Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.08.2016 - 10 ZB 16.1225   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,26388
VGH Bayern, 18.08.2016 - 10 ZB 16.1225 (https://dejure.org/2016,26388)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.08.2016 - 10 ZB 16.1225 (https://dejure.org/2016,26388)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. August 2016 - 10 ZB 16.1225 (https://dejure.org/2016,26388)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,26388) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 7, Art. 13 ARB 1/80, § 2 Abs. 1 Satz 2, § 21 Abs. 3 AuslG 1965, § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 27, § 29, § 30 Abs. 1, Abs. 3, § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG
    Ausländerrecht: Keine Anwendbarkeit der Stillhalteklausel des Art. 13 ARB 1/80 auf § 21 Abs. 3 AuslG 1965 und § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG | Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; 3-jähriger ordnungsgemäßer Wohnsitz; Assoziationsrechtliche Stillhalteklausel; Lediglich ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassungsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung; Postweg; Wohnsitz; Verschlechterungsverbot; Fiktionswirkung; Aufenthaltserlaubnis; Lebensunterhalt; Verschlechterung; Prognose; Lebensgemeinschaft

  • rechtsportal.de

    Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 7, Art. 13 ARB 1/80, § 2 Abs. 1 Satz 2, § 21 Abs. 3 AuslG 1965, § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 27, § 29, § 30 Abs. 1, Abs. 3, § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG
    Ausländerrecht: Keine Anwendbarkeit der Stillhalteklausel des Art. 13 ARB 1/80 auf § 21 Abs. 3 AuslG 1965 und § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG | Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; 3-jähriger ordnungsgemäßer Wohnsitz; Assoziationsrechtliche Stillhalteklausel; Lediglich ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 16.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Auflage; Befristung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2016 - 10 ZB 16.1225
    Eine solche vorläufige Position infolge dieser Fiktionswirkung reicht jedoch nach zutreffender Auffassung des Verwaltungsgerichts jedenfalls so lange nicht aus, um das Erfordernis der Ordnungsgemäßheit des Wohnsitzes im Sinne von Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 zu erfüllen, wie nicht endgültig feststeht, dass dem Betroffenen während des fraglichen Zeitraums das Aufenthaltsrecht von Rechts wegen aus materiellen Gründen zustand (vgl. BVerwG, U. v. 14.5.2013 - 1 C 16.12 - juris Rn. 18 zur ordnungsgemäßen Beschäftigung i. S. d. Art. 6 ARB 1/80).

    Die in ständiger Rechtsprechung zur Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Beschäftigung nach Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 entwickelten Grundsätze, wonach eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position des Betroffenen auf dem Arbeitsmarkt und damit ein unbestrittenes Aufenthaltsrecht vorausgesetzt wird, so dass Fiktionszeiten nicht ausreichen (vgl. z. B. BVerwG, U. v. 14.5.2013 - 1 C 16.12 - juris Rn. 18;… BayVGH, B. v. 4.3.2015 - 10 ZB 15.124 - juris Rn. 8 jeweils m. w. N.), sind auch im Rahmen des Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 heranzuziehen, weil der Begriff der "Ordnungsgemäßheit" des Wohnsitzes insoweit dem der "Ordnungsgemäßheit" der Beschäftigung in Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 entspricht (…vgl. Kurzidem in Beck'scher Online-Kommentar, Ausländerrecht, Stand: 1.2.2016, EWG-Türkei Art. 7 Rn. 13;… zur einheitlichen Auslegung der in den einzelnen Vorschriften des Beschlusses Nr. 1/80 verwendeten unionsrechtlichen Begriffe und des Kriteriums des ordnungsgemäßen Wohnsitzes vgl. EuGH, U. v. 16.6.2011 - C-484/07, Pehlivan - juris Rn. 44;… zum Erfordernis des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis vgl. Dienelt in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, Kommentar, 11. Aufl. 2016, ARB 1/80 Art. 7 Rn. 37 und EuGH, U. v. 17.4.1997 - C-351/95, Kadiman - juris Rn. 52 f.).

