Rechtsprechung
| BayObLG, 05.03.2024 - 101 AR 246/23 e |
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- BAYERN | RECHT
ZPO § 24, § 29, § 36 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2, § 281
Zuständigkeit für Rückübertragungsanspruch eines Grundstücks - notar-drkotz.de
Rückübertragung Grundstück Miteigentum: Welches Gericht entscheidet im Zuständigkeitsstreit?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpflichtung zur Erklärung der Auflassung eines Grundstücks und zur Bewilligung der Eintragung des Eigentumsübergangs auf die Klägerin; Vereinbarung eines Rückerwerbrechts bei Schließung des Kaufvertrags; Zuständigkeit des BayObLG als nächsthöhere Instanz; Erfüllungsort ...
Verfahrensgang
- LG Krefeld - 3 O 32/23
- LG Traunstein - 7 O 2141/22
- BayObLG, 05.03.2024 - 101 AR 246/23
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (39)
- BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15
Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses
Auszug aus BayObLG, 05.03.2024 - 101 AR 246/23
Gegen eine willkürliche Entscheidung spreche die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 9. Juni 2015, X ARZ 115/15).Rn. 36 Indes entspricht es der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie der überwiegenden Auffassung in der Literatur, den Leistungsort für die aus einem Kaufvertrag geschuldete Übereignung eines Grundstücks am Ort des Grundstücks anzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015, X ARZ 115/15, NJW-RR 2015, 1016 Rn. 14;… Beschluss vom 24. September 1987, I ARZ 749/86, juris Rn. 1; BayObLG…, Beschluss vom 21. März 2002, 1Z AR 20/02, juris Rn. 4; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 21. Dezember 2021, 5 Sa 3/21, NJW-RR 2022, 432 Rn. 12;… Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, § 29 Rn. 28;… Schultzky in Zöller, ZPO, § 29 Rn. 25.35 und 25.51;… Patzina in Münchener Kommentar zur ZPO, § 29 Rn. 61).
Objektiv willkürlich ist ein Verweisungsbeschluss, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 9; BayObLG…, Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).
Es bedarf vielmehr zusätzlicher Umstände, die die getroffene Entscheidung als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar erscheinen lassen (vgl. BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 11 m. w. N.; BayObLG…, Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).
Solche liegen etwa vor, wenn sich eine Befassung mit dem Gerichtsstand nach den Umständen, insbesondere dem Parteivortrag dazu, derart aufdrängt, dass die getroffene Verweisungsentscheidung als nicht auf der Grundlage von § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann (vgl. BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 11 u. 15; BayObLG…, Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).
Rn. 47 Etwas anderes ergibt sich nicht aus der vom Landgericht Traunstein in der Vorlageverfügung ins Feld geführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. Juni 2015 (NJW-RR 2015, 1016 Rn. 15).
- BayObLG, 26.07.2022 - 102 AR 65/22
Bindender Verweisungsbeschluss
Auszug aus BayObLG, 05.03.2024 - 101 AR 246/23
Rn. 41 Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluss allerdings dann keine Bindungswirkung zu, wenn dieser schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (st. Rspr.;… vgl. BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15; BayObLG, Beschl. v. 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).Objektiv willkürlich ist ein Verweisungsbeschluss, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar und offensichtlich unhaltbar ist (…vgl. BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 9; BayObLG, Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).
Rn. 42 Als willkürlich zu werten ist insbesondere, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht über seine Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, etwa weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder nicht zur Kenntnis nimmt (BGH…, Beschluss vom 17. Mai 2011, NJW-RR 2011, 1364 Rn. 11; BayObLG, Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18;… Beschluss vom 8. April 2020, 1 AR 23/20, juris Rn. 24).
Es bedarf vielmehr zusätzlicher Umstände, die die getroffene Entscheidung als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar erscheinen lassen (…vgl. BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 11 m. w. N.; BayObLG, Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).
