Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 24.11.2006 - 10 U 32/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 430
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 430
Fortwirken der Vermutung des § 430 BGB bei Oder-Konto von Eheleuten auch nach deren rechtskräftiger Scheidung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entkräftung der Vermutungswirkung der hälftigen Ausgleichspflicht im Innenverhältnis einer Gesamtgläubigerschaft hinsichtlich eines Oder-Kontos bei Ehescheidung; Identität der Streitgegenstände hinsichtlich Zugewinnausgleichsverfahren und Entscheidung über einen ...
Verfahrensgang
- LG Dessau, 24.02.2006 - 6 O 2039/04
- OLG Naumburg, 24.11.2006 - 10 U 32/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 1158
- FamRZ 2007, 1740 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (23)
- OLG Zweibrücken, 27.02.1990 - 7 U 159/89
Verfügung über ein Guthaben auf einem Gemeinschaftskonto; Geltendmachung einer …
Auszug aus OLG Naumburg, 24.11.2006 - 10 U 32/06
Denn es besteht keine Identität der Streitgegenstände (OLG Zweibrücken NJW 1991, 1835; OLG NJW-RR 1999, 1090 - 1093 zitiert nach juris).Mit der Feststellung der Voraussetzungen des § 1375 Abs. 2 BGB wird aber nicht zugleich eine rechtskräftige Entscheidung über den hier in Rede stehenden Ausgleichsanspruch nach § 430 BGB getroffen (vgl. OLG Zweibrücken NJW 1991, 1835).
Der rein vermögensrechtliche Ausgleichsanspruch nach § 430 BGB wird durch die Möglichkeit eines Zugewinnausgleichs nicht verdrängt; er ist vielmehr umgekehrt vorrangig zu befriedigen und gegebenenfalls später in die Berechnung der Ausgleichsforderung einzustellen (vgl. OLG Zweibrücken NJW 1991, 1835; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1090 - 1093 zitiert nach juris; BGH NJW 2000, 2347, 2348).
Der von der Klägerin im vorliegenden Rechtsstreit gegen den Beklagten als Rechtsnachfolger ihres verstorbenen Ehemannes verfolgte Anspruch auf hälftige Teilhabe an dem Guthaben des gemeinsam eingerichteten Kontos bzw. nach Verfügung des Beklagten auf Ausgleich kann demnach selbständig und unabhängig vom Ehegüterrecht eingeklagt werden (vgl. BGH NJW 2347, 2348; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 629, 630; OLG Zweibrücken NJW 1991, 1835; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1090 - 1093 zitiert nach juris;… Brudermüller in Palandt, BGB, 65. Aufl., § 1372 BGB Rdn. 8;… Koch in Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., vor § 1363 BGB Rdn. 16 m.w.N.), selbst wenn die streitgegenständliche Forderung im Folgenden noch als aktive oder passive Rechnungsposition in die Berechnung des Endvermögens einfließen sollte (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1090 - 1093;… Koch in Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., vor § 1363 BGB Rdn. 16).
Die Klägerin und ihr geschiedener Ehemann haben als Inhaber des Gemeinschaftskontos (Oder-Konto) gegenüber der kontoführenden D. Bank die Stellung von Gesamtgläubigern im Sinne des § 428 BGB eingenommen mit der Folge, dass sich eine Ausgleichspflicht aus § 430 BGB ergibt, soweit ein verfügungsbefugter Ehepartner mehr als die Hälfte des Guthabens für sich verwendet (vgl. BGHZ 93, 315, 320; BGH NJW 1990, 705; BGH NJW 2000, 2347, 2348; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 629; OLG Köln WM 2000, 2485, 2487; OLG Zweibrücken NJW 1991, 1835; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1090 - 1093;… Bydlinski in Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 428 BGB Rdn. 4;… Grüneberg in Palandt, BGB, 65. Aufl., § 430 BGB Rdn. 3).
