Rechtsprechung
| VGH Bayern, 04.08.2025 - 10 CE 25.808 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GG Art. 6 Abs. 1; EMRK Art. 8; VwGO § 123; AufenthG § 60a
Einstweiliger Rechtsschutz, Anspruch auf Duldung aus familiären Gründen (verneint), Vater eines ungeborenen deutschen Kindes, Lebensumstände, die die Übernahme der elterlichen Sorge sicher erwarten lassen (verneint), Abwägung mit öffentlichen Sicherheitsinteressen, ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Verfahrensgang
- VG München, 22.04.2025 - M 4 E 25.2385
- VGH Bayern, 04.08.2025 - 10 CE 25.808
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen …
Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2025 - 10 CE 25.808
Bei der Bewertung der familiären Beziehungen verbietet sich eine schematische Einordnung als entweder aufenthaltsrechtlich grundsätzlich schutzwürdige Lebens- und Erziehungsgemeinschaft oder Beistandsgemeinschaft oder aber bloße Begegnungsgemeinschaft ohne aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen, die durch wiederholte Besuche, durch Brief- und Telefonkontakte sowie durch Zuwendungen aufrechterhalten werden kann (BVerfG, B.v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 - juris Rn. 20; BVerfG, B.v. 14.12.1989 - 2 BvR 377/88 - juris).Die Rechtspositionen des Kindes und seiner Eltern sind im Einzelfall umfassend zu berücksichtigen, insbesondere ist deshalb maßgeblich auch auf die Sicht des Kindes abzustellen und im Einzelfall zu untersuchen, ob tatsächlich eine persönliche Verbundenheit besteht, auf deren Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen ist (BVerfG, B.v. 8.12.2005, a.a.O.).
- BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99
Verfassungsmäßigkeit der Versagung des Aufschubs aufenthaltsbeendender Maßnahmen …
Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2025 - 10 CE 25.808
Die in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach der der Staat Ehe und Familie zu schützen und zu fördern hat, verpflichtet allerdings die Ausländerbehörde, bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiäre Bindung des den Aufenthalt begehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, bei ihrer Ermessensausübung pflichtgemäß, d.h. entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen, in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen (BVerfG, B.v. 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 - juris Rn. 7 m.w.N.;… stRspr des Senats, vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 17.10.2023 - 19 CE 23.1578 - juris Rn. 11).Es ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalls geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind, auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (BVerfG, B.v. 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 - juris Rn. 7 m.w.N.).
- VGH Bayern, 17.10.2023 - 19 CE 23.1578
Erfolglose Beschwerde wegen Nichtabänderung einer Eilentscheidung bzgl. Duldung
Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2025 - 10 CE 25.808
Die in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach der der Staat Ehe und Familie zu schützen und zu fördern hat, verpflichtet allerdings die Ausländerbehörde, bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiäre Bindung des den Aufenthalt begehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, bei ihrer Ermessensausübung pflichtgemäß, d.h. entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen, in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen (…BVerfG, B.v. 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 - juris Rn. 7 m.w.N.; stRspr des Senats, vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 17.10.2023 - 19 CE 23.1578 - juris Rn. 11).Insoweit ist in der Rechtsprechung hinsichtlich der Vaterschaft eines ungeborenen Kindes und dessen aufenthaltsrechtlichen Vorwirkungen entschieden, dass - anstelle des Bestehens einer bereits gelebten familiären Gemeinschaft - regelmäßig zu fordern ist, dass der ausländische Vater gegenüber den zuständigen Behörden seine Vaterschaft gemäß §§ 1592 Nr. 2, 1594 Abs. 4 BGB (mit Zustimmung der Mutter) anerkannt hat und beide bereits in Verhältnissen leben, welche die gemeinsame Übernahme der elterlichen Verantwortung und eine gemeinsame Erziehung und Betreuung des Kindes sicher erwarten lassen (hierzu und zum Folgenden BayVGH, B.v. 17.10.2023 - 19 CE 23.1578 - juris Rn. 12;… B.v. 11.10.2017 - 19 CE 17.2007 - juris Rn. 13 m.w.N.).