Solche liegen etwa vor, wenn sich eine Befassung mit dem Gerichtsstand nach den Umständen, insbesondere dem Parteivortrag dazu, derart aufdrängt, dass die getroffene Verweisungsentscheidung als nicht auf der Grundlage von § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann (…vgl. BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 11 u. 15; BayObLG, Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).
- BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17
Bestimmung des zuständigen Gerichts: Vorlage an den BGH bei Abweichung von der …
Auszug aus BayObLG, 05.03.2024 - 101 AR 246/23
Die jeweils beiden Parteien mitgeteilte und ausdrücklich ausgesprochene Leugnung der eigenen Zuständigkeit erfüllt das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2017, X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 12;… Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 35, jeweils m. w. N.).Dass die Klage auf Übertragung des Eigentums oder auf Einräumung einer dinglichen Belastung gerichtet ist, reicht hingegen nicht aus (BGH, Beschluss vom 15. August 2017, X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 21).
Rn. 41 Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluss allerdings dann keine Bindungswirkung zu, wenn dieser schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (st. Rspr.; vgl. BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15;… BayObLG, Beschl. v. 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).
Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses entfällt allerdings nicht schlechthin, wenn der Beschluss nicht mit einer Begründung versehen ist (BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 19, 28).
- OLG Hamm, 20.10.2014 - 32 Sa 70/14
Zuständigkeitsbestimmung, dinglicher Gerichtsstand für persönliche Klagen
Auszug aus BayObLG, 05.03.2024 - 101 AR 246/23
Der Beklagte hat darauf hingewiesen, dass das Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 20. Oktober 2014, 32 SA 70/14) im Rahmen eines Bestimmungsverfahrens "zur Belegenheit" bei einem schuldrechtlichen Anspruch auf Auflassung die Anwendung des § 26 ZPO verneint und auf §§ 12, 13 ZPO (allgemeiner Gerichtsstand) verwiesen habe.Der Senat schließt sich insoweit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 20. Oktober 2014, 32 SA 70/14, juris Rn. 11 ff. m. w. N.) an.
Die Ausführungen des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 20. Oktober 2014, 32 SA 70/14, juris Rn. 18), das - unter Verneinung eines Gerichtsstands am Ort der Belegenheit des Grundstücks gemäß § 26 ZPO (siehe oben) - § 29 ZPO nicht angesprochen und lediglich auf den "allgemeinen Gerichtsstand (§§ 12, 13 ZPO)" des Schuldners abgestellt hat, sind insoweit unklar.
- OLG Stuttgart, 03.12.1998 - 2 AR 6/98
Nichtbegründung eines gemeinschaftlichen besonderen Gerichtsstandes als …
Auszug aus BayObLG, 05.03.2024 - 101 AR 246/23
Der Beklagte wird nicht gerade wegen seines Eigentums oder Besitzes der unbeweglichen Sache in Anspruch genommen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Dezember 1998, 2 AR 6/98, juris Rn. 8). - BGH, 11.11.2003 - X ARZ 91/03
Gebührenforderungen von Rechtsanwälten können in der Regel nicht am Gericht des …
Auszug aus BayObLG, 05.03.2024 - 101 AR 246/23
