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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.05.2009 - 11 CE 09.426   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,42845
VGH Bayern, 07.05.2009 - 11 CE 09.426 (https://dejure.org/2009,42845)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.05.2009 - 11 CE 09.426 (https://dejure.org/2009,42845)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - 11 CE 09.426 (https://dejure.org/2009,42845)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausländische EU-Fahrerlaubnis;Ungültigkeit in Deutschland unter den Voraussetzungen des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 2 und 3 FeV;Entbehrlichkeit eines die Ungültigkeit konstitutiv herbeiführenden Verwaltungsakts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2009 - 11 CE 09.426
    Rn. 4 Mit Schreiben vom 15. Dezember 2008 machte die Antragsgegnerin gegenüber dem Antragsteller unter Bezugnahme auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Juni 2008 (Az. C-329/06 und C-343/06, ZfS 2008, 473; Az. C-334/06 bis C-336/06, DAR 2008, 459) geltend, er sei gemäß § 28 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 FeV nicht berechtigt, von seiner tschechischen Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen, da im Feld 8 des tschechischen Führerscheins ein deutscher Wohnsitz eingetragen sei; eine Zuwiderhandlung stelle eine Straftat nach § 21 Abs. 1 StVG dar.

    Aus den Urteilen vom 26. Juni 2008 (a.a.O.) gehe zudem nicht hervor, wer Adressat der sich aus Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG ergebenden Kompetenz sei.

    Insoweit nimmt er zwar die Weiterentwicklung dieser Rechtsprechung durch die vom Verwaltungsgericht zutreffend wiedergegebenen Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Juni 2008 (a.a.O.) zur Kenntnis, zieht aber aus ihnen nicht die gebotenen Konsequenzen.

    Rn. 13 4. Die Behauptung des Antragstellers, die vom Europäischen Gerichtshof aus Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG hergeleitete Anerkennungsversagungskompetenz richte sich an die "zuständigen Behörden", nicht aber an den nationalen Gesetz- und Verordnungsgeber, ist weder aus der genannten Führerscheinrichtlinie noch aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Juni 2008 (a.a.O.), vom 3. Juli 2008 (…a.a.O.) und vom 20. November 2008 (…a.a.O.) ableitbar.

    Sowohl Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG als auch die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Juni 2008 (a.a.O.) sprechen vom "Mitgliedstaat" bzw. vom "Aufnahmemitgliedstaat", der unter den dort genannten Voraussetzungen die Anerkennung der von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Fahrerlaubnis ablehnen kann.

    Das Bundesverwaltungsgericht, das über die Rechtmäßigkeit von Aberkennungsbescheiden zu befinden hatte, die vor dem Erlass der Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Juni 2008 (a.a.O.) ergangen waren, gelangte zu dem Ergebnis, dass solche Bescheide im Lichte dieser beiden EuGH-Entscheidungen rechtmäßig, insbesondere gemeinschaftsrechtskonform seien; der Umstand, dass die zugrunde liegende tschechische Fahrerlaubnis möglicherweise bereits nach § 28 Abs. 4 (Satz 1) Nrn. 2 und 3 FeV in Deutschland ungültig sei, stehe einem solchen behördlichen Vorgehen nicht entgegen (…BVerwG vom 11.12.2008, a.a.O., RdNrn. 14 und 23).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2009 - 11 CE 09.426
    Aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 2004 (Az. C-476/01; DAR 2004, 333) ergebe sich zudem die materielle Rechtswidrigkeit einer (vom Antragsteller nicht ausdrücklich bezeichneten) Bestimmung.

    Die Kommission hat in der mündlichen Verhandlung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-476/01 ("Kapper") erklärt, dass sie ihre nach Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG erforderliche Zustimmung zu den Bestimmungen des § 28 FeV implizit gegeben habe, da diese ihr notifiziert worden seien und sie gegen diese Bestimmungen keine Einwände gehabt habe.

    Rn. 12 3. Der Antragsteller behauptet zu Unrecht, dass § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV mit dem materiellen Gemeinschaftsrecht nicht im Einklang stehe, was sich aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 2004 (a.a.O.) und der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 21. Juni 2004 (…a.a.O.) ergebe.

  • EuGH, 03.07.2008 - C-225/07

    Möginger - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2009 - 11 CE 09.426
    In den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Juli 2008 (Az. C-225/07; Blutalkohol 2008, 383) und vom 20. November 2008 (Az. C-1/07; DAR 2009, 26) heiße es, dass diese Befugnis den zuständigen Behörden des jeweiligen Mitgliedstaates zukomme.

    Rn. 13 4. Die Behauptung des Antragstellers, die vom Europäischen Gerichtshof aus Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG hergeleitete Anerkennungsversagungskompetenz richte sich an die "zuständigen Behörden", nicht aber an den nationalen Gesetz- und Verordnungsgeber, ist weder aus der genannten Führerscheinrichtlinie noch aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Juni 2008 (…a.a.O.), vom 3. Juli 2008 (a.a.O.) und vom 20. November 2008 (…a.a.O.) ableitbar.

    Rn. 14 Der Hinweis des Antragstellers auf die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Juli 2008 (a.a.O.) und vom 20. November 2008 (…a.a.O.), in denen von der auf Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG beruhenden Befugnis der zuständigen Behörden und der Gerichte eines Mitgliedstaats gesprochen wird, die Anerkennung der Gültigkeit des in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Führerscheins abzulehnen (vgl. die RdNr. 41 im Urteil vom 3.7.2008 und die RdNr. 36 im Urteil vom 20.11.2008), gibt keinen Anlass zu einer anderen rechtlichen Beurteilung.

  • EuGH, 20.11.2008 - C-1/07

    Weber - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2009 - 11 CE 09.426
    In den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Juli 2008 (Az. C-225/07; Blutalkohol 2008, 383) und vom 20. November 2008 (Az. C-1/07; DAR 2009, 26) heiße es, dass diese Befugnis den zuständigen Behörden des jeweiligen Mitgliedstaates zukomme.

    Rn. 13 4. Die Behauptung des Antragstellers, die vom Europäischen Gerichtshof aus Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG hergeleitete Anerkennungsversagungskompetenz richte sich an die "zuständigen Behörden", nicht aber an den nationalen Gesetz- und Verordnungsgeber, ist weder aus der genannten Führerscheinrichtlinie noch aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Juni 2008 (…a.a.O.), vom 3. Juli 2008 (…a.a.O.) und vom 20. November 2008 (a.a.O.) ableitbar.

    Rn. 14 Der Hinweis des Antragstellers auf die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Juli 2008 (…a.a.O.) und vom 20. November 2008 (a.a.O.), in denen von der auf Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG beruhenden Befugnis der zuständigen Behörden und der Gerichte eines Mitgliedstaats gesprochen wird, die Anerkennung der Gültigkeit des in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Führerscheins abzulehnen (vgl. die RdNr. 41 im Urteil vom 3.7.2008 und die RdNr. 36 im Urteil vom 20.11.2008), gibt keinen Anlass zu einer anderen rechtlichen Beurteilung.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2004 - 10 S 308/04

    Anerkennung des von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2009 - 11 CE 09.426
    Im Anschluss an ein Zitat aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 21. Juni 2004 (NJW 2004, 3058), die sich mit der Tragweite des § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV befasst, macht der Antragsteller geltend, der Wortlaut dieser Vorschrift gebe "nicht das Mindeste dafür her, was der Europäische Gerichtshof in seinen beiden Urteilen vom 26. Juni 2008 an Alternativen eröffnet" habe.

    Rn. 12 3. Der Antragsteller behauptet zu Unrecht, dass § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV mit dem materiellen Gemeinschaftsrecht nicht im Einklang stehe, was sich aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 2004 (…a.a.O.) und der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 21. Juni 2004 (a.a.O.) ergebe.

  • VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 ZB 07.1259

    Eintragung eines deutschen Wohnortes im ausländischen EU-Führerschein

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2009 - 11 CE 09.426
    Rn. 17 6. Musste dem Antragsteller gegenüber aber kein konstitutiv wirkender Verwaltungsakt erlassen werden, da sich unmittelbar aus § 28 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 2 und 3 FeV ergibt, dass die ihm in der Tschechischen Republik erteilte Fahrerlaubnis im Bundesgebiet nicht gilt, bedarf es schon deshalb keiner Ermessensentscheidung der Fahrerlaubnisbehörde (vgl. u. a. BayVGH vom 7.8.2008 Az. 11 ZB 07.1259; vom 11.8.2008 Az. 11 CS 08.832; vom 15.1.2009 Az. 11 CE 08.3222).
  • VGH Bayern, 11.08.2008 - 11 CS 08.832

    Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2009 - 11 CE 09.426
    Rn. 17 6. Musste dem Antragsteller gegenüber aber kein konstitutiv wirkender Verwaltungsakt erlassen werden, da sich unmittelbar aus § 28 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 2 und 3 FeV ergibt, dass die ihm in der Tschechischen Republik erteilte Fahrerlaubnis im Bundesgebiet nicht gilt, bedarf es schon deshalb keiner Ermessensentscheidung der Fahrerlaubnisbehörde (vgl. u. a. BayVGH vom 7.8.2008 Az. 11 ZB 07.1259; vom 11.8.2008 Az. 11 CS 08.832; vom 15.1.2009 Az. 11 CE 08.3222).
  • VGH Bayern, 15.01.2009 - 11 CE 08.3222

    Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im ausländischen Führerschein, der nach …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2009 - 11 CE 09.426
    Rn. 17 6. Musste dem Antragsteller gegenüber aber kein konstitutiv wirkender Verwaltungsakt erlassen werden, da sich unmittelbar aus § 28 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 2 und 3 FeV ergibt, dass die ihm in der Tschechischen Republik erteilte Fahrerlaubnis im Bundesgebiet nicht gilt, bedarf es schon deshalb keiner Ermessensentscheidung der Fahrerlaubnisbehörde (vgl. u. a. BayVGH vom 7.8.2008 Az. 11 ZB 07.1259; vom 11.8.2008 Az. 11 CS 08.832; vom 15.1.2009 Az. 11 CE 08.3222).
  • EuGH, 26.06.2008 - C-334/06

    Zerche u.a. - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2009 - 11 CE 09.426
    Rn. 4 Mit Schreiben vom 15. Dezember 2008 machte die Antragsgegnerin gegenüber dem Antragsteller unter Bezugnahme auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Juni 2008 (Az. C-329/06 und C-343/06, ZfS 2008, 473; Az. C-334/06 bis C-336/06, DAR 2008, 459) geltend, er sei gemäß § 28 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 FeV nicht berechtigt, von seiner tschechischen Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen, da im Feld 8 des tschechischen Führerscheins ein deutscher Wohnsitz eingetragen sei; eine Zuwiderhandlung stelle eine Straftat nach § 21 Abs. 1 StVG dar.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2009 - 16 B 1610/08

    Beim EU-Führerscheintourismus hilft auch ein Scheinwohnsitz im Ausstellerstaat …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2009 - 11 CE 09.426
    Der entgegengesetzten Auffassung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen zur Nichtanwendbarkeit von § 28 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 2 und 3 FeV wegen Unvereinbarkeit mit der Richtlinie 91/439/EWG (vgl. den Beschluss vom 12.1.2009 DAR 2009, 159, sowie die seitens des Antragstellers zitierte Entscheidung des gleichen Gerichts vom 22.1.2009, a.a.O.) folgt der Senat aus diesen Gründen nicht.
  • OVG Niedersachsen, 16.08.2010 - 12 ME 158/10

    Regelungswirkung einer auf § 28 Abs. 4 S. 2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) …

    Insoweit verweist er auf Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschl. v. 7.5.2009 - 11 CE 09.426 -, juris) und des Oberlandesgerichtes Oldenburg (Beschl. v. 6.4.2010 - 1 Ss 25/10 -, DAR 2010, 338).

    Der vom Antragsteller angenommene Widerspruch zu den Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschl. v. 7.5.2009 - 11 CE 09.426 -, juris) und des Oberlandesgerichtes Oldenburg (Beschl. v. 6.4.2010 - 1 Ss 25/10 -, DAR 2010, 338) besteht somit nicht.

  • VGH Bayern, 03.09.2009 - 11 CS 09.1789

    Ausländische EU-Fahrerlaubnis; Aberkennung des Rechts, von einem tschechischen …

    Hierzu wurde die zu diesem Gesichtspunkt ergangene Rechtsprechung des Senats (z.B. im Beschluss vom 7.5.2009 Az. 11 CE 09.426 m.w.N.) wiedergegeben.

    Rn. 16 2. Soweit der Antragsteller eine fehlende Zustimmung der Kommission der Europäischen Gemeinschaft zu § 28 FeV rügt, wird auf die diesen Einwand betreffenden Ausführungen im Beschluss des Verwaltungsgerichts verwiesen, die die hierzu ergangene Rechtsprechung des Senats (z.B. im Beschluss vom 7.5.2009, a.a.O.) wiedergeben und mit denen sich die Beschwerde nicht auseinandergesetzt hat.

    Rn. 20 Da sich unmittelbar aus § 28 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 2 und 3 FeV ergibt, dass die dem Antragsteller in der Tschechischen Republik erteilte Fahrerlaubnis im Bundesgebiet nicht gilt, bedarf es schon deshalb keiner Ermessensentscheidung der Fahrerlaubnisbehörde (vgl. z.B. BayVGH vom 7.5.2009, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 472/08

    Ausländische EU-Fahrerlaubnis; Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis für …

    Rn. 100 vgl. zu Vorstehendem BayVGH, Beschlüsse vom 22.6.2009 - 11 CE 09.965 -, a.a.O., und vom 7.5.2009 - 11 CE 09.426 -, zitiert nach juris.
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