Rechtsprechung
OLG Koblenz, 30.01.2012 - 12 U 1178/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 214 BGB vom 05.10.1994, § 218 Abs 1 BGB vom 05.10.1994, § 781 BGB, § 3 Nr 3 S 3 PflVG vom 22.03.1988
Kfz-Haftpflichtversicherung: Ende der Verjährungshemmung bei Abfindungsvergleich auch hinsichtlich vorbehaltener Ansprüche; titelersetzendes Anerkenntnis; Verjährungseinrede des Versicherers - verkehrslexikon.de
Zur Beendigung der Verjährungshemmung durch eine nicht titelersetzende Vergleichs- und Abfindungserklärung - kein konstitutives Schuldanerkenntnis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung einer Vergleichs- und Abfindungserklärung zur Regulierung der Ansprüche aus einem Verkehrsunfall
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 199; BGB § 218 Abs. 1 a.F.
Auslegung einer Vergleichs- und Abfindungserklärung zur Regulierung der Ansprüche aus einem VerkehrsunfallEine Vergleichs- und Abfindungserklärung, mit der Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall abschließend geregelt werden sollen, enthält in der Regel weder ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ra-braune.de (Kurzinformation)
Abfindungserklärung und Verjährung
- ra-braune.de (Kurzinformation)
Abfindungserklärung und Verjährung
Verfahrensgang
- LG Trier, 14.09.2010 - 11 O 352/09
- OLG Koblenz, 30.01.2012 - 12 U 1178/10
Papierfundstellen
- NZV 2012, 233
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.01.2003 - VI ZR 263/02
Verjährung vorbehaltener Schadensersatzansprüche nach einem Abfindungsvergleich
Auszug aus OLG Koblenz, 30.01.2012 - 12 U 1178/10
Damit war eine eindeutige Zuordnung zu dem Schadensfall hergestellt (BGH VersR 2003, 452 ff.; OLG Rostock r + s 2011, 490 ff.).Die Interessenlage allein des Geschädigten kann für eine derartige Auslegung des Abfindungsvergleichs nicht maßgeblich sein (BGH VersR 1992, 1091 ff.; BGH VersR 2003, 452 ff.).
Allerdings könnte die Beklagte aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) gehindert sein, sich auf die Verjährung zu berufen, wenn sie bei der Klägerin den Eindruck erweckt hätte, sie werde zukünftige Ansprüche befriedigen und die Klägerin dadurch von einer rechtzeitigen Klage abgehalten hätte (BGH VersR 2003, 452 ff.).
- BGH, 29.01.2002 - VI ZR 230/01
Auswirkung eines Abfindungsvergleichs auf die Hemmung der Verjährung
Auszug aus OLG Koblenz, 30.01.2012 - 12 U 1178/10
Der Vorbehalt ist auf Betreiben der Klägerin in den Abfindungsvergleich aufgenommen worden; auch deshalb kann aus der Aufnahme des Vorbehalts nicht auf eine Absicht der Beklagten geschlossen werden, die Klägerin mit der Aufnahme des Vorbehalts von einer Feststellungsklage abzuhalten (BGH VersR 2002, 474 ff.; VersR 1992, 1021 ff.).Mit der Abfindungserklärung und der Zahlung des ausgehandelten Betrags endet die Verjährungshemmung, so dass auch für die vorbehaltenen Zukunftsschäden die Verjährungsfrist läuft (BGH VersR 2002, 474 ff.; OLG Rostock r + s 2011, 490 ff.).
- OLG Rostock, 22.10.2010 - 5 U 225/09
Anforderungen an die Berufungsbegründung bei einheitlichem Streitgegenstand mit …
Auszug aus OLG Koblenz, 30.01.2012 - 12 U 1178/10
Damit war eine eindeutige Zuordnung zu dem Schadensfall hergestellt (BGH VersR 2003, 452 ff.; OLG Rostock r + s 2011, 490 ff.).Mit der Abfindungserklärung und der Zahlung des ausgehandelten Betrags endet die Verjährungshemmung, so dass auch für die vorbehaltenen Zukunftsschäden die Verjährungsfrist läuft (BGH VersR 2002, 474 ff.; OLG Rostock r + s 2011, 490 ff.).
- BGH, 26.05.1992 - VI ZR 253/91
Keine Änderung der Verjährungsfrist durch deklaratorisches Anerkenntnis; eine …
Auszug aus OLG Koblenz, 30.01.2012 - 12 U 1178/10
Die Interessenlage allein des Geschädigten kann für eine derartige Auslegung des Abfindungsvergleichs nicht maßgeblich sein (BGH VersR 1992, 1091 ff.; BGH VersR 2003, 452 ff.).
- LG Münster, 01.12.2016 - 8 O 87/16
Hemmung der Verjährung des Anspruchs eines Geschädigten auf …
Bei Klageerhebung im Jahr 2016 war bereits Verjährung eingetreten, weil die mit Zahlung am 03.02.2009 neu zu Laufen begonnene dreijährige Verjährungsfrist im Jahr 2012 endete (vgl. OLG Koblenz, RuS 2012, 148).