Rn. 34 (3) Die auf die Auflassung des Grundstücks gerichtete streitige Leistungspflicht gemäß Ziffer XII des Kaufvertrags ist wegen bestehender örtlicher Präferenz jedoch von einer Art, die es als sachgerecht und deshalb im mutmaßlichen Willen der Parteien liegend erscheinen lässt, sie nicht an dem in § 269 Abs. 1 BGB genannten Wohnsitz des jeweiligen Beklagten, sondern am Ort der Belegenheit des Grundstücks zu erfüllen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2003, X ARZ 91/03, BGHZ 157, 20 [juris Rn. 15] allgemein zu einer Verpflichtung auf Auflassung). - BGH, 09.03.1983 - VIII ZR 11/82
Rechte des Käufers nach vollzogener Wandelung; Ersatz von Transportkosten
Auszug aus BayObLG, 05.03.2024 - 101 AR 246/23
Bei einem kaufrechtlichen Rückgewährschuldverhältnis ergibt sich aus der Natur der Sache ein einheitlicher Erfüllungsort i. S. d. § 29 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 269 Abs. 1 BGB sowohl für den Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises als auch für den Anspruch auf Rückgabe des Kaufgegenstands an dem Ort, an dem sich der Kaufgegenstand vertragsgemäß befindet (vgl. BGH, Urt. v. 9. März 1983, VIII ZR 11/82, BGHZ 87, 104 [juris Rn. 14]; BayObLG…, Beschluss vom 10. Februar 2021, 101 AR 161/20, juris Rn. 21 auch zum Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten;… Beschluss vom 8. April 2020, 1 AR 18/20, juris Rn. 13 m. w. N.; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 30. Oktober 2017, 5 Sa 44/17, NJW-RR 2018, 573 Rn. 16;… OLG München, Urt. v. 13. Januar 2014, 19 U 3721/13, MDR 2014, 450 [juris Rn. 14 f.]). - OLG München, 13.01.2014 - 19 U 3721/13
Gerichtsstand für Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises - Rücktritt
Auszug aus BayObLG, 05.03.2024 - 101 AR 246/23
Bei einem kaufrechtlichen Rückgewährschuldverhältnis ergibt sich aus der Natur der Sache ein einheitlicher Erfüllungsort i. S. d. § 29 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 269 Abs. 1 BGB sowohl für den Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises als auch für den Anspruch auf Rückgabe des Kaufgegenstands an dem Ort, an dem sich der Kaufgegenstand vertragsgemäß befindet (…vgl. BGH, Urt. v. 9. März 1983, VIII ZR 11/82, BGHZ 87, 104 [juris Rn. 14]; BayObLG…, Beschluss vom 10. Februar 2021, 101 AR 161/20, juris Rn. 21 auch zum Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten;… Beschluss vom 8. April 2020, 1 AR 18/20, juris Rn. 13 m. w. N.; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 30. Oktober 2017, 5 Sa 44/17, NJW-RR 2018, 573 Rn. 16; OLG München, Urt. v. 13. Januar 2014, 19 U 3721/13, MDR 2014, 450 [juris Rn. 14 f.]). - BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11
Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei …
Auszug aus BayObLG, 05.03.2024 - 101 AR 246/23
Rn. 42 Als willkürlich zu werten ist insbesondere, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht über seine Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, etwa weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder nicht zur Kenntnis nimmt (BGH, Beschluss vom 17. Mai 2011, NJW-RR 2011, 1364 Rn. 11; BayObLG…, Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18;… Beschluss vom 8. April 2020, 1 AR 23/20, juris Rn. 24). - BGH, 26.08.2014 - X ARZ 275/14
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses: Gewährung rechtlichen Gehörs durch …
Auszug aus BayObLG, 05.03.2024 - 101 AR 246/23
Maßgeblich ist, ob sich aus dem Vortrag der Parteien oder dem sonstigen Akteninhalt hinreichende Anhaltspunkte für die Gründe, auf denen die Entscheidung beruht, ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 26. August 2014, X ARZ 275/14, juris Rn. 9; OLG Hamm…, Beschluss vom 6. September 2016, 32 SA 49/16, juris Rn. 31 ff.). - OLG Düsseldorf, 30.10.2017 - 5 Sa 44/17
Gemeinschaftlicher Gerichtsstand mehrerer wegen arglistiger Täuschung beim …
- OLG Saarbrücken, 06.01.2005 - 5 W 306/04
Gerichtszuständigkeit bei Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufvertrages
- OLG Frankfurt, 16.01.2017 - 13 SV 18/16
Zweckmäßigkeitserwägungen bei Gerichtsstandsbestimmung
- OLG Schleswig, 02.06.2006 - 2 W 80/06
Zuständigkeitsbestimmung: Formularmäßig vereinbarter Gerichtsstand des Verkäufers …
- OLG Hamm, 06.09.2016 - 32 Sa 49/16
Streitwert einer Klage auf Unterlassung der unbefugten Verwendung eines …
- BayObLG, 08.04.2020 - 1 AR 18/20
Gerichtsstand des Erfüllungsortes gilt auch für Anspruch auf Erstattung der …
- BayObLG, 20.07.2023 - 101 AR 150/23
Bindungswirkung einer Gerichtsstandswahl
- OLG Frankfurt, 10.07.2013 - 11 AR 51/13
Zur Anwendung des dinglichen Gerichtsstands bei persönlichen Klagen
- BayObLG, 08.04.2020 - 1 AR 7/20
Gerichtsstandsbestimmung bei Kompetenzstreit vor Rechtshängigkeit
- BGH, 24.09.1987 - I ARZ 749/86
Bestimmung des Gerichtsstandes beim Vorliegen des besonderen Gerichtsstandes des …
- OLG Stuttgart, 08.01.2009 - 8 AR 32/08
Zuständigkeitsbestimmung: Bindung an den Verweisungsbeschluss eines …
- BayObLG, 10.02.2021 - 101 AR 161/20
Gerichtsstand bei vertraglich und deliktisch haftenden Streitgenossen
- OLG München, 29.11.2018 - 2 AR 12/18
Bindungswirkung der Verweisung - Zuständigkeit für Rückgewährsklagen aus …
- OLG Braunschweig, 20.02.2006 - 1 W 98/05
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei fehlender Begründung; …
- BayObLG, 21.03.2002 - 1Z AR 20/02
Verfahrensrecht - Örtliche Zuständigkeit für Schadensersatz bei Grundstückskauf
- OLG Stuttgart, 02.04.2004 - 13 AR 2/04
Zuständigkeitsbestimmung: Gerichtsstand des Ortes des Bauwerks für eine auf …
- OLG Köln, 25.03.2015 - 2 Wx 63/15
Maßgebliches Erbstatut für die Ausschlagung der Erbschaft
- BayObLG, 08.04.2020 - 1 AR 23/20
Willkürliche Verweisung bei gegebener Teilzuständigkeit
- BayObLG, 03.07.2023 - 102 AR 40/23
Gerichtsstandsbestimmung bei Bereicherungsansprüchen
- OLG Saarbrücken, 21.12.2021 - 5 Sa 3/21
Gerichtsstand bei Inanspruchnahme mehrerer Veräußerer
- OLG Frankfurt, 28.11.2018 - 11 SV 109/18
Willkür des Verweisungsbeschlusses bei fehlender Begründung der eigenen …
- BayObLG, 08.09.1998 - 1Z AR 68/98
- BGH, 27.05.2020 - XII ZR 107/17
Bevollmächtigung der anderen Partei durch eine Partei unwiderruflich zur …
- OLG Frankfurt, 21.02.2018 - 11 SV 2/18
Dinglicher Gerichtsstand für eine schuldrechtliche begründete Klage wegen …
- BGH, 09.03.1994 - XII ARZ 8/94
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Prozeßkostenhilfeverfahren
- OLG Hamm, 01.12.2016 - 32 Sa 69/16
Gerichtsstandbestimmung; Unterbrechung; Insolvenz; Antrag; Bindungswirkung; …
- BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 5/80
Durchentscheidungskompetenz des für die Entscheidung über den Hauptsachanspruch …
- BayObLG, 15.12.2022 - 102 AR 84/22
Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Amtsgericht und Landgericht
- OLG Hamm, 19.07.2018 - 32 SA 24/18
Sachliche Zuständigkeit der Gerichte bei Erhöhung einer unbezifferten, auf …
- OLG Celle, 23.09.2026 - 20 UH 27/26
Unzuständigkeitserklärung hat durch Beschluss zu erfolgen!
