Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 08.05.2007 - 10 U 105/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 249 BGB, § 276 BGB, § 280 BGB, § 675 BGB
Persönliche Haftung des Kapitalanlageberaters: Beratungsfehler bei Empfehlung eines geschlossenen Immobilienfonds als sichere Altersvorsorge - Judicialis
BGB § 249
- IWW
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242; BGB § 249
Haftung des Anlageberaters wegen unsachgemäßer Empfehlung eines geschlossenen Immobilienfonds als sichere Altersvorsorge - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Schadensersatz wegen positiver Forderungsverletzung bei fehlerhafter Beratung i.R.e. Fondsbeitritts; Kriterien für das Zustandekommen eines Beratungsvertrages zwischen dem Kunden und dem Berater oder dem Kunden und der hinter dem Berater stehenden Gesellschaft; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Anlagevermittlung - Geschlossene Immobilienfonds keine sichere Altersvorsorge
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
HV, persönliche Haftung des Anlageberaters, Beratungsfehler, geschlossener Immobilienfonds, sichere Altersvorsorge, Schadensersatz, Anlageberater, Altersvorsorge, Immobilienfond
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung: Geschlossene Fonds sind keine sichere Altersvorsorge
Verfahrensgang
- LG Gießen, 24.03.2006 - 4 O 639/04
- OLG Frankfurt, 08.05.2007 - 10 U 105/06
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- OLG Frankfurt, 09.07.1998 - 16 U 176/97
Anforderungen an die Anlageberatung einer Bank über beabsichtigte …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2007 - 10 U 105/06
Der Anlageinteressent muss über alle Umstände unterrichtet werden, die für das Anlagegeschäft von Bedeutung sind (vgl. nur OLG Frankfurt am Main - ZIP 1998, 1713). - BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02
Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2007 - 10 U 105/06
Nach § 249 BGB ist die Klägerin nach alledem so zu stellen, wie sie stehen würde, wenn sie sich an dem Immobilienfonds nicht beteiligt hätte (BGH NJW 04, 1868, NJW-RR 06, 685). - BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04
Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2007 - 10 U 105/06
Anhaltspunkte dafür, dass die von der Klägerin in Anspruch genommenen Steuervorteile nachträglich entfallen könnten, liegen nicht vor (vgl. dazu nur BGH Urteil v. 17.11.2005 - III ZR 350/04, BGH Urteil v. 14.06.2004 - II ZR 374/02).
- BGH, 09.02.2006 - III ZR 20/05
Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der ungenügenden Offenlegung von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2007 - 10 U 105/06
Nach § 249 BGB ist die Klägerin nach alledem so zu stellen, wie sie stehen würde, wenn sie sich an dem Immobilienfonds nicht beteiligt hätte (BGH NJW 04, 1868, NJW-RR 06, 685). - BGH, 13.10.1994 - IX ZR 25/94
Darlegungs- und Beweislast bei Berufung auf Unternehmensbezogenheit einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2007 - 10 U 105/06
Diese Unsicherheit auszuschließen ist gerade Sinn und Zweck der Regelung des § 164 Abs. 2 BGB, wonach der Wille, in fremden Namen zu handeln, erkennbar hervortreten muss (vgl. nur BGH Urteil v. 13.10.1994 - IX ZR 25/94). - BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92
Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2007 - 10 U 105/06
Als unabhängiger individueller Berater, dem weitreichendes persönliches Vertrauen entgegengebracht wird, muss er besonders differenziert und fundiert beraten (BGH NJW-RR 93, 1114). - BGH, 14.06.2004 - II ZR 374/02
Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2007 - 10 U 105/06
Anhaltspunkte dafür, dass die von der Klägerin in Anspruch genommenen Steuervorteile nachträglich entfallen könnten, liegen nicht vor (vgl. dazu nur BGH Urteil v. 17.11.2005 - III ZR 350/04, BGH Urteil v. 14.06.2004 - II ZR 374/02). - BGH, 11.03.1997 - XI ZR 92/96
Aufklärungspflichten über Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2007 - 10 U 105/06
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt, grundsätzlich dafür beweispflichtig, dass der Schaden auch eingetreten wäre, wenn er sich pflichtgemäß verhalten hätte, dass der Geschädigte den Hinweis also nicht beachtet hätte (vgl. nur BGH WM 1997, 811). - OLG München, 06.09.2006 - 20 U 2694/06
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2007 - 10 U 105/06
Er wünscht eine auf seine persönlichen Verhältnisse zugeschnittene Beratung, die er auch besonders honoriert (OLG München Urteil v. 06.09.2006 - 20 U 2694/06). - LG Münster, 24.05.2006 - 4 O 767/04
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2007 - 10 U 105/06
Das Urteil des Landgerichts Münster vom 24.05.2006 (4 0 767/04) führt zwar aus, dass zwischen der Kundin und dem Berater kein Beratungsvertrag zustande gekommen sei, sondern sich aus den Umständen ein Handeln in fremden Namen ergebe.
- OLG Frankfurt, 13.03.2014 - 22 U 115/12
Anforderungen an die anlegergerechte Beratung bei einer Kapitalanlage in einem …
Rn. 45 Bei der Investition in einen geschlossenen Fonds handelt es sich allerdings um eine spekulative Anlageform, da das Risiko des vollständigen Kapitalverlusts nicht ausgeschlossen war (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23.12.11, 20 U 167/11; OLG Frankfurt, Urteil vom 08.05.2007, 10 U 105/06).Dann hätte der Beklagte den Kläger aber deutlich darauf hinweisen müssen, dass die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds aufgrund ihres spekulativen Charakters keine hinreichend sichere Möglichkeit zur Verbesserung der Altersvorsorge darstellt und für eine Altersvorsorge nicht empfohlen werden kann (vgl. OLG Düsseldorf 28.11.08 15 U 85/07; für einen geschlossenen Immobilienfonds: OLG Frankfurt, Urteil vom 8. Mail 2007, 10 U 105/06, juris Rn. 29 und 30).
Anhaltspunkte dafür, dass die von dem Kläger in Anspruch genommenen Steuervorteile nachträglich entfallen könnten, liegen nicht vor (vgl. dazu nur BGH Urteil v. 17.11.2005 - III ZR 350/04, BGH Urteil v. 14.06.2004 - II ZR 374/02; OLG Frankfurt, Urteil vom 08. Mai 2007 - 10 U 105/06 -, juris).
- OLG Düsseldorf, 28.11.2008 - 15 U 85/07
Pflichten eines Anlageberaters
Dann hätte der Geschäftsführer der Beklagten zu 1. den Kläger und seine Ehefrau aber deutlich darauf hinweisen müssen, dass die Beteiligung an einem geschlossenen Medienfonds aufgrund ihres spekulativen Charakters keine hinreichend sichere Möglichkeit zur Verbesserung der Altersvorsorge darstellt und für eine Altersvorsorge nicht empfohlen werden kann (vgl. für einen geschlossenen Immobilienfonds: OLG Frankfurt, Urteil vom 8. Mail 2007, 10 U 105/06, juris Rn. 29 und 30). - OLG Köln, 23.12.2011 - 20 U 167/11
Pflichten des Anlageberaters bei Angabe der Sicherung der Altersversorgung als …
Denn bei der Investition in einen geschlossenen Immobilienfonds handelt es sich nicht um eine sichere Möglichkeit zur Verbesserung der Altersvorsorge, sondern um eine spekulative Anlageform (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 08.05.2007, 10 U 105/06, BeckRS 2008, 07201). - LG Bonn, 23.05.2013 - 20 O 6/13
Schadensersatzanspruch bzgl. Beteiligung an geschlossenen Immobilienfonds; …
Rn. 63 Nach der Rechtsprechung stellt die Empfehlung eines geschlossenen Immobilienfonds und damit einer unternehmerischen Beteiligung zwar wegen des damit regelmäßig verbundenen Verlustrisikos für sich genommen schon einen Beratungsfehler dar, wenn der Anleger eine sichere, zur Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage wünscht (vgl. BGH BeckRS 2008, 13080 und OLG Frankfurt BeckRS 2008, 07201). - LG Bonn, 23.09.2013 - 20 O 15/13
Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung i.R.d. Beteiligung an …
Rn. 71 Nach der Rechtsprechung stellt die Empfehlung eines geschlossenen Immobilienfonds und damit einer unternehmerischen Beteiligung zwar wegen des damit regelmäßig verbundenen Verlustrisikos für sich genommen schon einen Beratungsfehler dar, wenn der Anleger eine sichere, zur Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage wünscht (vgl. BGH BeckRS 2008, 13080 und OLG Frankfurt BeckRS 2008, 07201).
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