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| OVG Niedersachsen, 03.06.2024 - 10 MN 52/24 |
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- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
AVV GeA 2022 § 3; AVV GeA 2022 § 5 Abs. 3; DüV § 13a Abs. 1; DüV § 13a Abs. 4 Satz 1; GrwV § 7 Abs. 4; NDüngGewNPVO § 2; VwGO § 47 Abs. 6; WHG § 3 Nr. 6
Antrag auf Außervollzugsetzung der Niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat oder Phosphat; grundwasserkörperübergreifenden Berücksichtigung eines Wasserschutzgebiets bei der Ausweisung ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
NDüGV § 1; DüV § 13a Abs. 1
Antrag auf Außervollzugsetzung der Niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat oder Phosphat; grundwasserkörperübergreifenden Berücksichtigung eines Wasserschutzgebiets bei der Ausweisung ...
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Grundwasserkörperübergreifenden Berücksichtigung eines Wasserschutzgebiets bei der Ausweisung nitratbelasteter Gebiete
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (30)
- VGH Baden-Württemberg, 09.02.2023 - 13 S 3646/21
Bekanntmachung einer Landesverordnung zur Ausweisung von Nitratgebieten und …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2024 - 10 MN 52/24
Da sich Teile der betrieblichen Flächen der Antragsteller in den durch § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 und 2 NDüGV im Grundwasserkörper (GWK) "Land Hadeln Lockergestein" ausgewiesenen nitratbelasteten Gebieten befinden und für diese daher die in § 13a Abs. 2 DüV genannten abweichenden und ergänzenden Anforderungen sowie die in § 3 NDüGV bestimmten zusätzlichen abweichenden Anforderungen für deren landwirtschaftliche Betätigung gelten, kommt eine Verletzung ihrer subjektiven Rechte aus Art. 12 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG in Betracht (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 26.10.2023 - 2 K 9/22 -, juris Rn. 91; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9.2.2023 - 13 S 3646/21 -, juris Rn. 18; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.10.2021 - 2 K 224/20 -, ZUR 2022, 37; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 15.7.2021 - 2 R 32/21 -, juris Rn. 32; OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 25.11.2020 - 5 KN 10/20 -, juris Rn. 67; vgl. zum Eigentumsrecht auch EuGH…, Urteil vom 29.4.1999 - C-293/97 -, juris Rn. 54 bis 57).Dies ist hier nicht der Fall, auch wenn nach § 13a Abs. 4 Satz 1 DüV bei einer unterbliebenen Ausweisung der nitratbelasteten Gebiete nach § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 DüV ("die innerhalb von Grundwasserkörpern im guten chemischen Zustand nach § 7 Absatz 4 der Grundwasserverordnung liegen") ab dem 1. Januar 2021 die abweichenden und ergänzenden Anforderungen nach § 13a Abs. 2 DüV und die durch Rechtsverordnung nach § 13a Abs. 3 DüV vorgeschriebenen zusätzlichen Anforderungen für die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche im Gebiet des jeweiligen Grundwasserkörpers gelten (vgl. dazu auch OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 26.10.2023 - 2 K 9/22 -, juris Rn. 100; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9.2.2023 - 13 S 3646/21 -, juris Rn. 23 f., 76 f.; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 31.1.2022 - 13a NE 21/2474, juris Rn. 28).
Denn mag auch die Unwirksamkeitserklärung der Gebietsausweisung im GWK "Land Hadeln Lockergestein" im Normenkontrollverfahren voraussichtlich mit einer unterbliebenen Ausweisung nach § 13a Abs. 4 Satz 1 DüV gleichzusetzen sein und damit dazu führen, dass die vorgesehenen Düngebeschränkungen für die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche im Gebiet des GWK "Land Hadeln Lockergestein" gelten könnten (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 26.10.2023 - 2 K 9/22 -, juris Rn. 100; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9.2.2023 - 13 S 3646/21 -, juris Rn. 21 bis 24), so gilt dies nicht für die hier beantragte lediglich vorläufige Außervollzugsetzung der Ausweisung nitratbelasteter Gebiete im GWK "Land Hadeln Lockergestein".