  • VGH Bayern, 09.12.2015 - 19 B 15.1066

    Frage eigenständigen Aufenthaltsrechts des geschiedenen Ehegatten nach einem Jahr

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2016 - 10 ZB 16.1225
    Ein Ausnahmefall ist nur bei besonderen, atypischen Umständen gegeben, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, oder die Erteilung des Aufenthaltstitels muss aus Gründen höherrangigen Rechts wie etwa Art. 6 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK geboten sein (st. Rspr.; vgl. z. B. BayVGH, U. v. 9.12.2015 - 19 B 15.1066 - juris Rn. 43 m. w. N.).

    Der Umstand, dass der Ausländer zur Sicherung seines Lebensunterhalts aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen (etwa Alter oder Krankheit) nicht in der Lage ist, ist kein derartiger atypischer Umstand (BayVGH, U. v. 9.12.2015 a. a. O. Rn. 44 m. w. N.).

  • BVerwG, 24.06.1982 - 1 C 136.80

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Sozialhilfe - Freizügigkeit - Arbeitnehmer

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2016 - 10 ZB 16.1225
    Zur Konkretisierung der Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG 1965 konnte unter anderem auf die Maßstäbe des die Ausweisung regelnden § 10 Abs. 1 AuslG 1965 zurückgegriffen werden (vgl. BVerwG, U. v. 24.6.1982 - 1 C 136.80 - juris Nr. 1. der Gründe).

    Ergab die anzustellende zukunftsbezogene Beurteilung (Prognose), dass der Ausländer künftig auf Sozialhilfe angewiesen ist, kam grundsätzlich die Negativschranke zum Tragen, wobei bei ihrer Anwendung die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes sowie die Grundrechte gewahrt bleiben mussten (BVerwG, U. v. 24.6.1982 a. a. O.).

  • BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 16.08

    Türkischer Arbeitnehmer; Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme der …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2016 - 10 ZB 16.1225
    Zum einen ist es Sache der nationalen Gerichte, zu beurteilen, ob sich das nationale Recht zulasten der Klägerin verschlechtert hat, so dass sich in diesem Zusammenhang schon keine gemeinschaftsrechtlichen (Zweifels-)Fragen stellen (vgl. BVerwG, U. v. 8.12.2009 - 1 C 16.08 - juris Rn. 30).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2016 - 10 ZB 16.1225
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestünden nur dann, wenn die Klägerin im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B. v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2016 - 10 ZB 16.1225
    Solche schlüssigen Gegenargumente liegen bereits dann vor, wenn im Zulassungsverfahren substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufgezeigt werden, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (BVerfG, B. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546).
  • BVerwG, 06.11.2014 - 1 C 4.14

    Assoziationsrecht EWG-Türkei; Arbeitnehmerfreizügigkeit; Familiennachzug; neue …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2016 - 10 ZB 16.1225
    Denn die Klägerin verkennt, dass gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 und 3 AuslG 1965, der im Übrigen der aktuellen Regelung des § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG entspricht, weshalb schon keine neue Beschränkung im Sinne des Verschlechterungsverbots des Art. 13 ARB 1/80 (vgl. dazu BVerwG, U. v. 6.11.2014 - 1 C 4.14 - juris Rn. 17 m. Rspr-nachweisen) vorliegt, der Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde (nur) vorläufig als erlaubt und damit rechtmäßig gilt.
  • EuGH, 17.04.1997 - C-351/95

