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   OVG Berlin-Brandenburg, 03.12.2020 - 11 S 122.20   

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https://dejure.org/2020,39181
OVG Berlin-Brandenburg, 03.12.2020 - 11 S 122.20 (https://dejure.org/2020,39181)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.12.2020 - 11 S 122.20 (https://dejure.org/2020,39181)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. Dezember 2020 - 11 S 122.20 (https://dejure.org/2020,39181)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 47 Abs 6 VwGO, Art 2 Abs 1 GG, § 3 CoronaVV BB, Art 3 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 GG
    Absonderung für Reiserückkehrer aus Dubai während der Corona-Pandemie (Brandenburg)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 SARS-CoV-2-QuarV, § 28 IfSG, § 47 Abs 6 VwGO, Art 2 Abs 1 GG, § 3 SARS-CoV-2-QuarV, § 30 IfSG, Art 3 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 GG
    Quarantäne; Absonderung; Risikoländer; Folgenabwägung; Reise zu touristischen Zwecken; Vereinigte Arabische Emirate;Dubai

  • RA Kotz

    Quarantäne - Absonderung - Reise zu touristischen Zwecken Risikoländer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Quarantäne und die Reise zu touristischen Zwecken in die Vereinigten Arabischen ...

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2020 - 13 MN 520/20

    Corona; Normenkontrolleilantrag; Quarantäneanordnung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.12.2020 - 11 S 122.20
    Der Senat hat bei summarischer Prüfung allerdings keine ernsthaften Zweifel daran, dass die Ausweisung von internationalen Risikogebieten grundsätzlich belastbar ist (vgl. dazu auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. November 2020 - 13 MN 520/20 -, Rn. 32, juris).

    Durch die stärkere Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, öffentlicher Infrastruktur (Flughäfen, Beherbergungsbetriebe) und die bei Auslandsreisen oft eintretende Kontaktaufnahme mit Personen, die nicht dem alltäglichen Umfeld entstammen, ist das Verhalten von Auslandsreisenden typisierbar eher gefahrengeneigt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. November 2020 - 13 MN 520/20 -, Rn. 41, juris).

    Die Möglichkeit, eine geeignete und erforderliche Schutzmaßnahme zu ergreifen und so die Verbreitung der Infektionskrankheit zum Schutze der Gesundheit der Bevölkerung, einem auch mit Blick auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG überragend wichtigen Gemeinwohlbelang, effektiver zu verhindern, bliebe hingegen zumindest zeitweise bis zu einer Reaktion des Verordnungsgebers (irreversibel) ungenutzt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. November 2020 - 13 MN 520/20 -, Rn. 47, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - 13 B 1770/20

    Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer außer Vollzug gesetzt

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.12.2020 - 11 S 122.20
    Im Gegensatz zu der Auffassung des Antragstellers drängt sich dem Senat eine mit Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu vereinbarende Ungleichbehandlung zwischen Reiserückkehren aus internationalen Risikogebieten und Daheimgebliebenen, wie sie das OVG Nordrhein-Westfalen in seinem Beschluss vom 20. November 2020 (13 B 1770/20.NE, juris) angenommen hat, bei summarischer Prüfung allerdings nicht auf.
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.12.2020 - 11 S 122.20
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. zum vorstehenden insgesamt: Senatsbeschluss vom 23. April 2020 - OVG 11 S 25/20 -, Rn. 4 - 7, juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09. April 2020 - 3 MR 4/20 -, Rn. 3 - 5, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30.03.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31 ff., jeweils unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2020 - 11 S 25.20

    Coronabedingtes Vermietungsverbot für Ferienhäuser und Ferienwohnungen in

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.12.2020 - 11 S 122.20
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. zum vorstehenden insgesamt: Senatsbeschluss vom 23. April 2020 - OVG 11 S 25/20 -, Rn. 4 - 7, juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09. April 2020 - 3 MR 4/20 -, Rn. 3 - 5, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30.03.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31 ff., jeweils unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.12.2020 - 11 S 122.20
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. zum vorstehenden insgesamt: Senatsbeschluss vom 23. April 2020 - OVG 11 S 25/20 -, Rn. 4 - 7, juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09. April 2020 - 3 MR 4/20 -, Rn. 3 - 5, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30.03.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31 ff., jeweils unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.04.2020 - 3 MR 4/20

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung bleibt vollziehbar

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.12.2020 - 11 S 122.20
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. zum vorstehenden insgesamt: Senatsbeschluss vom 23. April 2020 - OVG 11 S 25/20 -, Rn. 4 - 7, juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09. April 2020 - 3 MR 4/20 -, Rn. 3 - 5, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30.03.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31 ff., jeweils unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12).
  • BVerfG, 18.06.2020 - 1 BvQ 69/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen infektionsschutzrechtliche Quarantäne für Ein- und

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.12.2020 - 11 S 122.20
    Auch das BVerfG hat die Erfolgsaussichten eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die in der Hamburger CoronaVV 2 enthaltenen Quarantänebestimmungen als offen angesehen (Beschluss vom 18.06.2020 - 1 BvQ 69/20 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.10.2020 - 3 MR 51/20

    Keine vorläufige Außervollzugsetzung der Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.12.2020 - 11 S 122.20
    Die obergerichtliche Rechtsprechung ist insbesondere zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einer Einreise aus einem vom Robert-Koch-Institut als internationales Risikogebiet ausgewiesenen Land anzunehmen ist, dass eine Person ansteckungsverdächtig im Sinne des § 2 Nr. 7 IfSG ist, uneinheitlich (vgl. dazu OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.10.2020 - 3 MR 51/20 -, Rn. 14 juris, sowie darauf bezugnehmend Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. November 2020 - 8 B 2765/20.N -, Rn. 15 - 16, juris).
  • VGH Hessen, 12.11.2020 - 8 B 2765/20

    Keine vorläufige Außervollzugsetzung der Coronaregelungen bzgl. Reisen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.12.2020 - 11 S 122.20
    Die obergerichtliche Rechtsprechung ist insbesondere zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einer Einreise aus einem vom Robert-Koch-Institut als internationales Risikogebiet ausgewiesenen Land anzunehmen ist, dass eine Person ansteckungsverdächtig im Sinne des § 2 Nr. 7 IfSG ist, uneinheitlich (vgl. dazu OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.10.2020 - 3 MR 51/20 -, Rn. 14 juris, sowie darauf bezugnehmend Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. November 2020 - 8 B 2765/20.N -, Rn. 15 - 16, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2021 - 13 B 2046/20

    Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet: Weiterhin Quarantänepflicht oder

    OVG, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - 2 B 361/20 -, juris, Rn. 12; Sächs. OVG, Beschluss vom 9. Dezember 2020 - 3 B 417/20 -, juris, Rn. 16 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 20 NE 20.2749 -, juris, Rn. 39 ff.; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 3. Dezember 2020 - OVG 11 S 122/20 -, juris, Rn. 27 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 12. November 2020 - 8 B 2765/20.N -, juris, Rn. 16.
  • OVG Sachsen, 03.03.2021 - 3 B 15/21

    Corona; Quarantäne; Freizügigkeit; Testpflicht; Virus-Varianten

    Uneinheitlich ist die obergerichtliche Rechtsprechung weiter zu der Frage, ob Quarantäneregelungen für Einreisende aus Risikogebieten unverhältnismäßig oder gleichheitswidrig sind, wenn in den Gebieten des jeweiligen Aufenthalts im Ausland kein höheres Ansteckungsrisiko als hierzulande besteht (siehe OVG NRW, Beschl. v. 20. November 2020 - 13 B 1770/20.NE -, juris Rn. 40 einerseits und NdsOVG, Beschl. v. 30. November 2020 - 13 MN 520/20 -, juris Rn. 40 ff. sowie OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 3. Dezember 2020 - OVG 11 S 122/20 -, juris Rn. 29 andererseits).25 Eine abschließende Klärung dieser - revisiblen - Rechtsfragen ist erst in einem Hauptsacheverfahren möglich, in dem auch der Instanzenzug zum Bundesverwaltungsgericht eröffnet ist.

    Die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind danach offen (so auch HessVGH, Beschl. v. 12. November 2020 - 8 B 2765/20.N -, juris; OVG Schl.-H., Beschl. v. 30. Oktober 2020 - 3 MR 51/20 -, juris; NdsOVG, Beschl. v. 30. November 2020 - 13 MN 520/20 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 3. Dezember 2020 - OVG 11 S 122/20 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 3. Dezember 2020 - 20 NE 20.2749 -, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2020 - 11 S 123.20

    Coronapandemie; SARS-CoV-2; Covid-19; Quarantäneverordnung; Gleichbehandlung;

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. zum vorstehenden insgesamt: Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2020 - OVG 11 S 122/20 -, juris Rn. 25; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09. April 2020 - 3 MR 4/20 -, Rn. 3 - 5, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30.03.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31 ff., jeweils unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12).

    Es kann offen bleiben, ob sich die SARS-CoV-2-QuarV als voraussichtlich rechtmäßig erweist (dazu 2.1.1.), weil zumindest eine Folgenabwägung ergibt, dass sich der Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung nicht als dringend geboten erweist (dazu 2.1.2.) (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 03. Dezember 2020 - OVG 11 S 122/20 -, Rn. 26, juris).

    Eine hinreichend verlässliche Klärung ist im Rahmen einer summarischen Prüfung nicht möglich und im Hinblick auf die gegenwärtige Unzulässigkeit des Antrags auch nicht geboten (so bereits Senatsbeschluss vom 03. Dezember 2020 - OVG 11 S 122/20 -, Rn. 27, juris).

    In einem zweiten Schritt wird nach qualitativen und weiteren Kriterien festgestellt, ob z.B. für Staaten/Regionen, die den genannten Grenzwert nominell über - oder unterschreiten, dennoch die Gefahr eines erhöhten Infektionsrisikos vorliegt (Senatsbeschluss vom 03. Dezember 2020 - OVG 11 S 122/20 -, Rn. 28, juris, m.w.N.).

    Die Möglichkeit, eine geeignete und erforderliche Schutzmaßnahme zu ergreifen und so die Verbreitung der Infektionskrankheit zum Schutze der Gesundheit der Bevölkerung, einem auch mit Blick auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG überragend wichtigen Gemeinwohlbelang, effektiver zu verhindern, bliebe zumindest zeitweise bis zu einer Reaktion des Verordnungsgebers (irreversibel) ungenutzt (Senatsentscheidung vom 3. Dezember 2020 - OVG 11 S 122/20 -, zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen; OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. November 2020 - 13 MN 520/20 -, juris Rn. 47).

  • OVG Sachsen, 09.12.2020 - 3 B 417/20

    Reiserückkehrer; Risikogebiet; Quarantäne; Absonderung

    Uneinheitlich ist die obergerichtliche Rechtsprechung weiter zu der Frage, ob Quarantäneregelungen für Einreisende aus Risikogebieten unverhältnismäßig oder gleichheitswidrig sind, wenn in den Gebieten des jeweiligen Aufenthalts im Ausland kein höheres Ansteckungsrisiko als hierzulande besteht (siehe OVG NRW, Beschl. v. 20. November 2020 - 13 B 1770/20.NE -, juris Rn. 40 einerseits und NdsOVG, Beschl. v. 30. November 2020 - 13 MN 520/20 -, juris Rn. 40 ff. sowie OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 3. Dezember 2020 - OVG 11 S 122/20 -, juris Rn. 29 andererseits).

    Die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind danach offen (so auch HessVGH, Beschl. v. 12. November 2020 - 8 B 2765/20.N -, juris; OVG Schl.-H., Beschl. v. 30. Oktober 2020 - 3 MR 51/20 -, juris; NdsOVG, Beschl. v. 30. November 2020 - 13 MN 520/20 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 3. Dezember 2020 - OVG 11 S 122/20 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 3. Dezember 2020 - 20 NE 20.2749 -, juris).

    Verbleibende ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen könnten zudem durch Befreiungen überwunden werden (NdsOVG, Beschl. v. 30. November 2020 - 13 MN 520/20 -, juris Rn. 41 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 3. Dezember 2020 - OVG 11 S 122/20 -, juris Rn. 29; vgl. zu den mit einer Einreise aus dem Ausland stets verbundenen besonderen Risiken auch BayVerfGH, Entscheidung v. 23. November 2020 - Vf. 59-VII-20 -, juris Rn. 62).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2021 - 11 S 61.21

    Freiheitsentziehung, Freiheitsbeschränkung, Quarantäne, Absonderung, Rückkehrer,

    Es kann offenbleiben, ob sich die SARS-CoV-2-QuarV als voraussichtlich rechtmäßig erweist (dazu 2.1.), weil zumindest eine Folgenabwägung ergibt, dass sich der Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung nicht als dringend geboten erweist (dazu 2.2.) (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 03. Dezember 2020 - OVG 11 S 122/20 -, Rn. 26, juris).

