Rechtsprechung
| VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 BV 13.421 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines Asylbewerbers aufgrund mehrerer begangener Straftaten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines Asylbewerbers aufgrund mehrerer begangener Straftaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 09.10.2008 - M 12 K 08.1951
- VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 BV 13.421
Wird zitiert von ... (48) Zitiert selbst (26)
- BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11
Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung; …
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 BV 13.421
In beiden Fällen ist dabei nach § 11 Abs. 1 Satz 4 AufenthG die im Rahmen der Befristung nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG festzusetzende Frist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu bestimmen (…vgl. dazu im Einzelnen BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 42; U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 40 f.;… U.v. 14.5.2013 - 1 C 13.12 - juris Rn. 30 ff.).Der angefochtene Bescheid ist nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO aufzuheben, weil er nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vom 2. Februar 2015, die für die rechtliche Beurteilung der Ausweisung, der Befristung ihrer Wirkungen und der noch nicht vollzogenen Abschiebungsandrohung maßgeblich ist (…vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 12; U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 15;… U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 12;… U.v. 14.5.2013 - 1 C 13.12 - juris Rn. 9), sowohl hinsichtlich der Ausweisung des Klägers aus der Bundesrepublik Deutschland (1.) als auch hinsichtlich der Befristung des Wiedereinreiseverbots auf die Dauer von drei Jahren und der Abschiebungsandrohung (2.) rechtswidrig ist und den Kläger in seinen Rechten verletzt.
Rn. 45 Nach dieser Regelung, die auf türkische Staatsangehörige mit assoziationsrechtlichem Aufenthaltsrecht anwendbar war (…vgl. EuGH, U.v. 2.6.2005 - Dörr und Ünal, C-136/03 - juris Rn. 61 ff.;… BVerwG, U.v. 13.9.2005 - 1 C 7.04 - juris Rn. 12;… U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 22; U.v. 13.12.012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 28;… U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 23), traf die Verwaltungsbehörde, soweit die vorgesehenen Rechtsmittel nur die Gesetzmäßigkeit der Entscheidung betrafen oder keine aufschiebende Wirkung hatten, die Entscheidung über die Entfernung eines Inhabers einer Aufenthaltserlaubnis aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats außer in dringenden Fällen erst nach Erhalt der Stellungnahme einer zuständigen Stelle des Aufnahmelandes, vor der sich der Betroffene entsprechend den innerstaatlichen Rechtsvorschriften verteidigen, unterstützen oder vertreten lassen konnte (Art. 9 Abs. 1 UAbs. 1 Richtlinie 64/221/EWG).
Jedoch ist Art. 9 Abs. 1 Richtlinie 64/221/EWG seit Aufhebung dieser Richtlinie durch Art. 38 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG (ABl EG Nr. L 158 S. 77: im Folgenden: Richtlinie 2004/38/EG) mit Wirkung zum 30. April 2006 für nach diesem Zeitpunkt ergangene Ausweisungsverfügungen wie den streitgegenständlichen Bescheid der Beklagten vom 11. April 2008 nicht mehr anwendbar (…vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 22 ff.; U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 28 ff.;… U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 23 ff.;… B.v. 15.4.2013 - 1 B 22.12 - juris Rn. 5 ff.).
Vielmehr ist der Rechtsschutz gegen Ausweisungen türkischer Staatsangehöriger, die über ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrechts verfügen, nunmehr in entsprechender Anwendung des für Unionsbürger an die Stelle von Art. 9 Abs. 1 Richtlinie 64/221/EWG getretenen Art. 31 Richtlinie 2004/38/EG oder des Art. 12 der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend der Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen (ABl EG 2004 Nr. L 16 S. 44; im Folgenden: Richtlinie 2003/109/EG) gewährleistet (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 29;… U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 23;… B.v. 15.4.2013 1 B 22.12 - juris Rn. 5).
Rn. 49 Zum anderen würde die weitere Anwendung von Art. 9 Abs. 1 Richtlinie 64/221/EWG gegen Art. 59 des Zusatzprotokolls zum Abkommen vom 12. September 1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei für die Übergangsphase der Assoziation (BGBl 1972 II S. 385; im Folgenden: ZP) verstoßen (…vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 25; U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 33;… B.v. 15.4.2013 - 1 B 22.12 - juris Rn. 13 ff.).
Die Beteiligung einer anderen als der für die Entscheidung über die Entfernung aus dem Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats zuständigen Stelle, wie sie Art. 9 Abs. 1 Richtlinie 64/221/EWG im Sinne eines Vier-Augen-Prinzips vorsah, ist daher nach Art. 31 Richtlinie 2004/38/EG für den Rechtsschutz von Unionsbürgern gegen solche Entscheidungen nicht mehr zwingend vorgeschrieben (…vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 23; U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 30;… U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 23: B.v. 15.4.2013 - 1 B 22.12 - juris Rn. 6).
Eine Verpflichtung zur Beteiligung einer weiteren unabhängigen Stelle im Verwaltungsverfahren ergibt sich daraus aber nicht (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 30;… B.v. 15.4.2013 - 1 B 22.12 - juris Rn. 6 ff.).
Der Türkei würde daher entgegen Art. 59 ZP eine günstigere Behandlung gewährt als diejenige, die sich die Mitgliedstaaten untereinander einräumen (…vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 25; U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 33;… B.v. 15.4.2013 - 1 B 22.12 - juris Rn. 13 ff.).
Ihr Schutz ist daher ein Grundinteresse der Gesellschaft (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 19), das durch Straftaten, wie sie der Kläger begangen hat, erheblich beeinträchtigt wird.
Unter diesen Umständen ist der Verwaltungsgerichtshof durch die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer aber nicht daran gehindert, wie hier auf der Grundlage der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls und des persönlichen Eindrucks, den er vom Kläger in der mündlichen Verhandlung gewonnen hat, zu der Überzeugung zu gelangen, dass trotz des Fortbestehens der Führungsaufsicht zum Zeitpunkt seiner Entscheidung keine gegenwärtige Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft mehr besteht (vgl. zur fehlenden Bindung der Verwaltungsgerichte an die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer über die Aussetzung des Strafrests zur Bewährung hinsichtlich der Gefahrenprognose BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 23;… U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18 ff.).
- BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11
Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches …
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 BV 13.421
Zum anderen enthält die Anfechtungsklage gegen den Ausweisungsbescheid, wenn dieser wie der Bescheid vom 11. April 2008 keine Befristung der Wirkungen der Ausweisung verfügt hat, zugleich - als Minus - für den Fall der Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Ausweisung einen Hilfsantrag auf Verpflichtung des Trägers der Ausländerbehörde zu einer angemessenen Befristung dieser Wirkungen mit der Folge, dass im Fall der gerichtlichen Bestätigung der Ausweisung zugleich eine Entscheidung über die Befristung der Wirkungen der Ausweisung zu treffen ist (vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 39).In beiden Fällen ist dabei nach § 11 Abs. 1 Satz 4 AufenthG die im Rahmen der Befristung nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG festzusetzende Frist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu bestimmen (vgl. dazu im Einzelnen BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 42;… U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 40 f.;… U.v. 14.5.2013 - 1 C 13.12 - juris Rn. 30 ff.).
Der angefochtene Bescheid ist nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO aufzuheben, weil er nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vom 2. Februar 2015, die für die rechtliche Beurteilung der Ausweisung, der Befristung ihrer Wirkungen und der noch nicht vollzogenen Abschiebungsandrohung maßgeblich ist (vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 12;… U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 15;… U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 12;… U.v. 14.5.2013 - 1 C 13.12 - juris Rn. 9), sowohl hinsichtlich der Ausweisung des Klägers aus der Bundesrepublik Deutschland (1.) als auch hinsichtlich der Befristung des Wiedereinreiseverbots auf die Dauer von drei Jahren und der Abschiebungsandrohung (2.) rechtswidrig ist und den Kläger in seinen Rechten verletzt.
Rn. 45 Nach dieser Regelung, die auf türkische Staatsangehörige mit assoziationsrechtlichem Aufenthaltsrecht anwendbar war (…vgl. EuGH, U.v. 2.6.2005 - Dörr und Ünal, C-136/03 - juris Rn. 61 ff.;… BVerwG, U.v. 13.9.2005 - 1 C 7.04 - juris Rn. 12; U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 22;… U.v. 13.12.012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 28;… U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 23), traf die Verwaltungsbehörde, soweit die vorgesehenen Rechtsmittel nur die Gesetzmäßigkeit der Entscheidung betrafen oder keine aufschiebende Wirkung hatten, die Entscheidung über die Entfernung eines Inhabers einer Aufenthaltserlaubnis aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats außer in dringenden Fällen erst nach Erhalt der Stellungnahme einer zuständigen Stelle des Aufnahmelandes, vor der sich der Betroffene entsprechend den innerstaatlichen Rechtsvorschriften verteidigen, unterstützen oder vertreten lassen konnte (Art. 9 Abs. 1 UAbs. 1 Richtlinie 64/221/EWG).
Jedoch ist Art. 9 Abs. 1 Richtlinie 64/221/EWG seit Aufhebung dieser Richtlinie durch Art. 38 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG (ABl EG Nr. L 158 S. 77: im Folgenden: Richtlinie 2004/38/EG) mit Wirkung zum 30. April 2006 für nach diesem Zeitpunkt ergangene Ausweisungsverfügungen wie den streitgegenständlichen Bescheid der Beklagten vom 11. April 2008 nicht mehr anwendbar (vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 22 ff.;… U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 28 ff.;… U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 23 ff.;… B.v. 15.4.2013 - 1 B 22.12 - juris Rn. 5 ff.).
Für die Anwendbarkeit des Art. 12 Richtlinie 2003/109/EG spricht dabei, dass diese Regelung, nach deren Abs. 4 dem Ausgewiesenen der Rechtsweg in dem jeweiligen Mitgliedstaat offen steht, nach der Aufhebung der Richtlinie 64/221/EWG den unionsrechtlichen Bezugsrahmen für die Ausweisung türkischer Staatsangehöriger bildet, die wie der Kläger über ein Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 1 Spiegelstrich 2 ARB 1/80 verfügen (…vgl. EuGH, U.v. 8.12.2011 - Ziebell, C-371/08 - juris Rn. 79; BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 12).
Rn. 49 Zum anderen würde die weitere Anwendung von Art. 9 Abs. 1 Richtlinie 64/221/EWG gegen Art. 59 des Zusatzprotokolls zum Abkommen vom 12. September 1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei für die Übergangsphase der Assoziation (BGBl 1972 II S. 385; im Folgenden: ZP) verstoßen (vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 25;… U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 33;… B.v. 15.4.2013 - 1 B 22.12 - juris Rn. 13 ff.).
Die Beteiligung einer anderen als der für die Entscheidung über die Entfernung aus dem Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats zuständigen Stelle, wie sie Art. 9 Abs. 1 Richtlinie 64/221/EWG im Sinne eines Vier-Augen-Prinzips vorsah, ist daher nach Art. 31 Richtlinie 2004/38/EG für den Rechtsschutz von Unionsbürgern gegen solche Entscheidungen nicht mehr zwingend vorgeschrieben (vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 23;… U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 30;… U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 23: B.v. 15.4.2013 - 1 B 22.12 - juris Rn. 6).
Der Türkei würde daher entgegen Art. 59 ZP eine günstigere Behandlung gewährt als diejenige, die sich die Mitgliedstaaten untereinander einräumen (vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 25;… U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 33;… B.v. 15.4.2013 - 1 B 22.12 - juris Rn. 13 ff.).
Auch insoweit dürfen vielmehr keine zu geringen Anforderungen gestellt werden (vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 16;… U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 16).
- BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12
Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; …
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 BV 13.421
Der angefochtene Bescheid ist nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO aufzuheben, weil er nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vom 2. Februar 2015, die für die rechtliche Beurteilung der Ausweisung, der Befristung ihrer Wirkungen und der noch nicht vollzogenen Abschiebungsandrohung maßgeblich ist (…vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 12;… U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 15; U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 12;… U.v. 14.5.2013 - 1 C 13.12 - juris Rn. 9), sowohl hinsichtlich der Ausweisung des Klägers aus der Bundesrepublik Deutschland (1.) als auch hinsichtlich der Befristung des Wiedereinreiseverbots auf die Dauer von drei Jahren und der Abschiebungsandrohung (2.) rechtswidrig ist und den Kläger in seinen Rechten verletzt.Rn. 45 Nach dieser Regelung, die auf türkische Staatsangehörige mit assoziationsrechtlichem Aufenthaltsrecht anwendbar war (…vgl. EuGH, U.v. 2.6.2005 - Dörr und Ünal, C-136/03 - juris Rn. 61 ff.;… BVerwG, U.v. 13.9.2005 - 1 C 7.04 - juris Rn. 12;… U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 22;… U.v. 13.12.012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 28; U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 23), traf die Verwaltungsbehörde, soweit die vorgesehenen Rechtsmittel nur die Gesetzmäßigkeit der Entscheidung betrafen oder keine aufschiebende Wirkung hatten, die Entscheidung über die Entfernung eines Inhabers einer Aufenthaltserlaubnis aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats außer in dringenden Fällen erst nach Erhalt der Stellungnahme einer zuständigen Stelle des Aufnahmelandes, vor der sich der Betroffene entsprechend den innerstaatlichen Rechtsvorschriften verteidigen, unterstützen oder vertreten lassen konnte (Art. 9 Abs. 1 UAbs. 1 Richtlinie 64/221/EWG).
Jedoch ist Art. 9 Abs. 1 Richtlinie 64/221/EWG seit Aufhebung dieser Richtlinie durch Art. 38 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG (ABl EG Nr. L 158 S. 77: im Folgenden: Richtlinie 2004/38/EG) mit Wirkung zum 30. April 2006 für nach diesem Zeitpunkt ergangene Ausweisungsverfügungen wie den streitgegenständlichen Bescheid der Beklagten vom 11. April 2008 nicht mehr anwendbar (…vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 22 ff.;… U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 28 ff.; U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 23 ff.;… B.v. 15.4.2013 - 1 B 22.12 - juris Rn. 5 ff.).
Vielmehr ist der Rechtsschutz gegen Ausweisungen türkischer Staatsangehöriger, die über ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrechts verfügen, nunmehr in entsprechender Anwendung des für Unionsbürger an die Stelle von Art. 9 Abs. 1 Richtlinie 64/221/EWG getretenen Art. 31 Richtlinie 2004/38/EG oder des Art. 12 der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend der Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen (ABl EG 2004 Nr. L 16 S. 44; im Folgenden: Richtlinie 2003/109/EG) gewährleistet (…vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 29; U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 23;… B.v. 15.4.2013 1 B 22.12 - juris Rn. 5).
Die Beteiligung einer anderen als der für die Entscheidung über die Entfernung aus dem Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats zuständigen Stelle, wie sie Art. 9 Abs. 1 Richtlinie 64/221/EWG im Sinne eines Vier-Augen-Prinzips vorsah, ist daher nach Art. 31 Richtlinie 2004/38/EG für den Rechtsschutz von Unionsbürgern gegen solche Entscheidungen nicht mehr zwingend vorgeschrieben (…vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 23;… U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 30; U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 23: B.v. 15.4.2013 - 1 B 22.12 - juris Rn. 6).
Rn. 53 Dementsprechend kann ein türkischer Staatsangehöriger, der wie der Kläger ein Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 1 Spiegelstrich 2 ARB 1/80 besitzt, nach Art. 14 Abs. 1 ARB nur im Ermessenswege aufgrund einer Einzelfallprüfung ausgewiesen werden, wenn sein persönliches Verhalten gegenwärtig eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland als des Aufnahmemitgliedstaats darstellt und die Maßnahme für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist (…vgl. EuGH a.a.O. Rn. 82 und 86; BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 13).
Auch insoweit dürfen vielmehr keine zu geringen Anforderungen gestellt werden (…vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 16; U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 16).
Unter diesen Umständen ist der Verwaltungsgerichtshof durch die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer aber nicht daran gehindert, wie hier auf der Grundlage der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls und des persönlichen Eindrucks, den er vom Kläger in der mündlichen Verhandlung gewonnen hat, zu der Überzeugung zu gelangen, dass trotz des Fortbestehens der Führungsaufsicht zum Zeitpunkt seiner Entscheidung keine gegenwärtige Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft mehr besteht (…vgl. zur fehlenden Bindung der Verwaltungsgerichte an die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer über die Aussetzung des Strafrests zur Bewährung hinsichtlich der Gefahrenprognose BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 23; U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18 ff.).
- BVerwG, 15.04.2013 - 1 B 22.12
Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung; …
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 BV 13.421
Über die Befristung der Wirkungen der Ausweisung ist in diesem Fall aber auch dann zu entscheiden, wenn eine solche Befristung nachträglich vorgenommen wird und die Anfechtungsklage gegen den Ausweisungsbescheid wie hier auf den Befristungsbescheid erstreckt wird (…vgl. zur Statthaftigkeit der Anfechtungsklage gegen nachträgliche Befristungsentscheidungen BVerwG, B.v. 14.3.2013 - 1 B 17.12 - juris Rn. 13; B.v. 15.4.2013 - 1 B 22.12 - juris Rn. 31; kritisch dazu Armbruster/Hoppe, ZAR 2013, 309/315).Jedoch ist Art. 9 Abs. 1 Richtlinie 64/221/EWG seit Aufhebung dieser Richtlinie durch Art. 38 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG (ABl EG Nr. L 158 S. 77: im Folgenden: Richtlinie 2004/38/EG) mit Wirkung zum 30. April 2006 für nach diesem Zeitpunkt ergangene Ausweisungsverfügungen wie den streitgegenständlichen Bescheid der Beklagten vom 11. April 2008 nicht mehr anwendbar (…vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 22 ff.;… U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 28 ff.;… U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 23 ff.; B.v. 15.4.2013 - 1 B 22.12 - juris Rn. 5 ff.).
Vielmehr ist der Rechtsschutz gegen Ausweisungen türkischer Staatsangehöriger, die über ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrechts verfügen, nunmehr in entsprechender Anwendung des für Unionsbürger an die Stelle von Art. 9 Abs. 1 Richtlinie 64/221/EWG getretenen Art. 31 Richtlinie 2004/38/EG oder des Art. 12 der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend der Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen (ABl EG 2004 Nr. L 16 S. 44; im Folgenden: Richtlinie 2003/109/EG) gewährleistet (…vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 29;… U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 23; B.v. 15.4.2013 1 B 22.12 - juris Rn. 5).
Rn. 49 Zum anderen würde die weitere Anwendung von Art. 9 Abs. 1 Richtlinie 64/221/EWG gegen Art. 59 des Zusatzprotokolls zum Abkommen vom 12. September 1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei für die Übergangsphase der Assoziation (BGBl 1972 II S. 385; im Folgenden: ZP) verstoßen (…vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 25;… U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 33; B.v. 15.4.2013 - 1 B 22.12 - juris Rn. 13 ff.).
