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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.03.2009 - 10 C 51.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,735
BVerwG, 05.03.2009 - 10 C 51.07 (https://dejure.org/2009,735)
BVerwG, Entscheidung vom 05.03.2009 - 10 C 51.07 (https://dejure.org/2009,735)
BVerwG, Entscheidung vom 05. März 2009 - 10 C 51.07 (https://dejure.org/2009,735)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    AsylVfG § 28 Abs. 1a; AufenthG § 60 Abs. 1; GG Art. 16a; EMRK Art. 3, Art. 9, Art. 15; Richtlinie 2004/83/EG Art. 4 Abs. 3, Art. 9, Art. 10
    Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Qualifikationsrichtlinie; Verfolgungshandlung; Verfolgungsgrund; schwerwiegende Menschenrechtsverletzung; Religionsfreiheit; religiöses Existenzminimum; religiöse Betätigung im öffentlichen Bereich; physische Freiheit; Fluchtalternative bei ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylVfG § 28 Abs. 1a
    Asyl; Fluchtalternative bei Ausreise; Flüchtlingsanerkennung; Qualifikationsrichtlinie; Religionsfreiheit; Verfolgungsgrund; Verfolgungshandlung; physische Freiheit; religiöse Betätigung im öffentlichen Bereich; religiöses Existenzminimum; schwerwiegende ...

  • Judicialis

    AsylVfG § 28 Abs. 1a; ; AufenthG § ... 60 Abs. 1; ; GG Art. 16a; ; EMRK Art. 3; ; EMRK Art. 9; ; EMRK Art. 15; ; Richtlinie 2004/83/EG Art. 4 Abs. 3; ; Richtlinie 2004/83/EG Art. 9; ; Richtlinie 2004/83/EG Art. 10

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Verfolgung im Sinne des Flüchtlingsrechts durch Einschränkung der Religionsfreiheit in China; Schwerwiegende Verletzung eines grundlegenden Menschenrechts im Sinne des Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2004/83/EG durch Eingriff in den Kernbereich der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 60 Abs. 1; RL 2004/83/EG Art. 10 Abs. 1 Bst. b; GFK Art. 1 A Nr. 2; RL 2004/83/EG Art. 9 Abs. 1 Bst. a; VwGO § 108 Abs. 1; GG Art. 16 a Abs. 1; RL 2004/83/EG Art. 3
    China, Verfolgungsbegriff, religiös motivierte Verfolgung, Anerkennungsrichtlinie, Verfolgungshandlung, Verfolgungsgrund, Religion, religiöses Existenzminimum, Freiheitsstrafe, Religionsfreiheit, grundlegende Menschenrechte, Sachaufklärungspflicht, richterliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylrecht: Vorliegen einer Verfolgung im Sinne des Flüchtlingsrechts durch Einschränkung der Religionsfreiheit in China; Schwerwiegende Verletzung eines grundlegenden Menschenrechts im Sinne des Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2004/83/EG durch Eingriff in den Kernbereich ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Flüchtlingsschutz wegen religiöser Verfolgung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Flüchtlingsschutz wegen religiöser Verfolgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 133, 221
  • NVwZ 2009, 1167
  • DVBl 2009, 987
  • DÖV 2009, 726
 
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Wird zitiert von ... (133)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 20.01.2004 - 1 C 9.03

    Apostasie; Abfall vom Islam; Konversion; konvertierte Muslime; Glaubenswechsel; …

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2009 - 10 C 51.07
    Der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ist bei seiner Rechtsprechung zum Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 4 AuslG 1990 (jetzt: § 60 Abs. 5 AufenthG) ebenfalls davon ausgegangen, dass die Religionsfreiheit nach Art. 9 EMRK zu den von allen Vertragsstaaten als grundlegend anerkannten Menschenrechtsgarantien zählt (vgl. etwa Urteil vom 24. Mai 2000 - BVerwG 9 C 34.99 - BVerwGE 111, 223 ; vgl. ferner Urteil vom 20. Januar 2004 - BVerwG 1 C 9.03 - BVerwGE 120, 16 ).

    Er ist nach ständiger Rechtsprechung unveräußerlich und nach Art. 9 Abs. 2 EMRK nicht einschränkbar (zu den Einzelheiten vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 1987 - BVerfG 2 BvR 478/86, 2 BvR 962/86 - BVerfGE 76, 143 sowie BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2004 - BVerwG 1 C 9.03 - BVerwGE 120, 16 ; jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 14.10.2008 - 10 C 48.07

    Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Refoulementverbot; Ausschluss; Terrorismus; …

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2009 - 10 C 51.07
    Die Regelung betrifft die Konstellation, dass die Mitgliedsstaaten über die Flüchtlingsanerkennung nach der Richtlinie bzw. der Genfer Flüchtlingskonvention hinaus günstigere Normen vorsehen und damit das grundlegende Ziel der Richtlinie, die Asylpolitik zu vereinheitlichen und zu einem gemeinsamen europäischen Asylsystem zu gelangen, möglicherweise unterlaufen (dazu Vorlagebeschluss des Senats vom 14. Oktober 2008 - BVerwG 10 C 48.07 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07

    Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis; …

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2009 - 10 C 51.07
    Abgesehen davon, dass es nach den Feststellungen des Berufungsgerichts in erster Linie um einen Eingriff nicht in die Religionsfreiheit, sondern die physische Freiheit der Klägerin geht, hat der Senat bereits entschieden, es bestehe kein Anhaltspunkt dafür, dass durch § 60 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 11 AufenthG der Schutzbereich des Asylrechts auf einfach gesetzlicher Grundlage ausgeweitet werden sollte (Urteil vom 29. Mai 2008 - BVerwG 10 C 11.07 - BVerwGE 131, 186 = Buchholz 451.902 Europäisches Ausländer- und Asylrecht Nr. 21; ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 20. November 2007 - A 10 S 70/06 - InfAuslR 2008, 97; vgl. auch BTDrucks 16/5065 S. 153).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2007 - A 10 S 70/06

    Qualifikationsrichtlinie und Asylgrundrecht; Ahmadiyya unterliegen keiner …

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2009 - 10 C 51.07
    Abgesehen davon, dass es nach den Feststellungen des Berufungsgerichts in erster Linie um einen Eingriff nicht in die Religionsfreiheit, sondern die physische Freiheit der Klägerin geht, hat der Senat bereits entschieden, es bestehe kein Anhaltspunkt dafür, dass durch § 60 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 11 AufenthG der Schutzbereich des Asylrechts auf einfach gesetzlicher Grundlage ausgeweitet werden sollte (Urteil vom 29. Mai 2008 - BVerwG 10 C 11.07 - BVerwGE 131, 186 = Buchholz 451.902 Europäisches Ausländer- und Asylrecht Nr. 21; ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 20. November 2007 - A 10 S 70/06 - InfAuslR 2008, 97; vgl. auch BTDrucks 16/5065 S. 153).
  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung; …

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2009 - 10 C 51.07
    Wurde die Klägerin bereits vor ihrer Ausreise verfolgt oder drohte ihr unmittelbar eine Verfolgung, kommt es im Übrigen für die Annahme einer Vorverfolgung nach Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie auf das Vorhandensein einer inländischen Fluchtalternative im Zeitpunkt der Ausreise nicht an (vgl. Senatsurteil vom 19. Januar 2009 - BVerwG 10 C 52.07 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2009 - 10 C 51.07
    Er ist nach ständiger Rechtsprechung unveräußerlich und nach Art. 9 Abs. 2 EMRK nicht einschränkbar (zu den Einzelheiten vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 1987 - BVerfG 2 BvR 478/86, 2 BvR 962/86 - BVerfGE 76, 143 sowie BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2004 - BVerwG 1 C 9.03 - BVerwGE 120, 16 ; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 24.05.2000 - 9 C 34.99

    Abschiebungsverbot aus Europäischer Menschenrechtskonvention; Religionsfreiheit …

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2009 - 10 C 51.07
    Der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ist bei seiner Rechtsprechung zum Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 4 AuslG 1990 (jetzt: § 60 Abs. 5 AufenthG) ebenfalls davon ausgegangen, dass die Religionsfreiheit nach Art. 9 EMRK zu den von allen Vertragsstaaten als grundlegend anerkannten Menschenrechtsgarantien zählt (vgl. etwa Urteil vom 24. Mai 2000 - BVerwG 9 C 34.99 - BVerwGE 111, 223 ; vgl. ferner Urteil vom 20. Januar 2004 - BVerwG 1 C 9.03 - BVerwGE 120, 16 ).
  • BVerwG, 18.12.2008 - 10 C 27.07

    Ausnahme; Ausnahmefall; Flüchtlingseigenschaft; Folgeantrag; Folgeverfahren; …

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2009 - 10 C 51.07
    Im flüchtlingsrechtlichen Erstverfahren - wie hier - ist die Anerkennung subjektiver Nachfluchtgründe nicht begrenzt (vgl. § 28 Abs. 1a AsylVfG und Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie; dazu bereits Urteil vom 18. Dezember 2008 - BVerwG 10 C 27.07 - u.a. S. 8 [...] Rn. 14).
  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; …

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2009 - 10 C 51.07
    Im Revisionsverfahren sind Rechtsänderungen, die sich nach Erlass der Berufungsentscheidung ergeben haben, für das Revisionsgericht beachtlich, wenn das Berufungsgericht - entschiede es nunmehr anstelle des Revisionsgerichts - die Änderungen beachten müsste (stRspr; vgl. etwa Urteil vom 1. November 2005 - BVerwG 1 C 21.04 - Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 15).
  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88

    Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde - …

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2009 - 10 C 51.07
    Bei einem Eingriff in das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die physische Freiheit ist nach bisheriger Rechtsprechung uneingeschränkt von einer beachtlichen Verfolgung auszugehen, wenn der Eingriff erheblich ist und an asylerhebliche Merkmale anknüpft (vgl. etwa Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - BVerwGE 80, 321 ).
  • BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 49.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • EGMR, 05.04.2007 - 18147/02

