung. - Bundesverwaltungsgericht
DRiG § 45 Abs. 2
Besetzungsmangel; Heilung; Vereidigung; ehrenamtlicher Richter; vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Annahme einer vorschriftswidrigen Besetzung eines Flurbereinigungsgerichts bei Teilnahme eines nicht vereidigten ehrenamtlichen Richters an der mündlichen Verhandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
DRiG § 45 Abs. 2; VwGO § 138 Nr. 1
Heilung des Besetzungsmangels bei Hauptverhandlung mit unvereidigtem ehrenamtlichen Richter - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2004 - 9a D 113/00
- BVerwG, 05.11.2004 - 10 B 6.04
Papierfundstellen
- NJW 2005, 771 (Ls.)
- NVwZ 2005, 231
- DVBl 2005, 258 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 21.10.1980 - 2 WD 17.80
Disziplinargerichtliches Verfahren gegen Soldaten - Strafgerichtliche …
Auszug aus BVerwG, 05.11.2004 - 10 B 6.04
Wirkt an einer mündlichen Verhandlung oder einer Beratung des Gerichts ein ehrenamtlicher Richter ohne die zu Beginn seiner Amtszeit gebotene Vereidigung mit, so folgt daraus nach einhelliger Rechtsprechung ein Besetzungsmangel im Sinne des § 138 Nr. 1 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1962 - BVerwG 7 P 1.62 - BVerwGE 15, 96 ; Urteil vom 21. Oktober 1980 - 2 WD 17.80 - BVerwGE 73, 78 ; BGH, Urteil vom 12. September 1952 - 1 StR 349/52 - BGHSt 3, 175 ; Urteil vom 22. Mai 2003 - 4 StR 21/03 - BGHSt 48, 290 ).Zwar ist die Vereidigung kein Bestandteil der - durch den Wahlakt als solchen erfolgenden - Bestellung zum ehrenamtlichen Richter (BVerwG…, Beschluss vom 26. Oktober 1962 - BVerwG 7 P 1.62 - a.a.O., S. 97;… Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, § 31 Rn. 2), so dass die Auffassung, im Falle fehlender Vereidigung habe ein Nichtrichter mitgewirkt (so BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1980 - 2 WD 17.80 - a.a.O., S. 79) als problematisch erscheint.
Es soll ihm auf diese Weise eindrücklich bewusst gemacht werden, welcher verantwortungsvollen Aufgabe er sich bei der Ausübung seines Richteramts zu unterziehen hat (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1980 - 2 WD 17.80 - a.a.O., S. 80).
- BGH, 22.05.2003 - 4 StR 21/03
Besetzungsrüge (verspätete Vereidigung eines Schöffen; Besetzungseinwand; …
Auszug aus BVerwG, 05.11.2004 - 10 B 6.04
Wirkt an einer mündlichen Verhandlung oder einer Beratung des Gerichts ein ehrenamtlicher Richter ohne die zu Beginn seiner Amtszeit gebotene Vereidigung mit, so folgt daraus nach einhelliger Rechtsprechung ein Besetzungsmangel im Sinne des § 138 Nr. 1 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1962 - BVerwG 7 P 1.62 - BVerwGE 15, 96 ; Urteil vom 21. Oktober 1980 - 2 WD 17.80 - BVerwGE 73, 78 ; BGH, Urteil vom 12. September 1952 - 1 StR 349/52 - BGHSt 3, 175 ; Urteil vom 22. Mai 2003 - 4 StR 21/03 - BGHSt 48, 290 ).Das Gesetz bietet jedoch keinen Anhaltspunkt für die Annahme, ein einmal eingetretener Besetzungsmangel sei nachträglich ohne Wiederholung der betreffenden Amtshandlung behebbar; die nachgeholte Vereidigung deckte nur die künftige, nicht hingegen die vorangegangene Amtsführung des ehrenamtlichen Richters ab (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 4 StR 21/03 - a.a.O., S. 291).