Die Beteiligung einer anderen als der für die Entscheidung über die Entfernung aus dem Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats zuständigen Stelle, wie sie Art. 9 Abs. 1 Richtlinie 64/221/EWG im Sinne eines Vier-Augen-Prinzips vorsah, ist daher nach Art. 31 Richtlinie 2004/38/EG für den Rechtsschutz von Unionsbürgern gegen solche Entscheidungen nicht mehr zwingend vorgeschrieben (…vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 23;… U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 30; U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 23: B.v. 15.4.2013 - 1 B 22.12 - juris Rn. 6).
Eine Verpflichtung zur Beteiligung einer weiteren unabhängigen Stelle im Verwaltungsverfahren ergibt sich daraus aber nicht (…vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 30; B.v. 15.4.2013 - 1 B 22.12 - juris Rn. 6 ff.).
Der Türkei würde daher entgegen Art. 59 ZP eine günstigere Behandlung gewährt als diejenige, die sich die Mitgliedstaaten untereinander einräumen (…vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 25;… U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 33; B.v. 15.4.2013 - 1 B 22.12 - juris Rn. 13 ff.).
- EuGH, 08.12.2011 - C-371/08
Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 BV 13.421
Rn. 42 aaa) Dieses Recht unterliegt lediglich in den beiden folgenden Fällen Beschränkungen (…vgl. EuGH, U.v. 16.3.2000 - Ergat, C-329/97 - juris Rn. 45 ff.;… U.v. 11.11.2004 - Cetinkaya, C-467/02 - juris Rn. 36;… U.v.7.7.2005 - Aydinli, C-373/03 - juris Rn. 27;… U.v.16.2.2006 - Torun, C-502/04 - juris Rn. 21 und 25; U.v. 8.12.2011 - Ziebell, C-371/08 - juris Rn. 49 m.w.N.).Für die Anwendbarkeit des Art. 12 Richtlinie 2003/109/EG spricht dabei, dass diese Regelung, nach deren Abs. 4 dem Ausgewiesenen der Rechtsweg in dem jeweiligen Mitgliedstaat offen steht, nach der Aufhebung der Richtlinie 64/221/EWG den unionsrechtlichen Bezugsrahmen für die Ausweisung türkischer Staatsangehöriger bildet, die wie der Kläger über ein Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 1 Spiegelstrich 2 ARB 1/80 verfügen (vgl. EuGH, U.v. 8.12.2011 - Ziebell, C-371/08 - juris Rn. 79;… BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 12).
Rn. 52 Entgegen der Ansicht des Klägers kann dabei Art. 28 Abs. 3 Buchstabe a Richtlinie 2004/38/EG, nach dem eine Ausweisung gegen Unionsbürger nicht verfügt werden darf, es sei denn, die Entscheidung beruht auf zwingenden Gründen der öffentlichen Sicherheit, die von den Mitgliedstaaten festgelegt werden, wenn sie ihren Aufenthalt in den letzten zehn Jahren im Aufnahmemitgliedstaat gehabt haben, im Falle von nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 erfolgenden Ausweisungen allerdings nicht entsprechend angewandt werden, um die Tragweite von Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 zu bestimmen (vgl. EuGH, U.v. 8.12.2011 - Ziebell, C-371/08 - juris Rn. 74).
Darüber hinaus sind bei der Gefahrenprognose nach der letzten Behördenentscheidung eingetretene Tatsachen zu berücksichtigen, die den Wegfall oder eine nicht unerhebliche Verminderung der gegenwärtigen Gefährdung mit sich bringen können, die das Verhalten des Betroffenen für das in Rede stehende Grundinteresse der Gesellschaft darstellen kann (vgl. EuGH, U.v. 8.12.2011 - Ziebell, C-371/08 - juris Rn. 84).
Rn. 77 Dabei ist im Rahmen der Prüfung der Unerlässlichkeit zu beachten, dass die Grundrechte des Betroffenen, insbesondere das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein müssen (vgl. EuGH U.v. 8.12.2011 - Ziebell, C-371/08 - juris Rn. 82).
- EuGH, 11.11.2004 - C-467/02
Cetinkaya
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 BV 13.421
Die praktische Wirksamkeit dieser Rechte setzt dabei zwangsläufig die Existenz eines entsprechenden Aufenthaltsrechts voraus, das ebenfalls auf Unionsrecht beruht und vom Fortbestehen der Voraussetzungen für den Zugang zu diesen Rechten unabhängig ist (…vgl. EuGH, U.v. 16.3.2000 - Ergat, C-329/97 - juris Rn. 40; U.v. 11.11.2004 - Cetinkaya, C-467/02 - juris Rn. 31;… U.v. 7.7.2005 - Aydinli, C-373/03 - juris Rn. 25;… U.v. 16.2.2006 - Torun, C-502/04 - juris Rn. 20;… BVerwG, U.v. 6.10.2005 - 1 C 5.04 - juris Rn. 11).Art. 7 Satz 1 Spiegelstrich 2 ARB 1/80 gilt aber entgegen seinem Wortlaut nicht nur für Familienangehörige eines dem regulären Arbeitsmarkt angehörenden türkischen Arbeitnehmers, die die Genehmigung erhalten haben, zu ihm zu ziehen, sondern auch für ein Kind eines solchen Arbeitnehmers, das wie der Kläger im Aufnahmemitgliedstaat geboren wurde und stets dort gelebt hat (vgl. EuGH, U.v. 11.11.2004 - Cetinkaya, C-467/02 - juris Rn. 20 ff, 26;… U.v. 7.7.2005 - Aydinli, C-373/03 - juris Rn. 22;… BVerwG, U.v. 6.10.2005 - 1 C 5.04 - juris Rn. 11).
Der Kläger hat schließlich von seiner Geburt bis zu seiner Inhaftierung im Juni 2006 und damit seit mindestens fünf Jahren seinen ordnungsgemäßen Wohnsitz bei seinen Eltern gehabt und mit ihnen eine familiäre Lebensgemeinschaft geführt (vgl. EuGH, U.v. 11.11.2004 - Cetinkaya, C-467/02 - juris Rn. 30;… U.v. 7.7.2005 - Aydinli, C-373/03 - juris Rn. 24).
Rn. 42 aaa) Dieses Recht unterliegt lediglich in den beiden folgenden Fällen Beschränkungen (…vgl. EuGH, U.v. 16.3.2000 - Ergat, C-329/97 - juris Rn. 45 ff.; U.v. 11.11.2004 - Cetinkaya, C-467/02 - juris Rn. 36;… U.v.7.7.2005 - Aydinli, C-373/03 - juris Rn. 27;… U.v.16.2.2006 - Torun, C-502/04 - juris Rn. 21 und 25;… U.v. 8.12.2011 - Ziebell, C-371/08 - juris Rn. 49 m.w.N.).
Denn im Hinblick darauf, dass dieses Recht aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit nur nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 oder wegen eines Verlassens des Aufnahmemitgliedstaats während eines erheblichen Zeitraums ohne berechtigte Gründe beschränkt werden kann, unterliegt es wegen einer längeren Abwesenheit vom Arbeitsmarkt auf Grund einer mehrjährigen Freiheitsstrafe keinen Beschränkungen (vgl. EuGH, U.v. 11.11.2004 - Cetinkaya, C-467/02 - juris Rn. 38 f.;… U.v. 7.7.2005 - Aydinli, C-373/03 - juris Rn. 27 f.;… U.v. 16.2.2006 - Torun, C-502/04 - juris Rn. 25 f.;… BVerwG, U.v. 6.10.2005 - 1 C 5.04 - juris Rn. 12;… U.v. 28.6.2006 - 1 C 4.06 - juris Rn. 13).
- EuGH, 07.07.2005 - C-373/03
Aydinli - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 BV 13.421
Die praktische Wirksamkeit dieser Rechte setzt dabei zwangsläufig die Existenz eines entsprechenden Aufenthaltsrechts voraus, das ebenfalls auf Unionsrecht beruht und vom Fortbestehen der Voraussetzungen für den Zugang zu diesen Rechten unabhängig ist (…vgl. EuGH, U.v. 16.3.2000 - Ergat, C-329/97 - juris Rn. 40;… U.v. 11.11.2004 - Cetinkaya, C-467/02 - juris Rn. 31; U.v. 7.7.2005 - Aydinli, C-373/03 - juris Rn. 25;… U.v. 16.2.2006 - Torun, C-502/04 - juris Rn. 20;… BVerwG, U.v. 6.10.2005 - 1 C 5.04 - juris Rn. 11).Art. 7 Satz 1 Spiegelstrich 2 ARB 1/80 gilt aber entgegen seinem Wortlaut nicht nur für Familienangehörige eines dem regulären Arbeitsmarkt angehörenden türkischen Arbeitnehmers, die die Genehmigung erhalten haben, zu ihm zu ziehen, sondern auch für ein Kind eines solchen Arbeitnehmers, das wie der Kläger im Aufnahmemitgliedstaat geboren wurde und stets dort gelebt hat (…vgl. EuGH, U.v. 11.11.2004 - Cetinkaya, C-467/02 - juris Rn. 20 ff, 26; U.v. 7.7.2005 - Aydinli, C-373/03 - juris Rn. 22;… BVerwG, U.v. 6.10.2005 - 1 C 5.04 - juris Rn. 11).
Der Kläger hat schließlich von seiner Geburt bis zu seiner Inhaftierung im Juni 2006 und damit seit mindestens fünf Jahren seinen ordnungsgemäßen Wohnsitz bei seinen Eltern gehabt und mit ihnen eine familiäre Lebensgemeinschaft geführt (…vgl. EuGH, U.v. 11.11.2004 - Cetinkaya, C-467/02 - juris Rn. 30; U.v. 7.7.2005 - Aydinli, C-373/03 - juris Rn. 24).
Rn. 42 aaa) Dieses Recht unterliegt lediglich in den beiden folgenden Fällen Beschränkungen (…vgl. EuGH, U.v. 16.3.2000 - Ergat, C-329/97 - juris Rn. 45 ff.;… U.v. 11.11.2004 - Cetinkaya, C-467/02 - juris Rn. 36; U.v.7.7.2005 - Aydinli, C-373/03 - juris Rn. 27;… U.v.16.2.2006 - Torun, C-502/04 - juris Rn. 21 und 25;… U.v. 8.12.2011 - Ziebell, C-371/08 - juris Rn. 49 m.w.N.).
Denn im Hinblick darauf, dass dieses Recht aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit nur nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 oder wegen eines Verlassens des Aufnahmemitgliedstaats während eines erheblichen Zeitraums ohne berechtigte Gründe beschränkt werden kann, unterliegt es wegen einer längeren Abwesenheit vom Arbeitsmarkt auf Grund einer mehrjährigen Freiheitsstrafe keinen Beschränkungen (…vgl. EuGH, U.v. 11.11.2004 - Cetinkaya, C-467/02 - juris Rn. 38 f.; U.v. 7.7.2005 - Aydinli, C-373/03 - juris Rn. 27 f.;… U.v. 16.2.2006 - Torun, C-502/04 - juris Rn. 25 f.;… BVerwG, U.v. 6.10.2005 - 1 C 5.04 - juris Rn. 12;… U.v. 28.6.2006 - 1 C 4.06 - juris Rn. 13).
- BVerwG, 06.10.2005 - 1 C 5.04
Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern; …
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 BV 13.421
Die praktische Wirksamkeit dieser Rechte setzt dabei zwangsläufig die Existenz eines entsprechenden Aufenthaltsrechts voraus, das ebenfalls auf Unionsrecht beruht und vom Fortbestehen der Voraussetzungen für den Zugang zu diesen Rechten unabhängig ist (…vgl. EuGH, U.v. 16.3.2000 - Ergat, C-329/97 - juris Rn. 40;… U.v. 11.11.2004 - Cetinkaya, C-467/02 - juris Rn. 31;… U.v. 7.7.2005 - Aydinli, C-373/03 - juris Rn. 25;… U.v. 16.2.2006 - Torun, C-502/04 - juris Rn. 20; BVerwG, U.v. 6.10.2005 - 1 C 5.04 - juris Rn. 11).Art. 7 Satz 1 Spiegelstrich 2 ARB 1/80 gilt aber entgegen seinem Wortlaut nicht nur für Familienangehörige eines dem regulären Arbeitsmarkt angehörenden türkischen Arbeitnehmers, die die Genehmigung erhalten haben, zu ihm zu ziehen, sondern auch für ein Kind eines solchen Arbeitnehmers, das wie der Kläger im Aufnahmemitgliedstaat geboren wurde und stets dort gelebt hat (…vgl. EuGH, U.v. 11.11.2004 - Cetinkaya, C-467/02 - juris Rn. 20 ff, 26;… U.v. 7.7.2005 - Aydinli, C-373/03 - juris Rn. 22; BVerwG, U.v. 6.10.2005 - 1 C 5.04 - juris Rn. 11).