    Scientology Moskau ./. Russland

  • BVerwG, 10.12.2004 - 1 B 12.04

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Anhörungsmitteilung ohne Äußerungsfrist; …

  • BVerwG, 09.12.2010 - 10 C 19.09

    Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; Verfolgungsgrund; Religion; …

    Es hat dies auch zu Art. 9 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie so entschieden (Urteil vom 5. März 2009 - BVerwG 10 C 51.07 - BVerwGE 133, 221 Rn. 13 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2013 - A 11 S 757/13

    Flüchtlingseigenschaft für Angehörigen der Glaubensgemeinschaft der Ahmadiyya aus …

    An dieser vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Rechtsprechung des Senats könne im Hinblick auf eine neuere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.03.2009 (10 C 51.07) nicht uneingeschränkt festgehalten werden.

    Rn. 17 Wie im Urteil vom 20.05.2008 (…A 10 S 3032/07 - a.a.O.) näher dargelegt, gehe die Vorschrift des Art. 10 Abs. 1 lit. b) QRL nach ihrem eindeutigen Wortlaut über den Schutz hinaus, der nach der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Art. 16a Abs. 1 GG unter dem Aspekt der religiösen Verfolgungsgründe eingeräumt worden sei, jedenfalls wenn nicht die Gefahr eines Eingriffs in Leib, Leben oder Freiheit aufgrund einer bereits vor Ausreise aus dem Heimatland ausgeübten religiösen Betätigung in Rede stehe (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 05.03.2009 - 10 C 51.07 - BVerwGE 133, 221).

  • VGH Hessen, 18.11.2009 - 2 A 1697/08

    Pakistan: Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt, grundsätzliche Bedeutung …

    2008, 1251 = AuAS 2008, 223 = InfAusIR 2008, 469 = ZAR 2009, 31 = EzAR-NF 64 Nr. 3 = Buchholz 451.902 Europäisches Ausländer- und Asylrecht Nr. 2 1 ; Urteil vom 5. März 2009 - 10 C 51.07 -, NVwZ 2009, 1167 = InfAusIR 2009, 363).

    Soweit im Hinblick auf die Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Abs. 1 und Abs. 4 AsylVfG, § 60 Abs. 1 AufenthG dagegen durch Art. 10 Abs. 1 Buchst, b) der Qualifikationsrichtlinie klargestellt ist, dass der Begriff der Religion die Teilnahme an religiösen Riten nicht nur im privaten, sondern auch im öffentlichen Bereich sowie sonstige religiöse Betätigungen oder Meinungsäußerungen und Verhaltensweisen, die sich auf eine religiöse Überzeugung stützen oder nach dieser vorgeschrieben sind, umfasst, ist damit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts "... - entgegen verbreiteter Ansicht in Rechtsprechung und Literatur - nicht ohne Weiteres eine Erweiterung des Flüchtlingsschutzes verbunden." (BVerwG, Urteil vom 5. März 2009 - 10 C 51.07 -, a. a. O.).

    Denn Art. 9 der Qualifikationsrichtlinie ist zu entnehmen, welches Rechtsgut in welchem Ausmaß geschützt ist (BVerwG, Urteil vom 5. März 2009 - 10 C 51.07 -, a. a. O.; siehe hierzu auch die ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, z. B.: Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 A 1104/08.Z.A m. w. N.).

    Ob hierunter allerdings - wie beim Asylanspruch nach Art. 16 a GG - nur das sog. religiöse Existenzminimum fällt, also die Glaubensbetätigung im Privaten und nachbarschaftlichkommunikativen Bereich, oder ob und unter welchen Voraussetzungen beim Flüchtlingsschutz unter Geltung der Qualifikationsrichtlinie auch religiöse Betätigungen in der Öffentlichkeit erfasst werden, stellt eine gemeinschaftsrechtliche Zweifelsfrage dar, die letztlich vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zu klären ist (vgl. hierzu ausführlich: BVerwG, Urteil vom 5. März 2009 - 10 C 51.07 -, a. a. O.).

    2004, 902 = InfAusIR 2004, 319 = AuAS 2004, 125 = EZAR 201 Nr. 35 = Buchholz 402.240 § 51 AusIG Nr. 58; Urteil vom 5. März 2009 - 10 C 51.07 -, a. a. O.).

    Hiervon abgesehen kommt es für eine Entscheidung dieses Rechtsstreits auch nicht darauf an, "ob und unter welchen Voraussetzungen beim Flüchtlingsschutz unter Geltung der Richtlinie auch religiöse Betätigungen in der Öffentlichkeit erfasst werden ..." (BVerwG, Urteil vom 5. März 2009 - 10 C 51.07 a. a. O.).

    Die Berufung ist auch nicht wegen einer Abweichung von dem zwischenzeitlich ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. März 2009 (- 10 C 51.07 -, a. a. O.) gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG zuzulassen.

    An dieser rechtlichen Grundlage hat sich durch die Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie nach der bereits mehrfach erwähnten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nichts geändert (vgl.: BVerwG, Urteil vom 5. März 2009 - 10 C 51.07 -, a. a. O.).

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