- BVerwG, 26.10.1962 - VII P 1.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.11.2004 - 10 B 6.04
Wirkt an einer mündlichen Verhandlung oder einer Beratung des Gerichts ein ehrenamtlicher Richter ohne die zu Beginn seiner Amtszeit gebotene Vereidigung mit, so folgt daraus nach einhelliger Rechtsprechung ein Besetzungsmangel im Sinne des § 138 Nr. 1 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1962 - BVerwG 7 P 1.62 - BVerwGE 15, 96 ; Urteil vom 21. Oktober 1980 - 2 WD 17.80 - BVerwGE 73, 78 ; BGH, Urteil vom 12. September 1952 - 1 StR 349/52 - BGHSt 3, 175 ; Urteil vom 22. Mai 2003 - 4 StR 21/03 - BGHSt 48, 290 ).Zwar ist die Vereidigung kein Bestandteil der - durch den Wahlakt als solchen erfolgenden - Bestellung zum ehrenamtlichen Richter (BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1962 - BVerwG 7 P 1.62 - a.a.O., S. 97;… Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, § 31 Rn. 2), so dass die Auffassung, im Falle fehlender Vereidigung habe ein Nichtrichter mitgewirkt (so BVerwG…, Urteil vom 21. Oktober 1980 - 2 WD 17.80 - a.a.O., S. 79) als problematisch erscheint.
- BVerwG, 23.08.1996 - 8 C 19.95
Verfassungsrecht - Anspruch auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus BVerwG, 05.11.2004 - 10 B 6.04
Dass der Kläger diese Verfahrensweise widerspruchslos hinnahm, hat keinen Rügeverlust gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 295 ZPO zur Folge, denn auf die Beachtung der Vorschriften über die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts kann nicht verzichtet werden (BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 8 C 19.95 - BVerwGE 102, 7 m.w.N.). - BGH, 12.09.1952 - 1 StR 349/52
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.11.2004 - 10 B 6.04
Wirkt an einer mündlichen Verhandlung oder einer Beratung des Gerichts ein ehrenamtlicher Richter ohne die zu Beginn seiner Amtszeit gebotene Vereidigung mit, so folgt daraus nach einhelliger Rechtsprechung ein Besetzungsmangel im Sinne des § 138 Nr. 1 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1962 - BVerwG 7 P 1.62 - BVerwGE 15, 96 ; Urteil vom 21. Oktober 1980 - 2 WD 17.80 - BVerwGE 73, 78 ; BGH, Urteil vom 12. September 1952 - 1 StR 349/52 - BGHSt 3, 175 ; Urteil vom 22. Mai 2003 - 4 StR 21/03 - BGHSt 48, 290 ).
- BVerwG, 02.02.2023 - 5 C 8.21
Unzureichende Anhörung und ermessensfehlerhafte Entscheidung ohne mündliche …
Denn jedenfalls soweit hier mit der fehlerhaften Ermessensentscheidung nach § 130a Satz 1 VwGO auch ein Verstoß gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbunden ist, ist dieses Recht gemäß § 295 Abs. 2 ZPO unverzichtbar, weil es einer geordneten und funktionsfähigen Rechtspflege dient, an der ein vorrangiges öffentliches Interesse besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1980 - 6 C 110.79 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 20 S. 6 und 9 f. und Beschluss vom 5. November 2004 - 10 B 6.04 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 41 S. 7 m. w. N.). - BSG, 06.09.2017 - B 13 R 177/17 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
Rn. 6 Wirkt ein ehrenamtlicher Richter an der mündlichen Verhandlung oder einer Beratung des Gerichts mit, ohne dass er zuvor vereidigt worden ist, so folgt daraus eine nicht vorschriftsmäßige Besetzung in diesem Termin nach § 202 S 1 SGG iVm § 547 Nr. 1 ZPO (vgl BVerwG Beschluss vom 5.11.2004 - 10 B 6/04 - Buchholz 310 § 138 Ziff 1 VwGO Nr. 41 - Juris RdNr 2; BGH Urteil vom 22.5.2003 - 4 StR 21/03 - BGHSt 48, 290 - Juris RdNr 5 zu § 338 Nr. 1 StPO; BAG Urteil vom 11.3.1965 - 5 AZR 129/64 - BAGE 17, 114 - Juris RdNr 13 ff).Dies entspricht dem Zweck der Eidesleistung, die den ehrenamtlichen Richter in feierlicher Form in die Pflicht nehmen und ihm auf diese Weise eindrücklich bewusst machen soll, welcher verantwortungsvollen Aufgabe er sich bei der Ausübung seines Richteramts zu unterziehen hat (vgl BVerwG Beschluss vom 5.11.2004 - 10 B 6/04 - Juris RdNr 2).