Denn im Hinblick darauf, dass dieses Recht aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit nur nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 oder wegen eines Verlassens des Aufnahmemitgliedstaats während eines erheblichen Zeitraums ohne berechtigte Gründe beschränkt werden kann, unterliegt es wegen einer längeren Abwesenheit vom Arbeitsmarkt auf Grund einer mehrjährigen Freiheitsstrafe keinen Beschränkungen (…vgl. EuGH, U.v. 11.11.2004 - Cetinkaya, C-467/02 - juris Rn. 38 f.;… U.v. 7.7.2005 - Aydinli, C-373/03 - juris Rn. 27 f.;… U.v. 16.2.2006 - Torun, C-502/04 - juris Rn. 25 f.; BVerwG, U.v. 6.10.2005 - 1 C 5.04 - juris Rn. 12;… U.v. 28.6.2006 - 1 C 4.06 - juris Rn. 13).
Rn. 46 Zwar wäre diese Regelung im Falle ihrer weiteren Anwendbarkeit durch die Ausweisung des Klägers verletzt worden, weil nach § 114 Satz 1 VwGO im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nur die Rechtmäßigkeit der nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 in Verbindung mit § 55 Abs. 1 und § 56 Abs. 1 Satz 2 AufenthG im Ermessen der Ausländerbehörde stehenden Ausweisung, nicht aber ihre Zweckmäßigkeit überprüft wird, ein Widerspruchsverfahren nach § 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO in Verbindung mit Art. 15 Abs. 2 AGVwGO nicht stattgefunden hat und auch sonst eine andere Stelle als die Beklagte vor Erlass des Ausweisungsentscheids vom 11. April 2008 zur Ausweisung des Klägers nicht Stellung genommen hatte (…vgl. BVerwG, U.v. 13.9.2005 - 1 C 7.04 - juris Rn. 13; U.v. 6.10.2005 - 1 C 5.04 - juris Rn. 14).
Die Ausweisung wäre daher auch wegen eines Mangels des Verwaltungsverfahrens unheilbar rechtswidrig gewesen (vgl. BVerwG, U.v. 6.10.2005 - 1 C 5.04 - juris Rn. 16).
- BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08
D (A), Verfassungsbeschwerde, Schutz von Ehe und Familie, Eltern-Kind-Verhältnis, …
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 BV 13.421
Rn. 83 Die in Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm gebietet es, bei Entscheidungen über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen zu berücksichtigen (…vgl. BVerfG, B.v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 - juris Rn. 17;… U.v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 - juris Rn. 16; B.v. 1.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - juris Rn. 26;… B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 12).Dabei ist maßgeblich auf die Sicht des Kindes abzustellen (…BVerfG, B.v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 - juris Rn. 25;… B.v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 - juris Rn. 18; B.v. 1.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - juris Rn. 31;… B.v 25.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 14).
Kann die familiäre Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und seinem Kind nur in der Bundesrepublik gelebt werden, weil weder dem Kind noch seiner Mutter das Verlassen der Bundesrepublik zumutbar ist, etwa weil das Kind deutscher Staatsangehöriger ist und ihm wegen der Beziehungen zu seiner Mutter eine Ausreise aus Deutschland nicht zugemutet werden kann, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange in der Regel zurück (…vgl. BVerfG, B.v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 - juris Rn. 19;… B.v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 - juris Rn. 17; B.v. 1.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - juris Rn. 27;… B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 13).
Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere dann, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (…vgl. BVerfG, B.v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 - juris Rn. 22; B.v. 1.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - juris Rn. 33;… B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 14).
- BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05
Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, deutsche Kinder, nichteheliche Kinder, …
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 BV 13.421
Rn. 83 Die in Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm gebietet es, bei Entscheidungen über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen zu berücksichtigen (…vgl. BVerfG, B.v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 - juris Rn. 17; U.v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 - juris Rn. 16;… B.v. 1.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - juris Rn. 26;… B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 12).Dabei ist maßgeblich auf die Sicht des Kindes abzustellen (…BVerfG, B.v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 - juris Rn. 25; B.v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 - juris Rn. 18;… B.v. 1.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - juris Rn. 31;… B.v 25.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 14).
Kann die familiäre Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und seinem Kind nur in der Bundesrepublik gelebt werden, weil weder dem Kind noch seiner Mutter das Verlassen der Bundesrepublik zumutbar ist, etwa weil das Kind deutscher Staatsangehöriger ist und ihm wegen der Beziehungen zu seiner Mutter eine Ausreise aus Deutschland nicht zugemutet werden kann, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange in der Regel zurück (…vgl. BVerfG, B.v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 - juris Rn. 19; B.v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 - juris Rn. 17;… B.v. 1.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - juris Rn. 27;… B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 13).
Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere dann, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (vgl. BVerfG, B.v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 - juris Rn. 22;… B.v. 1.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - juris Rn. 33;… B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 14).
- BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche …
- BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen …
- EuGH, 16.02.2006 - C-502/04
Torun - Assoziation EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Artikel 7 …
- EGMR, 02.08.2001 - 54273/00
- EuGH, 16.03.2000 - C-329/97
Ergat - "Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
- BVerwG, 13.09.2005 - 1 C 7.04
Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer; …
- EGMR, 05.07.2005 - 46410/99
Urteil in der Rechtssache Ü. gegen die NIEDERLANDE
- BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 13.12
Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung; …
- BVerwG, 18.08.2005 - 4 C 13.04
Flächennutzungsplan, Grundzüge; Nutzungsbeschränkung; Grenzwerte; …
- EGMR, 28.06.2011 - 55597/09
[ENG]
- EuGH, 18.07.2007 - C-325/05
Derin - Assoziierung EWG-Türkei - Art. 59 des Zusatzprotokolls - Art. 6, 7 und 14 …
- EuGH, 02.06.2005 - C-136/03
Dörr und Ünal - Freizügigkeit - Öffentliche Ordnung - Richtlinie 64/221/EWG - …
- VGH Bayern, 26.06.2012 - 10 BV 09.2259
Untersagung von Glücksspielwerbung im Internet; Klageänderung
- BVerwG, 28.06.2006 - 1 C 4.06
Ausweisung, Straftäter, Gemeinschaftsrecht, Türken, Assoziationsratsbeschluss …
- BVerwG, 24.10.2013 - 7 C 13.12
Keine Klärung im Streit um Schutzmaßnahmen beim Anbau von gentechnisch …
- BVerwG, 14.03.2013 - 1 B 17.12
Ausweisung; Befristung; nachträgliche Befristung; Anfechtungsklage; …
- VGH Bayern, 28.06.2016 - 10 B 13.1982
Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen
Die Gesundheit der Bürger nimmt aber in der Hierarchie der in den Grundrechten enthaltenen Werteordnung einen hohen Rang ein; ihr Schutz ist daher ein Grundinteresse der Gesellschaft, das durch Straftaten, wie sie der Kläger über einen längeren Zeitraum begangen hat, erheblich beeinträchtigt wird (st. Rspr.;… vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 19; BayVGH, U.v. 3.2.2015 - 10 BV 13.421 - juris Rn. 57).Rn. 44 Dabei ist im Rahmen der Prüfung der Unerlässlichkeit zu beachten, dass die Grundrechte des Betroffenen, insbesondere das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein müssen, wobei sämtliche konkreten Umstände, die für die Situation des Betroffenen gekennzeichnet sind, zu berücksichtigen sind (vgl. BayVGH, U.v. 3.2.2015 - 10 BV 13.421 - juris Rn. 77 m.w. Rsprnachweisen).
