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   LAG Düsseldorf, 15.10.2020 - 11 Sa 799/19   

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LAG Düsseldorf, 15.10.2020 - 11 Sa 799/19 (https://dejure.org/2020,30558)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.10.2020 - 11 Sa 799/19 (https://dejure.org/2020,30558)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Oktober 2020 - 11 Sa 799/19 (https://dejure.org/2020,30558)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unwirksamkeit betriebsbedingter Kündigung wegen Verletzung der Konsultationspflicht Betriebsbedingte Kündigung im Steinkohlenbergbau Konsultationspflicht des Gesamtbetriebsrats Berücksichtigung des § 17 Abs. 2 KSchG von Amts wegen Kein Weiterbeschäftigungsanspruch bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kündigung eines Bergmanns auf Prosper-Haniel unwirksam

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Wirksamkeit der Kündigung eines Bergmanns

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung eines Bergmanns auf Prosper-Haniel unwirksam

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber beteiligt falschen Betriebsrat

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Fehler bei der Massenentlassung: Unwirksame Kündigung eines Bergmanns

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss den richtigen Betriebsrat konsultieren

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss den richtigen Betriebsrat konsultieren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (30)

  • BAG, 11.12.2001 - 1 AZR 193/01

    Interessenausgleich und Sozialplan - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.10.2020 - 11 Sa 799/19
    a) Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Beschluss vom 15.01.2002- 1 ABR 10/01-Juris, Rn. 31; BAG, Urteil vom 11.12.2001 - 1 AZR 193/01 - Juris, Rn. 39; BAG, Beschluss vom 11.12.1998 - 7 ABR 47/97 -Juris, Rn. 12; BAG, Urteil vom 24.01.1996 - 1AZR 542/95 - Juris, Rn. 21) weist § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG dem Gesamtbetriebsrat die Behandlung einer beteiligungspflichtigen Angelegenheit dann zu, wenn diese nicht auf den einzelnen Betrieb beschränkt ist und deshalb die Interessen der Arbeitnehmer nicht mehr auf der betrieblichen Ebene gewahrt werden können.

    b) Eine mitbestimmungspflichtige Betriebsänderung ist in Anwendung dieses Grundsatzes nach § 50 Abs. 1 i.V.m. § 111 Satz 1 BetrVG mit dem Gesamtbetriebsrat zu beraten, wenn sich die geplante Maßnahme auf alle oder doch mehrere Betriebe auswirkt und einer einheitlichen Regelung bedarf (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2001 - 1 AZR 193/01 - Juris, Rn. 39 ff.).

    Maßgeblich ist, ob der Maßnahme ein einheitliches unternehmerisches Gesamtkonzept zugrunde liegt, das sich über mehrere Betriebe erstreckt und deshalb einer einheitlichen Regelung bedarf (vgl. dazu BAG, Urteil vom 11.12.2001 - 1 AZR 193/01 - Juris, Rn. 40 f.; BAG, Urteil vom 19.06.2007 - 2 AZR 304/06-Juris, Rn. 28).

    Es kommt dabei nicht darauf an, wie sich die geplante Betriebsänderung im Laufe der Zeit realisiert, sondern was die ursprüngliche Planung vorsah (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2001 - 1 AZR 193/01 -Juris, Rn. 40; BAG, Urteil vom 24.01.1996 - 1 AZR 542/95 - Juris, Rn. 30f.; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2008 - 9 TaBV 87/08 - Juris, Rn. 401; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 14.09.2001 - 16 TaBV 21/01 -Juris, Rn. 64ff.).

  • BAG, 07.07.2011 - 6 AZR 248/10

    Betriebsratsanhörung - Verhinderung des Vorsitzenden

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.10.2020 - 11 Sa 799/19
    Da es sich bei der Konsultationspflicht um eine betriebsverfassungsrechtlich geprägte Regelung handelt (vgl. BAG, Urteil vom 22.09.2016 - 2 AZR 276/16 - Juris, Rn. 37), ist die nach § 17 Abs. 2 KSchG zuständige Arbeitnehmervertretung grundsätzlich nach der Kompetenzzuweisung des Betriebsverfassungsgesetzes zu bestimmen (vgl. BAG, Urteil vom 13.02.2020 - 6 AZR 146/19 - Juris, Rn. 61; BAG, Urteil vom 07.07.2011 - 6 AZR 248/10-Juris, Rn. 30 f.).

    Geht es um einen Personalabbau, so ist der Gesamtbetriebsrat für den Abschluss des Interessenausgleichs zuständig, wenn dieser auf der Grundlage eines unternehmenseinheitlichen Konzepts durchgeführt wird und mehrere Betriebe betroffen sind, so dass das Verteilungsproblem betriebsübergreifend gelöst werden muss (vgl. BAG, Urteil vom 19.07.2012- 2 AZR 386/11 -Juris, Rn. 22f.; BAG, Urteil vom 07.07.2011 - 6 AZR 248/10 - Juris, Rn. 24).

    entsendet (vgl. BAG, Urteil vom 13.12.2012 - 6 AZR 5/12 - Juris, Rn. 51; BAG, Urteil vom 07.07.2011 - 6 AZR 248/10 - Juris, Rn. 28).