Rn. 12 Der eingetretene Besetzungsmangel wird nicht dadurch geheilt, dass die Vereidigung am 27.4.2017 nachgeholt worden ist; die spätere Vereidigung deckt nur die künftige, aber nicht die vorangegangene Amtsführung des ehrenamtlichen Richters ab (vgl BVerwG Beschluss vom 5.11.2004 - 10 B 6/04 - Buchholz 310 § 138 Ziff 1 VwGO Nr. 41 - Juris RdNr 5).
- BAG, 27.02.2020 - 2 AZN 1389/19
Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts
Rn. 3 1. Wirkt ein ehrenamtlicher Richter an der mündlichen Verhandlung oder einer Beratung des Gerichts mit, ohne dass er zuvor vereidigt worden ist, so folgt daraus eine nicht vorschriftsmäßige Besetzung in diesem Termin nach § 547 Nr. 1 ZPO (vgl. BAG 11. März 1965 - 5 AZR 129/64 - zu 2 der Gründe, BAGE 17, 114;… BVerwG 11. Juli 2014 - 2 B 70.13 - Rn. 5; 5. November 2004 - 10 B 6.04 - BGH 22. Mai 2003 - 4 StR 21/03 - zu 2 der Gründe, BGHSt 48, 290).
- LSG Baden-Württemberg, 31.08.2012 - L 8 U 1970/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Gegenstand des Berufungsverfahrens gem § 96 SGG - …
An dem angefochtenen Urteil des Sozialgerichts wirkte der bis zum Ende der mündlichen Verhandlung nicht nach § 45 Abs. 2 Richtergesetz (DRiG) vereidigte ehrenamtliche Richter Dr. Q. mit, was nach verbreiteter Meinung eine fehlerhafte Besetzung des zur Entscheidung berufenen Spruchkörpers begründet (…vgl. Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage, § 162 Rz. 10a m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 05.11.2004 - 10 B 6/04 - NJW 2005, 771; BGH, Urteil vom 22.05.2003 - 4 StR 21/03 - BGHSt 48, 290;… andere Auffassung wohl Fürst/Mühl/Strotz u.a., Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht, Bd. 1 Teil 4, DRiG T § 45 Rdz. 6).Zwar soll auf die Einhaltung der Vorschriften über die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts grundsätzlich nicht verzichtet werden können (so BVerwG Urteil vom 05.11.2004 a.a.O.) bzw. sind Verstöße gegen das grundrechtsgleiche Recht nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) durch willkürliche oder nur rechtsirrtümliche Verletzung auch einfachgesetzlicher Verfahrensvorschriften für die Prozessbeteiligten nicht disponibel und von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BSG Urteil vom 23.08.2007 - B 4 RS 2/06 R -, Sozialrecht 4-1500 § 155 Nr. 1).