    Kadiman / Freistaat Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2016 - 10 ZB 16.1225
    Die in ständiger Rechtsprechung zur Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Beschäftigung nach Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 entwickelten Grundsätze, wonach eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position des Betroffenen auf dem Arbeitsmarkt und damit ein unbestrittenes Aufenthaltsrecht vorausgesetzt wird, so dass Fiktionszeiten nicht ausreichen (…vgl. z. B. BVerwG, U. v. 14.5.2013 - 1 C 16.12 - juris Rn. 18;… BayVGH, B. v. 4.3.2015 - 10 ZB 15.124 - juris Rn. 8 jeweils m. w. N.), sind auch im Rahmen des Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 heranzuziehen, weil der Begriff der "Ordnungsgemäßheit" des Wohnsitzes insoweit dem der "Ordnungsgemäßheit" der Beschäftigung in Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 entspricht (…vgl. Kurzidem in Beck'scher Online-Kommentar, Ausländerrecht, Stand: 1.2.2016, EWG-Türkei Art. 7 Rn. 13;… zur einheitlichen Auslegung der in den einzelnen Vorschriften des Beschlusses Nr. 1/80 verwendeten unionsrechtlichen Begriffe und des Kriteriums des ordnungsgemäßen Wohnsitzes vgl. EuGH, U. v. 16.6.2011 - C-484/07, Pehlivan - juris Rn. 44; zum Erfordernis des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis vgl. Dienelt in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, Kommentar, 11. Aufl. 2016, ARB 1/80 Art. 7 Rn. 37 und EuGH, U. v. 17.4.1997 - C-351/95, Kadiman - juris Rn. 52 f.).
  • EuGH, 16.06.2011 - C-484/07

    Pehlivan - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7 …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2016 - 10 ZB 16.1225
    Die in ständiger Rechtsprechung zur Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Beschäftigung nach Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 entwickelten Grundsätze, wonach eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position des Betroffenen auf dem Arbeitsmarkt und damit ein unbestrittenes Aufenthaltsrecht vorausgesetzt wird, so dass Fiktionszeiten nicht ausreichen (…vgl. z. B. BVerwG, U. v. 14.5.2013 - 1 C 16.12 - juris Rn. 18;… BayVGH, B. v. 4.3.2015 - 10 ZB 15.124 - juris Rn. 8 jeweils m. w. N.), sind auch im Rahmen des Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 heranzuziehen, weil der Begriff der "Ordnungsgemäßheit" des Wohnsitzes insoweit dem der "Ordnungsgemäßheit" der Beschäftigung in Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 entspricht (…vgl. Kurzidem in Beck'scher Online-Kommentar, Ausländerrecht, Stand: 1.2.2016, EWG-Türkei Art. 7 Rn. 13; zur einheitlichen Auslegung der in den einzelnen Vorschriften des Beschlusses Nr. 1/80 verwendeten unionsrechtlichen Begriffe und des Kriteriums des ordnungsgemäßen Wohnsitzes vgl. EuGH, U. v. 16.6.2011 - C-484/07, Pehlivan - juris Rn. 44;… zum Erfordernis des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis vgl. Dienelt in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, Kommentar, 11. Aufl. 2016, ARB 1/80 Art. 7 Rn. 37 und EuGH, U. v. 17.4.1997 - C-351/95, Kadiman - juris Rn. 52 f.).
  • VGH Bayern, 22.05.2014 - 3 ZB 14.284

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verlust …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2016 - 10 ZB 16.1225
    Die Prozessbevollmächtigte der Klägerin durfte davon ausgehen, dass der Zulassungsbegründungsschriftsatz auch rechtzeitig beim Verwaltungsgerichtshof eingeht; Mängel der postalischen Beförderung bzw. ein Verlust auf dem Postweg sind unter den vorliegenden Voraussetzungen einem Beteiligten nicht zuzurechnen (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 22.5.2014 - 3 ZB 14.284 - juris Rn. 3 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 04.03.2015 - 10 ZB 15.124

    Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Besondere Härte; Verzögerte …

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2024 - 13 LC 116/23

    Antrag gegen die Ausweisung aus dem Bundesgebiet sowie ein damit verbundenes …

    Die Ordnungsgemäßheit des Wohnsitzes entspricht insoweit der Ordnungsgemäßheit der Beschäftigung in Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80, was das Bestehen eines nicht bestrittenen Aufenthaltsrechts des Familienangehörigen voraussetzt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.2.1995 - BVerwG 1 C 11.94 -, juris Rn. 31; Bayerischer VGH, Beschl. v. 18.8.2016 - 10 ZB 16.1225 -, juris Rn. 7;… Kurzidem, in: BeckOK, Ausländerrecht, EWG-Türkei, Art. 7 Rn. 13 (Stand: 1.10.2023)).
  • VGH Bayern, 25.07.2023 - 19 ZB 23.870