  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.10.2020 - 11 Sa 799/19
    Ein Klageantrag ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO ) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO ) erkennen lässt und das Risiko eines Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streites im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (vgl. BAG, Beschluss vom 15.04.2009 - 3 AZB 93/08 - Juris, Rn. 16; BGH, Urteil vom 14.12.1998 - II ZR 330/97 - Juris, Rn. 7).

    (vgl. BAG, Urteil vom 13.06.2012 - 10 AZR 313/11 - Juris, Rn. 19; BAG, Beschluss vom 15.04.2009 - 3 AZB 93/08 - Juris, Rn. 19; Lansnicker, Prozesse in Arbeitssachen, 3. Auflage, 2013, § 2 Rn. 104).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.10.2020 - 11 Sa 799/19
    Dem so genannten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei Obsiegen mit dem Kündigungsschutzantrag regelmäßig stattzugeben, da in diesem Fall das Interesse des Arbeitnehmers an der tatsächlichen Weiterbeschäftigung das Interesse des Arbeitgebers an der Suspendierung von der Beschäftigungspflicht überwiegt, wenn nicht vom Arbeitgeber besonders belastende Umstände angeführt werden können (vgl. BAG, Gemeinsamer Senat, Beschluss vom 27.02.1985 - GS 1/84 - Juris, Rn. 95 ff.).

    In seiner Entscheidung zum allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch ( GS 1/84 -Juris, Rn. 97) hat der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts ausgeführt, dass - außer im Fall einer offensichtlich unwirksamen Kündigung - regelmäßig aufgrund der Ungewissheit über den Ausgang des Kündigungsschutzprozesses ein schützenswertes Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers während des Kündigungsschutzprozesses bestehe.

  • LAG Hamburg, 02.11.2001 - 3 Sa 81/01
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.10.2020 - 11 Sa 799/19
    Der Wegfall des Arbeitsplatzes ist bei betriebsbedingten Kündigungen kein Ausnahmefall, sondern eher ein Regelfall (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.10.2006 - 2 Sa 494/06 - Juris, Rn. 47; LAG Hamburg, Urteil vom 02.11.2001 - 3 Sa 81/01 - Juris, Rn. 50f.; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG , 30. Auflage, 2020, § 102 Rn. 119).

    In diesen Fällen kann sich ergeben, dass unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalles trotz eines Erfolgs des Kündigungsschutzantrags die Interessen der Arbeitnehmer zurückzutreten haben (so zu § 102 Abs. 5 BetrVG : LAG Hamburg, Urteil vom 02.11.2001 - 3 Sa 81/01 - Juris, Rn. 501; Haas: Der vorläufige Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers nach § 102 BetrVG im Lichte der Rechtsprechung, NZA-RR 2008, 57 ).

  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 308/15

    Auslegung eines Interessenausgleichs/Sozialplans (IA/SP) - Anspruch auf

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.10.2020 - 11 Sa 799/19
    Die nachträgliche Klagehäufung (§ 260 ZPO ) ist wie eine Klageänderung im Sinne der §§ 263, 533 ZPO zu behandeln (vgl. nur BAG, Urteil vom 14.06.2017 - 10 AZR 308/15 - Juris, Rn. 38).

    Denn unter dem maßgeblichen Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit (vgl. nur BAG, Urteil vom 14.06.2017 - 10 AZR 308/15 - Juris, Rn. 39; BGH, Urteil vom 06.04.2004 - X ZR 132/02 - Juris, Rn. 15 ff.) ist die Entscheidung über die Frage der Weiterbeschäftigung bis zum Abschluss des Rechtsstreits sachgemäß und endgültig in dem Verfahren über die Kündigung selbst zu treffen.

  • BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 831/98

    Interessenausgleich in Kleinbetrieben

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.10.2020 - 11 Sa 799/19
    So hat das Bundesarbeitsgericht etwa die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats anerkannt, wenn der Arbeitgeber die Verlegung eines Betriebs und dessen Zusammenlegung mit einem anderen Betrieb plant (vgl. BAG, Urteil vom 24.01.1996 - 1 AZR 542/95 - Juris, Rn. 21) oder wenn erden über mehrere Betriebe verteilten Außendienst stilllegen möchte (vgl. BAG, Urteil vom 08.06.1999 - 1 AZR 831/98 - Juris, Rn. 46ff.).

    Zur alten Fassung von § 111 BetrVG , nach der "in einem Betrieb" mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt sein mussten, stellte das Bundesarbeitsgericht fest, dass die Norm auch dann anwendbar sei, wenn bei einer betriebsübergreifenden Maßnahme der Schwellenwert des § 111 BetrVG nur im Unternehmen, also nicht in den einzelnen Betrieben, überschritten werde (vgl. BAG, Urteil vom 08.06.1999 - 1 AZR 831/98 -Juris, Rn. 20).

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 386/11

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.10.2020 - 11 Sa 799/19
    Geht es um einen Personalabbau, so ist der Gesamtbetriebsrat für den Abschluss des Interessenausgleichs zuständig, wenn dieser auf der Grundlage eines unternehmenseinheitlichen Konzepts durchgeführt wird und mehrere Betriebe betroffen sind, so dass das Verteilungsproblem betriebsübergreifend gelöst werden muss (vgl. BAG, Urteil vom 19.07.2012- 2 AZR 386/11 -Juris, Rn. 22f.; BAG, Urteil vom 07.07.2011 - 6 AZR 248/10 - Juris, Rn. 24).

    Es hat betont, dass dann, wenn es bei einer betriebsübergreifenden Maßnahme bezogen auf einzelne Betriebe an den Voraussetzungen einer Betriebsänderung mangele, lediglich die in § 1 Abs. 5 Satz 1, Satz 2 KSchG vorgesehenen Rechtsfolgen der Vereinbarung einer Namensliste für die diesen Betrieben zugehörigen Arbeitnehmer nicht eingriffen (BAG, Urteil vom 19.07.2012 - 2 AZR 386/11 - Juris, Rn. 32).

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 5/12

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.10.2020 - 11 Sa 799/19
    entsendet (vgl. BAG, Urteil vom 13.12.2012 - 6 AZR 5/12 - Juris, Rn. 51; BAG, Urteil vom 07.07.2011 - 6 AZR 248/10 - Juris, Rn. 28).

    Wenn sich demnach aus dem Sachvortrag der Parteien -auch des Arbeitgebers als Beklagtem - ergibt, dass die Kündigung unter einem bisher von keiner Partei ausdrücklich angeführten rechtlichen, vom Streitgegenstand der Kündigungsschutzklage erfassten Gesichtspunkt unwirksam ist, muss sich der Arbeitnehmer nicht ausdrücklich darauf berufen, um im Rechtsstreit deswegen zu obsiegen (vgl. BAG, Urteil vom 13.12.2012 - 6 AZR 5/12 - Juris, Rn. 43; BAG, Urteil vom 18.01.2012 - 6 AZR 407/10 - Juris, Rn. 26).

  • BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 542/95

    Interessenausgleich bei Zweifeln über die zuständige Arbeitnehmervertretung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.10.2020 - 11 Sa 799/19
    So hat das Bundesarbeitsgericht etwa die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats anerkannt, wenn der Arbeitgeber die Verlegung eines Betriebs und dessen Zusammenlegung mit einem anderen Betrieb plant (vgl. BAG, Urteil vom 24.01.1996 - 1 AZR 542/95 - Juris, Rn. 21) oder wenn erden über mehrere Betriebe verteilten Außendienst stilllegen möchte (vgl. BAG, Urteil vom 08.06.1999 - 1 AZR 831/98 - Juris, Rn. 46ff.).

    Es kommt dabei nicht darauf an, wie sich die geplante Betriebsänderung im Laufe der Zeit realisiert, sondern was die ursprüngliche Planung vorsah (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2001 - 1 AZR 193/01 -Juris, Rn. 40; BAG, Urteil vom 24.01.1996 - 1 AZR 542/95 - Juris, Rn. 30f.; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2008 - 9 TaBV 87/08 - Juris, Rn. 401; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 14.09.2001 - 16 TaBV 21/01 -Juris, Rn. 64ff.).

  • BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 146/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

  • ArbG Essen, 13.11.2019 - 6 Ca 1553/19
  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der

  • BGH, 06.04.2004 - X ZR 132/02

    Aufrechnung mit einer Gegenforderung im Berufungsverfahren

  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 313/11

    Beschäftigungsanspruch - Organisationsänderung einer Gewerkschaft

  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2006 - 2 Sa 494/06

    Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers; unzumutbare wirtschaftliche Belastung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2018 - 8 TaBV 6/18

    Einsetzung Einigungsstelle - Zuständigkeit - Besetzung

  • BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 10/01

    Unternehmenssanierung - Zuständigkeit des Betriebsrats - Gesamtbetriebsrat -

  • BAG, 11.11.1998 - 7 ABR 47/97

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei unternehmenseinheitlicher

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 155/11

    Unterrichtung des Betriebsrats über Massenentlassungen

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 276/16

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren

  • LAG Düsseldorf, 19.10.2011 - 7 TaBV 52/11

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats von der Zuständigkeit des

  • BAG, 23.10.2002 - 7 ABR 55/01

    Sozialplan - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 304/06

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Namensliste - Altersdiskriminierung

  • LAG Niedersachsen, 14.09.2001 - 16 TaBV 21/01

    Zuständigkeit einer vom Betriebsrat einberufenen Einigungsstelle über einen

  • BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 19/11

    Gesamtbetriebsrat - Zuständigkeit - Schichtrahmenplan

  • LAG Hessen, 14.05.2012 - 16 TaBV 197/11

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für den Abschluss eines Sozialplans

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.07.2010 - 13 Sa 758/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste - keine

  • LAG Düsseldorf, 19.08.2008 - 9 TaBV 87/08
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