- BSG, 22.08.2013 - B 12 R 52/12 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der …
Zudem hätte die Klägerin mit Rücksicht auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach ein Besetzungsmangel durch Wiederholen der wesentlichen Teile der mündlichen Verhandlung behoben werden kann (BVerwG Beschluss vom 5.11.2004 - 10 B 6/04 - NVwZ 2005, 231 = Buchholz 310 § 138 Ziff 1 VwGO Nr. 41) und eine Beweiserhebung nach einem Richterwechsel nicht zwingend wiederholt werden muss, sondern auch andere Möglichkeiten der Unterrichtung von hinzugetretenen Richtern zulässig sind (BVerwG Beschluss vom 8.7.1988 - 4 B 100.88 - NVwZ-RR 1990, 166 = Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 34; BVerwG Beschluss vom 1.6.2007 - 8 B 85/06; BVerwG Beschluss vom 15.3.2013 - 2 B 12/12 - mwN; vgl zur Beweisaufnahme durch den Einzelrichter zB BGH Urteil vom 13.3.2013 - VIII ZR 49/12 - EBE/BGH 2013, 195 mwN), im Einzelnen darlegen müssen, weshalb die im Protokoll der mündlichen Verhandlung des LSG festgehaltene - bei vollständiger Besetzung des Senates vorgenommene - Verlesung der bereits bei vollständiger Besetzung des Senats protokollierten Erklärungen des Beigeladenen zu 1. und die Bestätigung dieser Erklärungen durch den Beigeladenen zu 1. vorliegend nicht ausgereicht haben könnten, auch dem zuvor vorübergehend abwesenden ehrenamtlichen Richter die für die Urteilsfindung notwendige Kenntnis vom wesentlichen Inhalt dieser Erklärungen zu vermitteln. - BVerwG, 29.08.2011 - 6 B 28.11
- BSG, 22.08.2013 - B 12 R 55/12 B Zudem hätte die Klägerin mit Rücksicht auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach ein Besetzungsmangel durch Wiederholen der wesentlichen Teile der mündlichen Verhandlung behoben werden kann (BVerwG Beschluss vom 5.11.2004 - 10 B 6/04 - NVwZ 2005, 231 = Buchholz 310 § 138 Ziff 1 VwGO Nr. 41) und eine Beweiserhebung nach einem Richterwechsel nicht zwingend wiederholt werden muss, sondern auch andere Möglichkeiten der Unterrichtung von hinzugetretenen Richtern zulässig sind (BVerwG Beschluss vom 8.7.1988 - 4 B 100.88 - NVwZ-RR 1990, 166 = Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 34; BVerwG Beschluss vom 1.6.2007 - 8 B 85/06; BVerwG Beschluss vom 15.3.2013 - 2 B 12/12 - mwN; vgl zur Beweisaufnahme durch den Einzelrichter zB BGH Urteil vom 13.3.2013 - VIII ZR 49/12 - EBE/BGH 2013, 195 mwN), im Einzelnen darlegen müssen, weshalb die im Protokoll der mündlichen Verhandlung des LSG festgehaltene - bei vollständiger Besetzung des Senates vorgenommene - Verlesung der bereits bei vollständiger Besetzung des Senats protokollierten Erklärungen des Beigeladenen zu 1. des Verfahrens L 2 R 115/10 und die Bestätigung dieser Erklärungen durch die Beigeladene zu 1. vorliegend nicht ausgereicht haben könnten, auch dem zuvor vorübergehend abwesenden ehrenamtlichen Richter die für die Urteilsfindung notwendige Kenntnis vom wesentlichen Inhalt dieser Erklärungen zu vermitteln.
- BVerwG, 16.12.2025 - 9 A 23.25 Eine derartige "Selbstkorrektur" durch den iudex a quo verhindert § 158 VwGO nicht (siehe hierzu auch BVerwG, Beschlüsse vom 16. Mai 2002 - 6 B 28.02 u. a. - NJW 2002, 2657 und vom 5. Oktober 2004 - 10 B 6.04 - NVwZ 2005, 232).
- BSG, 27.11.2025 - B 12 BA 19/25 B Beanstandet der Beschwerdeführer die nicht ordnungsgemäße Teilnahme eines Richters, weil dieser nicht vereidigt worden sei, muss er darlegen, dass die Vereidigung fehlte und dieser Mangel auch im Folgenden nicht behoben wurde (vgl BVerwG Beschluss vom 5.11.2004 - 10 B 6.04 - juris RdNr 5).
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