Diese Vorschrift stellt eine eigenständige Anspruchsgrundlage für denjenigen Gesamtgläubiger dar, der aus einer Leistung des Schuldners, hier der kontoführenden Bank, weniger als den auf ihn im Innenverhältnis entfallenden Anteil erhalten hat (vgl. BGH NJW 1990, 705; BGH NJW 2000, 2347, 2348; OLG Zweibrücken NJW 1991, 1835; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 629; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1504 - 1507 zitiert nach juris).
Demnach ist es Sache des Beklagten gewesen, als Gegner der von der Vermutungswirkung des § 430 BGB begünstigten Partei eine Gestaltung des Innenverhältnisses darzulegen und notfalls zu beweisen, die eine andere als die vom Gesetz vermutete hälftige Beteiligung der beiden Inhaber des Oder-Kontos oder einen Ausschluss der Ausgleichspflicht ergibt (vgl. BGH NJW 1990, 705; BGH FamRZ 1993, 413; OLG Köln WM 2000, 2485, 2487; OLG Zweibrücken NJW 1991, 1835; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 629; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1504 - 1507 zitiert nach juris).
Während einer intakten Ehe wird allerdings der Beweis für eine der Ausgleichspflicht entgegenstehende Gestaltung des Innenverhältnisses im allgemeinen einfach zu führen sein (vgl. BGH NJW 1990.705), da in diesem Fall in der Regel von einem Verzicht auf Ausgleich auszugehen ist (vgl. BGH NJW 1990, 705; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 629; OLG Zweibrücken NJW 1991, 1835; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1090 - 1093 zitiert nach juris).
- OLG Karlsruhe, 14.12.1989 - 11 U 75/89
Ausgleichspflicht; Ehegatten; Oder-Konto; Konto
Auszug aus OLG Naumburg, 24.11.2006 - 10 U 32/06
Der von der Klägerin im vorliegenden Rechtsstreit gegen den Beklagten als Rechtsnachfolger ihres verstorbenen Ehemannes verfolgte Anspruch auf hälftige Teilhabe an dem Guthaben des gemeinsam eingerichteten Kontos bzw. nach Verfügung des Beklagten auf Ausgleich kann demnach selbständig und unabhängig vom Ehegüterrecht eingeklagt werden (vgl. BGH NJW 2347, 2348; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 629, 630; OLG Zweibrücken NJW 1991, 1835; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1090 - 1093 zitiert nach juris;… Brudermüller in Palandt, BGB, 65. Aufl., § 1372 BGB Rdn. 8;… Koch in Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., vor § 1363 BGB Rdn. 16 m.w.N.), selbst wenn die streitgegenständliche Forderung im Folgenden noch als aktive oder passive Rechnungsposition in die Berechnung des Endvermögens einfließen sollte (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1090 - 1093;… Koch in Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., vor § 1363 BGB Rdn. 16).Die Klägerin und ihr geschiedener Ehemann haben als Inhaber des Gemeinschaftskontos (Oder-Konto) gegenüber der kontoführenden D. Bank die Stellung von Gesamtgläubigern im Sinne des § 428 BGB eingenommen mit der Folge, dass sich eine Ausgleichspflicht aus § 430 BGB ergibt, soweit ein verfügungsbefugter Ehepartner mehr als die Hälfte des Guthabens für sich verwendet (vgl. BGHZ 93, 315, 320; BGH NJW 1990, 705; BGH NJW 2000, 2347, 2348; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 629; OLG Köln WM 2000, 2485, 2487; OLG Zweibrücken NJW 1991, 1835; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1090 - 1093;… Bydlinski in Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 428 BGB Rdn. 4;… Grüneberg in Palandt, BGB, 65. Aufl., § 430 BGB Rdn. 3).
Diese Vorschrift stellt eine eigenständige Anspruchsgrundlage für denjenigen Gesamtgläubiger dar, der aus einer Leistung des Schuldners, hier der kontoführenden Bank, weniger als den auf ihn im Innenverhältnis entfallenden Anteil erhalten hat (vgl. BGH NJW 1990, 705; BGH NJW 2000, 2347, 2348; OLG Zweibrücken NJW 1991, 1835; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 629; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1504 - 1507 zitiert nach juris).