Die Beschränkung auf den jeweiligen Grundwasserkörper entspricht auch insoweit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bzw. dem Verursacherprinzip, als grundsätzlich nur die Flächen als zum Schutz des Grundwassers mit den entsprechenden Beschränkungen (hinsichtlich des Düngens) als nitratbelastet ausgewiesen werden, die für diesen Schutz nach den konkreten örtlichen Verhältnissen, namentlich den jeweils herrschenden hydrogeologischen Bedingungen, auch erforderlich sind (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 30.12.2021 - 7 BN 2.21 -, juris Rn. 11 zu der Ausweisung eines Wasserschutzgebietes nach § 51 Abs. 1 Satz 1 WHG), d.h. soweit von Flächen Einwirkungen auf das zu schützende Gewässer ausgehen können (BVerwG…, Beschluss vom 22.10.2021 - 7 BN 1.20 -, juris Rn. 15 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9.2.2023 - 13 S 3646/21 -, juris Rn. 39).
Diese unterirdischen Grundwasservolumina sollen durch die oberhalb des Grundwasserkörpers vorzunehmende Gebietsausweisung vor schädlichem Nitrateintrag durch die oberirdische Landbewirtschaftung geschützt werden (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9.2.2023 - 13 S 3646/21 -, juris Rn. 39).
Welche Gebiete, mit der Folge der rechtlichen Betroffenheit der jeweiligen Grundstückseigentümer als nitratbelastet auszuweisen sind, wird in § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 DüV und nicht in der AVV GeA bestimmt, (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 26.10.2023 - 2 K 9/22 -, juris Rn. 133; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9.2.2023 - 13 S 3646/21 -, juris Rn. 35 ff.).
- VGH Bayern, 31.01.2022 - 13a NE 21.2474
Vorläufig Beschränkungen des Düngemitteleinsatzes in sog. roten und gelben …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2024 - 10 MN 52/24
Nach dem Bundeministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist bei einer Reduktion der Stickstoffdüngung um 20 % von einem Ertragsrückgang von bis zu 10 % auszugehen, der auch bereits mögliche Qualitätseinbußen berücksichtigt (…BR-Drs. 98/20, S. 49 f.; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 31.1.2022 - 13a NE 21.2474 -, juris Rn. 45).Dem Interesse der Antragsteller an einer Beibehaltung ihres Einkommens im bisherigen Umfang bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache stehen das Erfordernis des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der lebenden Ressourcen und Ökosysteme der Gewässer (vgl. RL 91/676/EWG Erwägungsgrund Nr. 6; vgl. auch Erwägungsgründe Nr. 1, 2, 4; EuGH…, Urteil vom 29.4.1999 - C-293/97 -, juris Rn. 56) und damit hochrangige Gemeinwohlbelange (Bayerischer VGH, Beschluss vom 31.1.2022 - 13a NE 21.2474 -, juris Rn. 44 f.) gegenüber.
Die durch die mit der streitgegenständlichen Verordnung (i.V.m. § 13a DüV) verbundenen Beschränkungen zu schützenden Ziele sind insoweit deutlich höher zu gewichten (vgl. zur Bedeutung des Grundwasserschutzes auch BVerfG…, Beschluss vom 15.7.1981 - 1 BvL 77/78 -, juris Rn. 153, 164), als die monetären Interessen der betroffenen Landwirte (Bayerischer VGH, Beschluss vom 31.1.2022 - 13a NE 21.2474 -, juris Rn. 44 bis 47), insbesondere an einem höheren Ertrag bzw. einer günstigen Entsorgung von Tierhaltungsabfällen (vgl. Erwägungsgründe Nr. 2 und 3 RL 91/676/EWG), zumal die hydrologischen Verhältnisse in den Mitgliedsstaaten teilweise so beschaffen sind, dass es Jahre dauern kann, bis Schutzmaßnahmen zu einer Verbesserung der Wasserqualität führen (vgl. Erwägungsgrund Nr. 13 RL 91/676/EWG).
