Rechtsprechung
| VGH Hessen, 18.01.1994 - 11 TG 1267/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 20 Abs 3 GG, Art 97 Abs 1 GG, Art 103 Abs 1 GG, Art 114 Abs 2 GG
(Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit nach VwGO § 40 bei Streit mit dem Landesrechnungshof über Aufrechterhaltung bzw Unterlassung ehrverletzender Äußerungen) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 19.03.1993 - V/2 G 2833/92
- VGH Hessen, 18.01.1994 - 11 TG 1267/93
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1994, 515
- DÖV 1994, 1015
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (13)
- VGH Hessen, 18.05.1993 - 11 TG 108/93
Unanwendbarkeit des GVG § 17a auf das verwaltungsgerichtliche Eilverfahren; …
Auszug aus VGH Hessen, 18.01.1994 - 11 TG 1267/93
Rn. 27 Für die Streitigkeit ist der Verwaltungsrechtsweg nach § 40 Abs. 1 VwGO eröffnet, was der Senat im vorliegenden Eilverfahren ungeachtet der Bestimmung des § 17 a Abs. 5 GVG zu prüfen hat (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 1. September 1992 - 7 E 11459/92 -, NVwZ 1993, 281; Hess. VGH, Beschluß vom 18. Mai 1993 - 11 TG 108/93 -, S. 7 f. des amtlichen Umdrucks mit Hinweisen auf die Entstehungsgeschichte der Vorschrift).Dies wäre allerdings mit der von den Antragstellern angeregten Prozedur, die der vom Senat in einem Parallelverfahren mit Beschluß vom 18. Mai 1993 - 11 TG 108/93 - erlassenen einstweiligen Anordnung entspricht, nicht vergleichbar.
Der Senat bleibt daher auch unter Würdigung des Vorbringens des Antragsgegners im vorliegenden Eilverfahren bei seiner schon im Beschwerdeverfahren 11 TG 108/93 geäußerten Auffassung, daß die mit offensichtlicher Billigung des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs erfolgte Weiterleitung der Prüfungsmitteilung durch den Intendanten des Hessischen Rundfunks an die Mitglieder der Aufsichtsgremien rechtlich wie eine unmittelbare Weiterleitung des Berichts zu werten ist.
Rn. 45 Der Senat bekräftigt in Kenntnis des Vorbringens des Antragsgegners im vorliegenden Beschwerdeverfahren seine im Beschluß vom 18. Mai 1993 - 11 TG 108/93 - geäußerte Auffassung, daß der Hessische Rechnungshof in einem mit seinem Wissen und Wollen absehbar an die Öffentlichkeit gelangenden Bericht das Verhalten der Antragsteller nicht unter voller Namensnennung hätte beanstanden dürfen, ohne ihnen vorher rechtliches Gehör gewährt zu haben.
Der Senat hält hierfür wie im Verfahren 11 TG 108/93 die im einzelnen aus dem Tenor ersichtliche Anordnung für geboten, aber auch ausreichend.
- BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82
Folgenbeseitigungsanspruch
Auszug aus VGH Hessen, 18.01.1994 - 11 TG 1267/93
Rn. 51 "Der Anspruch auf Folgenbeseitigung ist nicht anders als der Anspruch auf Unterlassung künftigen rechtswidrigen Verwaltungshandelns verfassungsrechtlichen Ursprungs und wird ebenso wie dieser aus dem jeweils berührten Grundrecht ..., teilweise auch aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitet (so BVerwGE 69, 366 (370)).Der Folgenbeseitigungsanspruch entsteht, wenn durch einen hoheitlichen Eingriff in ein subjektives Recht ein noch andauernder rechtswidriger Zustand geschaffen worden ist; er ist auf die Wiederherstellung des Zustandes gerichtet, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestand (BVerwGE 69, 366 (370 f.); 80, 178 (179)).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.1978 - XII A 687/76
Auszug aus VGH Hessen, 18.01.1994 - 11 TG 1267/93
Rn. 28 "Auseinandersetzungen darüber, ob oder in welchem Umfang ein Rechnungshof zur Prüfung berechtigt ist, sind nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art, für die nach § 40 Abs. 1 VwGO der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist (vgl. OVG Münster, NJW 1980, S. 137;… OVG Lüneburg, DVBl. 1984, S. 837;… ferner BVerwG, DÖV 1986, S. 518).Mit Recht hat das OVG Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 9. Mai 1978 - XII A 687/76 - (NJW 1980, 137) darauf hingewiesen, daß die Begründung von Aufgaben einer Institution durch Verfassungsnormen nicht zur Folge hat, daß die Institution diese Aufgaben als Verfassungsorgan wahrzunehmen hat.
- BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87
Transzendentale Meditation
Auszug aus VGH Hessen, 18.01.1994 - 11 TG 1267/93
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 23. Mai 1989 - 7 C 2.87 -, BVerwGE 82, 76 (95) inhaltlich die gleiche Ansicht vertreten, ohne den Begriff "Abwehranspruch" zu verwenden:. - BVerwG, 21.03.1986 - 4 C 48.82
Anspruch des betroffenen Grundstückseigentümers auf hinreichende Beachtung …
Auszug aus VGH Hessen, 18.01.1994 - 11 TG 1267/93
Wo die Verletzung von Grundrechten in Betracht kommt, ist ihr Schutz weitgehend auch durch die Gestaltung von Verfahren zu bewirken (BVerwG, Urteil vom 21. März 1986 - 4 C 48.82 -, BVerwGE 74, 109 (112) mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts). - OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.1989 - 7 A 26/89
Rechtmäßigkeit der Nutzung einer in einem Sportfeld gelegenen Weitsprunganlage …
Auszug aus VGH Hessen, 18.01.1994 - 11 TG 1267/93
In der Rechtsprechung wird dieser öffentlichrechtliche Abwehranspruch mit den Varianten Unterlassungs- und Folgenbeseitigungsanspruch mittlerweile als einheitlicher, auf die den Betroffenen zustehenden Freiheitsgrundrechte gestützter Anspruch gesehen, der je nach Sachverhalt auf Unterlassung künftigen Verwaltungshandelns oder auf die Beseitigung von Folgen früheren rechtswidrigen Verwaltungshandelns gerichtet sein kann (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 15. Juni 1989 - 22 B 87.1866-, NVwZ-RR 1989, 532; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. August 1989 - 7 A 26/89 -, NVwZ 1990, 279). - StGH Hessen, 09.02.1972 - P.St. 648
Antrag zum Staatsgerichtshof gegen rechtskräftiges Urteil eines Amtsgerichts
Auszug aus VGH Hessen, 18.01.1994 - 11 TG 1267/93
Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen hat allerdings in seinem Beschluß vom 9. Februar 1972 - P.St 648 - (ESVGH 22, 135 (136)) darauf hingewiesen, daß der Anspruch auf rechtliches Gehör ohne Rücksicht darauf, ob er von der jeweils anzuwendenden Verfassung mit dem Rang eines Grundrechts ausgestattet ist, allgemein aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) herzuleiten ist. - VGH Bayern, 15.06.1989 - 22 B 87.1866
Auszug aus VGH Hessen, 18.01.1994 - 11 TG 1267/93
In der Rechtsprechung wird dieser öffentlichrechtliche Abwehranspruch mit den Varianten Unterlassungs- und Folgenbeseitigungsanspruch mittlerweile als einheitlicher, auf die den Betroffenen zustehenden Freiheitsgrundrechte gestützter Anspruch gesehen, der je nach Sachverhalt auf Unterlassung künftigen Verwaltungshandelns oder auf die Beseitigung von Folgen früheren rechtswidrigen Verwaltungshandelns gerichtet sein kann (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 15. Juni 1989 - 22 B 87.1866-, NVwZ-RR 1989, 532; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. August 1989 - 7 A 26/89 -, NVwZ 1990, 279). - BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83
Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde
Auszug aus VGH Hessen, 18.01.1994 - 11 TG 1267/93