Demnach ist es Sache des Beklagten gewesen, als Gegner der von der Vermutungswirkung des § 430 BGB begünstigten Partei eine Gestaltung des Innenverhältnisses darzulegen und notfalls zu beweisen, die eine andere als die vom Gesetz vermutete hälftige Beteiligung der beiden Inhaber des Oder-Kontos oder einen Ausschluss der Ausgleichspflicht ergibt (vgl. BGH NJW 1990, 705; BGH FamRZ 1993, 413; OLG Köln WM 2000, 2485, 2487; OLG Zweibrücken NJW 1991, 1835; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 629; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1504 - 1507 zitiert nach juris).
Während einer intakten Ehe wird allerdings der Beweis für eine der Ausgleichspflicht entgegenstehende Gestaltung des Innenverhältnisses im allgemeinen einfach zu führen sein (vgl. BGH NJW 1990.705), da in diesem Fall in der Regel von einem Verzicht auf Ausgleich auszugehen ist (vgl. BGH NJW 1990, 705; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 629; OLG Zweibrücken NJW 1991, 1835; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1090 - 1093 zitiert nach juris).
Sie besteht nämlich dann nicht mehr fort, wenn die Ehepartner getrennt leben oder der Scheidungsantrag gestellt ist (vgl. BGH NJW 1990, 705, 706; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 629).
Die Vorschrift des § 430 BGB gilt vielmehr unabhängig davon, von wem und aus wessen Mitteln das Kontoguthaben finanziert worden ist und aus welchen Gründen das Gemeinschaftskonto überhaupt errichtet worden ist (vgl. BGH NJW 1990, 705; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 629, 630; OLG Köln FamRZ 1987, 1139; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1090 - 1093 m.w.N. zitiert nach juris).
- BGH, 29.11.1989 - IVb ZR 4/89
Ausgleichspflicht bei Verfügung eines Ehegatten über "Oder-Konten" nach der …
Auszug aus OLG Naumburg, 24.11.2006 - 10 U 32/06
Die Klägerin und ihr geschiedener Ehemann haben als Inhaber des Gemeinschaftskontos (Oder-Konto) gegenüber der kontoführenden D. Bank die Stellung von Gesamtgläubigern im Sinne des § 428 BGB eingenommen mit der Folge, dass sich eine Ausgleichspflicht aus § 430 BGB ergibt, soweit ein verfügungsbefugter Ehepartner mehr als die Hälfte des Guthabens für sich verwendet (vgl. BGHZ 93, 315, 320; BGH NJW 1990, 705; BGH NJW 2000, 2347, 2348; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 629; OLG Köln WM 2000, 2485, 2487; OLG Zweibrücken NJW 1991, 1835; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1090 - 1093;… Bydlinski in Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 428 BGB Rdn. 4;… Grüneberg in Palandt, BGB, 65. Aufl., § 430 BGB Rdn. 3).Diese Vorschrift stellt eine eigenständige Anspruchsgrundlage für denjenigen Gesamtgläubiger dar, der aus einer Leistung des Schuldners, hier der kontoführenden Bank, weniger als den auf ihn im Innenverhältnis entfallenden Anteil erhalten hat (vgl. BGH NJW 1990, 705; BGH NJW 2000, 2347, 2348; OLG Zweibrücken NJW 1991, 1835; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 629; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1504 - 1507 zitiert nach juris).
Demnach ist es Sache des Beklagten gewesen, als Gegner der von der Vermutungswirkung des § 430 BGB begünstigten Partei eine Gestaltung des Innenverhältnisses darzulegen und notfalls zu beweisen, die eine andere als die vom Gesetz vermutete hälftige Beteiligung der beiden Inhaber des Oder-Kontos oder einen Ausschluss der Ausgleichspflicht ergibt (vgl. BGH NJW 1990, 705; BGH FamRZ 1993, 413; OLG Köln WM 2000, 2485, 2487; OLG Zweibrücken NJW 1991, 1835; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 629; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1504 - 1507 zitiert nach juris).
