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| OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2016 - 11 B 17.14 |
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- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 5 Abs 1 Nr 2 AufenthG 2004, § 5 Abs 3 S 2 AufenthG 2004, § 23 Abs 1 AufenthG 2004, § 25 Abs 4 S 2 AufenthG 2004
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen eines Mahalmi-Kurden - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 5 Abs 1 Nr 2 AufenthG, § 5 Abs 3 S 2 AufenthG, § 23 Abs 1 AufenthG, § 25 Abs 4 S 2 AufenthG, Art 2 Abs 1 GG, Art 8 MRK
Mahalmi-Kurden; Einreise der Mutter mit ihren Eltern aus dem Libanon als Bürgerkriegsflüchtling; Verschweigen der Eintragung in das türkische Personenstandsregister; Täuschung; Kläger in Deutschland geboren und aufgewachsen; Erteilung von Aufenthaltsbefugnissen aus ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 26.09.2007 - 27 A 324.05
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2013 - 7 B 2.13
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2016 - 11 B 17.14
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07
Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2016 - 11 B 17.14
Dabei übersieht es, dass es hierfür gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 AufenthG zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit zwingend des Einvernehmens mit dem Bundesministerium des Inneren (BMI) bedarf und das seit Januar 2005 geltende Aufenthaltsgesetz keine Übergangsvorschrift für die Verlängerung bisher erteilter humanitärer Aufenthaltserlaubnisse ohne dieses Einvernehmen enthält (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2009 - 1 C 40/07 -, juris Rn. 11).Da als Anspruchsgrundlage für das Verlängerungsbegehren des Klägers mangels ersichtlichen Fehlens der diesbezüglichen tatbestandlichen Voraussetzungen sowohl die Altfallregelungen in § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG - im Hinblick auf die o.g., gemäß §§ 46 Abs. 1 Nr. 2 und 47 Abs. 3 BZRG durchweg verwertbaren strafgerichtlichen Verurteilungen des Klägers (s. Nr. 6) - und in Abs. 2 - mangels positiver Integrationsprognose vor allem im Hinblick auf diese Straftaten - als auch die Regelung in § 25 Abs. 5 AufenthG - mangels vollziehbarer Ausreisepflicht des Klägers - ausscheiden (vgl. auch dazu BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2009, a.a.O., Rn. 14, 16 und 17), kommt für den volljährigen, ledigen und kinderlosen Kläger vorliegend nur (so auch die Verfahrensbeteiligten in der mündlichen Verhandlung) eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen gemäß § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG in Betracht.
22 1. Das Verlassen des Bundesgebiets würde für den Kläger - maßgeblich für dessen Begehren auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung des entscheidenden Gerichts (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2009, a.a.O., Rn. 9) - eine "außergewöhnliche Härte" im Sinne des § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG bedeuten.
Dies bedarf sodann einer gewichteten Abwägung mit den für eine Aufenthaltsbeendigung sprechenden Umständen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. zu alledem: BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2009, a.a.O., Rn. 19 f.).
Denn gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG kann in den Fällen der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Kapitel 2 Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes, d.h. auch im Falle des § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG, von der Anwendung des § 5 Abs. 1 und 2 AufenthG abgesehen werden, so dass es insoweit der Ausübung behördlichen Ermessens bedarf, wobei auch die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Art. 2 Abs. 1 und die Regelung des Art. 8 EMRK zu prüfen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2009, a.a.O., Rz. 25).
Ein behördliches Ermessen besteht darüber hinaus auch im Rahmen des § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG, wobei auch insoweit die verfassungsrechtlichen Vorgaben von Art. 2 Abs. 1 GG und die Regelung des Art. 8 EMRK von Bedeutung sind (BVewG, Urteil vom 27. Januar 2009, a.a.O., Rn. 25).
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2013 - 7 B 2.13
Rücknahme von Aufenthaltstiteln gegenüber Mahalmi-Kurden
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2016 - 11 B 17.14
Im Übrigen sind die Berufungen des Beklagten durch rechtskräftig gewordenes Urteil des Senats vom 12. März 2013 - OVG 7 B 2.13 - als unbegründet zurückgewiesen worden, da es nach dem humanitären Zweck der Bleiberechtsregelung der o.g. Weisung und der diesbezüglichen Ermessenspraxis, Rückführungen von "Ausländern aus dem Libanon" insbesondere von Familien mit Kindern in die seinerzeit freiheits- und lebensbedrohenden Bürgerkriegsverhältnisse im Libanon zu vermeiden, auf die Staatsangehörigkeit der von dort zugereisten Personen, vorliegend eine zusätzliche türkische Staatsangehörigkeit der Kläger, nicht angekommen sei.Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Streitakte, die Akten des Verfahrens 27 A 324.05/7 B 2.13 (3 Bände), die Ausländerakten des Klägers (2 Bände) und die beigezogenen Strafakten bzw. Restvorgänge betreffend den Kläger zu den Geschäftszeichen 3024 Js 11704/14, 3031 Js 12137/13, 6 OpJs 324/09 und 22 JuJs 1903/08 Bezug genommen.
- OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 45/17
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; eheliche Lebensgemeinschaft; …
Rn. 71 - BVerwG 1 B 19.14 -, juris Rn. 7; Urt. v. 14.5.2013 - BVerwG 1 C 17.12 -, BVerwGE 146, 281, 293; Urt. v. 30.3.2010 - BVerwG 1 C 6.09 -, BVerwGE 136, 211, 220 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 28.4.2016 - OVG 11 B 17.14 -, juris Rn. 30 f.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 9.3.2016 - 19 CS 14.1902 -, juris Rn. 12; Senatsurt. v. 11.7.2014 - 13 LB 153/13 -, juris Rn. 57). - OVG Niedersachsen, 06.09.2016 - 8 LA 47/16
Passbeschaffung, Identität, Identitätsnachweis, Mitwirkungspflicht, Ermessen, …
Entsprechend dem Zweck der Norm, eine zusammenfassende Sonderregelung für die Aufnahme in das Bundesgebiet aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen zu schaffen, ist eine umfassende und grundsätzlich offene Abwägung zwischen den hinter § 5 Abs. 1 und 2 AufenthG stehenden öffentlichen Interessen und den privaten Interessen des Ausländers zu treffen (…so BVerwG, Beschl. v. 3.12.2014 - BVerwG 1 B 19.14 -, juris Rn. 7; Urt, v. 14.5.2013 - BVerwG 1 C 17.12 -, BVerwGE 146, 281, 293;… Urt. v. 30.3.2010 - BVerwG 1 C 6.09 -, BVerwGE 136, 211, 220 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 28.4.2016 - OVG 11 B 17.14 -, juris Rn. 30 f.;… Bayerischer VGH, Beschl. v. 9.3.2016 - 19 CS 14.1902 -, juris Rn. 12;… Niedersächsisches OVG, Urt. v. 11.7.2014 - 13 LB 153/13 -, juris Rn. 57;… Senatsurt. v. 19.3.2012, a.a.O., Rn. 91).
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