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis wegen fehlender Sicherung des …

    Voraussetzung für eine derartige Ausnahme ist, dass ein atypischer Fall vorliegt, der so weit vom Regelfall abweicht, dass die Versagung des Aufenthaltstitels mit der Systematik oder den grundlegenden Entscheidungen des Gesetzgebers nicht mehr vereinbar ist oder aus Gründen höherrangigen Rechts wie etwa Art. 6 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK eine Abweichung geboten ist (…vgl. BayVGH, B.v. 1.6.2021 - 10 ZB 21.941 - juris Rn. 18; B.v. 18.8.2016 - 10 ZB 16.1225 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.07.2023 - 19 ZB 23.875

    Versagung einer Aufenthaltsrlaubnis wegen fehlender Sicherung des …

    Voraussetzung für eine derartige Ausnahme ist, dass ein atypischer Fall vorliegt, der so weit vom Regelfall abweicht, dass die Versagung des Aufenthaltstitels mit der Systematik oder den grundlegenden Entscheidungen des Gesetzgebers nicht mehr vereinbar ist oder aus Gründen höherrangigen Rechts wie etwa Art. 6 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK eine Abweichung geboten ist (…vgl. BayVGH, B.v. 1.6.2021 - 10 ZB 21.941 - juris Rn. 18; B.v. 18.8.2016 - 10 ZB 16.1225 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2017 - 6 N 2.17

    Sicherung des Lebensunterhalts beim Visum zum Familiennachzug

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend ausgeführt, dass der Umstand, dass der im Jahr 1958 geborene Ehemann der Klägerin aus von ihm nicht zu vertretenden, gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sei, den gemeinsamen Lebensunterhalt zu sichern, keinen atypischen Fall darstelle, der eine Ausnahme von dem Erfordernis der Lebensunterhaltssicherung rechtfertige (vgl. VGH München, Beschluss vom 18. August 2016 - 10 ZB 16.1225 - juris Rn. 14; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 21. Mai 2012 - OVG 2 B 8.11 - juris Rn. 24; Zeitler in HTK-AuslR, Stand 2/2017, § 5 AufenthG, zu Abs. 1 Nr. 3).

    Zu der langjährigen Dauer des Aufenthalts müssen also noch besondere Umstände hinzutreten (vgl. VGH München…, Beschluss vom 8. August 2014 - 10 ZB 14.861 - juris Rn. 7;… Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 10 CS 13.1449 - juris Rn. 22; Beschluss vom 18. August 2016, a.a.O., Rn. 14;… Zeitler in HTK- AuslR, a.a.O., Nr. 4).

  • VG Düsseldorf, 10.09.2020 - 24 L 792/20

    Türkische Staatsangehörige Selbstständige Erwerbstätigkeit Lebensunterhalt …

    Rn. 56 Vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1982 - 1 C 136.80 -, BVerwGE 66, 29-39, juris, Rn. 10 m.w.N.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18. August 2016 - 10 ZB 16.1225 -, juris, Rn. 10.
  • VGH Bayern, 01.06.2021 - 10 ZB 21.941

    Versagung einer Aufenthaltsrlaubnis wegen fehlender Sicherung des …

    Rn. 18 Voraussetzung für eine derartige Ausnahme ist, dass ein atypischer Fall vorliegt, der so weit vom Regelfall abweicht, dass die Versagung des Aufenthaltstitels mit der Systematik oder den grundlegenden Entscheidungen des Gesetzgebers nicht mehr vereinbar ist oder aus Gründen höherrangigen Rechts wie etwa Art. 6 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK eine Abweichung geboten ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.8.2016 - 10 ZB 16.1225 - juris Rn. 14 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht