Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 23.03.2021 - 11 Sa 1062/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,10862
LAG Niedersachsen, 23.03.2021 - 11 Sa 1062/20 (https://dejure.org/2021,10862)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.03.2021 - 11 Sa 1062/20 (https://dejure.org/2021,10862)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. März 2021 - 11 Sa 1062/20 (https://dejure.org/2021,10862)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,10862) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Lehre vom Betriebsrisiko als generelle Gefahrtragungsregel im Dienst- und Arbeitsrecht; Betriebsrisiko und vorteilhafte Vertragsgestaltung durch Einsatz von geringfügig Beschäftigten; Annahmeverzug des Arbeitgebers bei pandemiebedingter behördlicher Schließung des ...

  • IWW

    §§ 611, 615 Satz 3 BGB, § 615 Satz 3 BGB, §§ 519, 520 ZPO, §§ 64, 66 ArbGG, § 615 Satz 1 und Satz 3 BGB, § 615 BGB, § 296 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • rechtsportal.de

    BGB § 326 Abs. 2 S. 1 Alt. 1
    Lehre vom Betriebsrisiko als generelle Gefahrtragungsregel im Dienst- und Arbeitsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vergütungsanspruch geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer bei coronabedingter Schließung der Verkaufsstelle

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Besteht ein Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers (= Minijobber) nach coronabedingter, behördlich angeordneter Schließung einer Verkaufsstelle des Fachhandels?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Minijobber bekommen Lohn trotz Kurzarbeit im Betrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Lehre vom Betriebsrisiko als generelle Gefahrtragungsregel im Dienst- und Arbeitsrecht; Betriebsrisiko und vorteilhafte Vertragsgestaltung durch Einsatz von geringfügig Beschäftigten; Annahmeverzug des Arbeitgebers bei pandemiebedingter behördlicher Schließung des ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2021, 293

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 310/08

    Vergütung während der Kurzarbeit - Baugewerbe

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.03.2021 - 11 Sa 1062/20
    Die wirksame Anordnung von Kurzarbeit schließt einen Annahmeverzug aus (BAG 22.4.09, 5 AZR 310/08, BAGE 130, 31).
  • BAG, 28.09.1972 - 2 AZR 506/71

    Betriebsstockung - Strumpffabrik - Betriebsrisiko

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.03.2021 - 11 Sa 1062/20
    Die vom Arbeitsgericht angesprochene ältere Rechtsprechung (etwa BAG 28.9.72, 2 AZR 506/71, BAGE 24, 446) zu einer Anspruchsbegrenzung bei einer drohenden Bestandsgefährdung des Betriebes ist rechtlich problematisch (vgl. Staudinger-Richardi aaO. Rn. 230; MüKo-BGB aaO. Rn. 105; HWK aaO. Rn.87).
  • BAG, 17.11.1998 - 9 AZR 507/97

    Zusätzliches Urlaubsgeld im Betonsteingewerbe

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.03.2021 - 11 Sa 1062/20
    Etwa die Rechtsprechung zu den Fällen witterungsbedingter Störungen (Eisgang bereits RAG ARS 5, 110; Frost ARS 10, 150, Winterwetter BAG 17.11.98, 9 AZR 507/97, AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Betonsteingewerbe) zeigt, dass es auf ein "Vertretenmüssen" des Arbeitgebers gerade nicht ankommt.
  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21

    Arbeitnehmer hat keinen Vergütungsanspruch während einer Geschäftsschließung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. März 2021 - 11 Sa 1062/20 - aufgehoben.

    Dabei wird zum Teil ergänzend angeführt, die Zuweisung des Betriebsrisikos an den Arbeitgeber auch bei flächendeckenden Betriebsschließungen entspreche allgemeinen Prinzipien der Arbeitsrechtsordnung (ErfK/Preis 21. Aufl. BGB § 615 Rn. 132a ff., 132j; grundsätzlich auch Preis/Mazurek/Schmid NZA 2020, 1137, 1142 f., allerdings mit der Einschränkung, "diese Bewertung (könne) sich ändern, wenn staatliche Eingriffe gegen die Gesamtwirtschaft gerichtet werden und sich dann lediglich das allgemeine Risiko der Pandemie verwirklicht"; vgl. auch, der angefochtenen Entscheidung zust., Mazurek EWiR 2021, 504, 505; Schneider FS Preis 2021 S. 1199, 1203 ff. [1208], die maßgeblich darauf abstellt, dass es in der Hand des Arbeitgebers liege, dem Risiko des Arbeitsausfalls zu begegnen) .

  • VG Karlsruhe, 10.05.2021 - 9 K 67/21

    Entsendung eines Arbeitnehmers in Corona-Risikogebiet: Keine Entschädigung des

    Ob der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls selbst bei behördlich angeordneter Betriebsschließung trägt, kann hier dahinstehen (bejahend LAG Niedersachsen, Urteil vom 23. März 2021 - 11 Sa 1062/20 -, juris Rn. 19 unter Zulassung der Revision zum BAG; Fischinger/Hengstberger, NZA 2020, 559, 560 f. m.w.N.; Preis/Mazurek/Schmid, NZA 2020, 1137, 1141 ff.).
  • VG Karlsruhe, 20.06.2022 - 14 K 480/21

    Entschädigung für einen pandemiebedingten Verdienstausfall; überholende

    Sie gelte unabhängig davon, ob der Arbeitgeber nicht willens oder nicht fähig sei, die Leistung anzunehmen (hierzu verweist er auf LAG Niedersachsen, Urteil vom 23.03.2021 - 11 Sa 1062/20 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht