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   VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 105-I-16   

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VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 105-I-16 (https://dejure.org/2017,26545)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28.07.2017 - 105-I-16 (https://dejure.org/2017,26545)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28. Juli 2017 - 105-I-16 (https://dejure.org/2017,26545)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Teilweise Verletzung des parlamentarischen Fragerechts durch nicht unverzügliche und zum Teil in nicht zureichender Form erfolgte Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verleihung der "Fluthelfer-Orden 2013" im Jahr 2013

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Staatsregierung hat Landtagsabgeordneten teilweise in seinem parlamentarischen Fragerecht verletzt

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 63-I-15

    Verletzung des parlamentarischen Fragerechts wegen unzureichend begründeter

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 105-I-16
    Das Fragerecht soll den Abgeordneten die Teilhabe an diesen Informationen ermöglichen (SächsVerfGH, Urteil vom 5. November 2010 - Vf. 35-I-10; Urteil vom 28. Januar 2016 - Vf. 63-I-15; st. Rspr.).

    Mit dem Frage- und Informationsrecht korrespondiert grundsätzlich eine Antwortpflicht der Antragsgegnerin, die nicht nur gegenüber dem Fragesteller, sondern gegenüber allen Abgeordneten und in der Öffentlichkeit hin angelegt ist (SächsVerfGH, Urteil vom 28. Januar 2016 - Vf. 63-I-15; Urteil vom 29. September 2014 - Vf. 69-I-13; Urteil vom 5. November 2010 - Vf. 35-I-10).

    Da die in Art. 51 Abs. 2 SächsVerf genannten Rechtsgüter wie auch der parlamentarische Informationsanspruch auf der Ebene des Verfassungsrechts angesiedelt sind, müssen sie im konkreten Fall einander so zugeordnet werden, dass sie so weit wie möglich ihre Wirkungen entfalten (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 54-I-09; Urteil vom 28. Januar 2016 - Vf. 63-I-15; BVerfG, Urteil vom 17. Juli 1984, BVerfGE 67, 100 [143 f.]).

    Dementsprechend ist die Antwortpflicht der Staatsregierung aus Art. 51 SächsVerf auch auf die Beantwortung gestellter Kleiner Anfragen nicht nur gegenüber dem Fragesteller, sondern gegenüber allen Abgeordneten und in der Öffentlichkeit hin angelegt, soweit dem nicht im Einzelfall besondere Gründe im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen stehen (SächsVerfGH, Urteil vom 29. September 2014 - Vf. 69-I-13; Urteil vom 5. November 2010 - Vf. 35-I-10; Urteil vom 28. Januar 2016 - Vf. 63-I-15).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn es nicht um die Verweisung auf öffentlich zugängliche, dauerhaft zur Verfügung stehende Quellen geht (hierzu SächsVerfGH, Urteil vom 28.01.2016 - Vf. 63-I-15; Urteil vom 5.11.2010 - Vf. 35-I-10).

  • VerfGH Sachsen, 05.11.2010 - 35-I-10

    Verletzung eines Landtagsmitglieds in seinem Fragerecht aus Art. 51 Abs. 1 S. 1

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 105-I-16
    Das Fragerecht soll den Abgeordneten die Teilhabe an diesen Informationen ermöglichen (SächsVerfGH, Urteil vom 5. November 2010 - Vf. 35-I-10; Urteil vom 28. Januar 2016 - Vf. 63-I-15; st. Rspr.).

    Mit dem Frage- und Informationsrecht korrespondiert grundsätzlich eine Antwortpflicht der Antragsgegnerin, die nicht nur gegenüber dem Fragesteller, sondern gegenüber allen Abgeordneten und in der Öffentlichkeit hin angelegt ist (SächsVerfGH, Urteil vom 28. Januar 2016 - Vf. 63-I-15; Urteil vom 29. September 2014 - Vf. 69-I-13; Urteil vom 5. November 2010 - Vf. 35-I-10).

    Dementsprechend ist die Antwortpflicht der Staatsregierung aus Art. 51 SächsVerf auch auf die Beantwortung gestellter Kleiner Anfragen nicht nur gegenüber dem Fragesteller, sondern gegenüber allen Abgeordneten und in der Öffentlichkeit hin angelegt, soweit dem nicht im Einzelfall besondere Gründe im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen stehen (SächsVerfGH, Urteil vom 29. September 2014 - Vf. 69-I-13; Urteil vom 5. November 2010 - Vf. 35-I-10; Urteil vom 28. Januar 2016 - Vf. 63-I-15).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn es nicht um die Verweisung auf öffentlich zugängliche, dauerhaft zur Verfügung stehende Quellen geht (hierzu SächsVerfGH, Urteil vom 28.01.2016 - Vf. 63-I-15; Urteil vom 5.11.2010 - Vf. 35-I-10).

  • VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 69-I-13

    Verletzung des parlamentarischen Fragerechts wegen unzureichend begründeter

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 105-I-16
    Mit dem Frage- und Informationsrecht korrespondiert grundsätzlich eine Antwortpflicht der Antragsgegnerin, die nicht nur gegenüber dem Fragesteller, sondern gegenüber allen Abgeordneten und in der Öffentlichkeit hin angelegt ist (SächsVerfGH, Urteil vom 28. Januar 2016 - Vf. 63-I-15; Urteil vom 29. September 2014 - Vf. 69-I-13; Urteil vom 5. November 2010 - Vf. 35-I-10).

    Gegebenenfalls sind aber andere Formen der Informationsvermittlung zu suchen, die das Informationsinteresse des Parlaments und der Abgeordneten unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen (SächsVerfGH, Urteil vom 30. September 2014 - Vf. 69-I-13 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2009, BVerfGE 124, 161 [193]).

    Dementsprechend ist die Antwortpflicht der Staatsregierung aus Art. 51 SächsVerf auch auf die Beantwortung gestellter Kleiner Anfragen nicht nur gegenüber dem Fragesteller, sondern gegenüber allen Abgeordneten und in der Öffentlichkeit hin angelegt, soweit dem nicht im Einzelfall besondere Gründe im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen stehen (SächsVerfGH, Urteil vom 29. September 2014 - Vf. 69-I-13; Urteil vom 5. November 2010 - Vf. 35-I-10; Urteil vom 28. Januar 2016 - Vf. 63-I-15).

  • VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 42-I-16

    Nur teilweise öffentlich erfolgte Beantwortung der Kleinen Anfrage zum Thema

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 105-I-16
    Anders als in den Fällen, in denen sie eine entgegen Art. 51 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf i.V.m. § 56 Abs. 6 Satz 1 GOLT zwar fristgerecht, aber unvollständig oder unrichtig erteilte Antwort auf eine Kleine Anfrage sodann im parlamentarischen Verfahren ausdrücklich sowie vollständig und nach bestem Wissen berichtigt und damit den vorangegangenen Verfassungsverstoß geheilt hat (s. zu alledem SächsVerfGH, Urteil vom 20. Januar 2017 - Vf. 42-I-16; Urteil vom 20. Januar 2017 - Vf. 15-I-16, jeweils m.w.N.), fehlt es hier an einer solchen "Heilungswirkung".

    Dies bedeutet notwendigerweise in der Regel auch, sie in und gegenüber der Öffentlichkeit verwerten zu können (vgl. dazu auch schon SächsVerfGH, Urteil vom 20. Januar 2017 - Vf. 42-I-16).

  • VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 54-I-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 105-I-16
    Da die in Art. 51 Abs. 2 SächsVerf genannten Rechtsgüter wie auch der parlamentarische Informationsanspruch auf der Ebene des Verfassungsrechts angesiedelt sind, müssen sie im konkreten Fall einander so zugeordnet werden, dass sie so weit wie möglich ihre Wirkungen entfalten (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 54-I-09; Urteil vom 28. Januar 2016 - Vf. 63-I-15; BVerfG, Urteil vom 17. Juli 1984, BVerfGE 67, 100 [143 f.]).

    Wegen des Widerstreits zwischen den Rechten Dritter einerseits und dem parlamentarischen Fragerecht aus Art. 51 Abs. 1 SächsVerf andererseits muss die Antragsgegnerin in einem solchen Fall die kollidierenden Interessen anhand der jeweiligen Gesamtumstände gegeneinander abwägen (SächsVerfGH, Urteil vom 20. April 2010 - Vf. 54-I-09).

  • VerfGH Sachsen, 16.04.1998 - 14-I-97

    Organstreitverfahren auf Antrag eines Abgeordneten wegen unvollständiger

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 105-I-16
    Andernfalls wäre es dem Abgeordneten nicht möglich zu beurteilen, ob die Verweigerung der Antwort verfassungsgemäß ist (SächsVerfGH, Urteil vom 28. Januar 2016, a.a.O.; Beschluss vom 20. April 2010, a.a.O.; Beschluss vom 5. Februar 1998 - Vf. 14-I-97).

    Insbesondere wenn entgegenstehende Rechte Dritter geltend gemacht werden, muss ferner deutlich werden, welcher Personenkreis betroffen sein soll (SächsVerfGH, Urteil vom 28. Januar 2016, a.a.O.; Urteil vom 16. April 1998 - Vf. 14-I-97).