Seit dem auf Verfassungsbeschwerde des Süddeutschen Rundfunks ergangenen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Dezember 1986 - 1 BvR 1509/83 - (BVerfGE 74, 69) kann der vorher bestehende Streit darüber, ob bei Meinungsverschiedenheiten über Art und Umfang von Prüfungsmaßnahmen der Rechnungshöfe (zunächst) die Verwaltungsgerichte anzurufen sind oder (sogleich) das jeweils zuständige Verfassungsgericht zu entscheiden hat, als beigelegt angesehen werden. - OVG Rheinland-Pfalz, 01.09.1992 - 7 E 11459/92
Erlaß einer einstweiligen Anordnung; Verwaltungsgerichtliches Eilverfahren; …
Auszug aus VGH Hessen, 18.01.1994 - 11 TG 1267/93
Rn. 27 Für die Streitigkeit ist der Verwaltungsrechtsweg nach § 40 Abs. 1 VwGO eröffnet, was der Senat im vorliegenden Eilverfahren ungeachtet der Bestimmung des § 17 a Abs. 5 GVG zu prüfen hat (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 1. September 1992 - 7 E 11459/92 -, NVwZ 1993, 281; Hess. VGH, Beschluß vom 18. Mai 1993 - 11 TG 108/93 -, S. 7 f. des amtlichen Umdrucks mit Hinweisen auf die Entstehungsgeschichte der Vorschrift). - BVerwG, 28.02.1986 - 7 C 42.82
Stiftung - Wissenschaftsförderung - Rechnungsprüfung - Wissenschaftsfreiheit - …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.05.1984 - 8 A 23/83
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.1992 - 12 A 10014/92
Erbanteil ; Vermögen
- BVerwG, 27.02.2019 - 6 C 1.18
Prüfberichte des Bundesrechnungshofs unterliegen verwaltungsgerichtlicher …
Dass für die Beantwortung der auftretenden Rechtsfragen auch verfassungsrechtliche Bestimmungen heranzuziehen sind oder der verwaltungsgerichtliche Kontrollmaßstab im Lichte des Art. 114 Abs. 2 GG zu modifizieren sein könnte, berührt nicht die grundsätzliche Zuweisung der Streitigkeit an die Verwaltungsgerichte in § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO (vgl. auch VGH Kassel, Beschluss vom 18. Januar 1994 - 11 TG 1267/93 [ECLI:DE:VGHHE:1994:0118.11TG1267.93.0A] - DÖV 1994, 1015 (Leitsatz), juris Rn. 27;… Kube, in: Maunz/Dürig, GG, Stand: August 2018, Art. 114 Rn. 131). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2016 - 16 A 2447/12
Widerrufserklärungen und Richtigstellungserklärungen auf Äußerungen im …
Rn. 78 Vgl. zu den mittlerweile geklärten grundsätzlichen Fragen bei Rechtsschutz gegen Äußerungen von Rechnungshöfen: OVG NRW, Urteil vom 9. Mai 1978 - XII A 687/76 - , NJW 1980, 137; Hess. VGH, Beschluss vom 18. Januar 1994 - 11 TG 1267/93 -, juris, Rn. 27 ff.; sowie zu Auseinandersetzungen über die Verpflichtung, dem Rechnungshof Unterlagen zu übersenden oder Auskünfte zu erteilen: BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 1986 - 1 BvR 1509/83 -, NVwZ 1987, 573 = juris, Rn. 21.Rn. 129 Vgl. in Bezug auf Anhörungsrechte echter Drittbetroffener: Hess. VGH, Beschluss vom 18. Januar 1994, a. a. O., juris, Rn. 29 f.; Belemann, a. a. O., 58 (61); Robbers, JuS 1988, 723 (724 f.); wohl auch Bay. VGH, Beschluss vom 4. Dezember 1998, a. a. O., und VG München, Urteil vom 18. Juni 2009, a. a. O..
- VG Darmstadt, 10.12.1997 - 5 E 2837/92
Herstellung von Fernsehproduktionen im Auftrag privater und …
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- VG Dessau, 24.01.2006 - 3 A 376/05
Jüdische Gemeinde zu Halle klagt erfolglos gegen Prüfbericht des …
Soweit die Klägerin sich für ihre Ansicht auf die Entscheidung des HessVGH (Beschl. v. 18. Mai 1993 - 11 TG 108/93 -, NVwZ-RR 1994, 511, s.a. Beschl. v. 18. Januar 1994 -11 TG 1267/93 -, a.a.O., S. 515) beruft, lässt sich hieraus für das vorliegende Verfahren nichts anderes herleiten.Gerichtliche Entscheidungen sind - soweit ersichtlich - auch nur zu Fällen ergangen, in denen Drittbetroffene Widerrufsansprüche geltend machten (…vgl. VG Darmstadt, Urt. v. 10. Dezember 1997 - 5 E 2837/92 (1) -, NVwZ-RR 1999, 552; HessVGH, Beschl. v. 18. Mai 1993 - 11 TG 108/93 -, NVwZ-RR 1994, 511; Beschl. v. 18. Jnauar 1994-11 TG 1267/93 -, NVwZ-RR 1994, 515; BayVGH, Beschl. v. 4. Dezember 1998 - 5 ZE 98.3394 -, NVwZ-RR 1999, 549; s.a. Kopp, Rechtsschutz des Bürgers gegen die Verbreitung von Prüfungsberichten eines Rechnungshofs - OVG Münster, NJW 1980, 137 und VG Düsseldorf, NJW 1981, 1396 [VG Düsseldorf 03.10.1980 - 1 K 14/80] -, JuS 1981, 419 ff.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2008 - 3 M 361/08
Rücknahme einer sog. Dolmetscherwarnmeldung
Ebenso scheidet ein "vorläufiger" Widerruf einer Warnmeldung aus, weil hiermit die Hauptsache ebenfalls in vollem Umfang vorweggenommen würde (vgl. HessVGH, Beschl. v. 18.01.1994 - 11 TG 1267/93 -, DÖV 1994, 1015 = juris). - VG München, 31.07.2023 - M 30 E 22.5140
Antrag auf einstweiligen Widerruf der Weitergabe einer behördlichen Warnung …
Rn. 24 2. Der Antrag ist jedoch unbegründet, da das Bestehen eines Anordnungsanspruchs bereits nicht glaubhaft gemacht wurde (vgl. § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2, § 294 Zivilprozessordnung (ZPO)) und darüber hinaus kein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache besteht, wie er bei einem als vollständige Vorwegnahme der Hauptsache einzuordnenden "vorläufigen" Widerruf (vgl. HessVGH, B.v. 18.1.1994 - 11 TG 1267/93 - juris Rn 31;… OVG LSA, B.v. 10.11.2008 - 3 M 361/08 - juris Rn. 6) vorauszusetzen ist (…vgl. BVerwG, B.v. 13.8.1999 - 2 VR 1.99 - juris Rn. 24;… BayVGH, B.v. 7.4.2021 - 4 CE 21.601 - juris Rn. 19). - VG Augsburg, 15.07.2009 - Au 2 E 09.92
Keine Reaktivierung eines Ruhestandsbeamten im Wege der einstweiligen Anordnung
Rn. 29 Eine in diesem Sinne entgegentretende positive "Ehrerklärung" ist jedoch keiner vorläufigen bzw. einstweiligen Regelung zugänglich, ebenso wenig wie ein Widerruf von Äußerungen vorläufig erfolgen kann (vgl. dazu Hess. VGH vom 18.1.1994 Az. 11 TG 1267/93, juris RdNr. 31; VG München vom 8.8.2007, Az. M 22 E 06.4283, juris RdNr. 35). - VG München, 18.06.2009 - M 17 K 08.3479
Gerichtliche Überprüfung eines Rechnungshofberichts
Eine richterliche Kontrolle seiner Feststellungen ist dennoch möglich (HessVGH vom 18.1.1994, 11 TG 1267/93, juris, m.N.; VG Darmstadt vom 10.12.1997 NVwZ-RR 1999, 552).
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