Die in Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm gebietet es, bei Entscheidungen über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen zu berücksichtigen; dabei ist maßgeblich auf die Sicht des Kindes abzustellen (st. Rspr.; vgl. z. B. BayVGH, U.v. 3.2.2015 - 10 BV 13.421 - juris Rn. 83 m.w. Rsprnachweisen).
- VGH Bayern, 12.12.2016 - 10 BV 13.1006
Vermittlung von Lotterien im Internet - Feststellungsinteresse nach Erledigung …
Der Senat hält sie - mit dem Verwaltungsgericht Regensburg (UA, S. 12, 13) - auch nicht für sachdienlich (vgl. zum Begriff: BayVGH, U.v. 3.2.2015 - 10 BV 13.421 - juris Rn. 32, 33;… VG Bremen,U.v. 17.7.2014 - 5 K 4084/08 - juris Rn. 66 f.).Aus diesen Gründen kann nicht die Rede davon sein, dass die Änderung des Feststellungsbegehrens bei im Wesentlichen identischem Streitstoff zur endgültigen Streitbeilegung beitragen könnte (…BVerwG, U.v. 18.8.2005 - 4 C 1304 - juris Rn. 22 m.w.N.; BayVGH, U.v. 3.2.2015 - 10 BV 13.421 - a.a.O.) und aus diesem Grund sachdienlich wäre.
- VGH Bayern, 12.12.2016 - 10 BV 13.1005
Vermittlung von Lotterien im Internet - Feststellungsinteresse nach Erledigung …
Der Senat hält sie - mit dem Verwaltungsgericht Regensburg (UA, S. 9, 28) - auch nicht für sachdienlich (vgl. zum Begriff: BayVGH, U.v. 3.2.2015 - 10 BV 13.421 - juris Rn. 32, 33;… VG Bremen,U.v. 17.7.2014 - 5 K 4084/08 - juris Rn. 66 f.).Rn. 70 10 BV 13.421 - a.a.O.) und sie aus diesem Grund sachdienlich wäre.
- VGH Bayern, 10.04.2019 - 19 ZB 17.1535
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag bzgl. Ausweisung
Im Rahmen der Prüfung der Unerlässlichkeit der Ausweisung nach § 53 Abs. 3 AufenthG ist zu beachten, dass die Grundrechte des Betroffenen, insbesondere das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein müssen, wobei sämtliche konkreten Umstände, die für die Situation des Betroffenen kennzeichnend sind, zu berücksichtigen sind (vgl. BayVGH, U.v. 3.2.2015 - 10 BV 13.421 - juris Rn. 77 m.w.N.). - VG Augsburg, 26.09.2018 - Au 6 K 17.1714
Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen mit Niederlassungserlaubnis wegen …
Die Richtlinie 64/221/EWG ist schon deshalb nicht anwendbar, weil sie durch die Richtlinie 2004/38/EG aufgehoben wurde (BayVGH, U.v. 3.2.2015 - 10 BV 13.421 - juris Rn. 46).Rn. 79 5. Selbst als Inhaber einer Niederlassungserlaubnis ist der Kläger als langfristig aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger nach Art. 2 Buchst. b), Art. 9 Abs. 1 Buchst. b) und Art. 12 RL 2003/109/EG (Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003, ABl. Nr. L 132/1 vom 19.5.2011 - Daueraufenthaltsrichtlinie) zwar im Rechtsrahmen von Art. 14 ARB 1/80 geschützt, doch rechtfertigten die o.g. Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung selbst dann die Aufenthaltsbeendigung (zur Ausfüllung des Bezugsrahmens des Art. 14 ARB 1/80 durch Art. 12 RL 2003/109/EG vgl. BayVGH, U.v. 3.2.2015 - 10 BV 13.421 - Rn. 52 unter Verweis auf EuGH, U.v. 8.12.2001 - C-371/08 - Juris Rn. 79).
