Rechtsprechung
| VG Schleswig, 12.04.2018 - 11 B 47/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 60a Abs 2 AufenthG 2004, Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 8 MRK, § 123 Abs 1 VwGO
Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit; Duldungserteilung im Rahmen einer einstweiligen Anordnung bezüglich eines verspäteten Antrages auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 12.04.2018 - 11 B 47/18
- OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2018 - 4 MB 61/18
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 26.04.2017 - 1 B 75.17
Bewertung der Rückkehrgefährdung zurückkehrender wehrpflichtiger Personen nach …
Auszug aus VG Schleswig, 12.04.2018 - 11 B 47/18
Rn. 64 Eine spezielle Duldung für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen des Vorliegens eines solchen behördlichen Verfahrens und eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis kommt vielmehr nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall grundsätzlich nicht vorsieht, sondern gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10.8.2017 - 1 B 75/17 - und mwN: OVG Münster, Beschluss vom 11.1.2016 - 17 B 890/15 - OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.10.2009 - 2 M 142/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05 - VG Aachen, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15 - VG Trier vom 14.12.2011 - 1 L 1537/11 TR - alle zitiert nach juris;… Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, AufenthG § 81 Rn. 40-47, beck-online).Diese Vorschrift liefe leer, wenn trotz Erfüllung ihrer Voraussetzungen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis unter Hinweis auf die Nichteinhaltung des Visumsverfahrens verweigert und der Ausländer auf die Einholung eines Aufenthaltstitels vom Ausland aus verwiesen würde (Beschluss des Gerichts vom 10.8.2017, aaO).
- BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05
Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, deutsche Kinder, nichteheliche Kinder, …
Auszug aus VG Schleswig, 12.04.2018 - 11 B 47/18
Zwar ist im Rahmen des Familiennachzug nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Alter etwaiger betroffener Kinder bei der Frage der Zumutbarkeit einer vorübergehenden Trennung zu berücksichtigen, da z. B. bei einem Kleinkind die Entwicklung schnell voranschreitet und es den vorläufigen Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann (BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05). - BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08
Schutz der Familie vor ausländerrechtlichen Maßnahmen
Auszug aus VG Schleswig, 12.04.2018 - 11 B 47/18
Der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf ist von demjenigen, der die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland begehrt, regelmäßig hinzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 2008 - 2 BvR 588/08).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2011 - 18 B 910/11
Herleitung von sicherungsfähigen Rechtspositionen im Abschiebungsschutzverfahren …
Auszug aus VG Schleswig, 12.04.2018 - 11 B 47/18
Rn. 67 Zum anderen können Abschiebungsverbote auch ausnahmsweise aus Art. 19 Abs. 4 GG in Verbindung mit einfachgesetzlichen Rechten folgen, wenn diese Rechte dem Ausländer eine Rechtsposition einräumen, die durch eine Abschiebung verloren geht (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05. Dezember 2011 - 18 B 910/11 -, Rn. 4, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2016 - 17 B 890/15
Erlaubnis eines Asylbewerbers zur Fortführung des Studiums und der …
Auszug aus VG Schleswig, 12.04.2018 - 11 B 47/18
Rn. 64 Eine spezielle Duldung für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen des Vorliegens eines solchen behördlichen Verfahrens und eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis kommt vielmehr nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall grundsätzlich nicht vorsieht, sondern gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10.8.2017 - 1 B 75/17 - und mwN: OVG Münster, Beschluss vom 11.1.2016 - 17 B 890/15 - OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.10.2009 - 2 M 142/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05 - VG Aachen, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15 - VG Trier vom 14.12.2011 - 1 L 1537/11 TR - alle zitiert nach juris;… Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, AufenthG § 81 Rn. 40-47, beck-online). - OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - 7 S 65.05
Rechtswirkungen der Beantragung eines Aufenthaltstitels; Folgen der rechtlichen …
Auszug aus VG Schleswig, 12.04.2018 - 11 B 47/18
Rn. 64 Eine spezielle Duldung für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen des Vorliegens eines solchen behördlichen Verfahrens und eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis kommt vielmehr nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall grundsätzlich nicht vorsieht, sondern gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10.8.2017 - 1 B 75/17 - und mwN: OVG Münster, Beschluss vom 11.1.2016 - 17 B 890/15 - OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.10.2009 - 2 M 142/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05 - VG Aachen, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15 - VG Trier vom 14.12.2011 - 1 L 1537/11 TR - alle zitiert nach juris;… Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, AufenthG § 81 Rn. 40-47, beck-online). - OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2009 - 2 M 142/09
Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG bei Straftaten der Lebenspartnerin
Auszug aus VG Schleswig, 12.04.2018 - 11 B 47/18
Rn. 64 Eine spezielle Duldung für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen des Vorliegens eines solchen behördlichen Verfahrens und eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis kommt vielmehr nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall grundsätzlich nicht vorsieht, sondern gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10.8.2017 - 1 B 75/17 - und mwN: OVG Münster, Beschluss vom 11.1.2016 - 17 B 890/15 - OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.10.2009 - 2 M 142/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05 - VG Aachen, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15 - VG Trier vom 14.12.2011 - 1 L 1537/11 TR - alle zitiert nach juris;… Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, AufenthG § 81 Rn. 40-47, beck-online). - VG Aachen, 24.05.2016 - 8 L 1025/15
Unzulässig; verspäteter Verlängerungsantrag; Fiktionswirkung; …
Auszug aus VG Schleswig, 12.04.2018 - 11 B 47/18
Rn. 64 Eine spezielle Duldung für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen des Vorliegens eines solchen behördlichen Verfahrens und eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis kommt vielmehr nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall grundsätzlich nicht vorsieht, sondern gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10.8.2017 - 1 B 75/17 - und mwN: OVG Münster, Beschluss vom 11.1.2016 - 17 B 890/15 - OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.10.2009 - 2 M 142/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05 - VG Aachen, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15 - VG Trier vom 14.12.2011 - 1 L 1537/11 TR - alle zitiert nach juris;… Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, AufenthG § 81 Rn. 40-47, beck-online). - VG Schleswig, 14.11.2017 - 11 B 47/17
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Ablehnung eines auf die Erteilung einer …
Auszug aus VG Schleswig, 12.04.2018 - 11 B 47/18
Die der Antragstellerin zu 1 damit eröffnete Möglichkeit sich innerhalb eines halben Jahres rund 3 Monate visumsfrei und in eigenständiger Zeiteinteilung in Deutschland aufzuhalten, ist zur Überzeugung des Gerichts vorläufig als ausreichend anzusehen, um die familiäre Lebensgemeinschaft mit ihrem Ehemann und unter Umständen auch mit (allen oder einzelnen) ihrer Kindern aufrechtzuerhalten (siehe auch Beschluss der Kammer vom 14.11.2017 - 11 B 47/17 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2012 - 18 B 1181/11
Bestehen eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts für einen mit einem deutschen …
Auszug aus VG Schleswig, 12.04.2018 - 11 B 47/18
Rn. 19 Das Gericht schließt sich insoweit der in Rechtsprechung und Literatur vorherrschenden Meinung an, wonach eine "Verspätung" in diesem Sinne nur dann anzunehmen ist, wenn die Antragstellung noch in einem inneren und zeitlichen Zusammenhang mit dem früheren rechtmäßigen Aufenthalt seht (jeweils mwN: VG Düsseldorf, Beschluss vom 24.1.2011 - 27 L 1633/10-; OVG Münster, Beschluss vom 25.4.2012 - 18 B 1181/11-;… aA. mwN: Funke-Kaiser in GK AufenthG, § 81 Rn. 49). - VG Düsseldorf, 24.01.2011 - 27 L 1633/10
Drittstaat Kurzaufenthalt Visum Sichtvermerk Fiktion Eheschließung
- VG Trier, 14.12.2011 - 1 L 1537/11
Vorläufiges Bleiberecht nach § 81 Abs. 4 AufenthG
- VG Schleswig, 09.01.2019 - 11 B 163/18
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung
Rn. 25 Trotz der nach § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG fehlenden Fiktionswirkung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kann eine Aussetzung der Abschiebung nach § 123 VwGO für die Dauer des Aufenthaltserlaubnisverfahrens erwirkt werden, wenn dies erforderlich ist, um sicherzustellen, dass eine ausländerrechtliche Regelung, die einen Aufenthalt im Bundesgebiet voraussetzt, den möglicherweise Begünstigten zu Gute kommt (vgl. dazu OVG Münster Beschluss vom 19.06.2017 - 18 B 336/17;… Beschluss vom 5.12.2011 - 18 B 910/11-, juris, Rn. 35 ff., unter Verweis auf BVerwG…, Urteil vom 22. Juni 2011 - 1 C 5.10 -, InfAuslR 2011, 373, Rn. 10.; vgl. auch Rechtsprechung der Kammer für den Fall der verspäteten Antragstellung: Beschluss vom 14.11.2017 - 11 B 47/17 ; Beschluss vom 12.04.2018 - 11 B 47/18 ). - VG Schleswig, 29.08.2018 - 11 B 95/18
Ausländerrecht - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
(Vgl. dazu OVG Münster Beschluss vom 19.06.2017 - 18 B 336/17;… Beschluss vom 5.12.2011 - 18 B 910/11-, juris, Rn. 35 ff., unter Verweis auf BVerwG…, Urteil vom 22. Juni 2011 - 1 C 5.10 -, InfAuslR 2011, 373, Rn. 10.; vgl. auch Rechtsprechung der Kammer für den Fall der verspäteten Antragstellung: Beschluss vom 14.11.2017 - 11 B 47/17 ; Beschluss vom 12.04.2018 - 11 B 47/18 ).
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