  • VerfGH Bayern, 26.07.2006 - 11-IVa-05

    Organstreitverfahren Schriftliche Anfrage BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Bayerischen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 105-I-16
    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes (Entscheidung vom 26. Juli 2006 - Vf. 11-IVa-05 - juris) sei das Fragerecht eines Abgeordneten schon dann nicht verletzt, wenn dieser die Möglichkeit habe, Einsicht in die entsprechenden Unterlagen zu nehmen.

    a) Eine insoweit mögliche Verletzung des verfassungsrechtlichen Auskunftsanspruchs des Antragstellers scheidet nicht wegen einer - von der Antragsgegnerin angeregten - Heranziehung der Erwägungen aus der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes vom 26. Juli 2006 des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes (Vf. 11-IVa-05 - juris) aus.

  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 68-I-15

    Verletzung des parlamentarischen Fragerechts wegen unzureichend begründeter

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 105-I-16
    Dabei sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Antragsgegnerin verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand innerhalb der Antwortfrist in Erfahrung bringen kann (SächsVerfGH, Urteil vom heutigen Tag - Vf. 1-I-17; Urteile vom 28. Januar 2016 - Vf. 67-I-15 und Vf. 68-I-15).

    auf eine Fristverlängerung durch den Präsidenten des Landtages hinzuwirken (Fortführung von SächsVerfGH, Urteile vom 28. Januar 2016 - Vf. 67-I-15 und Vf. 68-I-15).

  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 67-I-15

    Verletzung des parlamentarischen Fragerechts wegen unzureichend begründeter

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 105-I-16
    Dabei sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Antragsgegnerin verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand innerhalb der Antwortfrist in Erfahrung bringen kann (SächsVerfGH, Urteil vom heutigen Tag - Vf. 1-I-17; Urteile vom 28. Januar 2016 - Vf. 67-I-15 und Vf. 68-I-15).

    auf eine Fristverlängerung durch den Präsidenten des Landtages hinzuwirken (Fortführung von SächsVerfGH, Urteile vom 28. Januar 2016 - Vf. 67-I-15 und Vf. 68-I-15).

  • VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 102-I-11

    Kleine Anfrage zur Errichtungsanordnung für die Integrierte Vorgangsbearbeitung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 105-I-16
    Dementsprechend ist für den Beginn der Frist zur Stellung eines Organstreitantrags (§ 18 Abs. 3 SächsVerfGHG) in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs stets unmittelbar an den Zeitpunkt des Zugangs des entsprechenden Antwortschreibens angeknüpft worden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2009 - Vf. 133-I-08; Urteil vom 19. Juli 2012 - Vf. 102-I-11; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 21-I-12).

    Angesichts der Bedeutung, die die Anzahl der Geheimnisträger für das Risiko einer ungewollten Preisgabe geheimhaltungsbedürftiger Informationen hat (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 30. September 2014, a.a.O.; Beschluss vom 24. Februar 2005 - Vf. 121-I-04; Wolff, JZ 2010, S. 176), kann besonderen Geheimhaltungsinteressen mittels einer Begrenzung des Kreises der zu informierenden Abgeordneten Rechnung getragen werden, indem etwa auf ein vertrauliches Verfahren im fachlich zuständigen Ausschuss zurückgegriffen wird (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 30. September 2014, a.a.O.; Urteil vom 19. Juli 2012 - Vf. 102-I-11; Teuber, Parlamentarische Informationsrechte, 2007, S. 198 f.).

  • VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 15-I-16

    Tagebücher: Kurt Biedenkopf gegen Stanislaw Tillich, wer sagt die Wahrheit?

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

  • VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 1-I-17

    Keine Verletzung des parlamentarischen Fragerechts durch Beantwortung einer

  • VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 45-I-12

    Verletzung des parlamentarischen Fragerechts wegen unzureichend begründeter

  • VerfGH Bayern, 20.03.2014 - 72-IVa-12

    Verfassungsstreitigkeit: Umfang und Grenzen der Antwortpflicht auf

  • VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 21-I-12

    Kleine Anfragen zum Thema Menschenhandel; Beurteilung mehrerer Kleiner Anfragen

  • BVerfG, 01.07.2009 - 2 BvE 5/06

    Überwachung von Bundestagsabgeordneten

  • VerfGH Sachsen, 05.11.2009 - 133-I-08

    Behandlung Kleiner Anfragen durch die Sächsische Staatsregierung; Verletzung der

  • VerfGH Sachsen, 24.02.2005 - 121-I-04

    Organstreitverfahren auf Antrag der NPD-Fraktion wegen Nichtzulassung von

  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 82-I-17

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis eines Antrages im Organstreitverfahren

    stellt (zu den aus Art. 51 Abs. 1 SächsVerf folgenden Rechten und Pflichten vgl. die ständige Rechtsprechung des SächsVerfGH, etwa Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 44-I-11; Urteil vom 21. Februar 2013 - Vf. 34-I-12; Urteil vom 28. Januar 2016 - Vf. 81-I-15; zuletzt Urteile vom 28. Juli 2017 - Vf. 105-I-16, Vf. 115-I-16, Vf. 126-I-16).
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