    In einem zweiten Schritt wird nach qualitativen und weiteren Kriterien festgestellt, ob z.B. für Staaten/Regionen, die den genannten Grenzwert nominell über- oder unterschreiten, dennoch die Gefahr eines nicht erhöhten oder eines erhöhten Infektionsrisikos vorliegt (Senatsbeschluss vom 03. Dezember 2020 - OVG 11 S 122/20 -, Rn. 28, juris, m.w.N. sowie die Informationen des RKI, Stand 16. April 2021, abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html).

    Die Möglichkeit, eine geeignete und erforderliche Schutzmaßnahme zu ergreifen und so die Verbreitung der Infektionskrankheit zum Schutze der Gesundheit der Bevölkerung, einem auch mit Blick auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG überragend wichtigen Gemeinwohlbelang, effektiver zu verhindern, bliebe zumindest zeitweise bis zu einer Reaktion des Verordnungsgebers (irreversibel) ungenutzt (Senatsentscheidung vom 3. Dezember 2020 - OVG 11 S 122/20 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. November 2020 - 13 MN 520/20 -, juris Rn. 47).

  • OVG Bremen, 11.12.2020 - 1 B 386/20

    Regelungen über Schutzmaßnahmen in Bezug auf Ein- und Rückreisende (CoronaVO) -

    Dieses Vorgehen dürfte die Festsetzung von Risikogebieten durchaus auf eine aussagekräftige Tatsachengrundlage stützen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 30.11.2020 - 13 MN 520/20, juris Rn. 32; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 03.12.2020 - 1 S 3737/20, juris Rn. 22 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 03.12.2020 - OVG 11 S 122/20, juris Rn. 28; OVG NRW, Beschl. v. 13.07.2020 - 13 B 968/20.NE, juris Rn. 81).

    Touristische Reisen sind regelmäßig davon geprägt, dass die Touristen sich zahlreiche Attraktionen vor Ort anschauen und dabei in Kontakt mit einer Vielzahl von Menschen kommen, was das Infektionsrisiko steigen lässt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 03.12.2020 - OVG 11 S 122/20, juris Rn. 29).

  • VG Hamburg, 14.01.2021 - 11 E 92/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Quarantänepflicht nach Aufenthalt in einem

    Es erscheint nicht überwiegend wahrscheinlich, dass die Bewertung des Verordnungsgebers, jeden Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet i.S.d. § 2 Nr. 17 IfSG als Ansteckungsverdächtigen zu behandeln, sich in einem Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweisen wird (so wohl auch: OVG Schleswig, Beschl. v. 30.10.2020, 3 M R51/20, juris Rn. 14; hingegen offen gelassen: BVerfG, Beschl. v. 18.6.2020, 1 BvQ 69/20, juris Rn. 11 ff.; OVG Saarlouis, Beschl. v. 10.12.2020, 2 B 361/20, juris Rn. 12; OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 7.12.2020, OVG 11 S 123/20, juris Rn. 23; Beschl. v. 3.12.2020, OVG 11 S 122/20, juris Rn. 28; OVG München, Beschl. v. 3.12.2020, 20 NE 20.2749, juris Rn. 40 ff.; OVG Münster, Beschl. v. 20.11.2020, 13 B 1770/20.NE, juris Rn. 29 ff.).