Während einer intakten Ehe wird allerdings der Beweis für eine der Ausgleichspflicht entgegenstehende Gestaltung des Innenverhältnisses im allgemeinen einfach zu führen sein (vgl. BGH NJW 1990.705), da in diesem Fall in der Regel von einem Verzicht auf Ausgleich auszugehen ist (vgl. BGH NJW 1990, 705; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 629; OLG Zweibrücken NJW 1991, 1835; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1090 - 1093 zitiert nach juris).
Sie besteht nämlich dann nicht mehr fort, wenn die Ehepartner getrennt leben oder der Scheidungsantrag gestellt ist (vgl. BGH NJW 1990, 705, 706; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 629).
Die Vorschrift des § 430 BGB gilt vielmehr unabhängig davon, von wem und aus wessen Mitteln das Kontoguthaben finanziert worden ist und aus welchen Gründen das Gemeinschaftskonto überhaupt errichtet worden ist (vgl. BGH NJW 1990, 705; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 629, 630; OLG Köln FamRZ 1987, 1139; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1090 - 1093 m.w.N. zitiert nach juris).
- OLG Düsseldorf, 27.01.1999 - 11 U 67/98
Zuständiges Gericht bei Ansprüchen unter Ehegatten wegen unerlaubter Verfügungen …
Auszug aus OLG Naumburg, 24.11.2006 - 10 U 32/06
Denn es besteht keine Identität der Streitgegenstände (OLG Zweibrücken NJW 1991, 1835; OLG NJW-RR 1999, 1090 - 1093 zitiert nach juris).Der rein vermögensrechtliche Ausgleichsanspruch nach § 430 BGB wird durch die Möglichkeit eines Zugewinnausgleichs nicht verdrängt; er ist vielmehr umgekehrt vorrangig zu befriedigen und gegebenenfalls später in die Berechnung der Ausgleichsforderung einzustellen (vgl. OLG Zweibrücken NJW 1991, 1835; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1090 - 1093 zitiert nach juris; BGH NJW 2000, 2347, 2348).
Der von der Klägerin im vorliegenden Rechtsstreit gegen den Beklagten als Rechtsnachfolger ihres verstorbenen Ehemannes verfolgte Anspruch auf hälftige Teilhabe an dem Guthaben des gemeinsam eingerichteten Kontos bzw. nach Verfügung des Beklagten auf Ausgleich kann demnach selbständig und unabhängig vom Ehegüterrecht eingeklagt werden (vgl. BGH NJW 2347, 2348; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 629, 630; OLG Zweibrücken NJW 1991, 1835; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1090 - 1093 zitiert nach juris;… Brudermüller in Palandt, BGB, 65. Aufl., § 1372 BGB Rdn. 8;… Koch in Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., vor § 1363 BGB Rdn. 16 m.w.N.), selbst wenn die streitgegenständliche Forderung im Folgenden noch als aktive oder passive Rechnungsposition in die Berechnung des Endvermögens einfließen sollte (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1090 - 1093;… Koch in Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., vor § 1363 BGB Rdn. 16).
Die Klägerin und ihr geschiedener Ehemann haben als Inhaber des Gemeinschaftskontos (Oder-Konto) gegenüber der kontoführenden D. Bank die Stellung von Gesamtgläubigern im Sinne des § 428 BGB eingenommen mit der Folge, dass sich eine Ausgleichspflicht aus § 430 BGB ergibt, soweit ein verfügungsbefugter Ehepartner mehr als die Hälfte des Guthabens für sich verwendet (vgl. BGHZ 93, 315, 320; BGH NJW 1990, 705; BGH NJW 2000, 2347, 2348; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 629; OLG Köln WM 2000, 2485, 2487; OLG Zweibrücken NJW 1991, 1835; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1090 - 1093;… Bydlinski in Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 428 BGB Rdn. 4;… Grüneberg in Palandt, BGB, 65. Aufl., § 430 BGB Rdn. 3).
Während einer intakten Ehe wird allerdings der Beweis für eine der Ausgleichspflicht entgegenstehende Gestaltung des Innenverhältnisses im allgemeinen einfach zu führen sein (vgl. BGH NJW 1990.705), da in diesem Fall in der Regel von einem Verzicht auf Ausgleich auszugehen ist (vgl. BGH NJW 1990, 705; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 629; OLG Zweibrücken NJW 1991, 1835; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1090 - 1093 zitiert nach juris).
