Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BayObLG, 22.02.2023 - 102 AR 73/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,3116
BayObLG, 22.02.2023 - 102 AR 73/22 (https://dejure.org/2023,3116)
BayObLG, Entscheidung vom 22.02.2023 - 102 AR 73/22 (https://dejure.org/2023,3116)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Februar 2023 - 102 AR 73/22 (https://dejure.org/2023,3116)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,3116) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 12, § ... 13, § 17, § 32, § 36 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, § 37, § 50, § 60, § 261 Abs. 3; EGZPO § 9; GeschGehG § 2 Nr. 1, § 4, § 6, § 7, § 15; UWG § 3, § 3a, § 8, § 9, § 14 Abs. 1 S. 2, Abs. 2, § 14 Abs. 2 S. 1, § 15 Abs. 2, § 17 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 823 Abs. 2, § 826, § 1004; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 4a; GVG § 17a
    Zuständigkeitsbestimmung in einem Zivilverfahren wegen Ansprüchen nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3 ; UWG § 14 Abs. 1 S. 2
    Bestimmung des gemeinsamen örtlich zuständigen Gerichts in einem Verfahren wegen Verletzung von Geschäftsgeheimnissen begangen u. a. durch frühere Arbeitnehmer der Klägerin

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Gerichtsstandsbestimmung nach Inkrafttreten des GeschGehG

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (21)

  • BGH, 14.07.2020 - X ARZ 156/20

    Gerichtsstandsbestimmung bei einer Erweiterung der Klage auf zusätzliche …

    Auszug aus BayObLG, 22.02.2023 - 102 AR 73/22
    Diese Zäsur wird etwa als erreicht angesehen, wenn gegen einen oder mehrere Beklagte bereits sachlich entschieden worden ist oder eine Beweisaufnahme zur Hauptsache stattgefunden hat (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2020, X ARZ 156/20, juris Rn. 16;… Beschluss vom 27. November 2018, X ARZ 321/18, NJW-RR 2019, 238 Rn. 14 m. w. N.; BayObLG…, Beschluss vom 15. Mai 2019, 1 AR 36/19, juris Rn. 14) oder unmittelbar bevorsteht (OLG Bremen…, Beschluss vom 9. August 2010, 3 AR 8/10, juris Rn. 5; OLG Schleswig…, Beschluss vom 19. Juli 2007, 2 W 107/07, juris Rn. 11;… Schultzky in Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 36 Rn. 26;… Toussaint in BeckOK, ZPO, 47. Ed. 1. Dezember 2022, § 36 Rn. 21).

    Unerheblich ist in diesem Zusammenhang auch, ob die behaupteten Ansprüche (etwa auf Herausgabe und Vernichtung) gegen alle Antragsgegner inhaltlich in jeder Hinsicht deckungsgleich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2020, X ARZ 156/20, NJW-RR 2020, 1070 Rn. 13; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 25. November 2021, 15 SA 1/21, GRUR-RS 2021 Rn. 40).

    Die grundsätzliche Unzulässigkeit einer Gerichtsstandsbestimmung bei Vorliegen eines gemeinsamen besonderen Gerichtsstands geht auf die Überlegung zurück, dass eine Bestimmung des zuständigen Gerichts nicht notwendig ist, wenn der Kläger von vornherein ein für alle Streitgenossen zuständiges Gericht anrufen kann (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2020, X ARZ 156/20, juris Rn. 29).

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2021 - 15 Sa 1/21

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Klagen wegen Verletzung von …

    Auszug aus BayObLG, 22.02.2023 - 102 AR 73/22
    Über den Wortlaut des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO hinaus kann eine Bestimmung auch noch erfolgen, wenn die Antragsgegner bereits vor einem Gericht verklagt wurden und einzelne von ihnen die Unzuständigkeit des Gerichts geltend gemacht haben (st. Rspr.; BGH…, Beschluss vom 27. November 2011, X ARZ 321/18, juris Rn. 10;… Beschluss vom 23. Februar 2011, X ARZ 388/10, NJW-RR 2011, [929] Rn. 6 f; BayObLG…, Beschluss vom 23. Januar 2023, 101 AR 64/22, juris Rn. 31; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. November 2021, 15 SA 1/21, GRUR-RS 2021, 38391 Rn. 35).

    Unerheblich ist in diesem Zusammenhang auch, ob die behaupteten Ansprüche (etwa auf Herausgabe und Vernichtung) gegen alle Antragsgegner inhaltlich in jeder Hinsicht deckungsgleich sind (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. Juli 2020, X ARZ 156/20, NJW-RR 2020, 1070 Rn. 13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. November 2021, 15 SA 1/21, GRUR-RS 2021 Rn. 40).

    Das GeschGehG ist daher auf alle Verhaltensweisen ab seinem Inkrafttreten anwendbar ebenso wie auf Verletzungshandlungen, die bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes begonnen haben, aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet waren (…Bühling in Hoeren/Münker, GeschGehG, 2021, Anhang Übergangsregelungen Rn. 14 f.;… Hauck in Münchener Kommentar zum Lauterkeitsrecht, 3. Aufl. 2022, GeschGehG Vor § 1 Rn. 23; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. November 2021, 15 SA 1/21, GRUR-RS 2021, 38391 Rn. 52) .

  • OLG Brandenburg, 24.09.2019 - 1 AR 41/19

    Ankaufsrecht über ein Kraftfahrzeug

    Auszug aus BayObLG, 22.02.2023 - 102 AR 73/22
    Rn. 4 Die Antragstellerin beantragte mit Schriftsatz vom 25. März 2019 eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO beim Bayerischen Obersten Landesgericht (Az. 1 AR 41/19).

    Entgegen den Ausführungen der Klägerin beinhalte der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 15. Mai 2019 (Az. 1 AR 41/19) keine Gerichtsstandsbestimmung.

    Rn. 28 e) Der Zuständigkeitsbestimmung steht auch der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 15. Mai 2019 (1 AR 41/19) nicht entgegen.

  • BAG, 17.03.1997 - 5 AS 3/97
    Auszug aus BayObLG, 22.02.2023 - 102 AR 73/22
    Sofern die Zulässigkeit des Rechtswegs gerügt wird, ist in aller Regel der Rechtsweg vor der örtlichen Zuständigkeit und vor der Durchführung eines Zuständigkeitsbestimmungsverfahrens zu prüfen (BAG, Beschluss vom 17. März 1997, 5 AS 3/97, juris Rn. 17 ff.;… Beschluss vom 17. Juli 1995, 5 AS 30/95, juris Rn. 10 ff.).

    Dies erscheint weder sinnvoll noch vereinbar mit dem Zweck des § 17a GVG, dass über den zulässigen Rechtsweg möglichst früh entschieden wird (BAG, Beschluss vom 17. März 1997, 5 AS 3/97, juris Rn. 17 ff.;… Beschluss vom 17. Juli 1995, 5 AS 30/95, juris Rn. 10 ff.).

  • BAG, 17.07.1996 - 5 AS 30/95

    Anspruch auf eine individuell vereinbarte und später widerrufene Pensionszusage - …

    Auszug aus BayObLG, 22.02.2023 - 102 AR 73/22
    Sofern die Zulässigkeit des Rechtswegs gerügt wird, ist in aller Regel der Rechtsweg vor der örtlichen Zuständigkeit und vor der Durchführung eines Zuständigkeitsbestimmungsverfahrens zu prüfen (BAG…, Beschluss vom 17. März 1997, 5 AS 3/97, juris Rn. 17 ff.; Beschluss vom 17. Juli 1995, 5 AS 30/95, juris Rn. 10 ff.).

    Dies erscheint weder sinnvoll noch vereinbar mit dem Zweck des § 17a GVG, dass über den zulässigen Rechtsweg möglichst früh entschieden wird (BAG…, Beschluss vom 17. März 1997, 5 AS 3/97, juris Rn. 17 ff.; Beschluss vom 17. Juli 1995, 5 AS 30/95, juris Rn. 10 ff.).

  • BGH, 27.11.2018 - X ARZ 321/18

    Örtliche Zuständigkeit bei Klage wegen Vermögensschäden aus verbotenen …

    Auszug aus BayObLG, 22.02.2023 - 102 AR 73/22
    Über den Wortlaut des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO hinaus kann eine Bestimmung auch noch erfolgen, wenn die Antragsgegner bereits vor einem Gericht verklagt wurden und einzelne von ihnen die Unzuständigkeit des Gerichts geltend gemacht haben (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 27. November 2011, X ARZ 321/18, juris Rn. 10;… Beschluss vom 23. Februar 2011, X ARZ 388/10, NJW-RR 2011, [929] Rn. 6 f; BayObLG…, Beschluss vom 23. Januar 2023, 101 AR 64/22, juris Rn. 31; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 25. November 2021, 15 SA 1/21, GRUR-RS 2021, 38391 Rn. 35).