    Die im Inland, insbesondere in der Freien und Hansestadt Hamburg, verbleibende Bevölkerung kann durch die zahlreich erlassenen, normativen Regelungen des Hamburgischen Verordnungsgebers in der Hamburgischen SARS-CoV Eindämmungsverordnung hingegen nur noch eingeschränkt ihren privaten sowie beruflichen Angelegenheiten nachgehen; derzeit ist es nicht ersichtlich, dass für die Kanarischen Inseln, insbesondere für Gran Canaria, qualitativ vergleichbare Regelungen getroffen worden sind (zu alldem so wohl auch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 7.12.2020, OVG 11 S 123/20, juris Rn. 24 ff.; Beschl. v. 3.12.2020, OVG 11 S 122/20, juris Rn. 28 f.; hingegen offen gelassen: OVG Saarlouis, Beschl. v. 10.12.2020, 2 B 361/20, juris Rn. 13; OVG Bautzen, Beschl. v. 9.12.2020, 3 B 417/20, juris Rn. 17 ff.; anders hingegen: OVG Münster, Beschl. v. 20.11.2020, 13 B 1770/20.NE, juris Rn. 36).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 260/20

    Corona-Krise; Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten;

    Auf dieser Grundlage kann nach summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage von einer hinreichend aussagekräftigen Tatsachengrundlage ausgegangen werden, um bei Einreisenden und Rückkehrern aus als solche eingestuften Risikogebieten typischerweise vom Bestehen eines Ansteckungsverdachts auszugehen (so auch: OVG NRW, Beschluss vom 13. Juli 2020 - 13 B 968/20.NE - juris Rn. 75 ff.; NdsOVG, Beschluss vom 5. Juni 2020 - 13 MN 195/20 - juris Rn. 33; offengelassen: BayVGH, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 20 NE 20.2749 - juris Rn. 43 ff.; OVG BlnBbg, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - OVG 11 S 122/20 - juris Rn. 27; HessVGH, Beschluss vom 12. November 2020 - 8 B 2765/20.N - juris Rn. 16).

    Durch die stärkere Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, öffentlicher Infrastruktur (Flughäfen, Beherbergungsbetriebe) und die bei Auslandsreisen oft eintretende Kontaktaufnahme mit Personen, die nicht dem alltäglichen Umfeld entstammen, ist das Verhalten von Auslandsreisenden typisierbar eher gefahrengeneigt (NdsOVG, Beschluss vom 30. November 2020 - 13 MN 520/20 - juris Rn. 41; OVG BlnBbg, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - OVG 11 S 122/20 - juris Rn. 29).

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2023 - 14 KN 24/22

    Absonderung; Ausland; Corona; Einreise; Quarantäne; Reiserückkehrer; Risikogebiet

    Durch die stärkere Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, öffentlicher Infrastruktur (Flughäfen, Beherbergungsbetriebe) und die bei Auslandsreisen oft eintretende Kontaktaufnahme mit Personen, die nicht dem alltäglichen Umfeld entstammen, war das Verhalten von Auslandsreisenden typisierbar eher gefahrengeneigt (OVG LSA, Beschl. v. 11.12.2020 - 3 R 260/20 -, juris Rn. 33; NdsOVG, Beschl. v. 30.11.2020 - 13 MN 520/20 -, juris Rn. 41; OVG Bln-Bbg, Beschl. v. 3.12.2020 - OVG 11 S 122/20 -, juris Rn. 29).
  • VG Schleswig, 08.01.2021 - 1 B 3/21

    Corona: Erfolgloser Eilantrag gegen Absonderungspflicht

    Zur Erreichung dieses Zwecks ist die allgemeine Absonderungspflicht für Reiserückkehrer/innen aus ausländischen Risikogebieten - die in der Sache wohl als milderes Mittel zu Reisebeschränkungen/-verboten konzipiert ist - grundsätzlich auch geeignet, erforderlich und angemessen (entgegen OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. November 2020, a. a. O. die Verhältnismäßigkeit tendenziell bejahend wohl: Sächsisches OVG, Beschluss vom 9. Dezember 2020 - 3 B 417/20, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Dezember 2020 - 11 S 123/20 und Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 11 S 122/20, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 1 S 3737/20, Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 20 NE 20.2749 - Rn. 55, OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. November 2020 - 13 MN 520/20, offenlassend: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - 2 B 361/20; jeweils juris).
  • VG Schleswig, 17.12.2020 - 1 B 163/20

    Corona-Krise; Quarantänepflicht bei Rückkehr aus Dänemark; Schleswig-Holstein;

  • VG Hamburg, 07.01.2021 - 17 E 5324/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Quarantänepflicht nach Aufenthalt in einem

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