Danach ist der aufgrund der aus der Gebietsausweisung resultierenden Düngebeschränkungen zu erwartende Ertragsrückgang in Höhe von bis zu 10 % in Anbetracht der Relevanz der durch die Beschränkungen zu schützenden Ziele der öffentlichen Gesundheit, der lebenden Ressourcen und Ökosysteme der Gewässer nicht so gewichtig, dass eine vorläufige Regelung unaufschiebbar wäre (so auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 31.1.2022 - 13a NE 21.2474 -, juris Rn. 59, 61; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 15.7.2021 - 2 R 32/21 -, juris Rn. 43 bis 45).
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2023 - 2 K 9/22
Landwirtschaftsrecht - Normenkontrollantrag gegen die Landesdüngeverordnung LSA
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2024 - 10 MN 52/24
Da sich Teile der betrieblichen Flächen der Antragsteller in den durch § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 und 2 NDüGV im Grundwasserkörper (GWK) "Land Hadeln Lockergestein" ausgewiesenen nitratbelasteten Gebieten befinden und für diese daher die in § 13a Abs. 2 DüV genannten abweichenden und ergänzenden Anforderungen sowie die in § 3 NDüGV bestimmten zusätzlichen abweichenden Anforderungen für deren landwirtschaftliche Betätigung gelten, kommt eine Verletzung ihrer subjektiven Rechte aus Art. 12 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG in Betracht (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.10.2023 - 2 K 9/22 -, juris Rn. 91; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 9.2.2023 - 13 S 3646/21 -, juris Rn. 18; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.10.2021 - 2 K 224/20 -, ZUR 2022, 37; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 15.7.2021 - 2 R 32/21 -, juris Rn. 32; OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 25.11.2020 - 5 KN 10/20 -, juris Rn. 67; vgl. zum Eigentumsrecht auch EuGH…, Urteil vom 29.4.1999 - C-293/97 -, juris Rn. 54 bis 57).Dies ist hier nicht der Fall, auch wenn nach § 13a Abs. 4 Satz 1 DüV bei einer unterbliebenen Ausweisung der nitratbelasteten Gebiete nach § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 DüV ("die innerhalb von Grundwasserkörpern im guten chemischen Zustand nach § 7 Absatz 4 der Grundwasserverordnung liegen") ab dem 1. Januar 2021 die abweichenden und ergänzenden Anforderungen nach § 13a Abs. 2 DüV und die durch Rechtsverordnung nach § 13a Abs. 3 DüV vorgeschriebenen zusätzlichen Anforderungen für die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche im Gebiet des jeweiligen Grundwasserkörpers gelten (vgl. dazu auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.10.2023 - 2 K 9/22 -, juris Rn. 100; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 9.2.2023 - 13 S 3646/21 -, juris Rn. 23 f., 76 f.; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 31.1.2022 - 13a NE 21/2474, juris Rn. 28).
Denn mag auch die Unwirksamkeitserklärung der Gebietsausweisung im GWK "Land Hadeln Lockergestein" im Normenkontrollverfahren voraussichtlich mit einer unterbliebenen Ausweisung nach § 13a Abs. 4 Satz 1 DüV gleichzusetzen sein und damit dazu führen, dass die vorgesehenen Düngebeschränkungen für die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche im Gebiet des GWK "Land Hadeln Lockergestein" gelten könnten (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.10.2023 - 2 K 9/22 -, juris Rn. 100; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 9.2.2023 - 13 S 3646/21 -, juris Rn. 21 bis 24), so gilt dies nicht für die hier beantragte lediglich vorläufige Außervollzugsetzung der Ausweisung nitratbelasteter Gebiete im GWK "Land Hadeln Lockergestein".
Welche Gebiete, mit der Folge der rechtlichen Betroffenheit der jeweiligen Grundstückseigentümer als nitratbelastet auszuweisen sind, wird in § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 DüV und nicht in der AVV GeA bestimmt, (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.10.2023 - 2 K 9/22 -, juris Rn. 133; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 9.2.2023 - 13 S 3646/21 -, juris Rn. 35 ff.).
- OVG Niedersachsen, 21.11.2023 - 7 KS 8/21
Inanspruchnahme der zuständigen Behörde im laufenden Bewirtschaftungszeitraum …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2024 - 10 MN 52/24
Gemäß Anlage 2 GrwV beträgt der Schwellenwert für Nitrat 50 mg/l mit dem Ableitungskriterium Grundwasserqualitätsnorm gemäß RL 2006/118/EG (vgl. Art. 1 Abs. Buchstabe a), 3 Abs. 1 Buchstabe a) i.V.m. Anhang I Nr. 1: Qualitätsnorm 50 mg/l; Anhang I Buchstabe A Nr. 2 RL 91/676/EWG; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.11.2023 - 7 KS 8/21 -, juris Rn. 128).Auch § 7 Abs. 3 GrwV setzt allerdings voraus, dass ein Schwellenwert an Messstellen nach § 9 Abs. 1 GrwV überschritten wird und erlaubt unter bestimmten Gegebenheiten dennoch eine Bewertung als in gutem chemischen Zustand (vgl. dazu auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.11.2023 - 7 KS 8/21 -, juris Rn. 129 f.).
Nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 GrwV genügt daher für die Einstufung des GWK als in schlechtem chemischen Zustand grundsätzlich, dass der Schwellenwert an einer Messstelle nach § 9 Abs. 1 GrwV im Grundwasserkörper überschritten ist (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.11.2023 - 7 KS 8/21 -, juris Rn. 129 f.; vgl. auch Art. 4 Abs. 2 Buchstabe b) RL 2006/118/EG; zu Ausnahmen vgl. § 7 Abs. 3 Satz 1 GrwV).
- EuGH, 29.04.1999 - C-293/97
The Queen / Minister of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte Standley u.a. - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2024 - 10 MN 52/24
Da sich Teile der betrieblichen Flächen der Antragsteller in den durch § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 und 2 NDüGV im Grundwasserkörper (GWK) "Land Hadeln Lockergestein" ausgewiesenen nitratbelasteten Gebieten befinden und für diese daher die in § 13a Abs. 2 DüV genannten abweichenden und ergänzenden Anforderungen sowie die in § 3 NDüGV bestimmten zusätzlichen abweichenden Anforderungen für deren landwirtschaftliche Betätigung gelten, kommt eine Verletzung ihrer subjektiven Rechte aus Art. 12 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG in Betracht (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 26.10.2023 - 2 K 9/22 -, juris Rn. 91; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 9.2.2023 - 13 S 3646/21 -, juris Rn. 18; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.10.2021 - 2 K 224/20 -, ZUR 2022, 37; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 15.7.2021 - 2 R 32/21 -, juris Rn. 32; OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 25.11.2020 - 5 KN 10/20 -, juris Rn. 67; vgl. zum Eigentumsrecht auch EuGH, Urteil vom 29.4.1999 - C-293/97 -, juris Rn. 54 bis 57).Dem Interesse der Antragsteller an einer Beibehaltung ihres Einkommens im bisherigen Umfang bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache stehen das Erfordernis des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der lebenden Ressourcen und Ökosysteme der Gewässer (vgl. RL 91/676/EWG Erwägungsgrund Nr. 6; vgl. auch Erwägungsgründe Nr. 1, 2, 4; EuGH, Urteil vom 29.4.1999 - C-293/97 -, juris Rn. 56) und damit hochrangige Gemeinwohlbelange (Bayerischer VGH…, Beschluss vom 31.1.2022 - 13a NE 21.2474 -, juris Rn. 44 f.) gegenüber.
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2021 - 2 R 32/21
Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten durch landesrechtliche Verordnung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2024 - 10 MN 52/24
Da sich Teile der betrieblichen Flächen der Antragsteller in den durch § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 und 2 NDüGV im Grundwasserkörper (GWK) "Land Hadeln Lockergestein" ausgewiesenen nitratbelasteten Gebieten befinden und für diese daher die in § 13a Abs. 2 DüV genannten abweichenden und ergänzenden Anforderungen sowie die in § 3 NDüGV bestimmten zusätzlichen abweichenden Anforderungen für deren landwirtschaftliche Betätigung gelten, kommt eine Verletzung ihrer subjektiven Rechte aus Art. 12 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG in Betracht (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 26.10.2023 - 2 K 9/22 -, juris Rn. 91; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 9.2.2023 - 13 S 3646/21 -, juris Rn. 18; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.10.2021 - 2 K 224/20 -, ZUR 2022, 37; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.7.2021 - 2 R 32/21 -, juris Rn. 32; OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 25.11.2020 - 5 KN 10/20 -, juris Rn. 67; vgl. zum Eigentumsrecht auch EuGH…, Urteil vom 29.4.1999 - C-293/97 -, juris Rn. 54 bis 57).Danach ist der aufgrund der aus der Gebietsausweisung resultierenden Düngebeschränkungen zu erwartende Ertragsrückgang in Höhe von bis zu 10 % in Anbetracht der Relevanz der durch die Beschränkungen zu schützenden Ziele der öffentlichen Gesundheit, der lebenden Ressourcen und Ökosysteme der Gewässer nicht so gewichtig, dass eine vorläufige Regelung unaufschiebbar wäre (so auch Bayerischer VGH…, Beschluss vom 31.1.2022 - 13a NE 21.2474 -, juris Rn. 59, 61; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.7.2021 - 2 R 32/21 -, juris Rn. 43 bis 45).
- OVG Niedersachsen, 23.12.2021 - 13 MN 485/21
2-G-Plus-Regelung; Antragsbefugnis; Beschränkung; Coronavirus; Gastronomie; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2024 - 10 MN 52/24
Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (zu alledem: BVerwG…, Beschluss vom 30.4.2019 - 4 VR 3.19 -, juris Rn. 4 zur Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 30.11.2023 - 14 NE 23.1503, u.a. -, juris Rn. 37;… Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 25.8.2023 - 4 MN 128/22 -, juris Rn. 47…, vom 2.6.2022 - 14 MN 259/22 -, juris Rn. 6 m.w.N. und vom 23.12.2021 - 13 MN 485/21 -, juris Rn. 9).Unter Berücksichtigung der Ziff. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (NordÖR 2014, 11) wurde der Streitwert halbiert (vgl. dazu auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 23.12.2021 - 13 MN 485/21 -, juris Rn. 16).
- BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78
Naßauskiesung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2024 - 10 MN 52/24
Die durch die mit der streitgegenständlichen Verordnung (i.V.m. § 13a DüV) verbundenen Beschränkungen zu schützenden Ziele sind insoweit deutlich höher zu gewichten (vgl. zur Bedeutung des Grundwasserschutzes auch BVerfG, Beschluss vom 15.7.1981 - 1 BvL 77/78 -, juris Rn. 153, 164), als die monetären Interessen der betroffenen Landwirte (Bayerischer VGH…, Beschluss vom 31.1.2022 - 13a NE 21.2474 -, juris Rn. 44 bis 47), insbesondere an einem höheren Ertrag bzw. einer günstigen Entsorgung von Tierhaltungsabfällen (vgl. Erwägungsgründe Nr. 2 und 3 RL 91/676/EWG), zumal die hydrologischen Verhältnisse in den Mitgliedsstaaten teilweise so beschaffen sind, dass es Jahre dauern kann, bis Schutzmaßnahmen zu einer Verbesserung der Wasserqualität führen (vgl. Erwägungsgrund Nr. 13 RL 91/676/EWG). - OVG Niedersachsen, 01.02.2024 - 10 KN 54/22