Denn die grundsätzliche Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses vom 12. Mai 2026 gilt auch gegenüber dem verweisenden Gericht (vgl. BayObLG, BeckRS 2024, 3716 Rn. 24;… OLG Hamm, BeckRS 2016, 110653 Rn. 18; BAG, NZA 2016, 446;… BeckOGK ZPO/Hagspiel, § 36 Rn. 220 Stand: 1. Juli 2026;… Zöller/Greger, aaO § 281 Rn. 16). - BayObLG, 22.09.2026 - 101 AR 132/26
Sachliche Zuständigkeit bei Erstattungsansprüchen aus privater …
Das verweisende Gericht kann seinen Beschluss weder ändern, wenn es nachträglich dessen Unrichtigkeit erkennt (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 10. März 2025, 101 AR 5/25 e, juris Rn. 22; Beschluss vom 5. März 2024, 101 AR 246/23 e, juris Rn. 22;… Beschluss vom 8. April 2020, 1 AR 23/20, juris Rn. 19; OLG Hamm…, Beschluss vom 19. Juli 2018, 32 SA 24/18, juris Rn. 11;… Beschluss vom 1. Dezember 2016, I-32 SA 69/16, juris Rn. 16), noch nachträglich die Begründung des Verweisungsbeschlusses ergänzen. - BayObLG, 25.10.2024 - 102 AR 120/24
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Verweisungsbeschluß, Gerichtsstandklauseln, …
Demnach entziehen sich auch ein sachlich zu Unrecht ergangener Verweisungsbeschluss und die diesem Beschluss zugrunde liegende Entscheidung über die Zuständigkeit grundsätzlich jeder Nachprüfung (BayObLG, Beschluss vom 5. März 2024, 101 AR 246/23 e, juris Rn. 38;… Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 16;… Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 17).Rn. 17 Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluss allerdings dann keine Bindungswirkung zu, wenn dieser schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (st. Rspr.;… vgl. BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15; BayObLG, Beschl. v. 5. März 2024, 101 AR 246/23 e, juris Rn. 39;… Greger in Zöller, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 281 Rn. 17).
Zwar entfällt die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nicht schlechthin, wenn der Beschluss nicht mit einer Begründung versehen ist; anders aber, wenn sich weder aus dem Vortrag der Parteien oder dem sonstigen Akteninhalt hinreichende Anhaltspunkte für die Gründe, auf denen die Entscheidung beruht, ergeben (BayObLG, Beschluss vom 5. März 2024, 101 AR 246/23 e, juris Rn. 41), was hier der Fall ist.
- BayObLG, 23.06.2025 - 102 AR 43/25
Örtliche Zuständigkeit bei einem Coachingvertrag
Rn. 52 (a) Nach überwiegender, insbesondere in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretener Ansicht wird im Rahmen von Rückabwicklungsschuldverhältnissen bei Kaufverträgen ein einheitlicher Erfüllungsort dort angenommen, wo sich die Kaufsache vertragsgemäß befindet (BayObLG, Beschluss vom 5. März 2024, 101 AR 246/23 e, juris Rn. 35;… OLG Hamm, Urt. v. 14. August 2023, 31 U 125/21, NJOZ 2024, 985 Rn. 47; OLG Schleswig…, Beschluss vom 20. Dezember 2022, 2 AR 28/22, juris Rn. 17; OLG Köln…, Beschluss vom 21. April 2021, 8 AR 11/21, juris Rn. 14;… Schultzky in Zöller, ZPO, § 29 Rn. 25.51;… vgl. auch BGH, Urt. v. 6. Mai 2025, X ARZ 38/25, ZIP 2025, 1350 Rn. 27). - BayObLG, 15.05.2025 - 101 AR 51/25
Antragsgegner, Arglistige Täuschung, Unerlaubte Handlung, Klageantrag, …
Rn. 4 Erfüllungsort für einen Rückübertragungsanspruch sei im Regelfall der Ort der Belegenheit des Grundstücks (vgl. BayObLG, Beschluss vom 5. März 2024 - 101 AR 246/23 e).§ 24 und § 29a ZPO greifen ersichtlich nicht ein (zu § 24 ZPO vgl. BayObLG, Beschluss vom 5. März 2024, 101 AR 246/23 e, juris Rn. 25).
