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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 10 Sa 845/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15479
LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 10 Sa 845/06 (https://dejure.org/2008,15479)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.01.2008 - 10 Sa 845/06 (https://dejure.org/2008,15479)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Januar 2008 - 10 Sa 845/06 (https://dejure.org/2008,15479)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Judicialis

    SGB III § 117; ; ArbGG § ... 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; BBiG § 18 Abs. 1; ; BBiG § 21 Abs. 3 letzter Satzteil; ; BBiG § 22 Abs. 2 Nr. 1; ; BBiG § 22 Abs. 3; ; BBiG § 22 Abs. 4; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; BGB § 615; ; BGB § 626; ; SGB V § 92 Abs. 1 Nr. 7; ; AU-RL § 5 Abs. 3 Satz 2; ; AU-RL § 5 Abs. 4; ; EntgeltFG § 3 Abs. 1 Satz 1; ; EntgeltFG § 4 Abs. 1; ; EntgeltFG § 5 Abs. 1; ; 5. VermBG § 3 Abs. 2 Satz 1; ; SGB X § 115; ; SGB X § 115 Abs. 1; ; SGB II § 22; ; SGB II § 33 Abs. 1; ; SGB II § 33 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame fristlose Kündigung des Berufsausbildungsvertrages wegen unentschuldigten Fehlens - unsubstantiierte Darlegungen des Arbeitgebers zur Erschütterung der Beweiskraft einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses und Bestehen damit im Zusammenhang stehender Vergütungsansprüche; Anforderungen an das Vorliegen eines wichtigen Grundes i.S.d. § 22 Abs. 2 Nr. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG); ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 10 Sa 845/06
    Er muss auch darlegen, dass der Arbeitnehmer unentschuldigt gefehlt hat und die vom Arbeitnehmer behauptete Krankheit nicht vorliegt (vgl. unter vielen: BAG Urteil vom 17.06.2003 - 2 AZR 123/02 - NZA 2004, 564 ff).

    Bezweifelt der Arbeitgeber die attestierte Arbeitsunfähigkeit, beruft er sich insbesondere darauf, der Arbeitnehmer habe den die Bescheinigung ausstellenden Arzt durch Simulation getäuscht oder der Arzt habe den Begriff der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit verkannt, dann muss er die Umstände, die gegen die Arbeitsunfähigkeit sprechen, näher darlegen und notfalls beweisen, um die Beweiskraft des Attestes zu erschüttern (vgl. unter vielen: BAG Urteil vom 17.06.2003 - 2 AZR 123/02 - NZA 2004, 564 ff.).

  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 147/00

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - fristlose Kündigung wegen unentschuldigten …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 10 Sa 845/06
    Das unentschuldigte Fehlen eines Arbeitnehmers oder eines Auszubildenden für die Dauer eines ganzen Arbeitstages ohne ausreichende Information des Arbeitgebers ist im Wiederholungsfall nach einschlägiger Abmahnung je nach den Umständen an sich geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu begründen (vgl. BAG Urteil vom 15.03.2001 - 2 AZR 147/00 - EzA § 626 BGB n.F. Nr. 185).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2013 - 10 Sa 518/12

    Außerordentliche Kündigung - Berufsausbildungsverhältnis - Abmahnungserfordernis …

    Das schließt ein Nachschieben von dort nicht aufgeführten Kündigungsgründen selbst dann aus, wenn nachgeschobene Kündigungsgründe bereits im Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs vorhanden waren, dem Ausbildenden jedoch erst nachträglich bekannt geworden sind (LAG Rheinland-Pfalz 17.01.2008 - 10 Sa 845/06 - Rn. 38, Juris).
  • LG Mainz, 12.08.2016 - 2 O 329/13

    Fristlose Kündigung eines Dienstvertrages - Nachschieben von Gründen

    Ein Nachschieben von dort nicht aufgeführten Kündigungsgründen ist selbst dann ausgeschlossen, wenn nachgeschobene Kündigungsgründe bereits im Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs vorhanden waren, dem Ausbildenden jedoch erst nachträglich bekannt geworden sind (so für den Fall des § 22 Abs. 3 BBiG: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Januar 2008 - 10 Sa 845/06 -, Rn 38, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2017 - 5 Sa 251/16

    Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses - Meinungsfreiheit

    Das schließt ein Nachschieben von dort nicht aufgeführten Kündigungsgründen aus (vgl. LAG Rheinland-Pfalz - 17.01.2008 - 10 Sa 845/06).
  • LAG Köln, 22.01.2013 - 11 Sa 783/12

    Unentschuldigtes Fehlen einer Auszubildenden - Kündigung kurz vor …

    Rn. 18 b) Das unentschuldigte Fehlen eines Auszubildenden über einen längeren Zeitraum, hier in der Zeit vom 14.05.2011 bis zum 30.05.2011 ist an sich geeignet, einen wichtigen Kündigungsgrund darzustellen (vgl. auch: LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 17.01.2008 - 10 Sa 845/06 - m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.07.2015 - 17 Sa 33/15

    Allgemeiner Feststellungsantrag - Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses …

    Die Angabe der subjektiv maßgeblichen Gründe genügt, der Kündigende darf sich im Rechtsstreit aber nicht auf Gründe stützen, die er im Kündigungsschreiben nicht genannt hat (…BAG 17.06.1998 - 2 AZR 741/97, juris Rn. 20 bis 21;… 25.11.1976 - 2 AZR 751/75, juris Rn. 26 bis 28; LAG Rheinland-Pfalz 17.01.2008 - 10 Sa 845/06, juris Rn. 38;… KR-Weigand 10. Aufl. §§ 21 bis 23 BBiG Rn. 94, 95;… EK-Schlachter 15. Aufl. § 22 BBiG Rn. 7;… APS-Biebl 4. Aufl. § 22 BBiG Rn. 26, 27;… Leinemann/Taubert 2. Aufl. § 22 BBiG Rn. 127 bis 130, jeweils mwN).
  • ArbG Gelsenkirchen, 18.09.2012 - 5 Ca 1195/12

    Fristlose Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses; Anforderungen an die …

    Es sind die maßgebenden Tatsachen des Kündigungsgrundes in dem Kündigungsschreiben anzugeben (… Urteile des BAG vom 10.02.1999, AZ: 2 AZR 176/98 , Rn. 17, 18, AP Nr. 2 zu § 54 BMT - G II;… des LAG Düsseldorf vom 15.04.1993, AZ: 5 Sa 220/93 , Rn. 44, EzB BBiG § 15 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 76 ; Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 17:01.2008, AZ: 10 Sa 845/06, EzB BBiG § 22 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 65, Rn. 38;… KR-Weigand, BBiG, § 21 -23, Rn. 95).
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