Die Vorschrift des § 430 BGB gilt vielmehr unabhängig davon, von wem und aus wessen Mitteln das Kontoguthaben finanziert worden ist und aus welchen Gründen das Gemeinschaftskonto überhaupt errichtet worden ist (vgl. BGH NJW 1990, 705; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 629, 630; OLG Köln FamRZ 1987, 1139; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1090 - 1093 m.w.N. zitiert nach juris).
- BGH, 28.11.2001 - VIII ZR 37/01
Aufklärungspflichten bei Unternehmenskauf
Auszug aus OLG Naumburg, 24.11.2006 - 10 U 32/06
Die gleichzeitige Entscheidung über die verschiedenen Stufen widerstreitet dem Grundsatz einer sukzessiven Verhandlung (vgl. BGH NJW 2002, 1042 - 1044 zitiert nach juris; BGH NJW 2001, 833;… Greger in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 254 ZPO Rdn. 11).Abweichendes gilt nur dann, wenn sich bereits bei Prüfung des Auskunftsanspruches ergibt, dass dem Hauptanspruch die materiell-rechtliche Grundlage fehlt (vgl. BGH NJW 2002, 1042 - 1044; BGH FamRZ 1988, 156 - 159 zitiert nach juris; OLG Schleswig SchlHA 2003, 227 - 228 zitiert nach juris; OLG Zweibrücken OLGR Zweibrücken 2006, 24 - 28 zitiert nach juris;… Greger in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 254 ZPO Rdn. 7).
Die Sache ist analog § 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO in die Vorinstanz zurückzuweisen, soweit das Landgericht bereits den Hauptanspruch auf Zahlung abgewiesen hatte (vgl. BGH NJW 2002, 1042 - 1044 zitiert nach juris; BGH NJW 1985, 862; BGH NJW-RR 1987, 1029 - 1032).
Das Beharren auf einer erstinstanzlichen Entscheidung über den Leistungsanspruch würde sich in diesem Fall nämlich als eine prozessökonomische bloße Förmelei darstellen (vgl. BGH NJW 1985, 2405, 2407; BGH NJW 2002, 1042 - 1044 zitiert nach juris; OLG Zweibrücken OLGR Zweibrücken 2006, 24 - 28 zitiert nach juris;… Greger in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 254 ZPO Rdn. 14).
- BGH, 19.04.2000 - XII ZR 62/98
Teilhabe eines Ehegatten an Guthaben auf dem Sparkonto des anderen
Auszug aus OLG Naumburg, 24.11.2006 - 10 U 32/06
Der rein vermögensrechtliche Ausgleichsanspruch nach § 430 BGB wird durch die Möglichkeit eines Zugewinnausgleichs nicht verdrängt; er ist vielmehr umgekehrt vorrangig zu befriedigen und gegebenenfalls später in die Berechnung der Ausgleichsforderung einzustellen (vgl. OLG Zweibrücken NJW 1991, 1835; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1090 - 1093 zitiert nach juris; BGH NJW 2000, 2347, 2348).Die Klägerin und ihr geschiedener Ehemann haben als Inhaber des Gemeinschaftskontos (Oder-Konto) gegenüber der kontoführenden D. Bank die Stellung von Gesamtgläubigern im Sinne des § 428 BGB eingenommen mit der Folge, dass sich eine Ausgleichspflicht aus § 430 BGB ergibt, soweit ein verfügungsbefugter Ehepartner mehr als die Hälfte des Guthabens für sich verwendet (vgl. BGHZ 93, 315, 320; BGH NJW 1990, 705; BGH NJW 2000, 2347, 2348; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 629; OLG Köln WM 2000, 2485, 2487; OLG Zweibrücken NJW 1991, 1835; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1090 - 1093;… Bydlinski in Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 428 BGB Rdn. 4;… Grüneberg in Palandt, BGB, 65. Aufl., § 430 BGB Rdn. 3).