    Diese Zäsur wird etwa als erreicht angesehen, wenn gegen einen oder mehrere Beklagte bereits sachlich entschieden worden ist oder eine Beweisaufnahme zur Hauptsache stattgefunden hat (BGH…, Beschluss vom 14. Juli 2020, X ARZ 156/20, juris Rn. 16; Beschluss vom 27. November 2018, X ARZ 321/18, NJW-RR 2019, 238 Rn. 14 m. w. N.; BayObLG…, Beschluss vom 15. Mai 2019, 1 AR 36/19, juris Rn. 14) oder unmittelbar bevorsteht (OLG Bremen…, Beschluss vom 9. August 2010, 3 AR 8/10, juris Rn. 5; OLG Schleswig…, Beschluss vom 19. Juli 2007, 2 W 107/07, juris Rn. 11;… Schultzky in Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 36 Rn. 26;… Toussaint in BeckOK, ZPO, 47. Ed. 1. Dezember 2022, § 36 Rn. 21).

  • BGH, 06.06.2018 - X ARZ 303/18

    Gerichtsstandsbestimmungsverfahren: Verkäufer und Hersteller eines Fahrzeugs als …

    Auszug aus BayObLG, 22.02.2023 - 102 AR 73/22
    Es genügt, dass die (behaupteten) Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (BGH, Beschluss vom 6. Juni 2018, X ARZ 303/18, NJW 2018, 2200 Rn. 12) .
  • BGH, 03.05.2011 - X ARZ 101/11

    Besonderer Gerichtsstand des Haustürgeschäfts: Klage eines an einem …

    Auszug aus BayObLG, 22.02.2023 - 102 AR 73/22
    Rn. 25 § 60 ZPO beruht weitgehend auf Zweckmäßigkeitserwägungen und ist deshalb grundsätzlich weit auszulegen (BGH, Beschluss vom 3. Mai 2011, X ARZ 101/11, MDR 2011, 807 [juris Rn. 18]).
  • BGH, 20.05.2008 - X ARZ 98/08

    Voraussetzungen einer Gerichtsstandsbestimmung im Streitgenossenprozess

    Auszug aus BayObLG, 22.02.2023 - 102 AR 73/22
    Ausnahmsweise kann jedoch auch ein Gericht bestimmt werden, bei dem keiner der verklagten Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (BayObLG…, Beschluss vom 29. März 2021, 101 AR 16/21, juris Rn. 46 m. w. N.), so beispielsweise, wenn ein Gericht für einen oder mehrere Streitgenossen ausschließlich zuständig ist (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2008, X ARZ 98/08, NJW-RR 2008, 1514 [juris Rn. 20]; BayObLG…, Beschluss vom 29. März 2021, 101 AR 16/21, juris Rn. 46).
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; …

    Auszug aus BayObLG, 22.02.2023 - 102 AR 73/22
    Gemäß § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO wird die Zuständigkeit des Prozessgerichts durch eine Veränderung der sie begründenden Umstände nicht berührt, wozu auch gesetzliche Änderungen der Zuständigkeit gehören (BGH, Beschluss vom 15. März 1978, IV ARZ 17/78, NJW 1978, 1163 [juris Rn. 3];… Foerste in Musielak/Voit, ZPO, 19. Aufl. 2022, § 261 Rn. 14).
  • OLG Bremen, 01.11.2011 - 3 AR 16/11

    Haftung des Notars wegen fahrlässiger Verletzung seiner Amtspflichten neben einem …

  • BayObLG, 10.06.2020 - 1 AR 39/20

    Durchführung eines Bestimmungsverfahrens im selbständigen Beweisverfahren

  • BayObLG, 19.09.2022 - 102 AR 5/22

    Zuständigkeitsbestimmung Störungsklage gegen Mieter und Eigentümer

  • OLG Schleswig, 19.07.2007 - 2 W 107/07

    Zeitpunkt zulässiger Gerichtsstandbestimmung

  • BayObLG, 29.03.2021 - 101 AR 16/21

    Bestimmung des zuständigen Gerichts im Kapitalanlageverfahren

  • BayObLG, 15.05.2019 - 1 AR 36/19

    Zulässigkeit einer Zuständigkeitsbestimmung für Beweisverfahren

  • OLG Bremen, 09.08.2010 - 3 AR 8/10

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei beabsichtigter Parteierweiterung

  • BGH, 23.02.2011 - X ARZ 388/10

    Bestimmung eines zuständigen Gerichts für Klage gegen mehrere Personen als …

  • BGH, 18.01.1995 - XII ARZ 36/94

    Bindungswirkung einer Verweisung im Rahmen einer Stufenklage

  • BayObLG, 23.01.2023 - 101 AR 64/22

    Gerichtsstandsbestimmung im selbstständigen Beweisverfahren

  • BayObLG, 01.12.2004 - 1Z AR 158/04

    Antragserfordernis für Zuständigkeitsbestimmung

  • BAG, 17.10.2024 - 8 AZR 172/23

    Geschäftsgeheimnisse - Geheimnisschutz - Unterlassung

    Seit dem 26. April 2019 ist demnach bezogen auf Unterlassungsansprüche nur noch § 6 GeschGehG anzuwenden (vgl. BayObLG 22. Februar 2023 - 102 AR 73/22 - zu II 2 f aa der Gründe).
  • BayObLG, 10.09.2026 - 101 AR 122/26

    Streitgenossenschaft, Gerichtsstandsvereinbarung, Gewährleistungsansprüche, …

    Der Anwendungsbereich der grundsätzlich weit auszulegenden Vorschrift ist bereits dann eröffnet, wenn die Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2020, X ARZ 124/20, ZIP 2021, 209 Rn. 12;… Beschluss vom 6. Juni 2018, X ARZ 303/18, NJW 2018, 2200 Rn. 12; BayObLG…, Beschluss vom 20. November 2025, 102 AR 119/25 e, juris Rn. 23; Beschluss vom 22. Februar 2023, 102 AR 73/22, juris Rn. 39).
  • BayObLG, 23.08.2023 - 102 AR 161/22

    Gerichtsstandsbestimmung im Arzthaftungsprozess bei Inanspruchnahme verschiedener …

    Über den Wortlaut des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO hinaus kann eine Bestimmung auch noch erfolgen, wenn die Antragsgegner bereits vor einem Gericht verklagt wurden und einzelne von ihnen - wie vorliegend die Beklagte zu 1) - die Unzuständigkeit des Gerichts geltend gemacht haben (st. Rspr.; BGH…, Beschluss vom 27. November 2011, X ARZ 321/18, NJW-RR 2019, 238 Rn. 10;… Beschluss vom 23. Februar 2011, X ARZ 388/10, NJW-RR 2011, 929 Rn. 6 f.; BayObLG, Beschluss vom 22. Februar 2023, 102 AR 73/22, juris Rn. 34).

    Weder ist bislang gegen einen oder mehrere Beklagte bereits sachlich entschieden worden, noch hat eine Beweisaufnahme zur Hauptsache stattgefunden oder steht unmittelbar bevor (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. Juli 2020, X ARZ 156/20, NJW-RR 2020, 1070 Rn. 16 f.;… Beschluss vom 27. November 2018, X ARZ 321/18, NJW-RR 2019, 238 Rn. 14; BayObLG, Beschluss vom 22. Februar 2023, 102 AR 73/22, juris Rn. 35).

    Der Anwendungsbereich der grundsätzlich weit auszulegenden Vorschrift ist bereits dann eröffnet, wenn die Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2020, X ARZ 124/20, ZIP 2021, 209 Rn. 12;… Beschl. v. 6. Juni 2018, X ARZ 303/18, NJW 2018, 2200 Rn. 12; BayObLG, Beschluss vom 22. Februar 2023, 102 AR 73/22, juris Rn. 39).

  • BayObLG, 23.06.2023 - 102 AR 9/23

    Zuständigkeitsbestimmung für Verpflichtungen aus einer …

    Der Anwendungsbereich der grundsätzlich weit auszulegenden Vorschrift ist bereits dann eröffnet, wenn die Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2020, X ARZ 124/20, juris Rn. 12;… Beschluss vom 6. Juni 2018, X ARZ 303/18, NJW 2018, 2200 Rn. 12; BayObLG, Beschluss vom 22. Februar 2023, 102 AR 73/22, juris Rn. 39).
  • BayObLG, 03.07.2023 - 102 AR 40/23

    Gerichtsstandsbestimmung bei Bereicherungsansprüchen

    Der Rechtsstreit ist beim Landgericht München II noch nicht so weit fortgeschritten, dass dem bestimmenden Gericht eine echte Auswahl unter den grundsätzlich bestimmbaren Gerichten aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit nicht mehr möglich wäre (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. Oktober 1983, I ARZ 334/83, BGHZ 88, 331 [juris Rn. 9]; BayObLG, Beschluss vom 22. Februar 2023, 102 AR 73/22, juris Rn. 35;… Beschluss vom 4. Mai 2020, 1 AR 26/20, juris Rn. 20).
  • BayObLG, 24.08.2023 - 102 AR 154/23