- EGMR, 13.06.1979 - 6833/74
Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2025 - 10 CE 25.808
Für das Recht auf Achtung des Familienlebens aus Art. 8 EMRK gilt insoweit nichts Anderes, da auch dort ein tatsächlich gelebtes Näheverhältnis zwischen den Familienmitgliedern vorausgesetzt wird (EGMR, U.v. 13.6.1979 - Marckx/Belgien, Nr. 6833/74 - EuGRZ 1979, 454 Rn. 31). - BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07
Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Versagung vorläufigen Rechtsschutzes
Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2025 - 10 CE 25.808
Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern (BVerfG, B.v. 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 - juris Rn. 31). - BVerfG, 25.10.1995 - 2 BvR 901/95
Verfassungswidrigkeit der Verneinung des Bestehens einer familiären …
Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2025 - 10 CE 25.808
Voraussetzung für die Zuerkennung eines Abschiebungshindernisses wegen bestehender Beistandsgemeinschaft ist, dass ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe eines anderen Familienmitglieds angewiesen ist, und dieser Beistand nur in Deutschland erbracht werden kann, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen Deutschlands nicht zumutbar ist (BVerfG, B.v. 25.10.1995 - 2 BvR 901/95 - juris Rn. 10 m.w.N.). - BVerfG, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88
Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG - Erwachsenenadoption
Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2025 - 10 CE 25.808
Bei der Bewertung der familiären Beziehungen verbietet sich eine schematische Einordnung als entweder aufenthaltsrechtlich grundsätzlich schutzwürdige Lebens- und Erziehungsgemeinschaft oder Beistandsgemeinschaft oder aber bloße Begegnungsgemeinschaft ohne aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen, die durch wiederholte Besuche, durch Brief- und Telefonkontakte sowie durch Zuwendungen aufrechterhalten werden kann (…BVerfG, B.v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 - juris Rn. 20; BVerfG, B.v. 14.12.1989 - 2 BvR 377/88 - juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - 2 M 127/14
Abschiebungsschutz wegen Schwangerschaft
Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2025 - 10 CE 25.808
Die Zuerkennung von Abschiebungsschutz gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG für den ausländischen Vater eines noch nicht geborenen Kindes kommt daher auch dann in Betracht, wenn eine Gefahrenlage für das ungeborene Kind oder die Mutter (Risikoschwangerschaft) besteht und die Unterstützung der Schwangeren durch den Abzuschiebenden glaubhaft gemacht wird (…BayVGH, B.v. 28.1.2021 - 10 CE 21.313 - juris Rn. 7, für ein ungeborenes deutsches Kind); denn die Wahrscheinlichkeit, dass die werdende Mutter unter diesen Umständen durch eine abschiebungsbedingte Trennung Belastungen ausgesetzt ist, die die Leibesfrucht gefährden, ist ungleich höher als bei vorübergehender Trennung während einer normal verlaufenden Schwangerschaft (vgl. OVG LSA, B.v. 10.12.2014 - 2 M 127/14 - juris Rn. 6 m.w.N;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 30.3.2009 - OVG 12 S 28.09 - juris Rn. 5;… OVG Hamburg, B.v. 10.12.2009 - 3 Bs 209/09 - juris Rn. 10;… BayVGH, B.v. 28.11.2011 - 10 CE 11.2746 - juris Rn. 4). - OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - 12 S 28.09
Abschiebungsschutz für Ausländer wegen der bevorstehenden Geburt seines …
Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2025 - 10 CE 25.808
Die Zuerkennung von Abschiebungsschutz gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG für den ausländischen Vater eines noch nicht geborenen Kindes kommt daher auch dann in Betracht, wenn eine Gefahrenlage für das ungeborene Kind oder die Mutter (Risikoschwangerschaft) besteht und die Unterstützung der Schwangeren durch den Abzuschiebenden glaubhaft gemacht wird (…BayVGH, B.v. 28.1.2021 - 10 CE 21.313 - juris Rn. 7, für ein ungeborenes deutsches Kind); denn die Wahrscheinlichkeit, dass die werdende Mutter unter diesen Umständen durch eine abschiebungsbedingte Trennung Belastungen ausgesetzt ist, die die Leibesfrucht gefährden, ist ungleich höher als bei vorübergehender Trennung während einer normal verlaufenden Schwangerschaft (…vgl. OVG LSA, B.v. 10.12.2014 - 2 M 127/14 - juris Rn. 6 m.w.N; OVG Berlin-Bbg, B.v. 30.3.2009 - OVG 12 S 28.09 - juris Rn. 5;… OVG Hamburg, B.v. 10.12.2009 - 3 Bs 209/09 - juris Rn. 10;… BayVGH, B.v. 28.11.2011 - 10 CE 11.2746 - juris Rn. 4). - VGH Bayern, 11.10.2017 - 19 CE 17.2007
Zuerkennung von Abschiebungsschutz für den ausländischen Elternteil eines …
Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2025 - 10 CE 25.808
Insoweit ist in der Rechtsprechung hinsichtlich der Vaterschaft eines ungeborenen Kindes und dessen aufenthaltsrechtlichen Vorwirkungen entschieden, dass - anstelle des Bestehens einer bereits gelebten familiären Gemeinschaft - regelmäßig zu fordern ist, dass der ausländische Vater gegenüber den zuständigen Behörden seine Vaterschaft gemäß §§ 1592 Nr. 2, 1594 Abs. 4 BGB (mit Zustimmung der Mutter) anerkannt hat und beide bereits in Verhältnissen leben, welche die gemeinsame Übernahme der elterlichen Verantwortung und eine gemeinsame Erziehung und Betreuung des Kindes sicher erwarten lassen (…hierzu und zum Folgenden BayVGH, B.v. 17.10.2023 - 19 CE 23.1578 - juris Rn. 12; B.v. 11.10.2017 - 19 CE 17.2007 - juris Rn. 13 m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 17.01.2019 - 2 M 153/18
Abschiebungsschutz bei Risikoschwangerschaft
- OVG Hamburg, 10.12.2009 - 3 Bs 209/09
Rechtliche Unmöglichkeit einer Abschiebung wegen Vaterschaft
- VGH Bayern, 28.11.2011 - 10 CE 11.2746
Beschwerde; Aussetzung der Abschiebung; Schwangerschaft der Verlobten; …
- VGH Bayern, 28.01.2021 - 10 CE 21.313
Abschiebungsschutz für werdenden Vater
- OVG Niedersachsen, 11.05.2026 - 13 ME 131/26
Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Aufenthalt; Aufenthaltsbeendigung; …
Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.6.2014 - 1 BvR 2926/13 -, BVerfGE 136, 382, 388 f. - juris Rn. 23;… Senatsbeschl. v. 9.8.2017 - 13 ME 167/17 -, juris Rn. 18;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 15.4.2026 - 18 B 1271/25 -, juris Rn. 16 f.;… VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.2.2026 - 11 S 1219/25 -, juris Rn. 48; Bayerischer VGH, Beschl. v. 4.8.2025 - 10 CE 25.808 -, juris Rn. 4).Auch das Recht auf Achtung des Familienlebens aus Art. 8 EMRK setzt ein tatsächlich gelebtes Näheverhältnis zwischen den Familienmitgliedern voraus (…vgl. EGMR, Urt. v. 13.6.1979 - 6833/74 -, EuGRZ 1979, 454 - Rn. 31; Bayerischer VGH, Beschl. v. 4.8.2025 - 10 CE 25.808 -, juris Rn. 4).
- OVG Niedersachsen, 11.05.2026 - 13 ME 46/26
Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; familiäre Lebensgemeinschaft; Sozialer …
Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern, mithin eine tatsächlich bestehende familiäre Lebensgemeinschaft (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.6.2014 - 1 BvR 2926/13 -, BVerfGE 136, 382, 388 f.;… Senatsbeschl. v. 9.8.2017 - 13 ME 167/17 -, juris Rn. 18;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 15.4.2026 - 18 B 1271/25 -, juris Rn. 16 f.;… VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.2.2026 - 11 S 1219/25 -, juris Rn. 48; Bayerischer VGH, Beschl. v. 4.8.2025 - 10 CE 25.808 -, juris Rn. 4).Auch das Recht auf Achtung des Familienlebens aus Art. 8 EMRK setzt ein tatsächlich gelebtes Näheverhältnis zwischen den Familienmitgliedern voraus (…vgl. EGMR, Urt. v. 13.6.1979 - 6833/74 -, EuGRZ 1979, 454 - Rn. 31; Bayerischer VGH, Beschl. v. 4.8.2025 - 10 CE 25.808 -, juris Rn. 4).
- VGH Bayern, 01.09.2026 - 10 CS 26.1156
Folgenbeseitigungsanspruch nach erfolgter Abschiebung (verneint), Abschiebung, …
Derartige Kontakte und Betreuungsleistungen begründen lediglich eine Begegnungsgemeinschaft ohne aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen aus Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK; sie kann vom Antragsteller auch vom Ausland aus aufrechterhalten werden (vgl. BayVGH, B.v. 4.8.2025 - 10 CE 25.808 - juris Rn. 4 m.w.N.). - OVG Saarland, 14.11.2025 - 2 B 184/25
Beschwerde gegen Versagung von Abschiebungsschutz
Bei der Bewertung der familiären Beziehungen sind sämtliche konkreten Umstände, die für die Situation des Betroffenen kennzeichnend sind, zu berücksichtigen; es verbietet sich eine schematische Einordnung als entweder aufenthaltsrechtlich grundsätzlich schutzwürdige Lebens- und Erziehungsgemeinschaft oder Beistandsgemeinschaft oder aber bloße Begegnungsgemeinschaft ohne aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen, die durch wiederholte Besuche, durch Brief- und Telefonkontakte sowie durch Zuwendungen aufrechterhalten werden kann.[Vgl. Bayr. VGH, Beschlüsse vom 4.8.2025 - 10 CE 25.808 - und vom 6.3.2024 - 10 CS 24.185 -, juris][Vgl. Bayr. VGH, Beschlüsse vom 4.8.2025 - 10 CE 25.808 - und vom 6.3.2024 - 10 CS 24.185 -, juris].
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