- VGH Bayern, 25.10.2022 - 19 CS 22.1755
Rechtmäßige Ausweisung wegen lang anhaltender Tätigkeit als Rauschgifthändler
Rn. 26 Im Rahmen der Prüfung der Unerlässlichkeit der Ausweisung nach § 53 Abs. 3 AufenthG ist zu beachten, dass die Grundrechte des Betroffenen, insbesondere das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein müssen, wobei sämtliche konkreten Umstände, die für die Situation der Betroffenen kennzeichnend sind, zu berücksichtigen sind (vgl. BayVGH, U.v. 3.2.2015 - 10 BV 13.421 - juris Rn. 77 m.w.N.). - VGH Bayern, 21.05.2021 - 19 CS 20.2977
Ausweisung wegen wiederholter Straffälligkeit
Rn. 33 Im Rahmen der Prüfung der Unerlässlichkeit der Ausweisung nach § 53 Abs. 3 AufenthG ist zu beachten, dass die Grundrechte des Betroffenen, insbesondere das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein müssen, wobei sämtliche konkreten Umstände, die für die Situation der Betroffenen kennzeichnend sind, zu berücksichtigen sind (vgl. BayVGH, U.v. 3.2.2015 - 10 BV 13.421 - juris Rn. 77 m.w.N.). - VGH Bayern, 07.03.2024 - 19 ZB 22.2263
Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen wegen …
Rn. 38 Im Rahmen der Prüfung der Unerlässlichkeit der Ausweisung nach § 53 Abs. 3 AufenthG ist zu beachten, dass die Grundrechte des Betroffenen, insbesondere das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Art. 6 GG und Art. 8 EMRK sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein müssen, wobei sämtliche konkreten Umstände, die für die Situation der Betroffenen kennzeichnend sind, zu berücksichtigen sind (vgl. BayVGH, U.v. 3.2.2015 - 10 BV 13.421 - juris Rn. 77 m.w.N.). - VGH Bayern, 02.08.2021 - 19 CS 21.330
Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Straffälligkeit
Rn. 27 Im Rahmen der Prüfung der Unerlässlichkeit der Ausweisung nach § 53 Abs. 3 AufenthG ist zu beachten, dass die Grundrechte des Betroffenen, insbesondere das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein müssen, wobei sämtliche konkreten Umstände, die für die Situation der Betroffenen kennzeichnend sind, zu berücksichtigen sind (vgl. BayVGH, U.v. 3.2.2015 - 10 BV 13.421 - juris Rn. 77 m.w.N.). - VGH Bayern, 14.03.2019 - 19 CS 17.1784
Rechtmäßige Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ausweisung wegen …
Im Rahmen der Prüfung der Unerlässlichkeit der Ausweisung nach § 53 Abs. 3 AufenthG ist zu beachten, dass die Grundrechte des Betroffenen, insbesondere das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein müssen, wobei sämtliche konkreten Umstände, die für die Situation des Betroffenen kennzeichnend sind, zu berücksichtigen sind (vgl. BayVGH, U.v. 3.2.2015 - 10 BV 13.421 - juris Rn. 77 m.w.N.). - VGH Bayern, 28.03.2017 - 10 BV 16.1601
Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines faktischen Inländers mit einer …
- VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 13.1437
Ausweisung; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; …
- VGH Bayern, 17.04.2023 - 19 CS 23.123
Rechtmäßige Ausweisung eines "faktischen Inländers"
- VG Augsburg, 11.07.2018 - Au 6 K 17.1539
Ausweisung eines irakischen Staatsangehörigen
- VGH Bayern, 20.02.2025 - 19 ZB 23.116
Ernstliche Zweifel (verneint), Ausweisung, Betäubungsmittelhandel mit Waffen, …
- VGH Bayern, 07.03.2023 - 19 ZB 22.624
Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen wegen …
- VGH Bayern, 18.10.2022 - 19 ZB 22.1499
Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen mit ARB-Status
- VGH Bayern, 05.03.2025 - 19 ZB 23.1081
Ausweisung, Wiederholungsgefahr, Vermögensstraftaten, Betäubungsmittel- Alkohol- …
- VGH Bayern, 17.06.2022 - 19 CS 19.1114
Ausweisung wegen Aktivitäten für eine den Terrorismus unterstützende Vereinigung
- VGH Bayern, 10.01.2022 - 19 ZB 21.2053
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen sofort vollziehbare Ausweisung
- VGH Bayern, 06.11.2019 - 19 CS 19.1183
Bestätigung der sofortigen Vollziehbarkeit der Ausweisung eines wegen …
- VGH Bayern, 22.11.2024 - 19 ZB 22.1546
Verlustfeststellung des Rechts eines italienischen Staatsbürgers auf Einreise und …
- VG Bayreuth, 22.06.2023 - B 6 S 23.285
Besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse
- VGH Bayern, 14.05.2021 - 19 CS 21.828
Ausweisung wegen fortgesetzter Straffälligkeit
- VGH Bayern, 03.04.2019 - 19 ZB 18.1011
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung bezüglich eines die Ausweisung u.a. …
- VG Bayreuth, 03.07.2024 - B 6 S 24.265
Ausweisung, Betäubungsmitteldelikte, Assoziationsberechtigter, faktischer …
- VGH Bayern, 06.06.2023 - 19 ZB 22.1978
Ausweisung eines Ausländers mit Niederlassungserlaubnis wegen erheblicher …
- VG Augsburg, 29.01.2020 - Au 6 K 19.1083
Rechtmäßige Ausweisung in die Türkei
- VG Augsburg, 04.09.2019 - Au 6 K 18.1199
Ausweisung eines assoziationsberechtigten Bewährungsversagers mit hoher …
- VG Augsburg, 07.12.2016 - Au 6 K 16.1346
Verlust des Rechts auf Freizügigkeit wegen schwerer Straftaten
- VG Augsburg, 22.08.2018 - Au 6 K 18.555
Rechtmäßige Ausweisung eines im Bundesgebiet geborenen türkischen …
- VGH Bayern, 07.03.2017 - 10 B 16.992
Rechtswidrige Ausweisung - Achtung des Privat- und Familienlebens
- VGH Bayern, 30.06.2015 - 10 ZB 15.1197
Anhörungsrüge; Darlegungsanforderungen; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …
- VG München, 18.02.2021 - M 2 S 21.6462
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage (abgelehnt), …
- VG Augsburg, 21.11.2018 - Au 6 K 18.1190
Generalpräventive Ausweisung eines faktischen Inländers wegen Handeltreibens mit …
- VG Bayreuth, 06.11.2024 - B 6 K 24.552
Ausweisung eines faktischen Inländers wegen gravierender Straftat gegen das Leben …
- VGH Bayern, 14.04.2015 - 10 ZB 14.2534
Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen; …
- VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 14.2019
Nachträgliche Befristung der Wirkungen einer bestandskräftigen …
- VG München, 20.10.2016 - M 12 K 16.1829
Erfolglose Klage eines Asylberechtigten gegen seine Ausweisung
- VG München, 08.11.2021 - M 9 S 21.5081
Ausweisung eines Ausländers mit EU-Daueraufenthaltsrecht wegen schwerwiegender …
- VGH Bayern, 11.08.2015 - 10 C 15.1444
Prozesskostenhilfe; Ausweisung; Ablehnung des Antrags auf Erteilung eines …
- VGH Bayern, 09.02.2026 - 10 ZB 25.1647
Ausweisung, bedingte Entlassung aus dem Maßregelvollzug (§ 67d Abs. 2 StGB), …
- VGH Bayern, 06.03.2024 - 10 CS 24.185
Ausweisung von assoziationsrechtlich privilegierten türkischen Staatsangehörigen
- VG Würzburg, 29.11.2021 - W 7 K 21.346
Erfolglose Klage gegen Ausweisung
- VG München, 02.03.2016 - M 25 K 14.1364
Ausweisung aus spezialpräventiven Gründen
- VG Bayreuth, 01.10.2024 - B 6 S 24.760
Erfolgloser Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die sofort vollziehbare …
- VG München, 23.03.2017 - M 12 K 16.4370
Ausweisung aufgrund Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern
- VG Würzburg, 19.04.2021 - W 7 K 20.1267
Rechtmäßige Ausweisung wegen besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses
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