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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 29.10.2003 - 11 ME 286/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,18539
OVG Niedersachsen, 29.10.2003 - 11 ME 286/03 (https://dejure.org/2003,18539)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.10.2003 - 11 ME 286/03 (https://dejure.org/2003,18539)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Oktober 2003 - 11 ME 286/03 (https://dejure.org/2003,18539)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Anordnung des Sofortvollzuges bei Widerruf einer Waffenbesitzkarte

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs 3 S 1 VwGO; § 1 Abs 1 WaffG; § 45 Abs 2 S 1 WaffG; § 46 Abs 2 WaffG; § 5 Abs 2 Nr 1a WaffG; § 5 Abs 1 WaffG; § 146 Abs 4 VwGO; § 122 Abs 2 VwGO
    Aufschiebende Wirkung; Ausnahmefall; Bagatelldelikt; Begründungserfordernis; Besonderes öffentliches Interesse; Munition; Neuregelung; Regelvermutung; Schusswaffen; Sofortvollzug; Straftat; Unbrauchbarmachen; Verfehlung; Waffenbesitzkarte; Waffenrecht; Widerruf; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2003 - 11 ME 286/03
    Die Regelvermutung ist nur entkräftet, wenn aufgrund besonderer Tatsachen im Einzelfall die - nach dem strengen gesetzlichen Maßstab regelmäßig gegebene - Befürchtung, der Betroffene könnte mit Waffen bzw. Munition nicht ordnungsgemäß umgehen, ausnahmsweise nicht gerechtfertigt ist (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 13.12.1994, BVerwGE 97, 245).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2007 - 1 S 2751/06

    Entkräftung der auf strafgerichtlicher Verurteilung beruhenden Regelvermutung …

    Denn bereits die materielle Regelung trägt eine Eilbedürftigkeit in sich (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 26.07.2005 - 1 S 1365/05 - und vom 22.01.2007 - 1 S 2199/06 - ; Nds. OVG, Beschluss vom 29.11.2003 - 11 ME 286/03 - ; BayVGH, Beschluss vom 07.07.2005 - 19 CS 05.1154 -, BayBVl 2005, 666).
  • VG Aachen, 31.03.2004 - 6 K 1922/03

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs von in Form von Waffenbesitzkarten erteilter …

    Rn. 64 vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1994 -1 C 31/92-, BVerwGE 97, 245 ff und Urteil vom 28. April 1987 -1 C 18/84-, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 48; allgemein zum Widerruf von "Alterlaubnissen" auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. Oktober 2003 -11 ME 286/03- und BayVGH, Beschluss vom 7. April 2003 -21 CS 02.3210-, BayVBl. 03, 595 ff., die § 45 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 5 WaffG 2002 ohne weiteres auf Erlaubnisse i.S.d. WaffG 1976 sowie auf Verurteilungen, die vor dem 1. April 2003 erfolgt sind, anwenden.
  • VGH Bayern, 15.08.2008 - 19 CS 08.1471

    Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit bei einer Verurteilung zu einer …

    Ist dieses Vertrauen nicht mehr gerechtfertigt, überwiegt grundsätzlich das öffentliche Interesse, die Gefahr eines vorschriftswidrigen Umgangs mit Schusswaffen mit sofort wirksamen Mitteln zu unterbinden, das private Interesse des Betroffenen, von den Wirkungen des Widerrufs bis zur Entscheidung in der Hauptsache verschont zu bleiben (Entscheidung des Senats vom 7.7.2005 BayVBl. 2005, 666; ebenso Niedersächsisches OVG vom 29.10.2003 Az. 11 ME 286/03 und vom 1.6.2004 NVwZ-RR 2005, 110).
  • VG Oldenburg, 02.04.2004 - 12 B 829/04

    Voraussetzungen der Ungültigkeitserklärung eines Jagdscheines und dessen …

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsaktes durch das einschlägige materielle Recht vorgeprägt sein kann (Nds. OVG, Beschluss vom 29. Oktober 2003 - 11 ME 286/03 -, V.n.b.;… vgl. auch Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 80 Rdnr. 148;… Kopp/Schenke, VwGO, § 80 Rdnr. 92).

    Mit dem Nds. OVG (Beschluss vom 29. Oktober 2003, a.a.O.) ist die Kammer der Auffassung, dass ein überragendes Interesse der Allgemeinheit daran besteht, das mit dem privaten Waffenbesitz verbundene erhebliche Sicherheitsrisiko möglichst gering zu halten und nur bei Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen.