Diese Vorschrift stellt eine eigenständige Anspruchsgrundlage für denjenigen Gesamtgläubiger dar, der aus einer Leistung des Schuldners, hier der kontoführenden Bank, weniger als den auf ihn im Innenverhältnis entfallenden Anteil erhalten hat (vgl. BGH NJW 1990, 705; BGH NJW 2000, 2347, 2348; OLG Zweibrücken NJW 1991, 1835; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 629; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1504 - 1507 zitiert nach juris).
Denn eine Stufenklage nach § 254 ZPO ist nur zulässig, wo die Auskunft dazu benötigt wird, den Leistungsantrag nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO beziffern zu können (vgl. BGH NJW 2000, 2347, 2348).
- OLG Zweibrücken, 19.07.2005 - 5 UF 20/05
Zugewinnausgleichsverfahren: Stufenklage; Wirksamkeit eines notariellen …
Auszug aus OLG Naumburg, 24.11.2006 - 10 U 32/06
Abweichendes gilt nur dann, wenn sich bereits bei Prüfung des Auskunftsanspruches ergibt, dass dem Hauptanspruch die materiell-rechtliche Grundlage fehlt (vgl. BGH NJW 2002, 1042 - 1044; BGH FamRZ 1988, 156 - 159 zitiert nach juris; OLG Schleswig SchlHA 2003, 227 - 228 zitiert nach juris; OLG Zweibrücken OLGR Zweibrücken 2006, 24 - 28 zitiert nach juris;… Greger in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 254 ZPO Rdn. 7).Ein die Stufenklage insgesamt abweisendes Endurteil kommt dagegen nur bei Unzulässigkeit der Klage oder aber dann in Betracht, wenn sich bereits bei der Prüfung des Auskunftsanspruchs ergibt, dass dem Hauptanspruch die materiell-rechtliche Grundlage entzogen ist (vgl. OLG Schleswig SchlHA 2003, 227 - 228 zitiert nach juris; OLG Zweibrücken OLGR Zweibrücken 2006, 24 - 28 zitiert nach juris;… Greger in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 254 ZPO Rdn. 7).
Das Beharren auf einer erstinstanzlichen Entscheidung über den Leistungsanspruch würde sich in diesem Fall nämlich als eine prozessökonomische bloße Förmelei darstellen (vgl. BGH NJW 1985, 2405, 2407; BGH NJW 2002, 1042 - 1044 zitiert nach juris; OLG Zweibrücken OLGR Zweibrücken 2006, 24 - 28 zitiert nach juris;… Greger in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 254 ZPO Rdn. 14).
- BGH, 13.07.2005 - IV ZR 47/04
Zulassung des neuen Vorbringens gemäß § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO
Auszug aus OLG Naumburg, 24.11.2006 - 10 U 32/06
Inzwischen ist höchstrichterlich geklärt, dass über die Fälle des § 531 Abs. 2 ZPO hinaus auch der neue, unstreitige Tatsachenvortrag in der Berufungsinstanz in jedem Fall zu berücksichtigen ist (vgl. BGH NJW 2005, 291; BGH NJW-RR 2005, 437; BGH FamRZ 2005, 1555 - 1557 zitiert nach juris).Eine auch nur beschränkte Berücksichtigung unstreitiger neuer Tatsachen würde eine nicht zu rechtfertigende Einschränkung des Grundrechts auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) bedeuten und muss folglich ausscheiden (vgl. BGH FamRZ 2005, 1555 - 1557 zitiert nach juris).
So lange der neue Tatsachenvortrag unbestritten bleibt, ist er aber - ungeachtet des Vorliegens der Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO - in der Berufungsinstanz grundsätzlich zu berücksichtigen (vgl. BGH FamRZ 2005, 1555 - 1557 m.w.N. zitiert nach juris).