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung - Klageerweiterung auf einen Streitgenossen

    Diese Zäsur ist als erreicht angesehen worden, wenn gegen einen oder mehrere Beklagte bereits sachlich entschieden worden ist oder eine Beweisaufnahme zur Hauptsache stattgefunden hat oder unmittelbar bevorsteht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 22. Februar 2023, 102 AR 73/22, juris Rn. 35;… NJW-RR 2020, 1263 Rn. 22 f.).
  • LAG Düsseldorf, 03.02.2026 - 1 SHa 26/25

    Bestimmung des Arbeitsgerichts Düsseldorf als gemeinsam zuständiges Gericht für …

    Gegenstand der Prüfung ist allein das Gesuch der antragstellenden Partei, so dass ausschließlich auf das Vorbringen der antragstellenden Partei abzustellen ist (…Stein/Roth, 24. Aufl. 2024, ZPO § 36 Rn. 62;… Schultzky in: Zöller, Zivilprozessordnung, 36. Auflage 2025, § 36 ZPO, Rn. 28;… BeckOK ZPO/Toussaint, 59. Ed. 01.12.2025, ZPO § 36 Rn. 12;… BayObLG Beschl. v. 03.07.2023 - 102 AR 40/23 e, BeckRS 2023, 15803 Rn. 14; OLG Frankfurt v. 08.11.2021 - 11 SV 60/20, AG 2022, 367 BayObLG v. 22.02.2023 - 102 AR 73/22, WRP 2023, 496).
  • BayObLG, 19.07.2023 - 101 AR 136/23

    Zuständigkeitsbestimmung bei einfacher Streitgenossenschaft

    Diese Zäsur ist als erreicht angesehen worden, wenn gegen einen oder mehrere Beklagte bereits sachlich entschieden worden ist oder eine Beweisaufnahme zur Hauptsache stattgefunden hat oder unmittelbar bevorsteht (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. Juli 2020, X ARZ 156/20, juris Rn. 16;… Beschluss vom 27. November 2018, X ARZ 321/18, NJW-RR 2019, 238 Rn. 14 m. w. N.; BayObLG, Beschluss vom 22. Februar 2023, 102 AR 73/22, juris Rn. 35;… Beschluss vom 4. Mai 2020, 1 AR 26/20, NJW-RR 2020, 1263 Rn. 23;… Beschluss vom 15. Mai 2019, 1 AR 36/19, juris Rn. 14 m. w. N.).
  • BayObLG, 24.08.2023 - 102 AR 123/23

    Gerichtsstandsbestimmung bei Klage von Wohnungseigentümern gegen Teileigentümer …

    Diese Zäsur wird etwa als erreicht angesehen, wenn gegen einen oder mehrere Beklagte bereits sachlich entschieden worden ist oder eine Beweisaufnahme zur Hauptsache stattgefunden hat (BGH…, Beschluss vom 27. November 2018, X ARZ 321/18, NJW-RR 2019, 238 Rn. 14; BayObLG, Beschluss vom 22. Februar 2023, 102 AR 73/22, juris Rn. 35; jeweils m. w. N.).
  • BayObLG, 02.10.2024 - 101 AR 123/24

    Gerichtsstandsbestimmung, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Antragsgegner, …

    Ein solche Abfolge erscheint weder sinnvoll noch vereinbar mit dem Zweck des § 17a GVG, die Entscheidung über die Rechtswegzuständigkeit zu beschleunigen (BAG…, Beschluss vom 17. März 1997, 5 AS 3/97, juris Rn. 17 ff.;… Beschluss vom 17. Juli 1995, 5 AS 30/95, juris Rn. 10 ff.; zum Gesetzeszweck vgl. die Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens [Viertes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung - 4. VwGOÄndG -] in BT-Drs. 11/7030 S. 37 [re. Sp.]; zu einer Sonderkonstellation vgl. BayObLG, Beschluss vom 22. Februar 2023, 102 AR 73/22, juris Rn. 36 f.).
  • ArbG Paderborn, 20.03.2024 - 2 Ca 642/23

    Internationale Zuständigkeit der Arbeitsgerichte in Abgrenzung zum GeschGehG bei …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BayObLG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht