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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.11.2008 - 10 C 46.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1422
BVerwG, 25.11.2008 - 10 C 46.07 (https://dejure.org/2008,1422)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.2008 - 10 C 46.07 (https://dejure.org/2008,1422)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 2008 - 10 C 46.07 (https://dejure.org/2008,1422)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    AsylVfG § 3 Abs. 2, § ... 73 Abs. 1, § 77; AufenthG § 60 Abs. 1 bis 8; AuslG § 51 Abs. 1 und 3; EMRK Art. 3; GG Art. 16a; GFK Art. 1 F Buchst. b und c, Art. 33 Abs. 2; EG Art. 68 Abs. 1, Art. 234 Abs. 1 und 3; Richtlinie 2004/83/EG Art. 3, Art. 12 Abs. 2 und 3, Art. 14 Abs. 3
    Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Widerruf; Refoulementverbot; Ausschluss; Terrorismus; Unterstützung; PKK; schwere nichtpolitische Straftat; Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen; Vorabentscheidung; Asylunwürdigkeit; Wiederholungsgefahr; Verhältnismäßigkeit; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylVfG § 3 Abs. 2, § 73 Abs. 1, § 77

  • Judicialis

    AsylVfG § 3 Abs. 2; ; AsylVfG § 73 Abs. 1; ; AsylVfG § 77; ; RL 2004/83/EG Art. 3; ; RL 2004/83/EG Art. 12 Abs. 2; ; RL 2004/83/EG Art. 12 Abs. 3; ; RL 2004/83/EG Art. 14 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft nach Art. 14 Abs. 3a RL 2004/83/EG auf Grund von Gemeinschaftsrecht im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen nach Art. 12 Abs. 2 RL 2004/83/EG; Erfüllen des Tatbestandes des Art. 12 Abs. 2b RL 2004/83/EG durch ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    EG Art. 68 Abs. 1; RL 2004/83/EG Art. 12 Abs. 2 Bst. b; RL 2004/83/EG Art. 12 Abs. 2 Bst. c; EMRK Art. 3; RL 2004/83/EG Art. 3; AsylVfG § 3 Abs. 2; AufenthG § 60 Abs. 1; AsylVfG § 73 Abs. 1
    EuGH, Vorlage, Vorlageverfahren, Flüchtlingsanerkennung, Terrorismus, schwere nichtpolitische Straftat, Anerkennungsrichtlinie, Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen, Gemeinsamer Standpunkt 2001/931/GASP, Liste terroristischer Organisationen, Wiederholungsgefahr, ...

  • milo.bamf.de

    EGRL 83/2004, Art 12 Abs 2; MRK, Art 3
    Türkei:Aussetzungsbeschluss wegen Vorlage an den EuGH; zur Auslegung der Ausschlussklausel des Art. 12 Abs. 2 QRL

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylrecht: Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Widerruf; Refoulementverbot; Ausschluss; Terrorismus; Unterstützung; PKK; schwere nichtpolitische Straftat; Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen; Vorabentscheidung; Asylunwürdigkeit; Wiederholungsgefahr; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung eines ehemaligen hohen PKK-Funktionärs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 592
  • DVBl 2009, 599
  • DÖV 2009, 506
 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.10.2008 - 10 C 48.07

    Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Refoulementverbot; Ausschluss; Terrorismus; …

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2008 - 10 C 46.07
    Die Vorlagefragen entsprechen, soweit sich nicht Besonderheiten aus dem Umstand ergeben, dass es hier um eine Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft geht, im Wesentlichen den bereits mit Beschluss des Senats vom 14. Oktober 2008 im Verfahren BVerwG 10 C 48.07 vorgelegten Fragen.

    Wegen der näheren Begründung wird insoweit auf den bereits genannten Vorlagebeschluss des Senats vom 14. Oktober 2008 im Verfahren BVerwG 10 C 48.07 zur 1. Vorlagefrage unter b) (…Rn. 18 ff.) verwiesen.