- BGH, 13.01.1993 - XII ZR 212/90
Nutzungsentgelt für gemeinsames Haus nach Trennung der Ehegatten
Auszug aus OLG Naumburg, 24.11.2006 - 10 U 32/06
bb) Der Umstand der alleinigen Nutzung durch einen Teilhaber löst allerdings noch nicht ohne weiteres Entschädigungsansprüche des anderen Teilhabers aus (vgl. BGH NJW-RR 1993, 386).Eine Entschädigung ist mithin erst ab dem erstmaligen ernsthaften Verlangen zu zahlen (vgl. BGH NJW-RR 1993, 386; BGH NJW-RR 2005, 1200;… Sprau in Palandt, BGB, 65. Aufl., § 745 BGB Rdn. 5).
- BGH, 04.02.1982 - IX ZR 88/80
Verwaltung und Benutzung einer beiden Ehegatten gehörenden Eigentumswohnung nach …
Auszug aus OLG Naumburg, 24.11.2006 - 10 U 32/06
aa) Für Ehegatten, die ein Familienwohnhaus gemeinsam bewohnt haben, bedeutet die Trennung, die mit dem Auszug des Ehegatten verbunden ist, auch grundsätzlich eine grundlegende Änderung der Verhältnisse, die für die vorangegangene einverständliche Regelung der Benutzung maßgeblich war (vgl. BGH FamRZ 1982, 355 - 356).Bei Auszug eines Ehegatten und Alleinnutzung durch den anderen ist die nächstliegende Neuregelung nach § 745 Abs. 2 BGB in der Regel die, dass die Wohnung nunmehr dem zurückbleibenden Ehegatten gegen Zahlung eines entsprechenden Entgeltes zur alleinigen Nutzung überlassen wird (vgl. BGH FamRZ 1982, 355 - 356 zitiert nach juris).
- OLG Schleswig, 07.01.2003 - 8 UF 150/02
Stufenklage; Abweisung des Auskunftsanspruchs und Beschwer
- OLG Köln, 14.12.1999 - 15 U 79/99
Behandlung von Oder-Konten im Erbfall
- BGH, 23.09.1992 - XII ZR 66/91
Darlegungs- und Beweislast bei Ausgleichsanspruch zwischen Ehegatten wegen …
- AG Naumburg, 03.02.1999 - C 520/98
- BGH, 22.03.2005 - X ZR 152/03
gummielastische Masse II
- BGH, 15.11.2000 - IV ZR 274/99
Behandlung eines gegenstandslosen Antrags auf Wertermittlung im Rahmen einer …
- BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83
Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in …
- BGH, 14.11.1984 - VIII ZR 228/83
Entscheidung des Berufungsgerichts bei Abweisung einer Stufenklage
- OLG Köln, 18.03.1987 - 11 U 167/86
Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Gesamtgläubigerschaft im Falle des Vorliegens …
- BGH, 03.06.1987 - IVb ZR 63/86
Auskunftsanspruch des ehemaligen Ehepartners über die Art und Höhe von …
- BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03
Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz
- BGH, 06.12.2004 - II ZR 394/02
Zulässigkeit einer erstmals im Berufungsrechtszug erhobenen Widerklage
- BGH, 24.01.1985 - IX ZR 65/84
Pfändung von Ansprüchen aus Girovertrag: Pfändbarkeit der Ansprüche des …
- BSG, 11.09.2020 - B 8 SO 8/19 R
Sozialhilfe - Bestattungskosten - Zumutbarkeit der Kostentragung - …
Dies gilt auch beim Tod eines Ehegatten (vgl Oberlandesgericht <OLG> Bamberg vom 25.6.2018 - 3 U 157/17 - juris RdNr 25; OLG des Landes Sachsen-Anhalt vom 24.11.2006 - 10 U 32/06 - juris RdNr 60 ff; OLG Köln vom 14.12.1999 - 15 U 79/99 - juris RdNr 29 ff;… Leipold in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl 2020, § 1922 RdNr 60;… Weidlich in Palandt, BGB, 79. Aufl 2020, § 1922 RdNr 31; Looschelders in Staudinger, BGB, 2017, § 430 RdNr 33; vgl für die nichteheliche Lebensgemeinschaft OLG Celle vom 22.10.1981 - 12 U 9/81 - FamRZ 1982, 63).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".