  • VG Saarlouis, 27.08.2009 - 1 L 474/09

    Rechtsschutz gegen Widerruf einer Waffenbesitzkarte und eines Jagdscheines

    Gerade im Recht der Gefahrenabwehr, zu dem auch das Waffenrecht gehört (vgl. § 1 Abs. 1 WaffG), können sich die für den Erlass des Verwaltungsaktes und die sofortige Vollziehung maßgebenden Gründe decken (vgl. hierzu nur Beschluss der Kammer vom 03.07.2008 in 1 L 546/08 unter Hinweis auf Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 29.10.2003 - 11 ME 286/03 - zitiert nach juris m. w. N.; Beschluss der Kammer vom 05.05.2008 - 5 L 344/08 - ausdrücklich bestätigt vom OVG des Saarlandes, Beschluss vom 04.07.2008 - 1 B 232/08).
  • VG Saarlouis, 03.07.2008 - 1 L 546/08

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf der Waffenbesitzkarte

    Gerade im Recht der Gefahrenabwehr, zu dem auch das Waffenrecht gehört (vgl. § 1 Abs. 1 WaffG), können sich die für den Erlass des Verwaltungsaktes und die sofortige Vollziehung maßgebenden Gründe decken (vgl. hierzu Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 29.10.2003 - 11 ME 286/03 - zitiert nach juris m.w.N.).

    Rn. 46 Ist eine Person aber wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig verurteilt worden, besitzt er über diesen Zeitraum von 10 Jahren nach Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung diese Zuverlässigkeit zum Besitz von Waffen nicht mehr, weshalb in einem solchen Falle grundsätzlich das öffentliche Interesse, die durch leichtfertigen oder missbräuchlichen Umgang mit Schusswaffen drohenden Gefahren mit sofort wirksamen Mitteln zu unterbinden, das private Interesse des Betroffenen überwiegt, von den Wirkungen des Widerrufs bis zur Entscheidung in der Hauptsache verschont zu bleiben (vgl. hierzu Niedersächsischen OVG, Beschluss vom 29.10.2003 - 11 ME 286/03 zitiert nach juris -).

  • OVG Saarland, 21.11.2007 - 1 B 405/07

    Annahme der Unzuverlässigkeit bei besonders sorglosem Umgang mit Waffen und …

    (OVG des Saarlandes…, Beschluss vom 24.10.2007, a.a.O.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 29.10.2003 - 11 ME 286/03 -, OVGE MüLü 49, 470 ff.).
  • VG Göttingen, 25.01.2006 - 1 A 140/05

    Widerruf eine Waffenbesitzkarte, Einziehung Jagdschein; Steuerhinterziehung; …

    Vielmehr ist der Fortbestand auch dieser Erlaubnisse uneingeschränkt nach den aktuell geltenden Vorschriften zu beurteilen (ebenso: Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2003 - 11 ME 286/03 - mit ausführlicher Begründung: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.08.2004 - 1 S 976/04 - und zum selben Sachverhalt in der Hauptsache: VG Sigmaringen, Urteil vom 31.01.2005 - 2 K 978/04; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.03.2005 - 1 M 279/04 - VG Chemnitz, Beschluss vom 03.06.2005 - 3 K 449/05; a. A.: Bayerischer VGH, Beschluss vom 14.11.2003 - 21 CS 03.2056 - alle Entscheidungen zitiert nach juris).
  • VG Bayreuth, 15.02.2022 - B 1 S 22.82

    Grober Verstoß gegen das Bundesjagdgesetz und die Grundsätze der deutschen, …

    Rn. 45 Im Recht der Gefahrenabwehr, zu dem auch das Waffenrecht gehört (vgl. § 1 Abs. 1 WaffG), können sich die für den Erlass des Verwaltungsaktes und die sofortige Vollziehung maßgebenden Gründe decken (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 29.10.2003 - 11 ME 286/03 - juris Rn. 3 f. m.w.N.;… BayVGH, B.v. 15.8.2008 - 19 CS 08.1471 - juris Rn. 21).
  • VG Bayreuth, 05.12.2019 - B 1 S 19.1125

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte: geladene Waffe im Waffenschrank

    Gerade im Recht der Gefahrenabwehr, zu dem auch das Waffenrecht gehört (vgl. § 1 Abs. 1 WaffG), können sich die für den Erlass des Verwaltungsaktes und die sofortige Vollziehung maßgebenden Gründe decken (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 29.10.2003 - 11 ME 286/03 - juris Rn. 3 f. m.w.N.;… BayVGH, B.v. 15.8.2008 - 19 CS 08.1471 - juris Rn. 21).
  • VG München, 27.03.2017 - M 7 S 17.115

    Widerruf von Waffenbesitzkarten

  • VG Halle, 19.01.2009 - 3 B 945/08

    Überlassung oder Unbrauchbarmachung der in Waffenbesitzkarten eingetragen Waffen …

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