    Wegen der Begründung im Einzelnen wird insoweit wiederum auf den bereits genannten Vorlagebeschluss des Senats vom 14. Oktober 2008 im Verfahren BVerwG 10 C 48.07 zur 2. Vorlagefrage unter b) (…Rn. 28 ff.) Bezug genommen.

    Da der Fall des Klägers sich insoweit nicht von dem mit Beschluss vom 14. Oktober 2008 - BVerwG 10 C 48.07 - vorgelegten Fall unterscheidet, wird auf die dortigen Ausführungen zur 3. und 4. Vorlagefrage (…Rn. 31 ff.) verwiesen.

    Wie in dem Vorlagebeschluss vom 14. Oktober 2008 - BVerwG 10 C 48.07 - zu 2. unter a) (…Rn. 36 ff.) im Einzelnen ausgeführt, stünde es nach der bestehenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts der Asylanerkennung nach Art. 16a GG nicht entgegen, dass der Kläger in seinem Heimatland eine terroristische Organisation aktiv unterstützt hat.

    Wegen der Erwägungen des Senats zu dieser Auslegungsfrage wird zur Vermeidung von Wiederholungen wiederum auf die Ausführungen im Vorlagebeschluss vom 14. Oktober 2008 - BVerwG 10 C 48.07 - zur 5. Vorlagefrage unter 2. b) (…Rn. 41 ff.) Bezug genommen.

  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; …

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2008 - 10 C 46.07
    Er entspricht insoweit den maßgeblichen Anforderungen des § 73 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) in der zum Zeitpunkt seines Erlasses geltenden Fassung (für vor dem 1. Januar 2005 ergangene Widerrufsbescheide vgl. im Einzelnen Urteil vom 1. November 2005 - BVerwG 1 C 21.04 - BVerwGE 124, 276 Rn. 42 m.w.N.).

    Damit wäre auch die Jahresfrist des § 48 Abs. 4, § 49 Abs. 2 Satz 2 VwVfG gewahrt, wenn sie überhaupt auf den hier streitigen Widerruf nach § 73 Abs. 1 AsylVfG anwendbar sein sollte (vgl. Urteile vom 1. November 2005 a.a.O. und vom 20. März 2007 - BVerwG 1 C 21.06 - BVerwGE 128, 199).

    Das wäre hier gemäß § 77 Abs. 1 AsylVfG der Fall (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 1. November 2005 a.a.O.).

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von …

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2008 - 10 C 46.07
    Dass die PKK terroristische Methoden angewendet hat, hat der Senat für den hier maßgeblichen Zeitraum zwischen 1990 und 2000 im Übrigen auch bereits selbst festgestellt und im Einzelnen begründet (vgl. Urteile vom 30. März 1999 - BVerwG 9 C 23.98 - BVerwGE 109, 12 und vom 15. März 2005 - BVerwG 1 C 26.03 - BVerwGE 123, 114 ).
  • BVerwG, 20.03.2007 - 1 C 21.06

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Prüfungspflicht des Bundesamts; …

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2008 - 10 C 46.07
    Damit wäre auch die Jahresfrist des § 48 Abs. 4, § 49 Abs. 2 Satz 2 VwVfG gewahrt, wenn sie überhaupt auf den hier streitigen Widerruf nach § 73 Abs. 1 AsylVfG anwendbar sein sollte (…vgl. Urteile vom 1. November 2005 a.a.O. und vom 20. März 2007 - BVerwG 1 C 21.06 - BVerwGE 128, 199).
  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 23.98

    Kein Asyl für Funktionäre der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2008 - 10 C 46.07
    Dass die PKK terroristische Methoden angewendet hat, hat der Senat für den hier maßgeblichen Zeitraum zwischen 1990 und 2000 im Übrigen auch bereits selbst festgestellt und im Einzelnen begründet (vgl. Urteile vom 30. März 1999 - BVerwG 9 C 23.98 - BVerwGE 109, 12 und vom 15. März 2005 - BVerwG 1 C 26.03 - BVerwGE 123, 114 ).
  • BVerwG, 07.07.2011 - 10 C 26.10

    Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Widerruf; Sachlagenänderung; Änderung der Sachlage; …

    Rn. 9 Mit Beschluss vom 25. November 2008 - BVerwG 10 C 46.07 - hat der Senat das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union verschiedene Fragen zur Auslegung der inzwischen unionsrechtlich geregelten Ausschlussgründe in Art. 12 Abs. 2 Buchst. b und c und zu Art. 3 der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 - sog. Qualifikationsrichtlinie - zur Vorabentscheidung vorgelegt.

