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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 29.11.1983 - 10 TH 435/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3322
VGH Hessen, 29.11.1983 - 10 TH 435/83 (https://dejure.org/1983,3322)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.11.1983 - 10 TH 435/83 (https://dejure.org/1983,3322)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. November 1983 - 10 TH 435/83 (https://dejure.org/1983,3322)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 Abs 2 AsylVfG, § 14 AsylVfG, § 43 Nr 2 AsylVfG, § 36 AuslG
    Abschiebungsandrohung wegen unbeachtlichem Antrag auf Wiederaufnahme des Asylverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 34, 237 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 30.06.1981 - 1 BvR 561/81

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach …

    Auszug aus VGH Hessen, 29.11.1983 - 10 TH 435/83
    Wenn das Bundesamt daraufhin mit Schreiben vom 22. Juli 1982 die Auffassung vertreten hat, es handele sich um einen Neuantrag und Gründe, gemäß § 14 Abs. 1 AuslG von einer Abschiebung abzusehen., lägen nicht vor, so mag dies der Vorstellung entsprungen sein, die Ausländerbehörde dürfte entsprechend der Entscheidung eines Richterausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 1981 (NJW 1981, 1896 = EZAR 221 Nr. 10) bei Folgeanträgen unter Beachtung des § 14 AuslG aufenthaltsbeendende Maßnahmen bereits vor einer Entscheidung über den Asylantrag treffen und eine derartige Entscheidung werde sich nach einer Abschiebung des Antragstellers erübrigen.
  • BVerwG, 27.12.1982 - 9 A 2.81

    Voraussetzungen für die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts - Überprüfung …

    Auszug aus VGH Hessen, 29.11.1983 - 10 TH 435/83
    Außerdem hat das Asylverfahrensgesetz die Kategorie des Folgeantrags neu in das Verfahrensrecht eingeführt, um die Unterscheidung zwischen Wiederaufnahmeanträgen nach § 36 AuslG und anderen nach Abschluß eines Verfahrens gestellten Asylanträgen mit ausschließlich oder teilweise neuem Vorbringen oder aber mit einer bloßen Wiederholung früherer Behauptungen überflüssig zu machen; dabei ist allerdings anzumerken, daß dadurch nicht die Möglichkeit entfallen ist, nach rechtskräftigem Abschluß eines gerichtlichen Asylstreitverfahrens dessen Wiederaufnahme nach den Vorschriften des § 153 VwGO i.V.m. §§ 579 ff. ZPO zu beantragen (so auch BVerwG, B. v. 27. Dezember 1982 - 9 A 2.81 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.1982 - 11 B 175/82

    Aufenthaltsbeendende Maßnahmen nach dem Asylverfahrensgesetz ; Streitwert im …

    Auszug aus VGH Hessen, 29.11.1983 - 10 TH 435/83
    Dies hat aber nicht zur Folge, daß Asylanträge, die nach der alten Rechtslage allein der Sachentscheidungskompetenz des Bundesamts unterlagen, nunmehr nachträglich der Zuständigkeit der Ausländerbehörde zur Prüfung der Beachtlichkeit unterstellt werden (so auch: OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 17. März 1983 - 19 B 20.067/83 - OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ 1983, 172 = DÖV 1983, 209; VG Wiesbaden, B. v. 27. Dezember 1982 - IV/1 E 20006/82-H.; A.A.: Bayer. VGH, B. v. 23. Februar 1983 - 21 CS 83 C.30 - und v. 15. Juni 1983 - 21 CS 83 C.423 - sowie OVG Hamburg, B. v. 11. März 1983 - Bs. VII 182/83 -).
  • VGH Hessen, 28.08.1984 - 10 TH 2032/84

    Asylverfahren: Behördenzuständigkeit, Anhörung des Asylbewerbers, Beachtlichkeit …

    des Senats vom 13. August 1984 - 10 TH 2043/84 -, vom 20. Juni 1984 - 10 TH 1560/84 -, vom 29. November 1983 - 10 TH 435/83 - [EZAR 224 Nr. 6] und vom 1. November 1983 - 10 TH 340/83 - anders sind auch die Ausführungen des Senats in dem Beschluß vom 5. September 1983 - 10 TH 441/83 - [EZAR 224 Nr. 5]= InfAuslR 1983, 330] nicht zu verstehen), vor dessen Erlaß der Betroffene nach allgemeinem Verwaltungsverfahrensrecht grundsätzlich anzuhören ist (vgl. § 28 Abs. 1 VwVfG).
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