Es kann daher dahinstehen, ob an diesem Gericht für die den Klageanträgen zugrunde liegenden Ansprüche auch ein gemeinschaftlicher Gerichtsstand des Erfüllungsorts gemäß § 29 ZPO wegen der Belegenheit des Grundstücks in Passau eröffnet ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 5. März 2024, 101 AR 246/23 e, juris Rn. 35 zu einem bereicherungsrechtlichen Anspruch auf Rückauflassung).
- BayObLG, 02.12.2025 - 101 AR 149/25
Gerichtsstand, Auslegung, Verletzung, Gerichtsstandsbestimmung, Klage, Anspruch, …
Rn. 14 Für den gegen die Antragsgegnerin zu 2) behaupteten Anspruch aus Leistungskondiktion besteht dagegen kein Gerichtsstand des Erfüllungsorts nach § 29 Abs. 1 ZPO (dazu: BayObLG, Beschluss vom 5. März 2024, 101 AR 246/23 e, juris Rn. 35 m. w. N.;… Patzina/Windau in Münchener Kommentar zur ZPO, 7. Aufl. 2025, § 29 Rn. 20;… Schultzky in Zöller, ZPO, § 29 Rn. 6a). - BayObLG, 12.08.2025 - 102 AR 64/25
Mehrere Antragsgegner, Gerichtsstandsbestimmung, Aufsichtsratsmitglied, …
Rn. 25 Kondiktionsrechtliche Ansprüche werden von § 29 ZPO im Allgemeinen nicht erfasst (…vgl. BGH, Urt. v. 28. Februar 1996, XII ZR 181/93 BGHZ 132, 105 [juris Rn. 13]; BayObLG, Beschluss vom 5. März 2024, 101 AR 246/23 e, juris Rn. 35;… Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 21); lediglich bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Leistungskondiktion gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB, wie etwa Rückzahlungsklagen im Zusammenhang mit nicht zustande gekommenen, nichtigen oder wirksam angefochtenen Verträgen, wird überwiegend vertreten, dass ein besonderer Gerichtsstand nach § 29 ZPO eröffnet ist (BayObLG, Beschluss vom 5. März 2024, 101 AR 246/23 e, juris Rn. 35 m. w. N.;… Beschluss vom 3. Juli 2023, 102 AR 40/23 e, juris Rn. 19; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 16. Januar 2017, 13 SV 18/16, juris Rn. 19; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 2. April 2004, 13 AR 2/04, juris Rn. 8;… Schultzky in Zöller, ZPO, § 29 Rn. 6a, 25.51;… Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 25. Aufl. 2025, § 29 Rn. 7). - BayObLG, 10.03.2025 - 101 AR 5/25
Verweisungsbeschluß, Festsetzung des Streitwerts, Streitwertfestsetzung, …
Das verweisende Gericht kann seinen Beschluss weder ändern, wenn es nachträglich dessen Unrichtigkeit erkennt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 5. März 2024, 101 AR 246/23 e, juris Rn. 22;… Beschluss vom 8. April 2020, 1 AR 23/20, juris Rn. 19; OLG Hamm…, Beschluss vom 19. Juli 2018, 32 SA 24/18, juris Rn. 11;… Beschluss vom 1. Dezember 2016, I-32 SA 69/16, juris Rn. 16), noch nachträglich die Begründung des Verweisungsbeschlusses ergänzen.
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