    Rn. 13 1. a) Das Berufungsgericht ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass der Widerruf der Flüchtlingsanerkennung im Bescheid vom 6. Mai 2004 in formeller Hinsicht nicht zu beanstanden ist (vgl. im Einzelnen den Beschluss des Senats vom 25. November 2008 - BVerwG 10 C 46.07 - Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 24 = NVwZ 2009, 592 Rn. 15).

  • BVerwG, 16.02.2010 - 10 C 7.09

    Ausschlussgrund; Beweismaß; Flüchtlingsanerkennung; funktionaler Zusammenhang; …

    Rn. 50 Das Berufungsgericht wird bei seiner Entscheidung auch zu berücksichtigen haben, dass die möglichen weiteren Voraussetzungen für das Eingreifen dieses Ausschlussgrundes (Wiederholungsgefahr, Verhältnismäßigkeitsprüfung), die sich aus Art. 12 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2004/83/EG ergeben, aufgrund der Vorlageentscheidungen des Senats an den Gerichtshof der Europäischen Union derzeit als europarechtlich klärungsbedürftig anzusehen sind (vgl. Beschlüsse vom 14. Oktober 2008 - BVerwG 10 C 48.07 - BVerwGE 132, 79 ff. und vom 25. November 2008 - BVerwG 10 C 46.07 - Buchholz 451.902 Europ.
  • VG Hamburg, 14.01.2011 - 11 A 1148/06

    Türkei: Widerruf der Asylberechtigung Berücksichtigung der Entscheidung des des …

    Auf die Sitzungsprotokolle wird Bezug genommen Auf den Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Oktober 2008, a.a.O., einen weiteren Vorlageschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. November 2008, 10 C 46.07,juris, und die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, a.a.O., wird Bezug genommen.

    des Art. 12 Abs. 2 und 3 Qualifikationsrichtlinie dienenden § 3 Abs. 2 AsylVfG bereits vor seiner Anerkennung verwirklicht hat und die Anerkennung vor Inkrafttreten der Richtlinie erfolgt ist (vgl. BVerwG, Vorlagebeschluss vom 25. November 2008, 10 C 46/07, juris; EuGH, Urteil vom 9. November 2010, C-57/09 und C- 101/09, juris).

    Der Europäischen Gerichtshof hat mit Urteil vom 9. November 2010, a.a.O., betreffend die vom Bundesverwaltungsgericht eingereichten Vorabentscheidungsersuchen vom 14. Oktober 2008 (10 C 48/07) und 25. November 2008 (10 C 46/07) nämlich Folgendes festgestellt:.

    Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 9. November 2010, a.a.O., hierzu in Beantwortung der zweiten Frage des Bundesverwaltungsgerichts in den mit Beschlüssen vom 14. Oktober 2008 und 25. November 2008, a.a.O., vorgelegten Verwaltungsstreitverfahren ausgeführt:.

    In seinen Vorlageschlüssen vom 10. Oktober 2008, a.a.O., und 25. November 2008, a.a.O., hat das Bundesverwaltungsgericht dem Europäischen Gerichtshof u.a. die Vorlagefrage gestellt:.

    Danach könnten Mitgliedsstaaten günstigere Normen zur Entscheidung der Frage, wer als Flüchtling gelte, und zur Bestimmung des Inhalts des internationalen Schutzes erlassen oder beibehalten, sofern sie mit der Richtlinie vereinbar seien (Beschluss vom 25. November 2008, a.a.O., Rn. 31).

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