Kostenverteilung bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen nach mehrfacher …
- OVG Niedersachsen, 16.12.2021 - 13 MN 477/21
Normenkontrolleilantrag gegen Zugangsbeschränkungen für Betriebe und …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2024 - 10 MN 52/24
Dies gilt auch für einen Normenkontrolleilantrag (…vgl. etwa Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 15.7.2022 - 1 MN 132/21 -, juris Rn. 7, sowie vom 16.12.2021 - 13 MN 477/21 -, juris Rn. 18). - BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 16.96
Abwasserabgabe; Einhaltensfiktion (sog. 4-aus-5-Regelung); Einhaltung des …
- BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 30.01
Anhörung Beteiligter; alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts; Zinsen …
- BVerwG, 25.11.2004 - 5 CN 1.03
Verwaltungsvorschriften mit Außenwirkung gegenüber Dritten; Bekanntgabe von …
- BVerwG, 23.06.2022 - 10 C 3.21
Über den Zugang zu Unterlagen des Bundessicherheitsrates muss teilweise neu …
- BVerfG, 02.03.1999 - 2 BvF 1/94
Allgemeine Verwaltungsvorschriften
- BVerwG, 30.04.2019 - 4 VR 3.19
Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile hinsichtlich …
- BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57
Dampfkessel
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2021 - 2 K 224/20
Düngelandesverordnung
- BVerwG, 30.12.2021 - 7 BN 2.21
Erforderlichkeit der Festsetzung eines Wasserschutzgebiet
- BVerwG, 22.10.2021 - 7 BN 1.20
Alternativenprüfung bei der Festsetzung eines Wasserschutzgebiets
- BVerwG, 08.03.2007 - 9 B 19.06
Revisionszulassung; Grundsatzrüge; revisibles Recht; technische Regelwerke; …
- VGH Bayern, 16.06.2017 - 15 N 15.2769
Antragsfrist im Normenkontrollverfahren bei Neuerlass und Neubekanntmachung einer …
- OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 14 MN 259/22
FFP-2; Maske; Maskenpflicht; ÖPNV
- OVG Niedersachsen, 25.08.2023 - 4 MN 128/22
Abgrenzung; Absicht; einstweilige Anordnung; Ermessen; FFH-Gebiet; …
- OVG Niedersachsen, 18.11.2020 - 2 KN 644/19
Antragsfrist; Beschwer, neue; Fachhochschulprofessor; Lehrdeputat; …
- VGH Bayern, 30.11.2023 - 14 NE 23.1503
Zulassung der Tötung von Fischottern im Verordnungswege
- OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2020 - 5 KN 10/20
Überdüngung mit Nitraten; Feststellung des schlechten Zustands des …
- BVerwG, 04.01.2023 - 3 BN 1.22
Unbegründete Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im …
- VGH Baden-Württemberg, 12.12.2012 - 9 S 2933/11
Antragsfrist für Normenkontrolle im Fall der Satzungsänderung; keine …
- OVG Niedersachsen, 15.07.2022 - 1 MN 132/21
Einseitige Planung; Einsichtnahmemöglichkeiten; Grundstücksgröße; innerörtliche …
- OVG Niedersachsen, 28.01.2025 - 10 KN 66/22
Immissionsbasierte Abgrenzung; Aktionsprogramme; Außenwirkung; …
Dementsprechend unterschiedlich fallen auch die bisherigen Entscheidungen zur Berücksichtigung der diesbezüglichen Vorgaben der AVV GeA aus (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11.8.2021 bzw. 21.10.2021 - 2 K 224/20 -, NordÖR 2022, 90, 92, und Hessischer VGH…, Urteil vom 27.8.2024 - 4 C 1492/20.N -, juris Rn. 92 ff.: AVV GeA ist Prüfungsmaßstab; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 26.10.2023 - 2 K 9/22 -, juris Rn. 130: Nur ein wesentlicher Verstoß gegen die AVV GeA ist relevant; Bayerischer VGH…, Urteil vom 22.2.2024 - 13a N 21.3158 -, juris Rn. 86: AVV GeA ist Orientierungsmaßstab; Senatsbeschluss vom 3.6.2024 - 10 MN 52/24 -, juris Rn. 39 f.: AVV GeA ist grundsätzlich kein Prüfungsmaßstab).Nach § 1 AVV GeA enthält die allgemeine Verwaltungsvorschrift die Anforderungen an die Vorgehensweise bei der Ausweisung von Gebieten nach § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 DüV durch die Landesregierungen (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 3.6.2024 - 10 MN 52/24 -, juris Rn. 40).
Dementsprechend sind unter "allgemeinen Verwaltungsvorschriften" solche Regelungen zu verstehen, die für eine abstrakte Vielheit von Sachverhalten des Verwaltungsgeschehens verbindliche Aussagen treffen, ohne auf eine unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet zu sein (BVerfG…, Beschluss vom 2.3.1999 - 2 BvF 1/94 -, juris Rn. 38; BVerwG…, Urteil vom 23.6.2022 - 10 C 3.21 -, juris Rn. 19; vgl. auch Senatsbeschluss vom 3.6.2024 - 10 MN 52/24 -, juris Rn. 39; Bayerischer VGH…, Urteil vom 22.2.2024 - 13a N 21.3145 -, juris Rn. 65).
a) § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 DüV geht jedoch entsprechend der RL 2000/60/EWG (vgl. etwa Art. 2 Nr. 19, 25, Anhänge II Ziff. 2 und V Ziff. 2.4) schon nach seinem Wortlaut und unter Bezugnahme auf die Vorschriften der GrwV von einer grundwasserkörperbezogenen Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten innerhalb der bereits nach § 2 Abs. 1 GrwV festgelegten Grenzen des jeweiligen Grundwasserkörpers aus (Senatsbeschluss vom 3.6.2024 - 10 MN 52/24 -, juris Rn. 38, 41; Hessischer VGH…, Urteil vom 27.8.2024 - 4 C 1035/20.N -, juris Rn. 63; Bayerischer VGH…, Urteil vom 22.2.2024 - 13a N 21.3145 -, juris Rn. 102, 197; so auch bereits OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 25.11.2020 - 5 KN 10/20 -, juris Rn. 74 - 80 zu § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 DüV a.F.).
Die grundwasserkörperbezogene Ausweisung nitratbelasteter Gebiete wird im Übrigen auch in der AVV GeA vorausgesetzt, indem § 3 Abs. 1 AVV GeA (…"klarstellend", BR-Drs. 275/22, S. 26) bestimmt, dass "Ausgangspunkt für die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete [...] die nach § 2 der Grundwasserverordnung beschriebenen und von den zuständigen Stellen der Länder festgelegten Grundwasserkörper" sind, und § 5 Abs. 1 Satz 1 AVV GeA weiter vorgibt, dass "in den Grundwasserkörpern" nach § 3 Abs. 1 AVV GeA eine immissionsbasierte Abgrenzung von belasteten (…"belastete Teilbereiche des Grundwasserkörpers", BR-Drs. 275/22, S. 27) und unbelasteten Gebieten auf Basis der gemessenen Nitratkonzentration zu erfolgen hat (vgl. dazu auch Senatsbeschluss vom 3.6.2024 - 10 MN 52/24 -, juris Rn. 41).
Eine Schwellenwertüberschreitung in einem benachbarten GWK ist dementsprechend, selbst wenn sich die Messstelle in unmittelbarer Nähe zu dem anderen GWK befindet, nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 GrwV unerheblich (Senatsbeschluss vom 3.6.2024 - 10 MN 52/24 -, juris Rn. 38).
Auch wenn die mit der Ausweisung eines Gebietes als nitratbelastet einhergehenden Einschränkungen der Landwirte beim Ausbringen von (stickstoffhaltigen) Düngemitteln und von Dung sie in ihrer Berufsfreiheit einschränken, entspricht die Gebietsausweisung den Erfordernissen des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der lebenden Ressourcen und Ökosysteme der Gewässer sowie der Sicherung sonstiger rechtmäßiger Nutzungen der Gewässer (RL 91/676/EWG Erwägungsgrund Nr. 6; vgl. auch Erwägungsgründe Nr. 1, 2 und 4) und verfolgt somit dem Gemeinwohl dienende hochrangige Ziele (vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 15.7.1981 - 1 BvL 77/78 -, juris Rn. 153, 164 zur Bedeutung des Grundwasserschutzes; Senatsbeschluss vom 3.6.2024 - 10 MN 52/24 -, juris Rn. 47), ohne das Recht der freien Berufsausübung oder das Eigentumsrecht der Landwirte in seinem Wesensgehalt anzutasten, sodass bei Einhaltung der Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Einschränkungen des Eigentums- bzw. Berufsausübungsrechts gerechtfertigt sind (vgl. EuGH…, Urteil vom 29.4.1999 - C-293/97 -, juris Rn. 55 - 57; Hessischer VGH…, Urteil vom 27.8.2024 - 4 C 1035/20.N -, juris Rn. 67 - 90; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 31.1.2022 - 13a NE 21.2474 -, juris Rn. 44 f., 47).
Die genannten Ziele sind insoweit deutlich höher zu gewichten (vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 15.7.1981 - 1 BvL 77/78 -, juris Rn. 153, 164) als die monetären Interessen der Landwirte (vgl. Bayerischer VGH…, Urteil vom 22.2.2024 - 13a N 21.3145 -, juris Rn. 56, 62 …sowie Beschluss vom 31.1.2022 - 13a NE 21.2474 -, juris Rn. 44 - 47) insbesondere an einem höheren Ertrag bzw. einer günstigen Entsorgung von tierischen Exkrementen, zumal die hydrologischen Verhältnisse in den Mitgliedsstaaten teilweise so beschaffen sind, dass es Jahre dauern kann, bis Schutzmaßnahmen zu einer Verbesserung der Wasserqualität führen (vgl. Erwägungsgrund Nr. 13 RL 91/676/EWG; so bereits auch Senatsbeschluss vom 3.6.2024 - 10 MN 52/24 -, juris Rn. 47).
- VGH Baden-Württemberg, 07.07.2025 - 3 S 461/25
Internetbekanntmachung von Bauleitplänen; Streitwert - neuer Streitwertkatalog
Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (…vgl. zu alledem BVerwG, Beschl. v. 30.04.2019 - 4 VR 3.19 -, juris Rn. 4;… Senatsbeschl. v. 24.04.2024 - 3 S 1792/23 -, n.v. und v. 13.05.2020 - 3 S 3137/19 -, juris Rn. 33 ;… VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.12.2023 - 1 S 1365/23 -, juris Rn. 88 [nicht auf Bebauungspläne beschränkt];… Bay. VGH, Beschl. v. 15.07.2024 - 2 NE 24.821 -, juris Rn. 16; Nds. OVG, Beschl. v. 03.06.2024 - 10 MN 52/24 -, juris Rn. 29;… möglicherweise enger: OVG NRW, Beschl. v. 17.06.2024 - 22 B 286/24.NE -, juris Rn. 17 ff.). - OVG Niedersachsen, 04.12.2024 - 7 MN 54/24
Normenkontrolleilantrag gegen die Festsetzung des Deutschlandtickets als …
Dies gilt auch für einen Normenkontrolleilantrag (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 03.06.2024 - 10 MN 52/24 -, juris).Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.09.2015 - 4 VR 2.15 -, juris; Beschluss vom 30.04.2019 - 4 VR 3.19 -, juris; aus der Rechtsprechung des Niedersächsisches OVG: Beschluss vom 28.02.2020 - 1 MN 153/19 -, juris; Beschluss vom 25.08.2023 - 4 MN 128/23 -, juris; Beschluss vom 03.06.2024 -10 MN 52/24 -, juris; Beschluss vom 01.08.2024 - 1 MN 75/24 -, juris).
- VGH Baden-Württemberg, 08.11.2024 - 3 S 827/24
Anstoßfunktion der öffentlichen Bekanntmachung eines Aufstellungsbeschlusses; …
Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (…vgl. zu alledem BVerwG, Beschl. v. 30.4.2019 - 4 VR 3.19 -, juris Rn. 4;… Senatsbeschl. v. 24.4.2024 - 3 S 1792/23 -, n. v. und v. 13.5.2020 - 3 S 3137/19 -, juris Rn. 33 ;… VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.12.2023 - 1 S 1365/23 -, juris Rn. 88 [nicht auf Bebauungspläne beschränkt];… Bay. VGH, Beschl. v. 15.7.2024 - 2 NE 24.821 - juris Rn. 16; Nds. OVG, Beschl. v. 3.6.2024 - 10 MN 52/24 -, juris Rn. 29;… möglicherweise enger: OVG NRW, Beschl. v. 17.6.2024 - 22 B 286/24.NE - juris Rn. 17 ff.).
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