Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2016 - 11 S 1.16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 5 Abs 1 Nr 2 Buchst c WaffG 2002, § 45 WaffG 2002
Veräußerung eines wesentlichen Teils einer Waffe an einen Unberechtigten - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 80 VwGO, § 146 VwGO, § 5 WaffG, § 45 WaffG
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse; fehlende Zuverlässigkeit; Veräußerung eines wesentlichen Teils einer Waffe an einen Unberechtigten Prognose - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 02.12.2015 - 3 L 430/15
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2016 - 11 S 1.16
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2016 - 11 S 1.16
So hat auch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil v. 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, zit. nach juris Rn 17) - das selbst den Begriff der "hinreichenden" Wahrscheinlichkeit" verwendet hat - klargestellt, dass die Prognose der Unzuverlässigkeit bei Berücksichtigung des strikt präventiven, auf die Umsetzung grundrechtlicher Schutzpflichten gerichteten Regelungskonzepts des Waffengesetzes nur dann nicht gerechtfertigt sei, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt sei, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass die in Rede stehende Person künftig Verhaltensweisen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begehen werde. - BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93
Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2016 - 11 S 1.16
Der Einwand des Antragstellers, dass das Verwaltungsgericht von einer "gewissen" Wahrscheinlichkeit (ebenso z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 2. Mai 2013 - 16 A 2255/12 -, zit. nach juris Rn 7; vgl. auch BVerwG, Beschluss v. 2. November 1994 - 1 B 215/93 -, zit. nach juris Rn 11) eines nicht ordnungsgemäßen Umgangs mit Waffen gesprochen habe, die - wie er meint - nach der Wahrscheinlichkeitstheorie eine der schwächsten Ausprägungen von Wahrscheinlichkeit bezeichne und nicht aussagekräftig sei, weil die "gewisse Wahrscheinlichkeit" eines Verstoßes gegen das Waffengesetz auf eine große Anzahl von Personen zutreffen dürfte, greift jedenfalls im Ergebnis ebenfalls nicht durch. - VG Oldenburg, 21.11.2006 - 11 B 4846/06
Bearbeitung von Schusswaffen als missbräuchliche Verwendung von Waffen; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2016 - 11 S 1.16
Angesichts dieser weiteren Umstände, von denen das Herstellen des Verschlusses als eines der Schusswaffe gleichstehenden wesentlichen Teils (§ 1 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 i.V.m. Anl. 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.3.1 WaffG; gem. Anl. 1 Abschnitt 2 Ziff. 8.1 werden Waffen auch dann hergestellt, "wenn aus Rohteilen oder Materialien ... wesentliche Teile eines Endprodukts erzeugt werden") ohne die dafür gem. § 26 Abs. 1 WaffG erforderliche Erlaubnis zugleich einen unsachgemäßen Umgang mit Waffen i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) WaffG darstellt (vgl. Gade/Stoppa, WaffG, § 26 Rn 14; VG Oldenburg, Beschluss v. 21. November 2006 - 11 B 4846/06, zit. nach juris) und beide jeweils für sich genommen strafbewehrte Verstöße gegen das Waffengesetz begründeten, kann der zum Anlass der Ausgangsentscheidung genommene Verkauf des Verschlusses an einen nicht Berechtigten weder als singuläres Fehlverhalten gesehen werden noch kann danach von einem "jahrzehntelang rechtstreuen Verhalten" des Antragstellers ausgegangen werden, das eine günstigere Prognose seiner zukünftigen Zuverlässigkeit nahelegen könnte. - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2013 - 16 A 2255/12
Schwarzschlachtung eines Bullen durch einen Gewehrschuss eines Jagdscheininhabers …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2016 - 11 S 1.16
Der Einwand des Antragstellers, dass das Verwaltungsgericht von einer "gewissen" Wahrscheinlichkeit (ebenso z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 2. Mai 2013 - 16 A 2255/12 -, zit. nach juris Rn 7; vgl. auch BVerwG, Beschluss v. 2. November 1994 - 1 B 215/93 -, zit. nach juris Rn 11) eines nicht ordnungsgemäßen Umgangs mit Waffen gesprochen habe, die - wie er meint - nach der Wahrscheinlichkeitstheorie eine der schwächsten Ausprägungen von Wahrscheinlichkeit bezeichne und nicht aussagekräftig sei, weil die "gewisse Wahrscheinlichkeit" eines Verstoßes gegen das Waffengesetz auf eine große Anzahl von Personen zutreffen dürfte, greift jedenfalls im Ergebnis ebenfalls nicht durch.
- VG Cottbus, 19.06.2019 - 3 K 1177/18 Rn. 22 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 1991 - 1 B 159.91, BeckRS 1991, 31250691, beck-online; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. August 2017 - OVG 11 S 1.16 - juris Rn. 8).
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